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07-01-2015, 12:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-01-2015, 12:08 von ArJa.)
Hallo zusammen.
Ich hab mal eine Frage zur Unterhaltsneuberechnung an die KU-Experten.
Mein ( einziges ) Kind wird im April 12 Jahre alt; z.Zt. zahle ich an Exe mtl. 345 ( bis zum 18. Lj. titulierte ) Euro Kindesunterhalt.
Normalerweise wird KU ja ab dem 12. Lebensjahr erhöht; da meine Exe aber mein Kind gegen mich manipuliert hat und das Kind seit der
Trennung 2011 nicht ein einziges Mal bei mir übernachtet hat und noch nicht einmal mit mir in Urlaub gefahren ist, habe ich nur
wenig Lust, den KU zu erhöhen getreu dem Motto: Für minimalen Umgang gibt’s auch nur minimalen Unterhalt !
Das ganze Umgangstheater ist bis zum OLG hochdekliniert worden und das Thema Umgang ist durch.
Seinerzeit bei der UH Berechnung und dem UH Urteil wurde mein mtl. Einkommen von ca. 3000 € netto plus mein damaliges
Nebeneinkommen von 400 € zugrunde gelegt, abzgl. einiger Altkreditverträge + Privat KV kam eben der o.g. KU Betrag
zusammen, den ich auch durchgehend immer komplett überwiesen habe.
Zwischenzeitlich hat sich mein Einkommen allerdings deutlich reduziert .
- so ist mein Nebeneinkommen von 400 € ab Mai 14 ersatzlos weggefallen ( ich habe danach keine Abänderungsklage gestellt und KU weiter unverändert überwiesen )
- durch den Wegfall des Verheiratetenzuschlags sind nach der Scheidung weitere 70 € weniger in der Kasse
- ich musste zur Finanzierung der Scheidungskosten einen weiteren Kredit aufnehmen, den ich mit mtl. 200 € bediene
- ab 01.01.15 wurde ja der Selbstbehalt erhöht.
Wie ich meine Exe kenne, wird sie nur darauf lauern, mich erneut vor Gericht zu zerren um höheren KU einzuklagen.
a) habe ich absolut keinen Bock auf ein erneutes Gerichtsverfahren ( weil ich im Gegensatz zur Exe keine PKH bekomme und wieder mal den Anwalt zahlen darf )
und würde sie b ) daher gern davon überzeugen, dass aufgrund des reduzierten Einkommens keine Unterhaltserhöhung in Betracht kommt.
Die 345 € KU würde ich allerdings weiterzahlen, eine Lohnpfändung des titulierten KU kann ich mir beruflich in meinem Job nicht leisten.
Wie seht Ihr den Fall ?
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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345 EUR bedeutet Stufe 5 der Düsseldorfer Tabelle, Einkommensgruppe 2710 bis 3100 EUR Nettoeinkommen. In der nächsten Altersgruppe würden daraus 420 EUR werden.
So wie ich verstanden habe ist es der einzige Unterhaltsberechtigte, damit bist du mit 3000 plus 400 EUR netto und Stufe 5 bisher ganz gut gefahren, denn bei nur einem Unterhaltsberechtigten ist eine Höherstufung fällig. Auch wenn die 400 EUR wegfallen und weitere Kosten geltend gemacht werden könnte (Kredite zählen eh nicht) ist eine Einstufung in Gruppe 5 realistisch. Ich würde deshalb die Chance als gering ansehen, auch in der nächsten Altersgruppe mit 345 EUR hinzukommen. Umgangskosten dürften auch nicht nennenswert anfallen. Rechne damit, das Verfahren zu verlieren, wenn du auf Weiterzahlung Gruppe 5 verklagt wirst, aber nur 345 EUR zahlen willst. Es könnte sogar Gruppe 6 rauskommen.
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Wie groß deine Chancen sind, dass deine Ex freiwillig verzichtet, kann ich nicht beurteilen aber die Wahrscheinlichkeit, dass du damit vor Gericht Gehör findest, halte ich für ca. Null.
Und da der Titel ja vermutlich dynamisch ist, muss auch nicht sie dich verklagen, sondern du sie.
Sie müsste nur den Vollstrecker los schicken.
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07-01-2015, 14:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-01-2015, 14:20 von ArJa.)
Danke für Eure Einschätzungen ...
Sieht ja nicht so gut aus ... aber nach meinen Erfahrungen mit dem Thema habe ich eigentlich auch nichts anderes erwartet .
Es geht immerhin ja um 6 Jahre bis ich an meine Ex nichts mehr zahlen muß und wie ich trotz effektiver 670 Ocken weniger
Einkommen in Stufe 6 eingruppiert werden könnte, ist mir allerdings weiter schleierhaft.
Meint Ihr freiwillig zu zahlen oder das Ganze mal von einem Anwalt per Programm durchrechnen zu lassen ? Vielleicht gibts das eine oder andere was man
noch absetzen kann...
Beispiel : Bei der bisherigen Unterhaltsberechnung wurde die Aufwandsentschädigung aus politischem Mandat voll eingerechnet; ein Ratskollege hat es z.B. vor Gericht durchbekommen, das Kleidungsbeschaffung für das Mandat u.ä. rausgerechnet wurde. Da hat mein Anwalt seinerzeit gepennt ...
