10-08-2013, 01:26
Mit zwei Beschlüssen hat sich das Bundesverfassungsgericht zur Meinungsfreiheit eindeutig in einer bürgerfreundlichen Weise geäßert.
Auch zahlreiche Väter werden immer wieder mit zivilrechtlichen udn strafrechtliche Mitteln mundtot gemacht, wenn sie nach Meinung der Professionen zu deutlich werden.
Die beiden Beschlüsse geben wichtige Hinweise, was dabei geht und was nicht.
1. Mitarbeiter einer Flüchtlingsorganisation....hatten.... einen im Internet veröffentlichten „Denkzettel für strukturellen und systeminternen Rassismus“ „verliehen“.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/p...3-052.html
= Strafrechtliche Verurteilung verstößt gegen Meinungsfreiheit
Beschluss vom 24. Juli 2013
1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13
2. Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“
kann von der Meinungsfreiheit gedeckt sein
http://www.bundesverfassungsgericht.de/p...3-051.html
= Unterlassungsurteile verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG).
Beschluss vom 2. Juli 2013
1 BvR 1751/12
Auch zahlreiche Väter werden immer wieder mit zivilrechtlichen udn strafrechtliche Mitteln mundtot gemacht, wenn sie nach Meinung der Professionen zu deutlich werden.
Die beiden Beschlüsse geben wichtige Hinweise, was dabei geht und was nicht.
1. Mitarbeiter einer Flüchtlingsorganisation....hatten.... einen im Internet veröffentlichten „Denkzettel für strukturellen und systeminternen Rassismus“ „verliehen“.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/p...3-052.html
= Strafrechtliche Verurteilung verstößt gegen Meinungsfreiheit
Beschluss vom 24. Juli 2013
1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13
2. Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“
kann von der Meinungsfreiheit gedeckt sein
http://www.bundesverfassungsgericht.de/p...3-051.html
= Unterlassungsurteile verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG).
Beschluss vom 2. Juli 2013
1 BvR 1751/12
Zitat:Tatsachenbehauptungen könnten von Werturteilen nicht immer scharf getrennt werden, stellten die Richter fest. Man müsse dafür immer den gesamten Kontext der Äußerung betrachten. Hier handele es sich um eine „das Hintergrundgeschehen zusammenfassend bewertende Stellungnahme“. Die für strafwürdig erachteten Äußerungen verlören zudem nicht jeden Sachbezug zum kritisierten Geschehen.
http://www.tagesspiegel.de/politik/kriti...20616.html
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #