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Unterhaltsverfahren
#1
Bei mir wird es in Kürze zu einem strittigen Sorgerechts- und Unterhaltsprozess kommen. Der Antrag wird so gestellt, dass ich das Sorgerecht für meine Tochter beantrage und anderenfalls, aufgrund meiner Erwerbsunfähigkeit (EU), beantrage den Unterhalt dementsprechend neu festzulegen.

Das Problem ist der erst kürzlich eingereichte EU-Antrag. Der ist im ersten Schritt nur zum Teil akzeptiert worden und befindet sich seither im Widerspruchsverfahren bei der BFA.

Meine Frage ist nun, ob das Gericht meinen Zustand berücksichtigen wird oder ob ich entsprechende Gutachten einreichen muss?
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#2
Hallo Baustelle (was für ein Nick),

wenn möglich würde ich über den Termin steuern. Verhandlung über Unterhalt (und Sorgerecht, aber ich denke das wird in zwei Verfahren aufgesplittet) so lange hinausziehen, bis Rentenbescheid ergangen ist.
Ich weiss zuwenig über die sonstigen Umstände - aber in meinem direkten Umfeld wurde ein Vater von neun Kindern nach einem Herzinfarkt erwerbsunfähig. Sein Frau hat ihn nach der REHA gar nicht mehr ins Haus gelassen, Trennung,Scheidung usw. folgten. Von seiner schmalen EU-Rente muss er niemandem Unterhalt leisten, weil nicht leistungsfähig. Seine Exe hat der Richter zum Arbeiten geschickt!

Wie ist das in deinem Fall? Wenn Exe voll verdient (oder könnte, Willen vorausgesetzt) und du erwerbsunfähig bist, wer zahlt dann wem Unterhalt?

Zum Gutachten: wenn das Gericht ein Gutachten einholen will, bezahlt der, der den deinen Gesundheitszustand anzweifelt. Kosten eines arbeitsmedizinischen Gutachtens ca. 2.500.- Euro. Du bekommst auf jeden Fall eine Kopie davon, die du dann natürlich auch gegenüber der Rentenversicherung verwenden kannst.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
(19-04-2013, 12:03)Austriake schrieb: wenn möglich würde ich über den Termin steuern. Verhandlung über Unterhalt (und Sorgerecht, aber ich denke das wird in zwei Verfahren aufgesplittet) so lange hinausziehen, bis Rentenbescheid ergangen ist.
Ich kann das versuchen, weiss aber leider nicht, ob der Richter dabei mitspielt. Vielleicht veräppeln die mich einfach, stellen fest, dass die EU nicht feststeht, und die Schulden laufen weiter auf.

(19-04-2013, 12:03)Austriake schrieb: Ich weiss zuwenig über die sonstigen Umstände - aber in meinem direkten Umfeld wurde ein Vater von neun Kindern nach einem Herzinfarkt erwerbsunfähig. Sein Frau hat ihn nach der REHA gar nicht mehr ins Haus gelassen, Trennung,Scheidung usw. folgten. Von seiner schmalen EU-Rente muss er niemandem Unterhalt leisten, weil nicht leistungsfähig. Seine Exe hat der Richter zum Arbeiten geschickt!
Leider ist der Richter in meinem Fall nicht sehr gnädig. Ich möchte nicht ins Detail gehen - aber in der Vergangenheit, hat er alles versucht, die Dinge gegen mich zu drehen.

(19-04-2013, 12:03)Austriake schrieb: Wie ist das in deinem Fall? Wenn Exe voll verdient (oder könnte, Willen vorausgesetzt) und du erwerbsunfähig bist, wer zahlt dann wem Unterhalt?
Sie ist mit einem neuen Mann zusammen, der voll erwerbstätig ist und hat mit diesem bereits zwei neue Kinder. Sie selbst macht nichts und ist eigentlich auch nicht in der Lage, Kinder zu erziehen. Derzeit leben alle von dem Einkommen ihres neuen und ergänzender Sozialhilfe. Ich selbst habe mich soweit ausgeklinkt und versuche noch verzweifelt, Kontakt zu meiner Tochter zu halten - ist aber sehr schwierig und wird auch vereitelt - den Unterhalt habe ich komplett eingestellt.

(19-04-2013, 12:03)Austriake schrieb: Zum Gutachten: wenn das Gericht ein Gutachten einholen will, bezahlt der, der den deinen Gesundheitszustand anzweifelt. Kosten eines arbeitsmedizinischen Gutachtens ca. 2.500.- Euro. Du bekommst auf jeden Fall eine Kopie davon, die du dann natürlich auch gegenüber der Rentenversicherung verwenden kannst.
Die Rentenversicherung hat bei mir im ersten Schritt ein Gutachten anfertigen lassen, das mir leider nicht vorliegt. Aber es hat dazu geführt, dass man mir ohne weiteres bestätigt hat, dass ich nur noch 6 Stunden pro Tag arbeiten kann. Tatsächlich bin ich voll EU und kann gar nicht mehr regelmässig arbeiten. Deshalb habe ich Widerspruch eingelegt und warte auf einen neuen Bescheid der BFA.
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#4
Um zu vermeiden, dass weiter Schulden auflaufen, vielleicht eine einstweilige Anordnung erwirken?

Weder Exe noch euer gemeinsames Kind sind in ihrer Existenz gefährdet, wenn deine Unterhaltspflicht begrenzt und/oder herabgesetzt wird.

Austriake

P.S.: wieso gibt die Rentenversicherung das Gutachten nicht heraus? Die können sonstwas behaupten, was da angeblich drin steht.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#5
(19-04-2013, 12:54)Austriake schrieb: P.S.: wieso gibt die Rentenversicherung das Gutachten nicht heraus? Die können sonstwas behaupten, was da angeblich drin steht.....
Ich habe es einfach noch nicht angefordert. Aber das werde ich noch tun.
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#6
Ich habe noch eine Frage. Habe ich ohne eigene Wohnung einen Anspruch auf Zuweisung einer Sozialwohnung ? Derzeit lebe ich bei Angehörigen von mir.
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#7
(17-07-2013, 10:30)baustelle schrieb: Ich habe noch eine Frage. Habe ich ohne eigene Wohnung einen Anspruch auf Zuweisung einer Sozialwohnung ? Derzeit lebe ich bei Angehörigen von mir.

Wende dich hier im Forum an den User "Camper". Der dürfte Experte sein in diesen Dingen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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