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		Hallo Gemeinde,
kann mir vielleicht jemand eine Antwort auf folgendes Problem geben. Vielleicht hatte ja auch schon jemnand damit zu tun.
Ich werde seid 21 Monaten mit der Original Vollsteckungsurkunde durch die RAin der KM gepfändet per GV.
Ironischersweise fordert jetzt die UHV den GV auf die die Urkunde zur Umschreibung des Titels an das Jugendamt zu senden.
Der GV hat das verneint mit der Begründung das eine laufende Pfändung im gange ist und die Kindesmutter im Besitz des Originaltitels ist.
Es wird aber UHV seid 24 Monaten bezahlt nach altem Titel wo drinnen steht: Kann nicht mehr mit befreinder Wirkung an das Kind unterhalt zahlen...
Wie kann es sein das ich gepfändet werde und gleichzeitig UHV bezahlt wird.
Leider reagiert das Jugendamt nicht auf meine Fragen...
 
Vielleich habt ihr eine Ideee !
Vielen Dank
Schönen Sonntag
Arminius
	
 
 
	
	
		Wenn ich das richtig oder falsch verstanden habe, müsste ich jetzt mit multiplen Infarkten von der Couch fallen.
Zur Sicherheit: zahlst du den Unterhaltsvorschuss? Welche Unterhaltshöhe ist tituliert und welche genauen Beträge werden gepfändet? Wurde seitens der Unterhaltsvorschusskasse die Überleitung des Anspruches erklärt?
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (06-10-2013, 14:22)iglu schrieb:  Wenn ich das richtig oder falsch verstanden habe, müsste ich jetzt mit multiplen Infarkten von der Couch fallen.
Zur Sicherheit: zahlst du den Unterhaltsvorschuss? Welche Unterhaltshöhe ist tituliert und welche genauen Beträge werden gepfändet? Wurde seitens der Unterhaltsvorschusskasse die Überleitung des Anspruches erklärt?
Hallo Iglu,
schön von Dir zu Hören. Hoffe es geht Dir gut !
Ich lebe sei 21 Monaten mit multiplen Infarkten.
Unterhaltsvorschuss wird bezahlt. Unterhlatshöhe ist mit 272,00 Euro tituliert. Gepfändet wird die differenz zum Unterhaltsvorschuss mit der Originalurkunde.
Habe vor ca.20 Monaten den Fehler gemacht eine neue Urkunde mit dem Mindestunterhalt zu unterzeichnen.
Anscheinend hat die UHV diese Urkunde nie gesehen !
	
 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Na ja habe bis jetzt auch immer bezahlt. Sie wollte mich jetzt wieder Pfänden und war mit der Rate die der GVZ mit mir vereinbart hat nicht einverstanden...Sie bekommt halt genug vom Staat! 
Damit wird der UHV auch eine Teilabtretungserklärung nichts mehr nutzen.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Zitat:Wenn ich die Zivilprozessordnung richtig im Kopf habe, hat sie damit einverstanden zu sein!
Hast Du rein zufällig die Zpo im Kopf wo das steht? 
Dem GVZ kam das auch alles Spanisch vor ! War sehr Hilfsbereit!
War wohl selber Unterhaltspflichtig

...
Vor allen wenn man bedenkt was die Staatsanwaltschaft im Falle einer Ermittlung wegen §176 dazu sagt.
Die erste Überweisung ist ja an die RAin erfolgt...die hat dann Widerspruch im Namen ihrer Mandantin gemacht.
Jetzt hab ich das "Game Over" eingeleitet f. das JA und die KM...das Jugendamt verlangt das ganze gepfändete Geld von der KM zurück
 
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Danke dafür Iglu !
Genau das haben wir gemacht und die KM hat der Zahlung widersprochen!...hab ich auch Schriftlich!
Das ist ja der Witz !!
Bekommt aber UHV und hatte mich Angezeigt wegen §176.
Hab mir einen Beratungsschein geholt und der RA meinte nur: "Sie haben den seltenen Fall das sich KM und JA gegenseitig ausgeschaltet haben"
Sollte mal die STA ermitteln wird das alles sehr Klärungsbedürftig!
Na ja nach meiner Erfahrung mitlerweile erzählen alle ziemlich viel....
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Die Frage die sich für mich stellt ist eigentlich darf die KM überhaupt irgendwelche Zahlungen verweigern die der GVZ anbietet wenn Sie im UHV ist.
Die Vermögensauskunft mit den 12 Monaten gibt es ja erst seid Januar 2013.
Dadurch das Sie die Zahlungen ja nicht annimmt und den Vater in die Vermögensauskunft schickt obwohl er zahlungswillig ist (war) bleibt mir hier doch ein fader Beigeschmack...
Aber was solls mit der EV kann das JA oder die KM nur noch per Anzeige was Unternehmnen...alles andere hat die RAin der KM ja schon weggebombt
oder gibt es noch die Folter
 
	 
 
	
	
	
		
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		Also ich habe ja schon viel gehört aber noch nie hat mir ein Richter, Anwalt, Jugendamt gesagt ich soll Aufstocken gehen
 
Die werden wohl Ihre gründe haben.
Na ja die Aufstockung kommt jetzt für mich zu Spät!
Habe auch noch nie soviel über Elternunterhalt vernommen wie in den letzten 2 Jahren.
De Facto kann man ja gleich den Laden zumachen weil irgendetwas kommt immer wenn Du noch den normalen Unterhalt zahlen kannst und Du tatsächlich noch die Frechheit besitzt mehr Geld zu haben kassiert das die Elternunterhaltsvorschusskasse. 
(Ausser deine Eltern waren Richter !)
 
Also kann man gleich zusehen bloss nicht zuviel Geld zu verdienen !
	
 
 
	
	
	
		
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		Kann mich mal jemand zur Situation aufklären?
Es gibt also ein Unterhaltsvorschusstitel beim JA und einen KU-Titel bei der KM? Und aus dem KU-Titel der KM wird gepfändet?
Und Dir wird der volle KU aus dem KU-Titel gepfändet an die KM und das JA will jetzt ZUSÄTZLICH den Unterhaltsvorschuss bei dir pfänden, weil dieser an die KM gezahlt wird?
Sehe ich das richtig?
	
	
	
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (09-10-2013, 00:07)DerArsch schrieb:  Kann mich mal jemand zur Situation aufklären?
Es gibt also ein Unterhaltsvorschusstitel beim JA und einen KU-Titel bei der KM? Und aus dem KU-Titel der KM wird gepfändet?
Und Dir wird der volle KU aus dem KU-Titel gepfändet an die KM und das JA will jetzt ZUSÄTZLICH den Unterhaltsvorschuss bei dir pfänden, weil dieser an die KM gezahlt wird?
Sehe ich das richtig?
Nein, nur die Differenz zwischen Unterhaltsvorschuss und dem neuen titulierten Titel.
Das Ja hat nur nicht den neuen Titel (ca.seid 1,5 Jahren nicht). Die bezahlen immernoch nach dem alten Titel.
Der GV pfändet mit dem neuen Titel (ohne eine Teilabtretung f. das Ja) allerdings nur die Differenz.
Es muss ja auch was für das JA im Titel stehen (Teilabtretung).
Deshalb auch die bitte des JA an den GV die Urkunde zur Umschreibung zu Überlassen.
Hat der GV aber abgelehnt
Mit der Erstellung des neuen Titels wurde der alte Titel ja ausser Kraft gesetzt.
Aber wie Iglu schon geschrieben hat wird das schon i.O. gehen.