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14-03-2013, 17:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-03-2013, 17:35 von Spielbank.)
Hallo,
erstmal vielen Dank für dieses Forum, toll wie hier geholfen wird !
Fakten:
keine Kinder, Ehe ca. 5 Jahre, Trennung per Brief von RA, mit diesem Datum Forderung von Vermögensaufstellung zu Datum Heirat und zu Trennungsdatum. Soweit ok.
Immobilie:
zu 50/50 im Grundbuch, 1 Jahr VOR Ehe gekauft, von mir flossen >50.000€ als EK rein, um die wir weniger an Kredit aufnehmen mußten, von ihr während der Ehe eine Sondertilgung aus einer Erbschaft >10.000€
Immobilie plane ich zu übernehmen und sie auszuzahlen.
PKW:
Ich hatte vor der Ehe 2 PKW, eines davon Cabrio mit Saisonkenneichen, sie 1 kleiner Sportwagen.
Kurz nach der Hochzeit wurde ein neuwertiger Kombi als Familienfahrzeug angeschafft, da ihr mein PKW zu alt war, Kaufvertrag auf meinen Dad, Bezahlung zu 100% von ihr, die Hälfte vom Kaufpreis bekam sie von mir etwas später nach Verkauf meiner beiden Fahzeuge.
Ich bin Halter und Versicherungsnehmer und habe den Kombi im Winter und bei schlechtem Wetter für die Fahrt in die Arbeit benutzt, ansonsten habe ich ein etwas später wieder gekauftes Cabrio ebenso im Sommer benutzt. Urlaub, Besuche, Einkäufe, Fahrten im Winter etc. wurden meist mit diesem Kombi. Bis auf eine Anfangsreparatur hab ich ansonsten jegliche kosten etc. zu 100% alleine bezahlt, letztes Jahr alleine >5000€ für Reparatur !
Wertverlust Kombi zw. Kauf und Trennungsdatum sind ca. 14.000€, Restwert 12.000€
Da wohl bei der Immobilie damit zu rechnen ist das mein höherer EK-Anteil unberücksichtigt bleiben dürfte und futsch ist will ich zumindest über den PKW einen kleinen Ausgleich dafür schaffen.
Nun meine Fragen:
1.
bleibt bei einer (vermutlich gerichtlichen) Auseinandersetzung über die Aufteilung der Immobilie wirklich das von mir und ihr jeweils eingeflossene EK unberücksichtigt ? Also einfach nur ermittelter Wert - Restschuld = Restvermögen das dann 50/50 geteilt wird ?
2.
Soll ich den PKW in den Bereich Hausrat argumentieren und dort als mein Eigentum (Ersatzbeschaffung) oder ihn bei meinem Endvermögen angeben und die alten PKW's beim Anfangsvermögen ?
Dummer Fehler war bisher nur das ich in einem Schreiben an den RA bezüglich Unterhalt einen ehebedingten Kredit u.A. mit den Reparaturen "am gemeinsamen PKW" begründet habe.....
Da ich leider wegen Fristsetzung für Zugewinnberechnung ich nicht die Auseinandersetzung bezüglich der Immobilie abwarten kann will ich da einfach etwas vorbeugen.
Wichtig !: mir geht es nicht um Übervorteilung sondern zumindest etwas Gerechtigkeit, ich will nicht über den Tisch ziehen, aber auch nicht gezogen werden !
Vielen Dank schon mal für eure Anregungen, Tips etc.
Spielbank
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Hm.
Wenn nachgewiesen werden kann, von wem wann welches Eigenkapital geflossen ist, dann sollte es da gar keine Probleme geben. Sichere die jeweiligen Belege asl Beweise.
Der Rest ist Verhandlungssache ( gib mir die Matratzen, bekommst dafür die Winterreifen...)
Austriake
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(14-03-2013, 17:35)Spielbank schrieb: Also einfach nur ermittelter Wert - Restschuld = Restvermögen das dann 50/50 geteilt wird ? Bei der klassischen Zugewinngemeinschaft ist das wohl so. Ist denn etwas anderes vereinbart worden?
(14-03-2013, 17:35)Spielbank schrieb: Fakten:
keine Kinder, Ehe ca. 5 Jahre,...
Mir scheint, Du mußt Dir nicht unbedingt den Kopp machen. Deine Voraussetzungen, da einigermaßen heil raus zu kommen sind besser als bei so manch andererem Foristen hier.
Schreib einige Verluste einfach als Lebenserfahrung ab und konzentriere Dich darauf, bei Deinen kommenden Beziehungen immer auf eine Lümmeltüte zu bestehen.
