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26-06-2012, 12:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-06-2012, 12:34 von Clint Eastwood.)
Ich habe meine Millionen in der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein versteckt. Die findet keiner..
Der Rest sind Goldbarren und die sind sicher vergraben..
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Meine Millionen hat meine Frau bereits auf ihrem Konto liegen, aber sie ist zu faul nachzuschauen, von daher klagt sie und klagt und klagt ...
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23-04-2013, 08:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-04-2013, 08:40 von Beobachter.)
Zum Thema Konto in der Schweiz:
Wenn man nur sein Erspartes vor dem Zugriff schützen möchte, kann man beruhigt die Schweiz nehmen. Dazu gibt es mehrere Gründe:
1. Steuerschulden sind in der Schweiz nicht vollstreckbar!
Was in Kummerland geht funktioniert hier in der Schweiz nicht: In D können die meisten Behörden sich ihre eigenen vollstreckbaren Titel schaffen. Alles was mit "Bescheid" überschrieben ist, ist auch im Inland vollstreckbar --> gibt es hier nicht. Selbst der Schornsteinfeger darf vollstrecken, ohne vorher zu Gericht zu müssen!
2. In D zapft das Finanzamt und einige andere Behörden die zentrale Datenbank (BaFin) an und kennt damit alle Deine inländischen Bankverbindungen, Depots, Lebens- und Rentenversicherungen.
Bankverbindungen in der Schweiz kennt das FA nicht und bekommt sie auch nicht raus, weil die Vollstreckungshoheit an der Grenze endet.
Nur zivile Gläiubiger mit Titel müssen über ein schweizer Gericht das Teil für vollstreckbar erklären lassen und über das Betreibungsamt pfänden lassen. Daher gibt es auch keine Blindpfändungen. Es reicht schon, wenn Du Dein Konto in einem anderen Kanton führst, läuft der Betreibungsbeamte ins Leere. Dazu muss aber Dein Wohnort und Ort sowie Name der Bank bekannt sein - Du bist nicht auskunftspflichtig und die Bank wird keine Blindanfragen beantworten!
Am Sichersten ist es, wenn Du nur die Vollmacht über ein Konto hast, dann geht garnix in Sachen Pfändung.
Tip: Eröffne ein Konto in einer kleinen Kantonalbank.
Viel Erfolg.. Grüezi der Beobachter
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Kann sich morgen alles ändern, Nachrichten von heute:
"In der neu entbrannten Debatte um die Bekämpfung von Steuerflucht dringt der Bund der Steuerzahler auf internationale Abkommen. "Nur so kann Steuerhinterziehung flächendeckend bekämpft werden", sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Mit vielen Ländern gebe es bereits entsprechende Abkommen. "Was uns fehlt, ist ein Abkommen mit der Schweiz", hob Holznagel hervor."
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23-04-2013, 09:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-04-2013, 09:18 von Beobachter.)
Wird hier diskutiert aber Steuerabkommen heisst nicht, dass die Schweiz ihre Hosen runterlässt. Es geht um einen automatisierten Infoaustausch über Kapitalerträge ausländischer Bankkunden hier in der Schweiz. Ob das jemals kommt, weiss der Geier zumal alle Entscheidungen hier auch vors Volk kommen können, also ein jahrelanger Trubel. Aussderdem gibt es immer noch das Vollstreckungshindernis, da Steuerschulden, Zoll etc in der Schweiz generell nicht vollstreckt werden. Einzige Möglichkeit wäre, wenn das FA einen Insolvenzantrag stellt.
Bei grässeren Summen sollte man dann proaktiv in England eine Inso durchhlaufen, in der auch Steuern und Abgaben inbegriffen sind.
Dann ist man nach einem Jahr durch und bis dahin genieest man Gläubigerschutz der britischen Krone.
