Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Angst vor der Lawine --> Unterhalt (vorschuss) im Wechselmodell (50-50 Betreuung)
#1
Angst vor der Lawine --> Unterhalts(vorschuss) im Wechselmodell (50-50 Betreuung) = Schuldenberg? Wie vberhalte ich mich "richtig"?


Hallo,

nachdem ich mich in den letzten Tagen in diversen Foren belesen habe und Gesetzestexte versuchte zu verstehen, habe ich beschlossen um eure Erfahrung zu fragen.

Denn: Was ich so zum Thema lese läßt bei mir Alarmglocken leuten.


Meine Recherche-Erkenntnisse bislang:

- viele negative Zahlmeister Erfahrungen
- sobald der Unterhaltsvorschuss beantragt wird, gilt Alarmstufe rot und die Ämter zermürben den Unterhaltspflichtigen (nervlich und finanziell)
- Praxis im Unterhaltsrecht (Handhabe der Ämter --> Verwaltungsvorschirft) funktionieren rein schematisch und behandeln Arschlochväter genauso wie "die guten Väter"

siehe aktuelle "Richtlinie" zum Unterhaltsvorschussgesetz. Das verdeutlicht die Handhabe der Sachbearbeiter im Amt ganz gut.

http://www.lagus.mv-regierung.de/cms2/LA.../index.jsp



Nun muss ich gestehen, dass ich endweder naiv bin, Glück habe mit meiner Ex oder noch nicht lang genug dabei bin um frustriert genug zu sein.

Zu meiner Situation:
- Kind 3 3/4 Jahre alt, gemeldet bei der Mutter (gemeinsames Sorgerecht)
- Mutter und ich leben seit einem Jahr getrennt
- Betreuung nach Wechselmodell (wochenweiser Betreungswechsel)
- Mutter: Studentin mit Bafög, Kind erhält zuschüsse vom JobCenter (Sozialgeld)
- Vater (ich): Student, durch Eltern finanziell unterstütz (jedoch deutlich unter Existenzminimum)
- Verhältnis zw. Vater & Mutter: freundlich, gelegendlich angespannt, aber bemüht


Ich zahle derzeit keinen Unterhalt, da ich wie gesagt weder das Einkommen dafür habe und außerdem im Wochenrythmus mein Kind bei mir betreue und dafür natürlich auch Kosten anfallen.
Das ist mit der Mutter auch so im gegenseitigen Einvernehmen auch so abgesprochen.
Es hat sich glücklicherweise auch noch kein Amt eingemischt (bis auf das JobCenter).


Problem:
Der Mutter wir vom JobCenter seit der Trennung der Status "Alleinerziehend" zugeschrieben. Da sie Bafög bezieht, fällt sie raus aus den ALGII Bezügen. Unser Kind bleibt jedoch bedürftig.

Nun wird dem Kind als Einkommen Kindergeld (ist logisch) plus Unterhalt in Höhe von 200 € (unlogisch, da nie gezahlt wurde. Die nehmen dass so an, weil ich wohl vor ca. nem Jahr wärend der Trennung in Angst vor einem Schuldenberg meinen monatlichen Aufwand auf ca. 200 € beziffert habe) angerechnet.

Damit erhält mein Kind (bzw. die Mutter) zu wenig Geldleistung vom JobCenter.

Meine Angst vor der Lawine:
Was passiert, wenn die Mutter das JobCenter darauf aufmerksam macht dass ihr monatlich 200 € zu viel als Einkommen angerechnet wurden? Was passiert mit ihrem Alleinerziehenden Status wenn das JobCenter vom 50-50 Wechselmodel erfährt?

In JobCenter Foren lese ich, dass das der Mutter auferlegen kann Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Das hätte dann für mich wahrtscheinlich die vollen Amtskosequenzen.

Jerdoch lese ich auch, dass Unterhaltsvorschuss nicht im 50-50 Wechselmodell nicht geleistet wird.

Zudem bin ich auch nicht leistungsfähig und müsste, so lange ich als Student das weiterhin bleibe, den Vorschuss (der vieleicht gar nicht genehmigt wird) auch nicht zurückzahlen müssen.

An dieser Stelle greift jedoch auch wieder die Angst-Lawine: Sitze ich erst einmal im Unterhaltsboot, werde ich damit untergehen?


