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Kinderkosten laut statistischem Bundesamt
#1
"Natürlich handelt es sich hier um Durchschnittswerte, aber die Fakten sind interessant: Kinder unter sechs Jahren brauchen pro Monat 245 Euro, dabei sind die zugerechneten Wohnkosten in Höhe von 96 Euro der größte Brocken. Kinder zwischen 6 und 12 Jahren schlagen mit 305 Euro zu Buche, Jugendliche mit 409 Euro." und "Ein Trost für alle Mehr-Kind-Eltern: Die durchschnittlichen Kosten pro Kind sinken, je mehr es werden. " Quelle

Danach folgen neun Tips, wie man Geld für Kinder sparen kann.

Die durchschnittlichen tatsächlichen Kosten z.B. für die Kleinen betragen also 245 EUR. Die Mindestunterhalt plus Kindergeld beträgt in der niedrigsten Einkommensgruppe jedoch 317+92 = 409 EUR - die niedrigste Zahl in der gesamten Düsseldorfer Tabelle. Hinzu kommt der Alleinerziehendenzuschlag, eventuell ein Kinderzuschlag.

Ich stelle fest: Die tatsächlichen Durchschnittskosten für Kinder betragen gut die Hälfte der kleinsten Unterhaltssätze. Leute, lasst euch scheiden, der betreuende Elternteil bekommt dann viel mehr wie in einer intakten Familie für ein Kind ausgegeben werden würde.

Und nun mal eine korrekte Berechnung des Kindesunterhalts:
Durchschnittskosten: 245 EUR - müsste Stufe 4 oder 5 der Düsseldorfer Tabelle entsprechen, denn dort liegt das Durchschnittseinkommen eines Vollzeitbeschäftigen. Davon wie jetzt auch 20% Abzug für die niedrigste Einkommensgruppe macht 196 EUR. Davon werden 184 EUR durch das Kindergeld gedeckt. Übrig bleiben:

12 EUR Mindesunterhalt. Korrekt berechnet anhand der tatsächlichen Zahlen der aktuellen Düsseldorfer Tabelle, der Ausgaben für Kinder laut statistischem Bundesamt und dem aktuell gezahlen Kindergeld. Bei einem Kind. Bei mehr Kindern sinken die Kosten pro Kind noch weiter. Wer mehr zahlt, zahlt Luxus für die Privatausgaben des Elternteils, bei dem das Kind wohnt.
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#2
Smile das druck ich mir aus und legs dem Richter bei der Unterhaltstitulierung vor.

Oder ich leiste mir den Scherz und titulier freiwillig und geb das als Begründung mit ab. Smile Smile
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#3
Auch verhartzten Alleinerziehenden mit einem Kind zwischen 0 und 5 Jahren steht zusätzlich zu den 382 Euro und 45 qm warme Wohnung 225 Euro Grundsicherung für das Kind, 138 Euro Mehrbedarf für Alleinerziehende und 15 qm mehr warme Wohnung zu.
Der Köder, der einen ins Soziale Netz locken soll, ist verdammt fett.
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#4
(04-03-2013, 21:31)Das Nerdliche Orakel schrieb: Der Köder, der einen ins Soziale Netz locken soll, ist verdammt fett.

Das zieht alle Frauen aus Europa und Afrika an Smile Vielleicht kommen auch mal ein paar "Brüller"
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#5
(04-03-2013, 21:01)p schrieb: Ich stelle fest: Die tatsächlichen Durchschnittskosten für Kinder betragen gut die Hälfte der kleinsten Unterhaltssätze. Leute, lasst euch scheiden, der betreuende Elternteil bekommt dann viel mehr wie in einer intakten Familie für ein Kind ausgegeben werden würde.

Eben, es heißt in der DDT ja auch doppelter Kinderfreibetrag. Damit ist die Abzocke bewiesen.
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#6
Und noch ein korrigierter Link. Smile

Zitat:6.) Nutzen Sie die staatlichen Zulagen. Neben dem Kindergeld oder dem Kinderfreibetrag gibt es zahlreiche Zuschüsse und Unterstützungen für Familien mit wenig Einkommen. Zwar bin ich definitiv ein Gegner des „Sozialschmarotzertums“, doch gerade Alleinerziehende sind in manchen Lebensphasen auf Unterstützung angewiesen.

Eine Kommentarfunktion wäre spannend gewesen.
Wo finde ich die genannten "neuesten Ergebnisse" im Original?
Auf den Seiten von DESTATIS suchte ich (nicht gründlich, aber) erfolglos.
Aber das hier(!) habe ich gefunden.
Auch nicht neu, aber auch nett (AE, am seltensten erwerbstätig).
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#7
(05-03-2013, 21:20)Bluter schrieb: Aber das hier(!) habe ich gefunden.
Richtig, nicht neu, und bleibt ewig aktuell.

Daneben gibt es auch sonstige persönliche oder familiäre Gründe dafür, dass Mütter dem Arbeitsmarkt fernbleiben (24%). Hat beispielsweise der Mann ein hohes Einkommen, dann besteht für die Ehefrau möglicherweise nicht die wirtschaftliche Notwendigkeit, ebenfalls arbeiten zu gehen.

Sehr schön, dass das auf den destatis Seiten zu finden ist. Smile

Die "Notwendigkeit" wird sich dann allerdings in der gleichgeschalteten Presse in einer unbedingt notwendigen "Quote" wiederfinden.

Die Frage ist und bleibt, ob die (gebährfähigen) Frauen tatsächlich eine Quote wollen!
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#8
(05-03-2013, 22:17)blue schrieb: ... Frauen tatsächlich eine Quote wollen!
Ich finde die Quote toll - irgendwelche Führungsfrauen müssen doch mal meine Rente zahlen! Big Grin
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#9
dass der Kindesunterhalt viel zu hoch ist habe ich schon vor etlichen Jahren beim Jugendamt massiv beanstandet, aber es wird immer stumpfsinnig sowie irrsinnig nach Düsseldorfer Tabelle festgesetzt.
Die JA- Mitarbeiter und Gerichte scheinen in einer Traum-, bzw. Fiktivwelt zu leben.

Weiterhin ist zu berücksichtigen dass der Kindesunterhalt durch die Kindesmütter fast immer zum Großteil zweckentfremdet verwendet wird.
Meine Kinder haben meinen Unterhalt nie voll erhalten, die Kindesmutter hat sich daran im Laufe der Jahre gesetzeswidrig bereichert und sich ein luxuriöses Leben genehmigt.

Fraglich ist nur, was bringt uns diese eigentlich nicht neue Erkenntnis und was ist zu tun?

Abänderungsklage für jeden Unterhaltstitel auf 8 Euro, oder großzügig auf 50 Euro?

Ist es nicht möglich die Titulierungen auf Grund dieses Berichtes anzugreifen und auf Abänderung zu klagen?
Dann sollten aber tausende von betroffenen Vätern gleichzeitig klagen, damit die Amtsstuben und Gerichte ordentlich Arbeit bekommen und endlich der Realität ins Auge blicken.

Warum werden Väter in Deutschland nur so ausgebeutet?
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#10
@p: deine korrekte Berechnung ist nicht ganz korrekt, anstatt 8€ sind es lt. deiner Kalkulation 12 €, immerhin schon wieder eine Erhöhung um 50%! Wink
Bitte nicht böse sein für den Hinweis.
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#11
Stimmt, Danke, habs korrigiert. Eine üble Grippe macht mir grad das Denken zäh.
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