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Mit dem "Ob das jemals kommt" sollte man vorsichtig sein. Ganz plötzlich ist Luxemburg umgekippt und Österreich wackelt schon, dann bleibt nur noch die Schweiz übrig, auf die man sich mit grosser Energie stürzen wird. Zürich ist ein wichtiger Finanzplatz, die haben etwas zu verlieren. Es geht nicht einmal um Schweizer, sondern um Ausländer, das dürfte die Zustimmungsfähigkeit doch ziemlich erleichtern.
"Umgekippt" heisst, dass nicht mehr nur eine die pauschale Abgeltungsteuer nach D überwiesen wird, sondern auch die Namen der Kontoinhaber übermittelt werden.
Mit kommt das alles vor wie Leute, in warmem Wasser auf Eisschollen treiben. Stück für Stück schmelzen sie ab und man hüpft auf (noch) grössere Stücke. Vor wenigen Jahren hätte man noch nicht gedacht, dass international so viel ausgetauscht und kontrolliert wird wie jetzt. Hochgerechnet ist es in ein paar Jahren mehr vorbei mit Geld ausser Reichweite bringen.
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Wie gesagt: Selbst wenn die BV bekant werde soll ändert es nichts an der fundamentalen Tatsache, dass Steuerschulden in der Schweiz nicht vollstreckbar sind, die Beitrags- und Steuerbescheide aus D hier das Papier nicht wert sind. Das FA müsste vor ein schweizer Gericht ziehen - und nicht durchkommen --> siehe oben.
Schok Dee...
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Vollstrecken ist ja nur ein Teil der Spasses. Zunächst mal kommts nach §370 AO zu einer Steuerstraftat, das kann einen bis zu zehn Jahre in den Bau bringen. Das dürfte einen doch arg behindern, man kann natürlich immer auf seinem Geldsäckchen in der Schweiz sitzenbleiben, aber raus kommt man nicht mehr so einfach.
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@Beobachter
Die Pfändung in der Schweiz, dort heisst sie Betreibung, ist noch einfacher möglich, als in Deutschland. Die Schweizer haben ein eigenes Amt, das Betreibungsamt, dafür geschaffen. Die einzige Problematik liegt darin, das Konto ausfindig zu machen - diese Problematik hat man in Deutschland auch. Denn für Ehegatten, Jugendamt etc. gilt im Gegensatz zur Steuerfahndung auch in Deutschland zunächst einmal das Bankgeheimnis - da sollte man hier nicht übertreiben. Offen gelegt werden die Konten erst über den Steuerbescheid oder die Vermögensauskunft. Und was es heisst, Vermögen zu verschleiern, dass sich in der Schweiz befindet, sehen wir seit einiger Zeit immer wieder in der Presse - zuletzt der Fall Hoeneß. Zwar dürfte aufgrund der Abschlagsteuer die Steuerhinterziehung für die Zukunft vom Tisch sein, jedoch folgt dann STGB 170 oder im Fall einer PI STGB 156..
Hinzu kommen in der Schweiz ein paar spezielle Regelungen, wie die Pfändung von Vermögen zur Zahlung von zukünftigem Unterhalt (interessant für ausreisewillige Mütter, die vom Schweizer Konto ihres Kindsvaters wissen). Und besonders unangenehm wirds, wenn man als Deutscher in der Schweiz einen Konflikt vor einem Gericht austragen muss - was dann passiert ist fast nicht mehr leicht beschreibbar - jedenfalls lernt man die Käserepublik aus einer Perspektive kennen, die an eine Mischung aus Nordkoreanischer Unterdrückung und Das Haus das Verrückte macht erinnert - das Ergebnis ist für einen Deutschen in der Regel so, dass man sich den Prozess auch hätte sparen können.