Bzgl. günstiger Autos kann Dir hier der Leutnant sehr gute Hinweise geben.
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15-03-2013, 01:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-03-2013, 03:16 von Clint Eastwood.)
Wohnung wird 50:50 geteilt, Wert Minus Schulden. Es spielt keine Rolle, wer das EK aufgebracht hat.
Beim Zugewinn kommt es darauf an, ein möglichst hohes Anfangsvermogen nachzuweisen (Ihre Erbschaft wird da hinzugerechnet und mindert ihren Zugewinn). Da beide 50% der Wohnung am Anfang der Ehe hatten, sind Deine 50k Euro EK futsch, so wie ich das sehe.. :-(
Auto: du schreibst selber "Familienkombi", also 50:50 im Hausrat.
Sie arbeitet, nehme ich an, keine Kinder, also keine großen Probleme...
Viel Glück!
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Vielen Dank für die Antworten, wenn auch leider nicht unbedingt mit erfreulichem Ergebnis und (noch) nicht alles beantwortend.
leider Zugewinn ohne irgendwelche Vereinbarungen
Mein Anfangs- und Endvermögen ist definitiv Null oder Minus, da ehebedingter Verbraucherkredit und ein variabler Privatkredit bei einer Onlinebank bestehen.
Also den Kombi beim Hausrat abhandeln ?
Mein Vorgängerfahrzeug beim Anfangsvermögen angeben macht ja dann wenig Sinn ?
Sie arbeitet nur 400€, aber gute volle EWM-Rente da BU, gesamt hat sie ca. 1500€/Monat, da dürfte ich wohl nach der Scheidung keinen Unterhalt mehr zahlen müssen ?
Danke für die Antworten !
Gruß, Spielbank
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Wo hast du denn die 50.000,- her?
Sind die nicht auch (nachweisbares!) Anfangsvermögen oder hast du das während der Ehe angespart?
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15-03-2013, 10:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-03-2013, 10:43 von Spielbank.)
Die >50k kamen aus dem Verkauf meiner ETW, damit wurde ein Zwischendarlehen vom Kauf der größeren gemeinsamen Immobilie getilgt. Kauf der gemeinsamen Immobilie und der anschließende Verkauf meiner ETW mit Zwischenkredittilgung haben vor der Ehe stattgefunden. Belegen kann ich das selbstverständlich.
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Ok, dann war das Anfangsvermögen tatsächlich nur die halbe Immobilie abzüglich evtl. Schulden.
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(14-03-2013, 21:13)blue schrieb: Bzgl. günstiger Autos kann Dir hier der Leutnant sehr gute Hinweise geben. Prust !
Aber immer wieder lustig, so etwas zu lesen: (14-03-2013, 17:35)Spielbank schrieb: Kurz nach der Hochzeit wurde ein neuwertiger Kombi als Familienfahrzeug angeschafft, da ihr mein PKW zu alt war
kosten letztes Jahr alleine >5000€ für Reparatur !
Wertverlust Kombi ca. 14.000€
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Wie gross war denn der erwirtschaftete monetäre Zugewinn - steht das Konto jetzt auf null ?
Die laufenden Kosten für die PKWs gehören den Lebenshaltungskosten an und fliessen damit in keine Zugewinnsberechnung ein.
Über die PKWs sollte man nicht zuviel streiten - da kommt nicht viel bei raus. Wenn ich das richtig sehe, hat sie ihren Sportwagen und Du den Kombi, oder? Sportwagen wurde in die Ehe eingebracht und der Kombi angeschafft, ist also im Wert hälftig zu teilen.
Du hast 50kEUR, sie hat 10kEUR für die ETW eingebracht, der Rest wurde offensichtlich per Kredit finanziert. Der Zugewinn an der ETW ist deren Wertsteigerung während der 5 Jahre Ehe, also
>>> Verkaufswert (jetzt) - Einkaufswert (damals) [wer kniggrig ist, kann noch eine Zinsbereinigung durchführen]
Im Ergebnis kannst Du ihr ein Angebot machen, über die Summe aus
- 1/2 Wert vom Kombi minus Dein eingebrachtes Auto
- 1/2 Wertsteigerung der ETW plus 10kEUR, die sie eingebracht hat
ausserdem behält sie ihren Sportwagen und Du bekommst den Kombi und die ETW inkl. aller Verpflichtungen
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Danke an alle für die Antworten !
