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eGerichtsvollzieher
#1
Schöne neue digitale Welt.....................
Zitat:Berlin/Offenbach (drv/sth). Seit Januar 2013 sind Gerichtsvollzieher befugt, Informationen über die Vermögensverhältnisse von Schuldnern auch von dritter Seite einzuholen, damit sie Forderungen erfolgreich eintreiben können. Auskünfte über ein Arbeitsverhältnis, Konten, Depots oder Kraftfahrzeuge des Schuldners erteilen nun auch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, das Bundeszentralamt für Steuern und das Kraftfahrt-Bundesamt.
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?i...cfc8b2fbb5
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#2
Siehe hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=1513
Von 2009....
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