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Werde wohl heute einen Anwalt kontaktieren. Er ist Fachanwalt für Familienrecht und macht Sozialrecht als 2. Aufgabengebiet. Ebenso arbeitet er als gesetzlicher Betreuer( wenn von Gericht bestimmt).
Ob es was bringt, auf Zeit zu spielen, glaub ich nicht.
Frist für Auskunft ( letzte war vor 6 Jahren) ist der 30.11.2012. 21 Tage vor Volljährigkeit. Diese Zeit reicht ihr nicht um ihr Vorhaben in trockene Tücher zu bringen.
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Ihre Annahme, kurz vor der Volljährigkeit noch was festzurren zu können ist sowieso eine typische Exenirrung.
Die Auskunft kannst du ruhig geben. Musst du sowieso, wenn es um die Neuberechnung nach Volljährigkeit geht. Gib sie am letzten Tag der Frist. Am Titel ändert das nichts, auch nicht wenn du zu einer Neutitulierung aufgefordert wirst. Kannst du sogar machen: Befristet auf zwei Monate, November und Dezember.
Der ganze Firlefanz bringt nur dem Exenanwalt Einkommen, sonst ändert es nicht mehr. Mit dem 18. Geburtstag wird Ex unverrückbar barunterhaltspflichtig und hat ihrerseits Auskunft zu geben, damit die Haftungsquote berechnet werden kann. Titel sind dann abzuändern.
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12-11-2012, 15:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-11-2012, 15:13 von Gekko.)
Es besteht doch ein unbefristeter Titel. Laut diesem müsste ich ab Januar 2013 mtl. 304.-Euro zahlen.
Warum macht KM im Vorfeld so ein Fass auf, obwohl sie es gar nicht nötig hätte.
Ich muss ja ab Volljährigkeit den Titel abändern lassen. Evtl. besteht kein UH-Anspruch mehr, wegen Sozialleistungen .
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(12-11-2012, 15:11)Gekko schrieb: Warum macht KM im Vorfeld so ein Fass auf, obwohl sie es gar nicht nötig hätte.
Sie glaubt, sie könnte vor der Volljährigkeit noch einiges zu ihrem Vorteil regeln, weil sie das mit ihrer Vertretungsbefugnis vermischt. Die endet aber mit dem Geburtstag und alle vorigen Verpflichtungen können von dir auf den Prüfstand gebracht werden.
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Komme gerade von meinem Psychologen. Der hat mich erst mal wegen Depressionen krank geschrieben ( ICD F32.2 und 45.40). Er meint, das ich wohl über Monate nicht arbeitsfähig bin, auch länger als 1 Jahr.
Was passiert bei 70% Krankengeld über Monate wenn Einkommen unter SB liegt.
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Mit dem Geburtstag den alten Titel aus dem Verkehr ziehen. Ansonsten auf Abänderung klagen. Neue Titelhöhe Null. Ab Volljährigkeit besteht für dieses Kind auch keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr.
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Heute kam das lang ersehnte Schreiben vom Sozialamt.
Diese erteilen wegen fehlendem Sorgerecht meinerseits keine Auskunft. War ja klar, dass man in Dland als Vater keine Rechte hat.
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(13-11-2012, 19:21)Gekko schrieb: Heute kam das lang ersehnte Schreiben vom Sozialamt.
Diese erteilen wegen fehlendem Sorgerecht meinerseits keine Auskunft. Das ist der erwartbare Unsinn. Auch wenn es vermutlich kein Bescheid ist (oder gibt es Rechtmittelbelehrung?) dann würde ich an deiner Stelle in jedem Fall einen formlosen Widerspruch einlegen und laß sie weiterarbeiten. Schreib einfach:
Hiermit lege ich gegen ihren Bescheid vom ..... Widerspruch ein.
Soweit evtl. Ansprüche gegen mich auf Kindesunterhalt in die Berechnung eingefloßen sind oder Ansrpüche gegen mich übergeleitet worden sind, ist die Berechnung wahrscheinlich unrichtig, da von unzutreffenden Sachverhaltsermittlungen ausgegangen sein worden dürfte.
Ansonsten, wenn ich das oben richtig verstehe, kommst du demnächst in Krankengeldbezug. Von daher dürfte in Abhängigkeit von anderen persönlichen Faktoren (insb. Schonvermögen / mit dir zusammenlebende Personen) bei dem laufenden Unterhaltsbetrag evtl. bereits jetzt ein Anspruch auf aufstockendes ALGII bestehen. Das solltest du prüfen und nutzen - denn es verschafft dir eine wesentlich bessere Lage in Bezug auf ein erforderlich werdendes KU-Abänderungsverfahren, bzw. die KU-Berechnung ab 18.
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14-11-2012, 16:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-11-2012, 16:59 von Gekko.)
Natürlich werde ich bei Behörden und bei Gegenanwalt versuchen viel Sand ins zu streuen.
