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Hausdurchsuchung, Beschwerde, Einstellung, Entschädigungsbeschluss
#1
hi Kollegen,
in meiner Sorgerechtssache, den Umgang unseres Kindes zu mir zur beschneiden, ist meine liebe Exfreundin sehr phantasiereich und hat
bei der Polizei eine Anzeige aufgegeben, ich wäre mit Nachschlüsseln in ihre Wohnung (bandenmäßig und mit Waffengewalt) eingedrungen und hätte einen Stoffhasen und eine Hdy-Karte gestohlen.

Es erfolgte eine Hausdurchsuchung mit 4 Beamten. Sie waren zuvorkommend und diskret und haben mir einige Hinweise zum weiteren Vorgehen gegeben.

Daraufhin habe ich Beschwerde eingelegt, die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt und gleichzeitig mitgeteilt, dass ich einen
Entschädigungsanspruch wegen der Hausdurchsuchung geltend machen könne.

Jenes habe ich fristgemäß angemeldet und erhalte heute einen Gerichsbeschluss, (mit freundlichen Grüßen),
"......Zitat..
In dem ehemaligen Ermittlungsverfahren gegen...

wegen Einbruchdiebstahls wid die Entschädigungspflicht wegen der aufgrund der erlittenen Strafverflgungsmaßnahme aufgrund des Durchsuchnungs- und Beschlagnahmebeschlusses des Amtsgerichts ..
vom ....erfolgten Durchsuchung dem Grunde nach festgestellt.

Gründe......
.....Die Festsetzung des Umfanges der Entschädigungspflicht bleibt dem
Festsetzungsverfahren vorbehalten.
Zitat Ende.

Ich möchte die Entschädigung so hoch es geht ausfallen lassen und werde die entsprechende Summe eines hier örtlich ansässigen
Kinderprojektes unmittelbar durch die Landeskasse überweisen lassen.

Kennt Ihr vergleichbare Fälle, in denen hohe Summen bezahlt werden mussten ?
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#2
aufgrund dieses schreibens:

1. strafantrag wegen verläumdung
2. w.o. rufschädigung
3. w.o. in tateinheit wegen übler nachrede
4. w.o. in tateinheit wegen ungerechtf. antragsstellung (strafe)
5. w.o. in tateinheit wegen falscher verdächtigungen

oho - da könnte was zusammenkommen....

lasskrachenalta!

bb
netlover
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#3
Die hat behauptet, du hättest mit Waffengewalt ein Stofftier und eine Handykarte gestohlen und daraufhin nehmen die dich mit vier Bütteln auseinander? Der chronische deutsche Hausdruchsuchungswahnsinn kennt keine Grenzen.

Stell dir unter einer Entschädigung nichts Falsches vor. Eine Entschädigung geht nach §2 Strafverfolgungsentschädigungsgesetz und §9 StrEG. Entschädigt werden kannst du z.B. für dir entstandene Anwaltskosten, Verdienstausfall, Reinigungskosten. Nichts für immaterielle Schäden.

Etwas anderes sind Zivilverfahren von dir gegen die Ex.

http://kurokasai.wordpress.com/mehrere-t...htswidrig/
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#4
@Schlumpf
Hast Du die Akte eingesehen?
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#5
(28-07-2013, 15:53)Ibykus schrieb: @Schlumpf
Hast Du die Akte eingesehen?

Akte habe ich nocht nicht eingesehen, ein reines Zeitproblem, die Umgangsangelegenheiten und die eS beschäftigen mich extrem,
ich weiss nur aus den Polizeimitarbeiteraussagen, dass die KM
dem Grunde nach unglaubwürdig vorgetragen hat, trotzdem
war ein Durchsuchungsbeschluss ergangen, übe den sich selbst die durchsuchenden Polizeibeamten wunderten...

Habe ich denn ein Einsichtrecht ? Gibts dafür Rechtsgrundlagen ?
Danke für Aufmerksamkeit
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#6
(28-07-2013, 15:21)p schrieb: Der chronische deutsche Hausdruchsuchungswahnsinn kennt keine Grenzen.
Selbst Du als Gut-Vater weißt ganz genau, dass nicht alles glänzt, was sich Vater nennt.
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#7
(28-07-2013, 16:02)Schlumpf schrieb: Habe ich denn ein Einsichtrecht ?

Aber sicher. Suche mal nach "Akteneinsicht". Solltest du dringend tun, wie dir schon geraten wurde.

(29-07-2013, 19:06)blue schrieb: Selbst Du als Gut-Vater weißt ganz genau, dass nicht alles glänzt, was sich Vater nennt.

Bist du im falschen Thread gelandet oder willst du damit allen Ernstes und nüchternen Zustandes andeuten, dass Schlumpf ein falscher Fuffziger ist, der tatsächlich mit der Waffe in die Exenwohnung eingedrungen ist?
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#8
(29-07-2013, 22:46)p schrieb: ... ein falscher Fuffziger ist,....
Welches ich nicht unbedingt von ca, 50 % der MitgliederInnen dieses Forums als nicht ausgeschlossen halte.
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#9
Einer könnte im Spiegel zu sehen sein. Threads zu kapern um sie durch perverse Phantasien zu ersetzen wäre so ein falscher-Fuffziger Verhalten.
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