@Petrus
monetären Zugewinn bin ich noch am rechnen, dürfte aber ca. Null sein bis auf Wert der Immobilie nach Abzug der Schulden, da sowohl am Anfang als auch am Ende Schulden da sind.
Bei ihr Anfang 10-50k wg. Erbschaft (bis auf Sondertilgung alles ausgegeben bzw. an den Vater verschenkt) und am Ende null.
Das ich die laufenden PKW-Kosten nicht einberechnen kann ist mir leider klar, aber sie beweisen zumindest die Ersatzbeschaffung. Letzten Endes aber wohl egal wie ich sehe....
Also am einfachsten wohl im Zugewinn verwursteln, da ist ja dann im Anfangsvermögen mein Vorauto drin und am Ende der Kombi.
Das mit dem Angebot habe ich auch so vor zu unterbreiten, ist ja auch so eigentlich am fairsten, nur befürchte ich das ihre RAttin da für Beide mehr rausholen will da ich ja dummerweise beim Kauf vor der Ehe meine >50k hab einfließen lassen, die bei 50/50 zur Hälfte futsch wären....
3. Frage
Von der Immobilie bleiben nach Abzug ca. 120.000€ übrig die zu teilen wären, davon müßten aber noch die Vorfälligkeitsentschädigungen von ca. 27.000 abgezogen werden ? Ist Abzug Vorfälligkeit irgendwie rechtlich untermauert wenn ich die Immobilie übernehme oder ist das reine Verhandlungssache ?
4. Frage
Von der RAttin wurde ein Stichtag-Termin für die Angaben Zugewinn gesetzt, reicht das einfach so, denn es steht nirgendwo das dies der Beginn Trennungszeit ist ? Vom Datum wäre es aber insoweit ok und nicht nachteilig für mich.
5. Frage
Wie soll ich mich nun verhalten was das finanzielle betrifft bis zum Scheidungstermin im Frühjahr 2014, das Konto möglichst so stark im Minus lassen und von dem Bargeld leben von einigen Dingen von denen ich mich trennen werde weil ich sie eh nicht mehr brauche oder kann ich schon beginnen die Kontoschulden abzubauen ? Will nur nicht am Ende von diesem mühsam zusammengekratzten Geld nochmal was abgeben müssen...
Vielen Dank für die Unterstützung und ja ich weiß im Vergleich zu den Vätern hier sind meine Probleme eher gering, aber der psychische Schmerz und die Existenzängste sind sehr groß.
(14-03-2013, 17:35)Spielbank schrieb: Fakten:
keine Kinder, Ehe ca. 5 Jahre, Trennung per Brief von RA, mit diesem Datum Forderung von Vermögensaufstellung zu Datum Heirat und zu Trennungsdatum. Soweit ok.
Nicht ok:
Zitat:Im letzten Fall ist der Güterstand grundsätzlich erst bei Rechtskraft des Scheidungsurteils beendet. Aus Gründen der Praktikabilität wird aber der Stichtag für die Berechnung des Endvermögens vorverlegt, nämlich auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags bei Gericht. Rechtshängig ist der Scheidungsantrag, wenn der entsprechende Antragsschriftsatz des einen Ehegatten dem anderen Ehegatten durch das Gericht zugestellt wird.
http://www.asp-rechtsanwaelte.de/zugewin...ch.htm#Was bedeutet Endvermögen
Soweit seid Ihr nach Deiner Schilderung noch nicht. Eventuell hast Du noch Gestaltungsspielraum bis dahin.
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Vor allem würde ich versuchen, nicht Äpfel mit Birnen durcheinander zu bringen.
Unter monetärem Zugewinn verstehe ich das, was bei Dir auf dem Konto, im Safe oder unter dem Kopfkissen liegt - das während der Ehe erwirtschaftet wurde und damit beiden gehört. Wenn es null ist, was der best case wäre, solltest Du das gut dokumentieren.
