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29-11-2012, 02:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-11-2012, 02:05 von Revolution.)
Ich sitze gerade da und habe mir folgendes überlegt:
Jede Allgemeine Geschöftsbedingung ( AGB ) oder sonstwas muss für die Person so transparent und nachvollziehbar sein ( §307 BGB ).
So kam ich auf die Idee zu denken, dass gerade Urteile / Beschlüsse eines Gerichts und dessen Argumentation für die Verurteilung genauso transparent und nachvollziehbar sein muss.
Muss aus einem Urteil also klar hervorgehen
- mit welchen Zahlen gerechnet wurde
- welche Situation der Verurteilung zugrunde liegt
- ...
ODER
haben die sich an nichts zu halten?
Ich bin der Meinung, dass ein Urteil ohne bestimmte Angaben nicht gültig sein kann oder sogar ungültig ist.
Kennt jemand die Richtlinien/ Kriterien zur Verfassung eines Gerichtsurteils?
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(29-11-2012, 02:02)DUS schrieb: Kennt jemand die Richtlinien/ Kriterien zur Verfassung eines Gerichtsurteils?
Konkrete Zahlen bekommt man erst, wenn dem Bundesverfassungsgericht das Urteil zur Überprüfung vorgelegt wird.
Dazu muss aber der komplette Rechtsweg beschritten sein. Vorher ist eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht nicht möglich.
lg Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
Der Beschluss enthält das Ergebnis und ggf. Rechtsfolgen.
Ergänzend dazu gibt es die Begründung. Darin habe ich die Rechnung gefunden.
Bei einem Landgerichtsurteil haben wir mal auf die Begründung verzichtet, da dafür extra Gebühren angefallen wären. Da aber die Sache klar war, und niemand weitere Rechtsmittel einlegen wollte, brauchten wir auch keine Begründung. In der Verhandlung war ja alles besprochen.
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@Iglu: Danke! Weißt du wie die Urteilsformel aussieht?
Wie es karlma geschrieben hat, muss doch dann auch eine Berechnung für einen KU- Beschluss enthalten sein. Was ist, wenn diese Rechnung fehlt?
Nur mit einer Begründung XY sei unterhaltsberechtigt ist doch kein Urteilsgrund...
§ 313 Abs.3 "Die Entscheidungsgründe enthalten eine kurze Zusammenfassung der Erwägungen, auf denen die Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beruht" sagt doch genau das aus- oder nicht?
na "im namen des volkes."
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Tja, und jetzt lass ´mal ´ne Abiturklasse (!) ein Unterhaltsurteil lesen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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30-11-2012, 00:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-11-2012, 01:00 von Revolution.)
(30-11-2012, 00:35)wackelpudding schrieb: Tja, und jetzt lass ´mal ´ne Abiturklasse (!) ein Unterhaltsurteil lesen...
Ich glaube nicht, dass Abiturienten oder Studenten so ein Urteil verstehen. Wahrscheinlich verstehen es nicht mal die Jurastudenten
im namen des volkes...
Ah ok.
Ja,ja im Namen des Volkes wird vieles verkündet....
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Hier einfach mal ein Beispiel mit erheblich vielen Zahlen und Berechnungen die zugrundegelgt wurden.... (Habs nicht gelesen):
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...true&bs=10
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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da muss man sich leider registrieren
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30-11-2012, 01:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-11-2012, 01:31 von sorglos.)
Nein nicht registrieren. Irgendwie funktionieren die Direktlinks nicht mehr. Könnte auch an der Linkanonymisierung privaterlink hier liegen??
So gehts: geh auf
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...enburg.de/ und gib dort im Suchfeld das Aktenzeichen 10 UF 227/10 ein
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30-11-2012, 01:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-11-2012, 01:37 von Revolution.)
es geht.
Ja, hier lese ich viele Zahlen nach der man sich orientieren kann.
Aber wie wäre es, wenn nur steht "Frau doof ist nach BGB blabla unterhaltsberechtigt. Herr Geldscheißer ist Unterhaltsverpflichtet. Es wird unterhalt in Höhe von 500 € angesetzt" Ist das ein ordnungsgemäßes objektives Urteil oder einfach intuitiver Müll ABER trotzdem rechtlich einwandfrei?
-Es werden keine Einkommenshöhen des Mannes oder der Frau ermittelt
-Verhältnisse unklar
-...