18-03-2013, 15:12
Hallo zusammen,
mal wieder ein konkretes Anliegen: Meine Exe hatte mich in der Vergangenheit mehrfach wegen Stalking angezeigt -> entweder wurde ich freigesprochen oder das Verfahren wurde gleich eingestellt. Sie hat sich die Geschichten jeweils ausgedacht...ihr kennt das ja.
Nun hat die KM im Rahmen eines familienpsychologischen Gutachtens wiederrum behauptet, ich wäre ein Stalker und deshalb könne sie mir unser Kind nicht anvertrauen. Grundsätzlich wäre mir das ja egal, da das Gutachten bestätigt, dass meine Ex einen an der Waffel hat
Allerdings steht nun der nächste Gerichtstermin an und ich gehe davon aus, dass sie auch dort wieder wahrheitswidrig behaupten wird, ich würde sie stalken. Und egal wie hanebüchen ihre Vorwürfe sind, irgendetwas bleibt immer im Unterbewusstsein vom Richter hängen.
Nun also meine Fragen:
Danke Euch,
mischka
mal wieder ein konkretes Anliegen: Meine Exe hatte mich in der Vergangenheit mehrfach wegen Stalking angezeigt -> entweder wurde ich freigesprochen oder das Verfahren wurde gleich eingestellt. Sie hat sich die Geschichten jeweils ausgedacht...ihr kennt das ja.
Nun hat die KM im Rahmen eines familienpsychologischen Gutachtens wiederrum behauptet, ich wäre ein Stalker und deshalb könne sie mir unser Kind nicht anvertrauen. Grundsätzlich wäre mir das ja egal, da das Gutachten bestätigt, dass meine Ex einen an der Waffel hat
Allerdings steht nun der nächste Gerichtstermin an und ich gehe davon aus, dass sie auch dort wieder wahrheitswidrig behaupten wird, ich würde sie stalken. Und egal wie hanebüchen ihre Vorwürfe sind, irgendetwas bleibt immer im Unterbewusstsein vom Richter hängen.
Nun also meine Fragen:
- Kann ich von meiner Ex eine Unterlassungserklärung verlangen, dass sie nicht mehr behaupten darf, ich wäre ein Stalker?
- Wie genau läuft das ab? Erst Unterlassungsaufforderung an ihre RAtte?
- Hat jemand ein Textmuster?
- Wenn sie sich weigert, die Unterlassungserklärung abzugeben, wie gehts dann weiter?
- Oder ist es hier eher angebracht, sie wegen §164 StGB anzuzeigen? Die Aussage hat sie ja quasi nicht-öffentlich beim Gutachter bzw. beim Gericht getätigt. Gilt das dann trotzdem?
Danke Euch,
mischka