Ein speziellen Geschmack verleiht dann noch diese Tendenz einiger Schweizer zu betrügen. Zunächst läuft alles normal. Es wird korrekt abgerechnet, was die Schweier bis zum Exzess beherrschen. Sobald aber besondere Umstände eintreten, wie zum Beispiel ein Erbfall oder ähnliches, ist das Geld weg. Der Begünstigte muss dann schon haarklein beweisen, dass das Geld in der angegebenen Höhe bei dem angegebenen Institut auf dem angegebenen Konto liegt und er einen gerichtlich Titel hat, der in der Schweiz auch nach deren Recht anerkannt ist (siehe voriger Absatz), um auf das Geld Zugriff zu erlangen. Das scheitert dann schon darin, dass der B. nichts vom Geld weiss - und nach 30 Jahren kommunikationsloser Kontoführung meint dann die Bank, dass die weitere Verwaltung zu aufwendig ist, und schreibt das Vermögen einfach ihrer Bilanz zu (siehe zB. Ch.Meili).
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(23-04-2013, 10:08)Petrus schrieb: Die einzige Problematik liegt darin, das Konto ausfindig zu machen - diese Problematik hat man in Deutschland auch. Denn für Ehegatten, Jugendamt etc. gilt im Gegensatz zur Steuerfahndung auch in Deutschland zunächst einmal das Bankgeheimnis - da sollte man hier nicht übertreiben. Offen gelegt werden die Konten erst über den Steuerbescheid oder die Vermögensauskunft. Nicht ganz richtig. Nach der Novelle der Zivilprozeßordnung kann der Gerichtsvollzieher seit Januar 2013 selbst Anfragen an die Bafin, Rentenversicherungen und KFZ Bundesamt stellen. Vorraussetzung ist ein Titel über mindestens 500 Euro und ein Auftrag des Titelinhabers. Jugendämter und Exen haben somit eine einfache Möglichkeit, Konten und Arbeitgeber in Deutschland ausfindig zu machen und zu pfänden.
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@Mahatu
Stimmt wohl: http://de.wikipedia.org/wiki/Kontenabruf
Interessant ist auch die Statistik der Anzahl der Kontenabrufe und ihre Entwicklung - den meisten Zuwachs haben nicht etwas Finanzbehörden, wie man vermuten sollte, sondern Polizei und Justizbehörden, wie die Staatsanwaltschaft.
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Man könnte auch mit anderen Betroffenen eine GBR gründen, es gibt hier im Forum meine ich Spezialisten zu dem Thema?
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02-05-2013, 09:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-05-2013, 09:19 von tora17653.)
Hm,
wenn ich mir die Nachrichten bzgl.. neuem Steuerabkommen mit der Schweiz so anschaue, dann scheint das Bankgeheimnis hier ja etwas schwächer zu werden. In Österreich auch.
Mal eine generelle Frage:
wenn ich in Deutschland wohne und im Land X (sagen wir mal: Schweden) ein Konto eröffne, dann wird das Konto an deutsche Behörden gemeldet. Ist dann wohl auch für die Eintreibung von Unterhaltsschulden zugänglich - zumal diese Schulden ja irgendwann auf Behörden oder Bundesländer übertragen weden können.
Wie schaut es aus, wenn im Land X (sagen wir wieder : Schweden) auch wohne und meine Steuern bezahle - wird das Konto dann immer noch nach Deutschland gemeldet ?
Liebe Grüße
Paul
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Nein, wohl kaum.
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(02-05-2013, 09:16)tora17653 schrieb: Mal eine generelle Frage:
wenn ich in Deutschland wohne und im Land X (sagen wir mal: Schweden) ein Konto eröffne, dann wird das Konto an deutsche Behörden gemeldet. Wo steht das geschrieben ? Die OECD Bestimmungen schreiben nicht vor, die Kontodaten um die Welt zu schicken. Es muss durch die lokale Finanzaufsicht lediglich sichergestellt werden, dass keine Geldwäsche, Betrügereien etc betrieben werden und natürlich alle Steuern ausländischer Anleger bezahlt werden.
(02-05-2013, 09:16)tora17653 schrieb: Ist dann wohl auch für die Eintreibung von Unterhaltsschulden zugänglich - zumal diese Schulden ja irgendwann auf Behörden oder Bundesländer übertragen weden können. Jetzt wirds ja immer wilder. Natürlich unterliegen die vorhandenen Daten einem Datenschutz (man wundert sich allerdings manchmal, woher die Jugendämter ihre Informationen beziehen). Nicht einmal die Finanzämter dürfen unbeschränkt Daten abrufen - das ist ein Gerücht. Statistisch gesehen bewegt sich der so genannte Kontenabruf im Promille-Bereich, also Stichproben oder tatsächliche Verdachtsfälle aufgrund anderer Fakten.
