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Verzwickte Berechnung von Volljährigenunterhalt
#26
(14-02-2013, 16:13)masku schrieb: Wieso werde ICH verklagt, wenn ich mich mit der KM nicht auf eine Quotelung einigen kann?

Pflichtiger und Berechtigte müssen sich einigen. Mit der Mutter hat sie sich wohl geeinigt, mit dir nicht. Mittelbar betrifft ihre Kage gegen dich aber auch das finanzielle Verhältnis von ihr zur Mutter.

Der gegnerische Anwalt kann schreiben, was er will, das muss nicht fundiert oder berechtigt sein. Wenn dir die verbale Sicherheit fehlt, seinen Müll abzutrennen und gegen die zweifelhaften Punkte vorzugehen, lass deinen eigenen Anwalt sprechen.

Wenn du den Eindruck hast, es läuft schlecht, sollte man bereits das OLG im Hinterkopf haben und möglichst viele Tatsachen in Form von Belegen zu Anträgen vortragen, darauf achten dass die auch ins Protokoll kommen bzw. deren Nichtberücksichtigung. Das OLG ergründet nichts mehr neu, sondern prüft auf Rechtsfehler, ob alles berücksichtigt wurde.
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#27
Ok, dass habe ich soweit verstanden.

Aber:
Die KM verdient Geld und ich verdiene Geld.
Somit wird das Einkommen gequotelt, wer wieviel zu zahlen hat.

Es kann mir recht egal sein, ob sich meine Tochter mit der KM geeinigt hat.
Ob sie Wohnraum zur Verfügung stellt oder Lebensmittel.

Volljährigenunterhalt wird in der Währung Euro beziffert, und nicht in der Währung "Käsebrot".

Es kann nicht sein das sich meine Tochter mit der KM auf 100 Euro einigt und den Rest in Naturalien zahlt.
Und ich soll 320 zahlen? Das kann doch nicht sein.
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#28
(14-02-2013, 16:28)masku schrieb: Es kann nicht sein das sich meine Tochter mit der KM auf 100 Euro einigt und den Rest in Naturalien zahlt.
Und ich soll 320 zahlen? Das kann doch nicht sein.

Doch, das ist vollkommen schnurz. Die Haftungsquote wird dadurch nicht verändert. Angenommen, Tochters Anspruch würde bei 400 EUR liegen: Wenn die Mutter zu 30% (z.B. 120 EUR) und du zu 70% (z.B. 280 EUR) zu Töchterchen Unterhalt beitragen müsst, dann ist es Sache von Mutter und Tochter, ob und wie diese 120 EUR zu begleichen sind. Die Tochter kann auch darauf verzichten, sie zu kassieren. Oder die Mutter kann freiwillig mehr zahlen. Spielt alles keine Rolle für dich. An der Haftungsquote ändert das nichts: Du bist immer nur Unterhaltsschuldner für 280 EUR.

Die Tochter kann nicht kommen und sagen: Von Mutti nehme ich nichts, deshalb muss Papi mehr zahlen. Über- oder Unterzahlungen wirken weder zu deinen Gunsten noch zu deinen Lasten.
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#29
Liebe Gemeinde,

im Vorfeld der bevorstehenden Unterhaltsklage habe ich Töchterlein mehrfach aufgefordert,
mir Auskunft über das Einkommen der Mutter zu erteilen.
Monatelang ohne Erfolg.

Da ich keine Auskunft erhielt, kann ich auch nicht wissen wieviel ich zu zahlen hätte.
Daraufhin überwies ich einen monatlichen Betrag von 150,00 €.

Erst nach wiederum wiederholten Schreiben meines Anwaltes kamen die Auskünfte nur spärlich
und lückenhaft.

Meine Frage lautet:
Wenn Töchterlein keine, oder nur lückenhafte Auskunft erteilt,
verwirkt Ihr Unterhaltsanspruch dann nicht oder hat sie dann nicht nur Anspruch auf
verminderten Unterhalt?

