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Hallo zusammen!
Ihr habt mir echt schon viel weiter geholfen. Jetzt hab ich allerdings doch nochmal eine Frage.
Kann man die 4% für die Altersvorsorge komplett anrechnen oder muss man dazu spezielle Nachweise haben?
Mein mann hat eine Altersvorsorge in die er momentan 60 Euro im Monat zahlt. Die 4% werden ja vom Jahresbruttoeinkommen berechnet. Somit hätte mein Mann Anspruch auf ca. 130 Euro im Monat. 60 hat er ja schon angerechnet bekommen. Bleiben noch ca. 70 Euro.
Mein Mann legt sich jeden Monat per Dauerauftrag 100 Euro zur Seite. Kann das als private Altersvorsorge geltend gemacht werden???
Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antworten.
Lg
Ist meiner Information nach ein Pauschalbetrag (4%) der nicht nachgewiesen werden muss. (Ohne Gewähr;-)
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Zitat: (17-12-2013, 16:17)Nappo schrieb: Ist meiner Information nach ein Pauschalbetrag (4%) der nicht nachgewiesen werden muss. (Ohne Gewähr;-)
Vielen Dank!
Die Frau vom Jobcenter sieht das nicht so.
Zitat:
"Es ist unzulässig, sich pauschal auf 4% zusätzliche Altersvorsorge zu berufen, ohne entsprechende Nachweise vorzulegen, dass tatsächlich auch zusätzlich Altersvorsorge betrieben wird. Daher ist auch nur das anzurechnen, was Sie tatsächlich nachvollziehbar für Ihre private Altersvorsorge leisten."
allerdings sieht diese frau so einiges anders
Wäre trotzdem noch interessant ob noch jemand anders was dazu sagen kann
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Ich musste vor Gericht (wegen TU) den Nachweis über private Altersvorsorge erbringen.
Vertrag + Kontoauszüge.
Zu sagen man spart das Geld auf ein Sparbuch wird wohl nicht anerkannt werden.
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Ich habe von meiner Freundin und Ex-Finanzbeamtin etwas gelernt.
Sie sagte einmal zu mir:
"Wenn irgendjemand kommt und sagt, es sei so und so, dann entgegne immer: Wo steht das?"
Meine erste Anwältin hat in der damaligen Unterhaltsberechnung ohne Nachweis die 4% angesetzt. Es wurde nie angezweifelt.
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Man muss es nachweisen, wenn nach Belegen gefragt wird. Die private Altersvorsorge ist kein pauschaler Abzugsposten. Der Nachweis gelingt aber relativ leicht, viele Anlageformen werden als private Altersvorsorge anerkannt. Der Staat hat völlig zu Recht die Hosen voll, dass seine geknechteten Unterhaltspflichtigen ab Rentenalter selber zu kassieren anfangen.
Im Mangelfall siehts anders aus, da wird nix anerkannt.
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Einfach einen VL-Vertrag mit Sparbuch machen und
das Geld da drauf packen. Vorteil: Keine Gebühren und
i. d. R. Zuschläge von der Bank auf die eingezahlten Beträge
bei Laufzeitende. Nachteil: Keine staatlichen Zuschüsse.
Vorzeitige Verfügungen sind i. d. R. möglich.
"Kopfkissen" und "Sparstrumpf" sind leider keine anerkannten
Anlageformen.
P hat Recht. Bei mir wurden nicht mal 11 Euro monatlich für
Altersvorsorge anerkannt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater