Beiträge: 21.214
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Also Teilungsversteigerung heisst, dass jeder Miteigentümer einer Immobilie? (wieso ist da in dem link immer nur von Grundstück die Rede) jederzeit eine Zwangsversteigerung beantragen kann, auch gegen den Willen der anderen Miteigentümer. .... Ist aber höchstwahrscheinlich, also nach dem, was da geschrieben steht, mit grössten Verlusten für alle Seiten verbunden.
Nun, ich würde in dieser Situation auf keinen Fall ausziehen. Jedenfalls nicht solange das Haus nicht im gegenseitigen Einvernehmen verkauft ist. In dem Haus hat es doch sicher noch irgendwo ein Zimmer, in dem du dich einrichten kannst, so dass ihr euch aus dem Weg gehen könnt und es erträglich bleibt. Aber sag ihr doch, dass du, wenn sie auf einem Auszug bestehen sollte, eine Teilversteigerung beantragen würdest. Das soll sie dann mal mit ihrem Anwalt besprechen. Da wird sie dann schnell darauf kommen, dass es am besten wäre, das Haus einvernehmlich zu verkaufen. Oder ihr lebt weiterhin WG-ähnlich zusammen ....
Beiträge: 1.827
Themen: 37
Registriert seit: Feb 2014
Außerdem führt eine Wohnungszuweisung nach par 1568a BGB dazu, dass ein Mietverhältnis entsteht.
Dann kann der Erwerber nach einer Teilungsversteigerung nicht so einfach selbst rein sondern muss das Mietverhältnis aufrecht erhalten.
Da werden sich wenig Interessenten finden.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)