23-01-2014, 03:32
Zitat:Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Eltern volljähriger verheirateter Kinder einen unverhofften Geldsegen beschert: Sie haben auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn ihre Nachkommen mit einem gut verdienenden Partner verheiratet sind,.... Dies gilt, solange die Kinder unter 25 Jahre alt sind und sich in der Ausbildung befinden. (Az. III R 22/13)
http://www.t-online.de/eltern/familie/id...nder-.html
D.h. die junge Mutti kriegt zum Ehegattenunterhalt noch Kindergeld für sich selbst....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #