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20-03-2013, 09:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-03-2013, 10:00 von Austriake.)
Weiss jemand, wie das aussieht mit den Niederlanden?
In Deutschland Unterhaltspflichtiger (nur nachehelicher Unterhalt wegen langer Ehedauer, kein Kindesunterhalt) zieht um in die Niederlande, arbeitet dort, zahlt dort seine Steuern und kommt nur ab und an auf Geschäftsreise nach Deutschland.
Weil der Unterhaltspflichtige den nachehelichen Unterhalt für unangemessen hoch hält, reduziert er diesen und zahlt von Holland aus (über Umwege, um den Geldfluss zu verschleiern) einen Betrag X.
Es ist schon klar, dass dann Unterhaltsschulden auflaufen. Derer kann sich der Unterhaltspflichtige irgendwann durch eine Privatinsolvenz entledigen. Aber muss der Unterhaltspflichtige mit Strafverfolgung durch deutsche Behörden rechnen (§170StGB), angeblich doch nur bei Verweigerung von Kindesunterhalt? Wie pfändungssicher ist das in Holland erzielte Einkommen?
vielen Dank vorab
Austriake
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20-03-2013, 09:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-03-2013, 09:35 von MitGlied.)
Warum nicht auf 0 reduzieren? Wenn sowieso eine Insolvenz angestrebt wird, ist es doch egal, wieviel Schulden aufgelaufen sind.
§170Stgb setzt voraus, dass der Unterhaltsberechtigte nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen, wovon man bei einem Kind ausgehen kann. Für eine erwachsene Ex gilt das nicht.
In NL können deutsche Forderungen gepfändet werden, allerdings gelten die normalen zivilrechtlichen Pfändungsgrenzen und nicht die ZPO850d Grenzen.
Wenn man sich in D abmeldet sollte man eben zunächst mal nach F,UK,IRE oder so ziehen (zumindest laut Abmeldezettel) und danach nach NL.
Dadurch gewinnt man sehr viel Zeit, bevor die Pfändungen beginnen, evtl. kommt sogar nie raus, dass man sich in NL aufhält.
Es ist allemal sicherer NICHTS zu zahlen als durch Zahlungen auf sich aufmerksam zu machen, bzw. Wege zur Verfolgung zu öffnen. Und wo X gezahlt werden kann, kann der Gläubiger schnell auf die Idee kommen, dass es auch X+xxx sein könnte.
Eine Insolvenz kann auch als Drohung benutzt werden. Anstelle den Betrag X an Madam zu zahlen, transferiere ihn auf ein Konto in LUX oder A, das gibt dann einen ansehnlichen Betrag, von dem niemand was weiß. Dann kommt Madam mit der Riesenforderung. Jetzt kannst du sagen: ich geh in Insolvenz, dann bekommst du gar nichts mehr, oder du kriegst X und verzichtest auf den Rest. X wird natürlich als Kredit aufgenommen, aber wenn der vergleich angenommen wird, ganz schnell aus den Ersparnissen getilgt. Insolvenz kostet auch Nerven, Zeit und Geld...
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ausser man geht nach England oder Frankreich anstatt NL und kann so innerhalb von 1-2 Jahren eine EU-weit geltende Insolvenz durchführen.
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20-03-2013, 11:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-03-2013, 11:37 von MitGlied.)
Geht in NL auch und ist auch kürzer als in D, aber es kommt beim Ausland auch erheblich darauf an, ob man dort in der Lage ist, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, was eine sehr wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration ist.
NL ist auch sehr praktisch, wenn man z.B. sowieso vor hat öfter mal nach D einzureisen, gute Eisenbahn- und Autobahnanbindung.
Wenn man da andere Nachbarländer anschaut ist das teilweise ziemlich umständlich und zeitraubend.
Wenn man durch einen privaten Vergleich eine Insolvenz vermeiden kann ist das immer besser. Man hat sofort eine weiße Weste, ist nur die Ex Gläubigerin hat man nicht mal einen negativen Schufaeintrag. Und nach mehreren Jahren sind die Emotionen meist soweit abgeklungen, dass sich die Einsicht durchgesetzt hat, dass sowieso nichts mehr zu holen ist und der Spatz in der Hand besser ist als die Taube auf'm Dach.
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Die Insolvenz ist nicht das Thema, dann wohnt man das letzte Jahr vor dem Ruhestand eben im Elsass.
Die verbleibenden zehn bis zwölf Jahre bis dahin, die sind wichtig. Man sollte halbwegs unbehelligt von deutschen Gerichtsvollziehern seinen Alltag gestalten können.
Austriake
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Na die beste Garantie dafür ist, dass niemand weiß, dass man in NL wohnt und arbeitet.
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sende dem Leutnand mal eine PN es gab mal einen der hat in den NL in einem callsender gearbeitet der muesste fast alles wissen was du wissen must.
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(20-03-2013, 13:17)peter pan schrieb: sende dem Leutnand mal eine PN es gab mal einen der hat in den NL in einem callsender gearbeitet der muesste fast alles wissen was du wissen must.
Job hätte ich schon; ist ne global aufgestellte Firma mit Sitz in Den Haag. Weder Existenzsicherung noch die irgendwann anstehende Privatinsolvenz sind das Problem.
Wenn Exe einige Wochen oder Monate hungern muss, dann hat die Dame einen Job - oder zumindest wieder ein Einkommen. Irgendwie halt - das gibt dem Unterhaltspflichtigen zumindest die theoretische Möglichkeit, gegen den Unterhaltstitel juristisch vorzugehen. Aber das ist nur eine Option. Wichtig ist erst mal, ein paar Jahre unbehelligt zu bleiben.
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ja aber Goody Jens (oder so) hatte die selben Probleme und ist dann in die NL Dino kennt den guten Mann und kann eventuell einen Kontakt herstellen, ist halt besser mit jemanden zu sprechen der genau das schon durch hat und nicht jemand der jemand kennt desen kumpel mal was gelesen hat...
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