Bei den Autos kann ich mich nur wiederholen - ihr steht die Hälfte vom Wert des Kombi minus dem Wert Deines eingebrachten Autos zu. Ihren Sportwagen hat sie in die Ehe eingebracht und kann ihn wieder mitnehmen. (immer Zugewinngemeinschaft vorausgesetzt)
Beim Kauf der Immobilie vor der Ehe, wirst Du ihr ja wohl die 50 kEUR nicht geschenkt haben, oder? Das musst Du nachweisen, weil sie hälftig im Grundbuch steht - dumm gelaufen. Daher korrigiere ich meine Ausführung von oben: Angenommen es ist weder nachweisbar, dass die 50 kEUR von Dir, noch die 10 kEUR von ihr nachweislich nur ein Kredit waren, dann fliesst es einfach ins gemeinsame Haus (50:50) ein, das Euch vor und nach der Ehe gemeinsam gehört. Also nimm den Verkaufswert der Immobilie und zieh die Restschulden ab - das Ergebnis ist der jetzige Gegenstandswert, der zur Hälfte ihr gehört (ungeachtet der verantwortungslosen Zwischenfinanzierungen):
>>> (Verkaufswert minus Restschulden) / 2
Es ist natürlich schade, dass Du ihr damit (50 - 10) / 2 kEUR = 20 kEUR durch Grundbucheintrag geschenkt hast - aber da lässt sich wohl im Nachhinein nicht mehr viel machen.
Ihre Anwältin wird aus eigenem finanziellen Interesse versuchen, Deinen gütliche Abfindung in Frage zu stellen und aus der Geschichte einen Rechtsstreit zu machen. Wenn Deine Ex einigermassen zugänglich ist, solltest Du ihr in diesem Fall den Vorschlag machen, die Abfindung durch einen unabhängigen Gutachter bestätigen zu lassen - dass ist billiger als Jahre lange Prozesse, die das Vrmögen, um das es geht, auffressen.
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Zu Frage 3)
Du behälst die Immobilie, Exe willausgezahlt werden? Dann trägt sie auch die Kosten mit - Notar, Grundbuch, Vorfälligkeit.
Wobei ich das mit der Vorfälligkeitsentschädingung nicht so hinnehmen würde, schliesslich hat die Bank kaum einen realen Verlust; aber dazu gibt es eine eindeutige Rechtssprechung.
Ich habe für über ein Jahr mit den Zahlungen für Zins und Tilgung ausgesetzt, jetzt ist die Bank froh, wenn ich überhaupt noch was zahle. Das Wort "Vorfälligkeitsentschädigung" ist seit einem Jahr nicht mehr gefallen......da ist sicher noch sehr grosser Verhandlungsspielraum mit der Bank. Eine Zwangsversteigerung wollen die alle nicht, wenn sie es irgendwie vermeiden können. Kündige der Bank doch an, dass für dich eine Zwangsversteigerung billiger kommt.....
Zu Frage 5)
Es ist sicher nützlicher, bis zur Rechtskraft der Scheidung bettelarm zu sein. Das dämpft vorneweg gewisse Erwartungen....
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(18-03-2013, 12:11)Austriake schrieb: Zu Frage 5)
Es ist sicher nützlicher, bis zur Rechtskraft der Scheidung bettelarm zu sein. Das dämpft vorneweg gewisse Erwartungen.... Sehr gut - als ich meinen Scheidungstermin hatte, hatte ich nachweislich seit zwei Jahren ein negatives Nettoeinkommen. Das hat neben ein paar anderen Kleinigkeiten Wunder gewirkt.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-03-2013, 13:27 von Spielbank.)
(18-03-2013, 11:49)karlma schrieb: (14-03-2013, 17:35)Spielbank schrieb: Fakten: keine Kinder, Ehe ca. 5 Jahre, Trennung per Brief von RA, mit diesem Datum Forderung von Vermögensaufstellung zu Datum Heirat und zu Trennungsdatum. Soweit ok.
Nicht ok:
Zitat:Im letzten Fall ist der Güterstand grundsätzlich erst bei Rechtskraft des Scheidungsurteils beendet. Aus Gründen der Praktikabilität wird aber der Stichtag für die Berechnung des Endvermögens vorverlegt, nämlich auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags bei Gericht. Rechtshängig ist der Scheidungsantrag, wenn der entsprechende Antragsschriftsatz des einen Ehegatten dem anderen Ehegatten durch das Gericht zugestellt wird.
http://www.asp-rechtsanwaelte.de/zugewin...ch.htm#Was bedeutet Endvermögen
Soweit seid Ihr nach Deiner Schilderung noch nicht. Eventuell hast Du noch Gestaltungsspielraum bis dahin.
6.
Das bedeutet das ich da noch Einfluss nehmen kann, nur in welcher Hinsicht ? Tips und Tricks ?
Weitere Fakten:
- von meinen Konten sind bis auf eines alle stark im Minus
- habe alleine einige Tiefgaragen gekauft großteils während der Ehe, finanziert jeweils über Bauspardarlehen (Kaufpreise und Schulden nahezu gleich hoch, minimale Tilgung)
- auch ohne Abschreibung ist der Ertrag dort aus V+V negativ
- meinen Zweitwagen verscherbeln ?