Um es nochmal klarzustellen: ich habe meine kleine Tochter mehr als lieb, sorge mich (Wechselmodell), habe Kosten und komme mit der Mutter ganz gut klar.

Aber wie verhalte ich mich jetzt vermeintlich richtig, was macht das JobCenter und worauf muss ich mich gefaßt machen?

Es ist einwenig lang geworden. Sorry
Mit Grüßen
Neuer Kunde
Zitieren
#2
(18-12-2012, 16:30)Neuer Kunde schrieb: Aber wie verhalte ich mich jetzt vermeintlich richtig, was macht das JobCenter und worauf muss ich mich gefaßt machen?

Ohne Risiken geht nichts und machen kannst du nicht viel, denn es ist ja auch noch nichts passiert, bisher keine Forderungen. Präventiv könnt ihr schriftlich euer Wechselmodell festmachen, damit ein elternunterschriebenens Dokument parat ist, wenn Jobcenter oder Jugendamt anfangen zu zicken.
Zitieren
#3
(18-12-2012, 16:30)Neuer Kunde schrieb: 1- viele negative Zahlmeister Erfahrungen
2- sobald der Unterhaltsvorschuss beantragt wird, gilt Alarmstufe rot und die Ämter zermürben den Unterhaltspflichtigen (nervlich und finanziell)
3- Praxis im Unterhaltsrecht (Handhabe der Ämter --> Verwaltungsvorschirft) funktionieren rein schematisch und behandeln Arschlochväter genauso wie "die guten Väter"

1- Das kann ich zustimmen
2- Das wird sie irgendwann beantragen, zu 100%, denn am Anfang spielen sie alle immer die Gute Ex, zeigt Verständnis für deine jetzige Situation... das kann aber sich bald/plötzlich ändern (z. B. wenn der Neue kommt, etc. oder eben aus Rache wenn du eine Neue hast)
3-Was ist für dich ein Arschlochvater ?
Zitieren
#4
(18-12-2012, 16:30)Neuer Kunde schrieb: Aber wie verhalte ich mich jetzt vermeintlich richtig, was macht das JobCenter und worauf muss ich mich gefaßt machen?
Das beachten, was @p bereits scrieb.

(18-12-2012, 16:30)Neuer Kunde schrieb: - Verhältnis zw. Vater & Mutter: freundlich, gelegendlich angespannt, aber bemüht
Darauf kommt es wohl auch in Zukunft an. Solange sich kein Amt einmischt kann die Familie weiter darauf aufbauen.

Es könnte sich allerdings mal in ein Pulverfaß verwandeln.
Zitieren
#5
(18-12-2012, 16:30)Neuer Kunde schrieb: In JobCenter Foren lese ich, dass das der Mutter auferlegen kann Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Wohl vorallem dann,wenn die Mutter selbst ALGII erhält - was hier nicht der Fall ist.

(18-12-2012, 16:30)Neuer Kunde schrieb: Jerdoch lese ich auch, dass Unterhaltsvorschuss nicht im 50-50 Wechselmodell nicht geleistet wird.
Richtig. Weil UVG nur geleistet wird, wenn das Kind "überwiegend in der Obhut" eines Elternteils betreut wird. Was bei dir nicht der Fall ist.

Deine Lawinenangst ist überzogen.
Wie p schreibt: Sorge für eine saubere Dokumentation deiner wechselnden Betreuung, dh.
1. schriftliche Elternvereinbarung [absolut elementar!!]
2. notiere alle Tage inkl. Uhrzeit von wann bis wann das Kind tatsächlich bei dir ist.

Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass der Mutter 200€ objektiv fehlen (gefühlsmäßig hat so eine junge Mutter fast immer zuwenig Geld).

Der Bedarf des Kindes bei der Mutter besteht aus
1. anteiligen Regelsatz für 15 Tage (219 / 2 = 109,50)
2. anteilige Wohnkosten (bei 2 Personen die Hälfte) = ca. 180 einfach mal geschätzt
3. hälftiger AE-Zuschlag von 67,32 € (wenn sie richtige Angaben gegenüber dem Amt gemacht hat über das Wechselmodell) wobei das generell strittig ist in dieser Studi-Konstellation)
= Gesamtbedarf 356,82
Angerechnet wird
1. Kindergeld 184
2. (angeblicher) Kindesunterhalt 200
Damit läge eine Überdeckung des Bedarfs von 27,18€ vor.