Kann für diese Zeit, wo ich keine Auskünfte erhielt, Rückstand gefordert werden?
Wie gesagt, Sie verweigerte mir monatelang die Auskunft und sie sagte nur, ich solle wie bisher zahlen ( 334,00 ).

Von einem "Wunschbetrag" konnte ich allerdings im Unterhaltsrecht nichts finden.

Vielen Dank für eure Antworten, falls möglich bitte mit Bezugsquelle.
Kann leider dazu nichts im Netz finden, oder ich suche falsch.

LG
masku
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#30
Ob sie als lückenhaft zu betrachten sind, wird sich ja nun im Verfahren zeigen. Sind sie ungenügend -> keine Haftungsquote -> kein Unterhalt. Es ist nicht so, dass dann halt irgendwas geschätzt werden darf. Die Auskunft ist eine der notwendigen Grundlagen für einen Unterhaltsanspruch.

Zähe und unvollständige Auskünfte sind zudem eine schrill läutende Alarmglocke, dass die Gegenseite betrügt und verschleiert, um ihre Zahlungspflicht zu reduzieren. Hätte sie nichts, wäre das schnell und einfach nachzuweisen und du müsstest allein zahlen. Offenbar hat sie sehr wohl etwas, aber keine Lust den Pflichten zu genügen deren Verletzung man grundsätzlich Vätern, aber nie Müttern vorwirft.
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#31
Liebe Gemeinde,

nun hat Töchterlein auf Geheiß Ihres Anwaltes Klage gegen mich eingereicht.
Am 18.03.13 ist bereits der Termin zur Güteverhandlung, mit evtl. anschließender
Hauptverhandlung.
Die Fakten sind nach wie vor die gleichen.
Von der KM liegen mir weder die letzte Steuererklärung (Ehegattensplitting),
noch ein Bescheid der Pflegeversicherung vor, wo die KM Einkünfte raus generieren könnte
( KM pflegt Mutter stundenweise ).

Ich bin alleine Beklagter, von dem Töchterlein Unterhalt begehrt.
Das Einkommen der KM (halbtags beschäftigt), sowie Einkommen aus Pflegeversicherung,
evtl. Taschengeldanspruch ihres neuen Ehemannes sowie die Grundsätze der Hausmann Rechtsprechung werden von der Gegenseite ignoriert.

Habe die Hoffnung, dass das Gericht den VKH von Töchterlein wegen Aussicht auf Erfolglosigkeit ablehnt. Sicher kann man sich jedoch nicht sein.

Wie soll ich mich in der Güteverhandlung verhalten?
Mund halten und Anwalt machen lassen?
Eine Liste mit Bedingungen mitnehmen, unter deren Voraussetzungen ich bereit bin mich
zu einigen?
Auf ein Urteil bestehen?

Habe die Befürchtung das das Gericht sich auf die Seite von Töchterlein begibt,
da sie doch noch ein "ach so armes Kind" ist und der Vater ausgeblutet werden soll.

Recht haben und Recht bekommen sind in diesen Verfahren ja reichlich bekannt.

Vielen Dank für Eure Tipps und Hinweise.

LG
masku
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#32
Ich meine, ein FamilienrichterIn kann nicht so einfach über die unvollständigen Angaben der Gegenseite hinweg gehen, das wäre ein grober Fehler, welcher eine Entscheidung eben dieses Richters angreifbar machen würde.

Ich würde keine Kompromissvorschläge unterbreiten, sondern eine Entscheidung abwarten und gegen diese ggfs. vor dem OLG Beschwerde einlegen. Vor dem OLG kannst Du nötigefalls immer noch einen Vergleich schliessen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#33
Taschengeldansprüche und Haushaltsführung für einen leistungsfähigen Ehegatten wird bei Volljährigenunterhalt gegen eine Mutter kein Richter auf den Tisch bringen. Die stärkste Argumentation bleiben die unvollständigen Auskünfte. An deiner Stelle würde ich den Anwalt am Montag machen lassen.
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#34
Einem Vater wird trotz Vollzeitjob auch zugemutet sonntags morgens um 6 Uhr Zeitungen auszutragen.
Ein Gericht/Richter muss schliesslich geschlechtsneutral entscheiden!