Klar ist aber auch, das Unterhaltsschulden durch Behörden eingetrieben werden, die sich praktisch mit nicht viel anderem beschäftigen. Die kennen die Hebel, die zum Erfolg führen - am Ende meistens der STGB §170, weil ein Staatsanwalt mit grosser Nase überall schnüffeln darf, wo er Aufklärungsmomente vermutet - das ist mehr, als eine Beiständin darf. (Ein Steuerfahnder darf noch mehr - aber um Steuerhinterziehung geht's ja wohl nicht und es ist kein Fall bekannt, in dem das JA die Steuerfahndung beauftragt hätte)
Wer der Meinung ist, dass ihm Unrecht getan wurde, und er nun sein Geld lieber selbst auf den Kopf haut, bevor die Beiständin ihr Gehalt davon bezahlt , der sollte schnell handeln und alternative Zahlungsmittel verwenden:
- Gold
- Diamanten
- Bargeld
- Bitcoins
- Renminbi
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Fast im Tagesrythmus kippen sie um: http://de.nachrichten.yahoo.com/britisch...12715.html
" Großbritannien hat sich mit seinen Überseegebieten auf eine stärkere Zusammenarbeit im Kampf gegen Steuerflucht geeinigt. Wie das britische Finanzministerium mitteilte, unterzeichnete London mit den Bermudas und den Jungferninseln sowie mit den Gebieten Anguilla, Montserrat und den Turks- und Caicosinseln ein entsprechendes Abkommen. Damit übermitteln die Überseegebiete Großbritannien künftig automatisch Daten von Kontoinhabern wie Name, Adresse und Geburtsdatum sowie Kontonummer, Kontostand und Geldtransfers."
Und zwar ausdrücklich auch an Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien. So schnell kanns gehen.
(02-05-2013, 20:08)p schrieb: "Großbritannien hat sich mit seinen Überseegebieten ....und den Turks- und Caicosinseln ....
Gurgle maps macht es möglich.
Wahnsinn, wo die Engländer immer noch ihre Finger drin haben....
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(02-05-2013, 14:33)Petrus schrieb: Wo steht das geschrieben ? Die OECD Bestimmungen schreiben nicht vor, die Kontodaten um die Welt zu schicken. Es muss durch die lokale Finanzaufsicht lediglich sichergestellt werden, dass keine Geldwäsche, Betrügereien etc betrieben werden und natürlich alle Steuern ausländischer Anleger bezahlt werden. Das weiß ich aus erster Hand (Auskunft der Beraterin am Schalter, wo ich dann doch kein Konto eröffnet habe...)
(02-05-2013, 14:33)Petrus schrieb: (02-05-2013, 09:16)tora17653 schrieb: Ist dann wohl auch für die Eintreibung von Unterhaltsschulden zugänglich - zumal diese Schulden ja irgendwann auf Behörden oder Bundesländer übertragen weden können. Jetzt wirds ja immer wilder. Natürlich unterliegen die vorhandenen Daten einem Datenschutz (man wundert sich allerdings manchmal, woher die Jugendämter ihre Informationen beziehen). Nicht einmal die Finanzämter dürfen unbeschränkt Daten abrufen - das ist ein Gerücht. Statistisch gesehen bewegt sich der so genannte Kontenabruf im Promille-Bereich, also Stichproben oder tatsächliche Verdachtsfälle aufgrund anderer Fakten.
Zum Pfänden reicht doch : Name und Kontoverbindung - oder ?
Mit EDV ist das technisch eine Sache von Sekunden.
Ich möchte hier keine Unruhe verbreiten, sondern suche für mich selber nach einer passenden Lösung ...
Gruß
Paul
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