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Fragen Unterhalt
#1
Hallo,

ich habe zwei Kinder. Das erste ist jetzt 8 Jahre alt. Ich zahle regelmässig 272 Euro Unterhalt an Mama A. (Beistandschaft ist eingerichtet) Kein Titel!

Ich habe jetzt noch ein Kind unehelich bekommen von Mama B. Dieses ist 3 Wochen alt.
Für das zweite Kind zahle ich noch keinen Unterhalt. Meine Leistungsfähigkeit ist maximal 272 Euro für beide Kinder.

Meine Fragen:
1. Wie teilt sich der Betrag von 272 Euro auf die beiden Kinder auf?

2. Kann das Jugendamt die Mutter B dazu zwingen eine Beistandschaft einzurichten? Ich verstehe mich mit der Mutter gut. Ihr gehen jetzt allerdings Schreiben vom Jugendamt zu, dass sie eine Beistandschaft einrichten MUSS!
Zur Zeit wird Unterhaltsvorschuss gezahlt.

Viele Grüsse
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#2
'Depressiv' klingt nicht gut!

Du musst mehr Informationen geben. Warum ist Deine Leistungsfähigkeit beschränkt auf 272 E. Und warum will das JA unbedingt die Beistandschaft einrichten? Wie alt ist Mama B und wie alt bist Du? Wieso bist Du depressiv (ich nehme mal an, dass es einen Grund für Deinen Namen gibt)
https://t.me/GenderFukc
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#3
Ich bin selbstständig und bereits eh unter dem Selbstbehalt.
Wegen meiner psychischen Erkrankung und Auftragslage kann ich nicht mehr Geld erwirtschaften.
Das JA will die Beistandschaft einrichten, weil die natürlich einen Titel und die Unterhaltszahlungen erzwingen wollen. Mama ist 26 und ich bin 38
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#4
1. 87/187 Für Kind 2, 100/187 für Kind 1.
In Prozent: 46,5% deiner Einsatzsumme für Kind 2, 53,5% deiner Einsatzzumme für Kind 1.
Oder in konkreten Zahlen bezogen auf 272 EUR Einsatzsumme: 126,48 und 145,52 EUR.
2. Nein, sie muss nicht. Dafür gibt es KEINE Verpflichtung. Allerdings solltest du nicht glauben, dass du damit das Jugendamt draussen hast. Über den Betrag des Unterhaltsvorschusses geht der Unterhaltsanspruch auf das Jugendamt über, egal ob Beistandschaft oder nicht. Einziger Weg da raus: Du musst mehr wie den Unterhaltsvorschuss bezahlen oder der Unterhaltsvorschuss läuft aus (nach 6 Jahren Gesamtzahlung). Dann gehts allerdings weiter mit den Rückständen.

Ausserdem ist der Gebrauch von Kondomen zu empfehlen, die schützen nicht nur vor Unterhalt, sondern auch vor üblen Krankheiten. Als psychisch erkrankter Selbständiger, der bereits ein Kind am Unterhaltstropf hat halte ich den Zeitpunkt für weitere Kinder nicht gerade für optimal. Das drei Wochen alte Kind stellt dir den Unterhaltszähler jetzt wieder auf 25 Jahre zurück.
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#5
(21-02-2015, 18:32)p__ schrieb: Ausserdem ist der Gebrauch von Kondomen zu empfehlen, die schützen nicht nur vor Unterhalt, sondern auch vor üblen Krankheiten.

Das wollte er wohl jetzt nicht lesen.  Dodgy
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#6
(21-02-2015, 18:32)p__ schrieb: Das drei Wochen alte Kind stellt dir den Unterhaltszähler jetzt wieder auf 25 Jahre zurück.

38 + 25 = 63

Ca. 2 Jahre vor Renteneintritt (wenn es nicht noch einen Reset gibt)
Vermögensaufbau bei den Voraussetzungen unmöglich. 
Wieder einer im Karussel der Jugendamtsmitarbeiterarbeitsbeschaffungsmaßnahme.
https://t.me/GenderFukc
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#7
(21-02-2015, 19:54)blue schrieb: Das wollte er wohl jetzt nicht lesen.  Dodgy

Muss er auch nicht. Sicher ist es viel angenehmer und einfacher, die rund 250000 EUR Unterhalt für zwei Kinder zu zahlen, die in den kommenden Unterhaltsjahren gefordert sind. Plus Betreuungsunterhalt für die Frau Nr. 2, die er ungeschützt beglückt hat.

Das Aufstockerleben als Daueroption für den Rest des Erwerbslebens geht vielleicht auch. 
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