Beiträge: 321
Themen: 14
Registriert seit: Feb 2013
Also kurz und Knapp.
Ich werde Vater (ja ich weis)
nun zum eigentlichen Problem.
Mutter kriegt (noch) Geld über ARGE und vor Allem ist sie Kranken versichert. Sie wohnt bei Ihren Eltern
Das Kind kommt die nächsten Tage bis Wochen.
Ich zahl bereits für ein Kind Unterhalt. Den Mindestsatz.
Gestern ist uns das leider erst aufgefallen, dass wenn Sie nicht mehr bei der ARGE gemeldet ist, dann ja auch keine Krankenversicherung hat. Wenn Sie bei der ARGE bleibt werde ich ja geprüft auf Unterhalt?
Was währe die sinnvollste Lösung damit Sie Krankenverichert bleibt und uns möglichst viel Geld bleibt ohne dass ich auf Unterhalt geprüft und womöglich meine EX noch nen Wink bekommt wieviel ich verdiene usw.
1. Mich bis zur Heirat nicht als Vater nennen und am Amt bleiben ??? Was wären die Folgen und was gibts zu beachten damit nicht später Probleme mit der Vaterschaft auftreten.
2. Heiraten... Kommt wahrscheinlich... aber nicht dieses Jahr
3... bitte mal ein paar sinnvolle Ideen und eines Vorweg.
Für "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß" habe ich auch keine Lösung.
Beiträge: 21.215
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Wenn sie zur ARGE geht, Geld will, aber den Vater nicht nennt, wird sie unter Druck gesetzt. Ich sehe keinen Weg ausser der Gang zur ARGE. Je nach deinem Einkommen wirst du vielleicht ohnehin nicht viel zahlen können, 2x Kindesunterhalt gehen ja vorab weg. Da du jetzt Mindestunterhalt zahlst, wirst du in der niedrigsten Einkommensstufe sein. Wo ist da noch Platz für §1615l BGB, zu dem auch die Krankenversicherung gehört?
Beiträge: 1.025
Themen: 73
Registriert seit: Mar 2011
(13-03-2013, 13:45)MasterOfDesaster schrieb: und eines Vorweg Was denn ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Beiträge: 2.292
Themen: 84
Registriert seit: Jun 2011
Heiraten ist am Besten. Dann können beide Elternteile von Hartz IV/ALG 2 leben, ohne das eine Strafanzeige nach §170 Stgb droht. Arbeitsunwillige Ehepaare werden vom Gesetz nicht mit Strafanzeigen bedacht. Damit lösen sich auch die Probleme mit der Krankenversicherung etc in Luft auf.
Beiträge: 321
Themen: 14
Registriert seit: Feb 2013
ich zahle mindest UH nur weil ich nicht geprüft wurde die letzten 3 Jahre. Meine Sorge ist ja wenn ich nun geprüft würde dass dann meine EX davon Wind bekommt. Die Ex lebt zwar 500 km weit weg und verdient anscheinend genug um nicht H4 zu bekommen sonst hätte sich das JA bestimmt schon mal gemeldet.
Mir bleibt also Pest (ARGE) oder Cholera (sofortige Heirat) Das letzte was ich brauch ist ne Prüfung. Da würd ich eher ihr die KH privat bezahlen und das Kind über mich laufen lassen.
Beiträge: 1.023
Themen: 26
Registriert seit: Aug 2008
13-03-2013, 15:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-03-2013, 15:31 von MitGlied.)
Wenn deine andere Ex 500km weit weg wohnt ist das Jugendamt dort, bzw. deine Ex selbst verantwortlich, dein Einkommen zu prüfen. Das hat nichts mit dem nächsten Kind zu tun. Das Jugendamt, bzw. die Ex kriegt davon auch nichts mit.
Außerdem kannst du problemlos hingehen und eine Unterhaltsvereinbarung mit der Mutter des neuen Kindes abschließen. Über den Mindestunterhalt. Dadurch wäre das örtliche Jugendamt auch raus aus der Nummer.
Danach geht Mutti zur ARGE und beantragt Sozialleistungen für sich selbst, worauf du zur Gehaltsauskunft aufgefordert wirst um zu ermitteln ob du genug Einkommen erzielst um der Mutter des neuen Kindes Betreuungsunterhalt zu leisten. Liegt dein durchschnittliches Nettogehalt unter ca. 1700€ sollte sich das Thema erledigt haben. (Selbstbehalt+Werbungskosten+Kindesunterhalt) Liegt dein Gehalt darüber wird es in jedem Fall Diskussionen geben.
Ob sich für dich heiraten lohnt, wage ich mal zu bezweifeln. Damit zementierst du bestimmte Lebensformen noch umso mehr.
Alarmzeichen: Sie wohnt bei den Eltern, hat Sozialleistungen bezogen, vermutlich hat sie keine Ausbildung für einen Job in dem sie arbeiten könnte usw.
Das führt zu der typischen Konstellation: Du buckelst, sie bleibt zuhause beim Kind. Sie und das Kind bauen eine innige Beziehung auf, du bist das 5te Rad am Wagen.
Wenn das E(hee)xperiment schief geht, musst du dich auch noch mit ner Scheidung rum stressen, das Kind wird aufgrund der eingefahrenen Kostellation sicher bei Mutti bleiben.
Seid ihr nicht verheiratet, wird Mutti von Staatsseite deutlich mehr Druck erfahren, wieder für sich selbst zu sorgen als du das innerhalb einer Ehe durchsetzen könntest.
Man heiratet nicht um jemand anderen durchzuschleppen.
Die offene Frage ist nun, ob du soviel Netto Einkommen hast, dass du BU leisten müsstest oder nicht.
Beiträge: 321
Themen: 14
Registriert seit: Feb 2013
- eines Vorweg: Ich werde nicht auswandern
-dann wohnt sie bei den Eltern zwecks den Leistungen. Sie ist gelernte Kosmetikerin kann also arbeiten. Ob ich Sie die nächsten 2-3 Jahre "durchfüttere" sehr wahrscheinlich. Ob sie durch irgend wen mehr druck zum Arbeiten erhält wenn wir nicht heiraten verstehe ich nicht. Nach 3 Jahren vielleicht wenn ich keinen Unterhalt für sie mehr leisten muss.
- Ich gehöre zu der Schicht Menschen die komplett von beiden Seiten nur benachteiligt und verarscht werden. Mittlere Mittelschicht mehr Mitte geht nicht. Zu viel Geld um irgendwelche Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu können (wozu auch, ich habs ja dicke). Zu wenig um etwas von dem Geld zu haben weil immer irgendwas kommt.
Umzug, Waschmaschine Kaputt, Küche unter Wasser, Schrank und Couch Kaputt, Fernseher Kaputt <- das alles wird vom Amt übernommen und hat mich die letzten 2 Jahre sicher 2400 Euro gekostet. Mal von meiner Trennung vor 3 Jahren die mich sicher 5000,- gekostet hat und wenn ich Hartzer währe auch vom Amt getragen worden währe. Natürlich geringer aber darum geht's nicht einen Hartzer hätte das nichts gekostet, darum gehts.
1. ich hab definitiv zu viel netto.
2. steht fest, wenn diese Beziehung in die Brüche geht, dann geh ich ins Ausland 2 Kinder dann TU dann noch meine Schulden abzahlen. So viel Geld kann man garnicht durch einen Job den man allein durch Schulbildung erlangt hat verdienen (siehe Wulff ) deshalb habe ich keine Angst vor der Heirat. Das habe ich ihr durch die Blume aber auch schon vermittelt. Es läuft sehr gut in meiner Beziehung deshalb wollte ich nicht, dass sie falsche Erwartungen -oder was auch immer- entwickelt. Es kommt mir auch so vor, dass es seit dem noch besser läuft.
Wenn wir zur Arge gehen und ich nen Titel auf Mindestunterhalt, der bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gilt, unterschreibe oder selbst wenn ich den Titel über die richtige höhe unterschreibe aber befristet auf 2 Jahre wäre ich auch sofort Unterhaltspflichtig für die Mutter? Das heißt mal angenommen ich hätte 2200 Netto. Dann müsste ich ca 600,- für die beiden Kinder abdrücken. 1600,- währe über und das Amt würde dann noch Unterhalt für die Mutter fordern? Wieviel währe das? 300,-?
Wer kennt sich da am besten aus. Dem würde ich gern meine Daten per PN genau senden.
Beiträge: 2.292
Themen: 84
Registriert seit: Jun 2011
(13-03-2013, 16:01)MasterOfDesaster schrieb: und das Amt würde dann noch Unterhalt für die Mutter fordern? Wieviel währe das? 300,-?
Mindestens 740,- € - pro Monat selbstverständlich! Dann sieht die Sache schon ziemlich düster aus. Ich war damals regelrecht geschockt und das hält bis heute noch an.
Beiträge: 21.215
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Unterhalt für die Mutter ist was anderes wie Unterhalt fürs Kind. Ein Titel über Kindesunterhalt hat ebenfalls nichts mit Unterhalt für die Mutter zu tun. Wenn du 1600 EUR Verfügungsmasse hast, verbleiben 500 EUR für Unterhalt an die Mutter. Der Selbstbehalt beträgt 1100 EUR, für Kindesunterhalt 1000 EUR.
Eine "Kosmetikerin" direkt aus dem Elternhaus heraus zu heiraten wird zur üblichen, für dich extrem nachteiligen Rollenverteilung in Eurer Beziehung führen. Typischerweise nimmt das fast jeder Mann als gegeben hin, hinterher wenn es schiefgeht is es dann gar nicht mehr so recht und man hätte es im nachhinein gerne geändert. Tja, eigenes Pech! Du steuerst mit Riesenschritten in lebenslange Unterhaltsverpflichtungen für eine Frau hinein, jedenfalls kannst du nicht mehr behaupten nicht darüber aufgeklärt worden zu sein. Wenn du das irgendwie verbessern willst, besteht der einzige Weg darin, dafür zu sorgen dass sie einen Beruf mit guten Einkommensaussichten ergreift und dann so früh wie möglich Vollzeit arbeitet. Verweigert sie sich dem offen oder subtil, ist das allein dein Pech und von dir zu bezahlen, lebenslang.