- private Rentenversicherung (mit Kapitalwahlrecht und 4% Garantiezins) mit Rückaufwert von ca. 18k €, monatl. Einzahlung knapp 200€ (= 4% vom Brutto)
- betriebliche Zusatzaltersversorgung des AG 180 €
liege also mit der Altersversorgung deutlich über dem Max. bei 67k brutto ?
Soll ich davon was versilbern/umschreiben o.ä. ?
7.
so wie ich das dank dem Link nachlesen konnte muss ich also der RAttin schon jetzt Auskunft geben über Vermögensstände ?
Da ich wie hier auch schon empfohlen wurde einen vollumfänglichen Vergleich anstreben will, meine Nochfrau dies auch begrüßt, ist es ja sinnvoll die Hosen runterzulassen um zu zeigen das wohl aus dem Bereich Zugewinn außer dem Haus nix zu holen ist
Derzeit bin ich aber immer noch am Zusammentragen der ganzen Posten, sieht aber so aus das außer dem Haus Anfangs- und Endbestand negativ sind. Wobei der Endbestand ca. 20k weniger negativ sein dürfte. Genauere Fragen hierzu später.
Danke für die Antworten, langsam beginne ich mich etwas zu entspannen !
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(18-03-2013, 12:11)Austriake schrieb: Zu Frage 3)
Du behälst die Immobilie, Exe will ausgezahlt werden? Dann trägt sie auch die Kosten mit - Notar, Grundbuch, Vorfälligkeit.
Wobei ich das mit der Vorfälligkeitsentschädingung nicht so hinnehmen würde, schliesslich hat die Bank kaum einen realen Verlust; aber dazu gibt es eine eindeutige Rechtssprechung.
Ich habe für über ein Jahr mit den Zahlungen für Zins und Tilgung ausgesetzt, jetzt ist die Bank froh, wenn ich überhaupt noch was zahle. Das Wort "Vorfälligkeitsentschädigung" ist seit einem Jahr nicht mehr gefallen......da ist sicher noch sehr grosser Verhandlungsspielraum mit der Bank. Eine Zwangsversteigerung wollen die alle nicht, wenn sie es irgendwie vermeiden können. Kündige der Bank doch an, dass für dich eine Zwangsversteigerung billiger kommt.....
Austriake Vofälligkeit ist nur fiktiv, da ich die Kredite behalte, sie würde nur aus der Haftung entlassen, Bank hat da schon signalisiert das sie zustimmt. Die Summe hat überschlagsweise die Bank genannt.
Neuer alleiniger Kreditvertrag und die alten unter Vorfälligkeit kündigen rechnet sich für mich nicht, hab ich schon ausgerechnet. Zahl ich selbst mit meinem Anteil noch drauf, da die Zinsen jetzt nicht allzu viel besser sind.
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18-03-2013, 14:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-03-2013, 14:52 von Austriake.)
(18-03-2013, 13:33)Spielbank schrieb: Vorfälligkeit ist nur fiktiv, da ich die Kredite behalte, sie würde nur aus der Haftung entlassen, Bank hat da schon signalisiert das sie zustimmt. Die Summe hat überschlagsweise die Bank genannt.
Neuer alleiniger Kreditvertrag und die alten unter Vorfälligkeit kündigen rechnet sich für mich nicht, hab ich schon ausgerechnet. Zahl ich selbst mit meinem Anteil noch drauf, da die Zinsen jetzt nicht allzu viel besser sind.
Du entlässt die Exe aus der gesamtschuldnerischen Haftung, und dafür will deine Bank Geld haben?
Diese Verbrecher tragen ihren Strick schon um den Hals, hängen sollte man sie alle......
Keinen roten Cent an die Bank - die sollen froh sein, dass Du die Finanzierung weiterführst. Wenn es ihnen nicht passt, können sie Dir ja die Geschäftsbeziehung kündigen......
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P.S.: die Tiefgaragen fallen sehr wohl unter den Zugewinn, auch wenn Exe nicht im Grundbuch steht.
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Nein, falsch verstanden, ich wollte nur die Vorfälligkeit überschlagsweise berechnet haben für den Fall eines Verkaufs, um eben einen Verhandlungsspielraum seitens meiner Frau zu bekommen was meine Übernahme des Hauses betrifft, dabei würde sie ja immerhin die halbe Vorfälligkeit sparen ! Die Bank ist soweit sehr sehr kooperativ und bis auf eine kleine Bearbeitungsgebühr wird nichts an Kosten veranschlagt.
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