Aufstockung kommt nicht in Frage, da Krankengeld ca. 1100.- beträgt. Und Freundin verdient auch nicht schlecht.
Da aber mein SB bei 1150.- (Volljähriger in Berufsschulausbildung) liegt, könnte es doch für meinen Sohn zu Problemen kommen. Oder?
Kann man überprüfen, ob Gegenanwalt ein Mamaanwalt ist (black list)?
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Mit Krankengeldbezug zählst du nicht als berufstätig, rechne mal damit dass man versucht, dir den Selbstbehalt zu senken.
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Habe ersten Anwaltstermin hinter mir.
Auf Grund von abgeleitetem Bafög ( nach § 104 SGB X) dürfte mein Sohn bereits schon seit 1,5 Jahren Sozialleistungen beziehen, welche seinen Bedarf nach BGB sogar überdeckt.
Er geht davon aus, dass KEIN Unterhalt meht zu zahlen ist.
Es werden Auskünfte über EK und Sozialhilfe von Kind und Mutter verlangt.
Fortzetzung folgt
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Hi @ all
Heute kam Schreiben von JA.
Sie bedanken sich für die Zusammenarbeit in den letzten Jahren.
UH-Titel ist laut JA befristet und wurde incl. Dynamisierung an mich zurück gegeben. Es wurde bestätigt, daß kein UH-Rückstand besteht.
Da mein Sohn morgen, 21.12.2012, volljährig wird wurde UH taggenau abgerechnet. Von meiner Zahlung (334.-) wurden nur 222,67 an Mama ausgezahlt. Rest von 111,33 ist schon wieder auf meinem Konto(Rückerstattung).
Da mein Sohn bereits Rattin eingeschaltet hat, wurde von meinem Anwalt EK-Nachweise von Sohn und Mutter verlangt.
Die Frist dafür ist bereits überschritten.
Meine Unterlagen erteilt mein Anwalt nur Zug um Zug.
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Dann ist der alte Titel jetzt aus der Welt. Sehr positiv. Du kannst den kommenden Forderungen relativ gelassen gegenüberstehen. Jetzt kannst du dir mal zur Abwechslung Nachweise servieren lassen. Vielleicht erledigen sich damit bereits viele Dinge im Vorfeld.
Wenn die Gegenseite gleich einen Anwalt nimmt, scheinen sie Geld zu haben.
Am wichtigsten ist nach wie vor dein Gesundheitszustand. Ich hoffe, der bewegt sich in die richtige Richtung.
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Keine Ahnung wie es weiter geht!
Gesundheitlich zeigt der Pfeil nach oben. Gehe ab nächster Woche wieder malochen.
Aber:
Sohn hat mich durch Rattin aufgefordert EK-Nachweise bis 29.11 2012 zu liefern.
Mein Anwalt hat Gegenseite aufgefordert EK-Nachweise ( von KM und Sohn ) bis 14.12.2012 zu erbringen. Er liefert dann meine Zug um Zug.
Bis heute ( 4 Wochen über Termin ) kamen weder Nachweise noch UH-Forderung.
Kann es sein das Rattin bereits Auskunftsklage gegen mich eingereicht hat?
Wie lange dauert es bis man vom Gericht Post bekommt?
Ist eine Vollmacht für RA, welche von KM in Minderjährigenzeit abgegeben wurde, auch noch für den Volljahrigen gültig?
Oder muss mein Sohn seiner Rattin erneut eine Vollmacht zur Vertretung seine Interessen ausstellen?
Muss in meinem Fall erst ein ges. Betreuer bestellt werden, der die Intersessen meines Sohnes vertritt?
Wenn ja. Wie lange dauert das?
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Vielleicht hat die Anwältin der Gegenseite einfach mal vorsorglich einen Antrag gestellt. Ihr Problem.
Die Vollmacht ist nicht mehr gültig, die Ex hat kein Recht mehr, Anwälte für Kindesunterhalt zu beauftragen. Das muss das Kind jetzt selbst tun. Oder ein Betreuer, der auch diesen Bereich übernommen hat.
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So, nun ist es raus.
Mutter ist ges. Betreuer meines Sohnes.
Ihr EK beträgt 1750.- netto. Meines 1550.- netto.
KM klagt als Betreuer meines Sohnes auf Volljähigenunterhalt.
Einkommen meines Sohnes ( Bafög und Sozialleistungen ) wird von ihr nicht offen gelegt.
Mein Anwalt beantragt meinen Sohn auf auf Offenlegung seines EK zu verurteilen, da sonst UH-Anspruch nicht berechnet werden kann.
Nach Austausch von Gehaltsabrechnungen des letzten Jahres erfolgte sofort Klage durch KM ohne die Möglichkeit sich aussergerichtlich zu einigen.
Was haltet ihr davon?
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Brauch mal Infos von euch....