Der Bedarf des Kindes bei Dir, dem Vater besteht aus
1. anteiligen Regelsatz für 15 Tage (219 / 2 = 109,50)
2. anteilige Wohnkosten (bei 2 Personen die Hälfte) = ca. 180 einfach mal geschätzt
3. hälftiger AE-Zuschlag von 67,32 € (wenn du richtige Angaben gegenüber dem Amt gemacht hast über das Wechselmodell) wobei das generell strittig ist in dieser Studi-Konstellation)
= Gesamtbedarf 356,82
Angerechnet wird nix, weil dir keine Zahlungen zufließen, also könntest du den Betrag beim Amt beantragen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#6
(18-12-2012, 16:30)Neuer Kunde schrieb: Was passiert, wenn die Mutter das JobCenter darauf aufmerksam macht dass ihr monatlich 200 € zu viel als Einkommen angerechnet wurden? Was passiert mit ihrem Alleinerziehenden Status wenn das JobCenter vom 50-50 Wechselmodel erfährt?

Glaube auch, dass du dir Sorgen in die falsche Richtung machst.

Wenn der KM 200 Eurone zu viel an Einkommen angerechnet wird, würde das bedeuten, dass die KM einen Überprüfungsantrag stellen kann. Nicht gezahlter und eingegangener Unterhalt darf nicht als Einkommen angenommen werden. Das wiederum bedeutet, die KM hätte doch Anspruch auf ALG II. Und nur dann ist meines Wissens der Alleinerziehenden Status für den Zuschuss interessant.

Sollte das JC dies herausfinden, werden sie schweigen. Die werden sich sicherlich nicht von alleine melden "Hey, wir haben einen Fehler gemacht sie bekommen bis 12 Monate rückwirkend Kohle!
Zitieren
#7
(18-12-2012, 16:30)Neuer Kunde schrieb: Verhältnis zw. Vater & Mutter: freundlich, gelegendlich angespannt, aber bemüht

Es könnte sich allerdings mal in ein Pulverfaß verwandeln.
[/quote]

Was meinst du mit Pulverfass (das Verhältnis zwischen der Mutter und mir)?
Zitieren
#8
Hallo Forum,

besten Dank für die schnellen Antworten zum Thema. Da ich mich erst seit kurzem mit diesem Problemthema beschäftige, hab ich noch keinen wirklich entspannten Umgang damit.


Eine Excel Tabelle mit den Betreuungszeiten (in Tagen) habe ich schon seit längerem (Väter sind da wohl alle gleich --> "Absicherung" für den Streitfall. Ob so nen Excel Tabelle aber juristischen Wert hat?).


Den Tip "elternuntschiriebenes Dokument zum Wechselmodell" werde ich verfolgen.

Damit empfehlt ihr mir (bzw. mir und der Mutter) die klare Bekennung zum 50-50 Wechselmodell gegenüber allen relevanten Ämtern? Sehe ich das richtig so? Allein schon aus Selbstschutz?

Wenn ja, kann ein Kind in zwei Bedarfsgemeinschaften gleichzeitig leben (macht das JobCenter bei sowas mit)?
Werden dann die Bezüge für das Kind halbiert und beide Elternteilen steht das gleiche zu?
Kennt jemand ein lebendes Beispiel für diese Situation?

Wenn ja, wie definiert das JobCenter "alleinerziehend"?
Ich dachte bisher, dass alleinerziehend über den Hauptwohnsitz des Kindes bei getrennt lebenden Eltern definiert wird.
Ich selbst bezeichne mich in diesem Zusammenhang als Teilzeit-Alleinerziehenden (wqegen 50-50 Modell), aber das ist ja nicht rechtskräftig.

Wenn ja, ist der Mutter zu empfehlen das JobCenter zu informieren, dass: - es ein Wechselmodell gibt
- man das mit dem "alleinerziehend" anders interpretiert hat
- eine Neuberechnung des letzten Jahres anstrebt

Wenn ja, wass passiert mit dem Kindergeld? Das bekommt doch auch nur ein Elternteil bei getrennt lebenden Eltern, oder irre ich da?
Zitieren
#9
(18-12-2012, 16:59)DonaldMargolis schrieb: 3-Was ist für dich ein Arschlochvater ?