Regelmäßig werden den unterhaltspflichtigen Vätern fiktive Einkommen zugerechnet.

Ergo muss das der Mutter auch zugemutet werden.
Oder liege ich falsch?

Werde den Anwalt reden lassen und ihm ab und zu was ins Ohr flüstern.

Soll ich mich auf einen Vergleich einlassen falls es tragbar ist für mich oder lieber ausurteilen lassen?
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#35
Urteil. Das ist wenigstens anfechtbar!
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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#36
Ansonsten:

wenn die Gegenseite solche Kapitalfehler begeht, dann freu dich doch. Lass das Gericht urteilen - wenn dir das Urteil nicht gefällt, sofort Beschwerde einlegen und vors OLG ziehen.

Und gaaanz wichtig: nichts mehr freiwillig zahlen! Auch die voreilig gezahlten 150.- Euro zurückfordern! Wer freiwillig zahlt, kann keinem Richter mehr erklären, warum er eigentlich nicht (oder weniger) zahlen will.....
Bis zum Entscheid des OLG lieber etwas Geld zur Seite legen, falls Nachzahlungen zu leisten sind.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#37
Nachzahlung in Höhe von 1.500 Euro wird ja auch noch gefordert.

Auch für diese Forderung fehlt die Grundlage, da die Berechnung auf Seiten der Gegenpartei durchgeführt wurde und die Berechnungsgrundlage fehlt, da, wie oben geschrieben, nicht alle Fakten auf dem Tisch liegen.

Wenn das Gericht nach Tatsachen und gültigem Recht urteilt,
ist mir vor dem Urteil nicht Bange.

Aber Recht haben und Recht bekommen ist bei Unterhaltsklagen
ja so eine Sache.
Die "armen Kinder und Kindesmütter"!!!

Dann werde ich wohl auf ein Urteil bestehen.
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#38
So, nachdem nun der Gerichtstermin war, möchte ich mal schildern was da so abging.

Nachdem festgestellt wurde das ich leistungsfähig bin, ging es ins Eingemachte.
Anträge wurden vorgetragen und meiner Tochter wurde PKH bewilligt.
Obwohl sie ein Sparguthaben von mehr als 3.500 Euro hat.
Der Richter legte ihr in den Mund "Du hast doch sicherlich den Führerschein und dein Auto davon bezahlt"!
Meine Tochter bejahte dieses und der Richter bewilligte PKH.
Meinen Einwand, dass sie beteits vor 1,5 Jahren den Führerschein gemacht und bezahlt hat, interessierte ihn nicht.
Mir wurden die 4%ige Altersvorsorge verwehrt, da ich mein Geld zu Hause spare.
Mein Einwand, ich vertraue keiner Bank mehr, wurde belächelt.

Dann kamen die Einkünfte der Mutter an die Reihe.
Da diese Informationen nicht vollständig vorlagen, wurde die Verhandlung auf den 29.04. vertagt.

Nun muss ich also am 29.04. wieder hin.
Diesmal ist als zeugin die KM geladen, die Ihre Einkünfte, Größe des Hauses (Grundstück) usw. vorlegen muss.
Mal gespannt was da heraus kommt....

Weiss jemand, ob mich der Richter verdonnern kann rückständigen Unterhalt zu zahlen?
Ich meine, es fehlt doch eine Berechnungsgrundlage nach dem der Unterhalt gequotelt wird.
Oder wie sieht es rechtlich aus?
Muss ich den rückständigen Unterhalt nachzahlen, wenn die Quote ermittelt wurde?
Seit 02/12 zahle ich 150,00 Euro.

Vielen Dank für Eure Anregungen.
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#39
Rückwirkend nicht, aber ab (berechtigter) Forderung.
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