hi Kollegen,
in meiner Sorgerechtssache, den Umgang unseres Kindes zu mir zur beschneiden, ist meine liebe Exfreundin sehr phantasiereich und hat
bei der Polizei eine Anzeige aufgegeben, ich wäre mit Nachschlüsseln in ihre Wohnung (bandenmäßig und mit Waffengewalt) eingedrungen und hätte einen Stoffhasen und eine Hdy-Karte gestohlen.
Es erfolgte eine Hausdurchsuchung mit 4 Beamten. Sie waren zuvorkommend und diskret und haben mir einige Hinweise zum weiteren Vorgehen gegeben.
Daraufhin habe ich Beschwerde eingelegt, die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt und gleichzeitig mitgeteilt, dass ich einen
Entschädigungsanspruch wegen der Hausdurchsuchung geltend machen könne.
Jenes habe ich fristgemäß angemeldet und erhalte heute einen Gerichsbeschluss, (mit freundlichen Grüßen),
"......Zitat..
In dem ehemaligen Ermittlungsverfahren gegen...
wegen Einbruchdiebstahls wid die Entschädigungspflicht wegen der aufgrund der erlittenen Strafverflgungsmaßnahme aufgrund des Durchsuchnungs- und Beschlagnahmebeschlusses des Amtsgerichts ..
vom ....erfolgten Durchsuchung dem Grunde nach festgestellt.
Gründe......
.....Die Festsetzung des Umfanges der Entschädigungspflicht bleibt dem
Festsetzungsverfahren vorbehalten.
Zitat Ende.
Ich möchte die Entschädigung so hoch es geht ausfallen lassen und werde die entsprechende Summe eines hier örtlich ansässigen
Kinderprojektes unmittelbar durch die Landeskasse überweisen lassen.
Kennt Ihr vergleichbare Fälle, in denen hohe Summen bezahlt werden mussten ?
in meiner Sorgerechtssache, den Umgang unseres Kindes zu mir zur beschneiden, ist meine liebe Exfreundin sehr phantasiereich und hat
bei der Polizei eine Anzeige aufgegeben, ich wäre mit Nachschlüsseln in ihre Wohnung (bandenmäßig und mit Waffengewalt) eingedrungen und hätte einen Stoffhasen und eine Hdy-Karte gestohlen.
Es erfolgte eine Hausdurchsuchung mit 4 Beamten. Sie waren zuvorkommend und diskret und haben mir einige Hinweise zum weiteren Vorgehen gegeben.
Daraufhin habe ich Beschwerde eingelegt, die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt und gleichzeitig mitgeteilt, dass ich einen
Entschädigungsanspruch wegen der Hausdurchsuchung geltend machen könne.
Jenes habe ich fristgemäß angemeldet und erhalte heute einen Gerichsbeschluss, (mit freundlichen Grüßen),
"......Zitat..
In dem ehemaligen Ermittlungsverfahren gegen...
wegen Einbruchdiebstahls wid die Entschädigungspflicht wegen der aufgrund der erlittenen Strafverflgungsmaßnahme aufgrund des Durchsuchnungs- und Beschlagnahmebeschlusses des Amtsgerichts ..
vom ....erfolgten Durchsuchung dem Grunde nach festgestellt.
Gründe......
.....Die Festsetzung des Umfanges der Entschädigungspflicht bleibt dem
Festsetzungsverfahren vorbehalten.
Zitat Ende.
Ich möchte die Entschädigung so hoch es geht ausfallen lassen und werde die entsprechende Summe eines hier örtlich ansässigen
Kinderprojektes unmittelbar durch die Landeskasse überweisen lassen.
Kennt Ihr vergleichbare Fälle, in denen hohe Summen bezahlt werden mussten ?