Aufgrund des praktizierten Unterhaltsrechts warne ich entschieden davor, Frauen zu ehelichen die mehr als ein Drittel unter dem eigenen Einkommen liegen. Andernfalls baut ihr mit eurer Mühe immer nur "auszugleichende" Ansprüche von Anderen auf.
Beiträge: 919
Themen: 14
Registriert seit: Jan 2011
13-03-2013, 16:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-03-2013, 16:46 von Clint Eastwood.)
... Oder mehr AMD Aktien kaufen, dann kannst Du Dir eine Scheidung easy leisten ..
Der Tip war doch von Dir, oder?
Wenn die gute Kosmetikerin ist, soll sie ein Gewerbe anmelden und sich für ein paar Taler Privat versichern. Das Kind wird über dich familienversichert und gut is.
@Clint
Woran so ein Finanzgenie so scheitert...
Beiträge: 1.025
Themen: 73
Registriert seit: Mar 2011
(13-03-2013, 16:01)MasterOfDesaster schrieb: Sie ist gelernte Kosmetikerin kann also arbeiten.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Beiträge: 1.025
Themen: 73
Registriert seit: Mar 2011
Hätte gar nicht gedacht, dass eine Pflegerin der weiblichen Schönheit doch so viel verdient:
http://www.gehaltsvergleich.com/gehalt/K...kerin.html
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Beiträge: 1.104
Themen: 80
Registriert seit: Jan 2012
13-03-2013, 17:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-03-2013, 17:57 von Absurdistan.)
was wäre denn wenn sie sich trennen, die gemeinsame Sorge vereinbaren und das Wechselmodell mit exakt 50/50 beschließen lassen.
Beide würden dann das Kind betreuen Teilzeit arbeiten und aufstocken. Er könnte sogar den Unterhalt für das andere Kind über das Jobcenter laufen lassen.
Wie gut die sich dann als "Trennungseltern" verstehen und ob sie dann ab und zu mal in die Kiste hüpfen ist dann doch latte.
Wenn die Beziehung dann doch mal kaputt geht hat er wenigstens die gem. Sorge und Wechselmodell
Beiträge: 717
Themen: 41
Registriert seit: Mar 2009
(13-03-2013, 14:35)Leutnant Dino schrieb: Heiraten ist am Besten. Dann können beide Elternteile von Hartz IV/ALG 2 leben, ohne das eine Strafanzeige nach §170 Stgb droht. Arbeitsunwillige Ehepaare werden vom Gesetz nicht mit Strafanzeigen bedacht.
Interessante These.
Live or Die...Make Your Choice
Beiträge: 1.809
Themen: 109
Registriert seit: Aug 2008
13-03-2013, 21:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-03-2013, 21:34 von sorglos.)
(13-03-2013, 16:01)MasterOfDesaster schrieb: .. wäre ich auch sofort Unterhaltspflichtig für die Mutter? Wenn sie arbeiten konnte, dann hat sie auch Elterngeldanspruch. Oder nicht? Warum etwa nicht?
Hast du eine ehrliche Antwort erhalten, ab wann "währe" sie nach der Geburt wieder am arbeiten? Auch zeitweise?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Beiträge: 321
Themen: 14
Registriert seit: Feb 2013
Lass es 1 Jahr sein bis sie wieder arbeitet.
Sie hatte auf jeden Fall eine Unterbrechung bis zu dieser Schwangerschaft von 3-4 Monaten ohne Arbeit und davor wurde sie vom ehem. Arbeitgeber immer weiter an Stunden und Geld kastriert.
Beiträge: 321
Themen: 14
Registriert seit: Feb 2013
so, habe mich informiert. Tolles deutsches Sozialgesetz
Ab Geburt entfällt ihr ALG anspruch. Sie und das Kind sind nicht versichert da sie über 25 ist. Versicherung kostet ca 140,- im Monat
Hat wirklich niemand noch ne Idee?
Beiträge: 1.023
Themen: 26
Registriert seit: Aug 2008
14-03-2013, 12:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-03-2013, 12:38 von MitGlied.)
Wenn sie Elterngeld bekommt, ist sie beitragsfrei versichert, incl. Kind.
Elterngeld gibt's immer, ggf. eben nur 300€. Und die werden auf Sozialleistungen angerechnet, aber nicht auf Betreuungsunterhalt.
Probleme gibt es meist wenn sie vorher privat versichert war, bei selbständiger Tätigkeit und ähnlichen Fallkonstellationen. Hat sie bisher immer nicht-selbständig gearbeitet, war arbeitslos o.ä. besteht in der Regel durchgehend eine Mitgliedschaft in der gesetzl. Krankenversicherung.
Also sofortiges Heiraten ist wegen Krankenversicherung auch nicht nötig.
|