Sohn hat VKH beantragt und will nur klagen, wenn diese bewilligt wird.
Sieht so aus, daß er weis das er keinen Anspruch auf UH mehr hat. Oder?
Er hat trotz 2 facher Aufforderung sein EK inkl. Sozialleistungen nicht belegt.
Wird ihm auch bei fehlender Mitwirkung VKH bewilligt?
Infos wären toll!
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Irgendwie völlig lebensfremd, dass der Sohn Unterhalt haben will, ohne sein Einkommen offenzulegen. Was wohl in solch einem Gehirn vorsich geht?
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Hallo Papa' s
Heute kam Vorladung zur Güteverhandlung. Bei nichterscheinen meinerseits oder bei Erfolgslosigkeit der Güteverhandlung ist der Haupttermin unmittelbar anschließend.
Ist das normal, daß ALLES in einem Rutsch erledigt wird, oder ist da schon eine Vorentscheidung gefallen?
Mein Sohn muss auch erscheinen. Ich sehe ihn dann nach 15 Jahren das erste mal. Ob ich ihn erkenne.......
Sch... Gefühl.
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Berichte mal, wie es lief, wenn du magst.
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Termin ist erst Anfang Mai und da bin ich genau im Urlaub. Muss ich oder muss mein Anwalt die Verschiebung des Termins beantragen.
Werde in meinem Fall ALLES hier einstellen, Urteil und andere Infos für Geleichgesinnte.
Aber von nun an auch persönliche Gefühle.
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(30-03-2013, 19:52)Gekko schrieb: Ist das normal, daß ALLES in einem Rutsch erledigt wird, oder ist da schon eine Vorentscheidung gefallen? Ja, ist normal.
(30-03-2013, 20:04)Gekko schrieb: Termin ist erst Anfang Mai und da bin ich genau im Urlaub. Muss ich oder muss mein Anwalt die Verschiebung des Termins beantragen. Buchungsnachweis für Urlaub vorlegen und Verschiebung beantragen. Kriegst du dann auch.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Heute kam Umladung von AG. Terminverschiebung wurde genehmigt. Neuer Termin am 03.06.2013.
Dann kann ich ja in Ruhe in Urlaub fliegen.
Geladen wurde ICH, sowie mein Sohn (der ja bekanntlich geistig behindert ist). KM welche auch ges. Betreuer ist wurde von AG nicht geladen. Ist das standartmäßig so?
So langsam bekomm ich Bauchschmerzen. Man sieht nach 15 Jahren zum ersten Mal sein Kind und dann noch vor Gericht.
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Just einen Tag vor meinem Urlaub, kam heute von AG Post in dem die Ratte meines Sohnes die UH-Forderung genau beziffert.
LoL
Mein EK wurde mit 1900.- netto beziffert minus 5% ergibt ca.1810.- Euro bereinigt. Private Altersvorsorge in Höhe von 232.- wurde nicht angerechnet (nicht mal 4% vom Brutto).
Einstufung in EK-Stufe 2, plus Hochstufung wegen nur einen UH-Pflichtigen. Deswegen Forderung nach EK-Stufe 3.
Somit werden 537.- minus 184.- KG = 353.- gefordert.
Es erfolgte keine Einbeziehung des EK der Mutter, welche auch 1750.- Euro netto verdient. Von Quotelung ist auch nicht die Rede.
Es wird immer noch behauptet das mein Sohn kein Einkommen hat. Weder Bafög, welches schon lange vorher beantragt wurde( und an das Sozialamt abgeleitet wird ), noch Leistungen nach SGB.
Guckst du hier:http://www.lebenshilfe.de/de/themen-fachliches/artikel/Unterhalt_von_Eltern_behinderter_Kinder.php?listLink=1
Die sollen mich nun mal am A.... lec.... Flieg morgen in die Türkei und lass es mir gut gehen.
Bis bald
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Hi
Vom Urlaub in der Türkei, bei über 30 Grad, melde ich mich heute zurück.
Zu meinem Fall nochmal im Schnelldurchgang:
1. Meine Sohn klagt auf mtl. 353.- Euro Volljährigenunterhalt.
2. Mein Einkommen wurde von Gegenanwältin nicht bereinigt (priv. Altersvorsorge wurde nicht abgezogen).
3. Einkommen der Mutter wurde zwar offengelegt. Spielt aber in der Unterhaltsberechnung keine Rolle. Es wurde nur mein EK zugrunde gelegt. Keine Quotelung.
4. Bafög wurde nicht angegeben und somit auch nicht von UH abgezogen.
5. Leistungen des Sozialamtes wurden nicht bescheinigt. Weder Leistungen der Grundsicherung nach §41-43 SGB XII, noch Leistungen der Eingliederungshilfe nach §53 SGB XII.
Mit diesem Stand geht es am nächsten Montag vors Amtsgericht.
Was meint IHR? Hat die Klage Erfolg?
Gruß Gekko
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