Gruß
ArJa
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Nehme am besten deine letzten 12 Einkommensnachweise und errechne Dir das mittel deines Nettomonats (Durchschnitt) abzüglich 5% Aufwandentsch. und 4% Altersversorge - das ist dann dein Unterhaltsrelevantes Einkommen (Kredite zählen nicht) - falls Du unter 2700,-Eur kommen solltest - sind es 398,-Eur Unterhalt - da Du aber nur eins hast - eine Stufe höher 420,- also!
Bitte nehme wieder Kontakt zu Deinem Kind auf, es kommt der Zeitpunkt da wirst Du es bereuen - das Kind kann nix dafür das es manipuliert wird!
Gruß Zahlvater
( Ich zahle für 2 Kinder 840,- jeden Monat - aber meine Kinder sind stolz auf mich weil es Ihnen dadurch gut geht)
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(07-01-2015, 14:43)Zahlvater:-) schrieb: Bitte nehme wieder Kontakt zu Deinem Kind auf, es kommt der Zeitpunkt da wirst Du es bereuen - das Kind kann nix dafür das es manipuliert wird!
Nur zur Klarstellung : Ich hab Kontakt zu meinem Kind; Standardumgang ohne Übernachtung alle 2 Wochen und muß das Kind jeden Abend wieder zur Mutter zurückbringen - und gegen eine Urlaubsregelung hat sich die Flitzpiepe in Schwarz ebenfalls entschieden; 2 x pro Wochedarf ich auch telefonieren ... Das das Kind nichts dafür kann weiß ich auch ... immerhin - mit jedem Tag, dass das Kind älter wird , schwindet die mütterliche Allmacht..
In diesem Trööt geht es nur um Unterhaltshöhe - Mami hat schon Kohle genug, das Kind leidet keine materielle Not ... im Rahmen meiner bescheidenen Möglichkeiten geht es nur um Unterhaltsreduzierung wegen der staatlich legitimierten Umgangsverweigerungen ...
Gruß
ArJa
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07-01-2015, 14:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-01-2015, 14:53 von Theo.)
ArJa,
wie die Vorschreiber schon sagten, werden Kredite normalerweise nicht angerechnet. (Zu Zahlvater möchte ich ergänzen, dass Du natürlich auch noch Deine Beiträge für die private KV abziehen kannst.)
Vielleicht hat man es seinerzeit bei Dir aus Goodwill getan, weil Du noch den Nebenverdienst hattest. Bei einer Neuverhandlung ohne das Nebeneinkommen würde man die Kreditraten mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr berücksichtigen.
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(07-01-2015, 14:18)ArJa schrieb: Es geht immerhin ja um 6 Jahre bis ich an meine Ex nichts mehr zahlen muß und wie ich trotz effektiver 670 Ocken weniger
Einkommen in Stufe 6 eingruppiert werden könnte, ist mir allerdings weiter schleierhaft.
Lies dir mal die Anmerkungen zu der Düsseldorfer Tabelle durch, dann wird dir klar dass du bisher mit Stufe 5 zu niedrig eingruppiert wurdest.
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Hab nochmal nachgerechnet - netto mittlerweile 3200,- , minus 280 € PKV für Kind und mich, minus 4 % Altersvorsorge, minus 5 % Aufwand komme ich auf
2657,-; ich werde ihr 398,- ( Stufe 4 ) überweisen und schaun was dann passiert ...
Gruß
ArJa
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(07-01-2015, 15:12)ArJa schrieb: Hab nochmal nachgerechnet - netto mittlerweile 3200,- , minus 280 € PKV für Kind und mich, minus 4 % Altersvorsorge, minus 5 % Aufwand komme ich auf
2657,-; ich werde ihr 398,- ( Stufe 4 ) überweisen und schaun was dann passiert ...
In Abhängigkeit von der Art Deines Titels, kann eine sehr unangenehme Überraschung passieren.
Ist der Titel auf Stufe 5 der Düsseldorfer Tabelle abgestellt, dann stehen Deiner Tochter ab April 420.- Euro zu. Zahlst Du weniger, kann die Ex im Zweifelsfall sofort pfänden. Ob sie das tun würde, kannst nur Du selber einschätzen.
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Du hattest dein Nettoeinkommen nicht mal bereinigt? Lies faq und Düsseldorfer Tabelle. Aber es nutzt dir auch nichts, weil du wie bereits geschrieben bei nur einem Unterhaltsberechtigten um eine Stufe hochgestuft wirst. Dann landest du wieder in Gruppe 5 und es ist sehr wahrscheinlich, dass auch Richter das so sehen wird.
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(07-01-2015, 15:37)p__ schrieb: Du hattest dein Nettoeinkommen nicht mal bereinigt? Lies faq und Düsseldorfer Tabelle. Aber es nutzt dir auch nichts, weil du wie bereits geschrieben bei nur einem Unterhaltsberechtigten um eine Stufe hochgestuft wirst. Dann landest du wieder in Gruppe 5 und es ist sehr wahrscheinlich, dass auch Richter das so sehen wird.
Doch ... PKV , Kredite und alles zusammen führten zu dem KU Titel von 345,- in Stufe 5 . Rechnerisch könnte ich mich jetzt auf Stufe 4 runterrechnen ..Was mir so nicht bekannt war, war die Hochstufung um eine Stufe bei nur einem UH-Berechtigten.... Werde daher wahrscheinlich nicht um die 420,- herumkommen , es ist zum K..... - und Madame verweigert weiterhin Urlaub und Übernachtung und kauft sich ein paar Schuhe nach dem Anderen ....
Trotzdem Danke.
ArJa
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