Für mich ist ein Alochväter jemand, der sich unmoralisch und asozial gegenüber seiner Verantwortung eines von ihm gezeugten Kindes verhält.

Es gibt für mich diesbezüglich nicht nur schwarz & weiß - sonder auch viele Abstufungen dazwischen. Es sind in aller Regel komplexe persönliche, familiäre und gesellschaftliche Zusammenhänge wechle zu einer bestimmten Haltung und Handlung führen oder auch nicht. Einzelfallbetrachtung und Sonderfälle gilt es zu berücksichtigen.

Wenn ich jedoch rücksichts- und verstandloslos "durch die Gegend poppe" und mir die Folgen egal sind, dann finde ich es gut, dass unsem Sozialsystem und der Rechtssprechung Mechanismen zur stehen mich dafür in die Verantwortung zu nehmen.
Zitieren
#10
(19-12-2012, 11:56)Neuer Kunde schrieb: Wenn ich jedoch rücksichts- und verstandloslos "durch die Gegend poppe" und mir die Folgen egal sind, dann finde ich es gut, dass unsem Sozialsystem und der Rechtssprechung Mechanismen zur stehen mich dafür in die Verantwortung zu nehmen.

Beide Eltern haben für ihre Kinder zu sorgen, egal mit welcher Gesinnung sie ihr beiderseitiges Lüstchen kühlen.
Zitieren
#11
"Durch die Gegend poppen" koennen auch Frauen, die von einem ONS schwanger werden. Wie sieht denn da deine "Rechtssprechung" aus? Von wegen unser Rechtsstaat hat da deiner Meinung nach gute Mechanismen...Hoert sich fuer mich nach Zynismus an!
Schoenreden braucht man da nix, zum Verhueten haben die Damen mit der Pille 'danach' immerhin noch 48 Stunden Zeit bei ungeschuetztem Verkehr. Wenn sie's unterlassen, warum soll Mann zahlen???
German Family Law is morally bankrupt
Zitieren
#12
(18-12-2012, 16:30)Neuer Kunde schrieb: - Praxis im Unterhaltsrecht (Handhabe der Ämter --> Verwaltungsvorschirft) funktionieren rein schematisch und behandeln Arschlochväter genauso wie "die guten Väter"


Aufgrund des femanzistischen Drucks, aber auch wegen der überwiegenden Zahl von Frauen in solchen Ämter (was eine statistische Tatsache ist, sie solidarisieren sich miteinander)...

werden Arschlochfrauen DAGEGEN genau so behandelt wie die "guten Muttis".

Ich hoffe nur, dass du nicht alles erleben muss, was viele hier inzwischen erlebt haben... du hast ja eine "gute Ex"; hoffentlich bleibt sie auch so wenn der Nächste kommt. Big Grin
Zitieren
#13
(19-12-2012, 12:02)p schrieb: Beide Eltern haben für ihre Kinder zu sorgen, egal mit welcher Gesinnung sie ihr beiderseitiges Lüstchen kühlen.

Dem stimme ich absolut zu!

Mir ist auch klar, dass es Mütter gibt welche sich unmoralisch, asozial und rücksichtslos verhalten --> entsprechend Arsachlochmütter sind. Und davon gibt mit Sicherheit genug Beispiele.

Mütter haben eine starke Lobby in Deutschland, das ist mir bewußt. Da gibt es für Väter deutlich Nachholebedarf.
Ob die Frauenquote in den Ämtern mit einer (zu unrechten ?) Bevorteilung der Mütter einhergeht, kann ich nicht beurteilen. Die Vermutung liegt jedoch nahe.

Ich wünsche mir für kein Kind ein oder auch zwei solcher Eltern zu haben (ob getrennt lebend oder nicht). Denn schließlich geht es meiner Meinung nach bei der Thematik darum dem existierenden Kind ein Aufwachsen außerhalb der Armutsgrenze zu ermöglichen um eine möglichst "normale" Entwicklung zu ermöglichen. Das soziale Milieu und die damit verbundene finanzielle Situation ist nachwievor maßgebend für die (gesellschaftliche) Entwicklung der Kinder.

Aus meinem Umfeld sind mir genug Bespiele von Kindern in prekären Elternhäusern bekannt. Und ich möchte da nicht tauschen.
Zitieren
#14
(19-12-2012, 16:05)Neuer Kunde schrieb: Die Vermutung liegt jedoch nahe.

Schau mal rein:

Geschlechterparität in deutschen Jugendämtern Fehlanzeige



Marina Bauer - Mitarbeiterin Jugendamt Pfaffenhofen (2008)

Helmut Bergwinkel - Mitarbeiter Jugendamt Pfaffenhofen (2008)

Elke Dürr - Mitarbeiterin Jugendamt Pfaffenhofen (2008)

Beate Frank - Mitarbeiterin Jugendamt Pfaffenhofen (2008)

Elisabeth Gindert - Mitarbeiterin Jugendamt Pfaffenhofen (2008)

Günther Hänle - Mitarbeiter Jugendamt Pfaffenhofen (2008)

Daniela Hufnagl - Mitarbeiterin Jugendamt Pfaffenhofen (2008)

Monika Hufnagl - Mitarbeiterin Jugendamt Pfaffenhofen (2008)

Angelika Kiermeier - Mitarbeiterin Jugendamt Pfaffenhofen (2008)

Renate Kramer - Mitarbeiterin Jugendamt Pfaffenhofen (2008)

Elisabeth Krcek - Mitarbeiterin Jugendamt Pfaffenhofen (2008)

Carolin Kufer - Mitarbeiterin Jugendamt Pfaffenhofen (2008)

Christa Kunath - Mitarbeiterin Jugendamt Pfaffenhofen (2008)

Nele Langelüddecke - Mitarbeiterin Jugendamt Pfaffenhofen (2008)

Christine Lepsy - Mitarbeiterin Jugendamt Pfaffenhofen (2007, 2008)

Anette Lhotzky - Mitarbeiterin Jugendamt Pfaffenhofen (2008)

Manfred Liesaus - Mitarbeiter Jugendamt Pfaffenhofen (2008)

Karin Mayr - Mitarbeiterin Jugendamt Pfaffenhofen (2008)

Michaela Moser - Mitarbeiterin Jugendamt Pfaffenhofen (2008)

Daniela Petzold - Mitarbeiterin Jugendamt Pfaffenhofen (2008)

Karin Pröbstl - Mitarbeiterin Jugendamt Pfaffenhofen (2008)

Tatjana Reiner - Mitarbeiterin Jugendamt Pfaffenhofen (2008)

Anna Rohrmoser - Mitarbeiterin Jugendamt Pfaffenhofen (2008)

Susanne Schaffer - Mitarbeiterin Jugendamt Pfaffenhofen (2008)

Heike Scharrer - Mitarbeiterin Jugendamt Pfaffenhofen (2008)

Monika Spindler - Mitarbeiterin Jugendamt Pfaffenhofen (2008)

Brigitte Wagner - Mitarbeiterin Jugendamt Pfaffenhofen (2008)

Angelika Wenhuda - Mitarbeiterin Jugendamt Pfaffenhofen (2008)

Jürgen Wolny - Mitarbeiter Jugendamt Pfaffenhofen (2008)

Evelyn Zartner - Mitarbeiterin Jugendamt Pfaffenhofen (2008)



4 männliche Mitarbeiter, 26 weibliche Mitarbeiterinnen. Geschlechterparität nach Gender-Mainstream geht im Jugendamt Pfaffenhofen wie in FAST ALLEN deutschen Jugendämtern gegen 0. Nur die Amtsleitung ist überwiegende männlich besetzt.

QUELLE: http://www.vaeternotruf.de/jugendamt.htm

Und Sorry for being off-topic!
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhalt Wechselmodell Gandalf 15 5.214 17-02-2021, 11:21
Letzter Beitrag: p__
  BAFÖG Vorschuss, Titelrückgabe bei Volljährigkeit IPAD3000 16 8.018 27-09-2019, 10:50
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Ehengatten-Unterhalts-Vorschuss - woher/wie hoch/wie lang? Maestro 11 10.635 05-04-2017, 16:15
Letzter Beitrag: Maestro
  Wie kommt man an den KU-Vorschuss-Antrag der Exe? FreiHerr 9 9.962 22-04-2014, 08:25
Letzter Beitrag: vorsichtiger

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste