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So....feddisch.
Der Beamte war ´n entspannter Zeitgenosse (ich sag nur Rauchen im Büro) Hat mir gleich nach Eintritt die Akte in die Hand gedrückt und mich bevor ich noch was sagen konnte drauf hingewiesen das ich nix zu sagen brauch. Was ich auch nicht tat O-Ton "Es ist besser wenn Sie nen Anwalt drauf reagieren lassen, der kennt da so Tricks und Kniffe).
Also es war weitaus entspannter als ich dachte. Nix mit Guter cop, böser Cop.
Auch Fingerabdrücke wollte er nicht, schliesslich bin ich ja ein unbeschriebenes Blatt. Das hat ihn übrigens auch gewundert, das ich da überhaupt auftauche, normalerweise nehmen die Väter diese Termine nicht wahr.
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Stand was interessantes drin in der Akte?
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Nee, eigentlich nicht. Im Grunde war es der gleiche Sermon wie damals vor der Verhandlung vor Gericht. Ich würde nur die Hände in den Schoß legen und würde wohl glauben das der Staat alles für mich zu zahlen hat und würde mir keine Arbeit suchen und bla bla bla.....OBWOHL der Fatzke von Pseudoanwalt meiner Ex genau weiss das ich mich selbstständig gemacht hab.
Na klar ging mir dann innerlich wieder mächtig der Hut hoch, weil soviel dreiste Lügen auf so ner kleinen Fläche Papier ist schon ´n starkes Stück. Aber hilft ja nix.
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Na also.
Hoffentlich hast du dich dort nicht doch "verbal aufgeregt". D.h. dass derzeit nur die "Ansage" der KiMu in der Akte ist. Das hindert die jedoch trotzdem nicht jetzt weiter gegen dich zu ermitteln. Bankabfragen, Auskünfte KrankenVers., AA, Arbeitgeber, andere Personen als angebliche Zeugen vernehmen, etc. Also praktisch ist die Ermittlungsakte derzeit noch gar nicht "verteidigungsfähig".
Entweder kriegst du jetzt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wird - oder eine weitere Möglichkeit zur Stellungnahme.
Erst wenn die Ermittlungen vollständig sind, ist erneute Akteneinsicht zwingend. Problem 1 ist, wenn man zu früh einen Anwalt einschaltet, kann der das möglicherweise abbügeln, aber man muss ordentlich latzen. Problem 2 ist, wenn man nicht besonders viel Geld hat, so dass der Strafrechts-Anwalt erwartet, dass man ihm viel für mehrere Verfahrensschritte zahlen kann, dann neigen die auch zu "miesen Deals" (siehe heutiges BVerfG) und wenig Engagement. Mit 600-800 Euro bist du da mind. dabei.
PKH gibts im Strafprozess nicht und Pflichtverteidiger wird bei §170 abgelehnt (so auch bei mir) weil Strafmass zu niedrig.
Egal wie du vorgehst, falls es zu einer Hauptverhandlung kommen sollte ist die Akteneinsicht kurz vorher absolut zwingend. Das geht zwar auch selbst (hier im Forum suchen) aber oft ist es einfacher ausschließlich dafür einen Anwalt für Festhonorar (z.b. 50€ + Kopierkosten) zu beauftragen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Ich erinnere mich an ein 1 1/2 stündiges Gespräch bei der Kripo. Ich dachte, alles wäre ganz gut rüber gekommen. Der Kollege hatte viiiiel Verständnis. Später erfuhr ich, dass es weder ein Protokoll gab noch die eingereichten Unterlagen weiter gereicht waren.
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22-03-2013, 14:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-03-2013, 14:00 von Leutnant Dino.)
(13-03-2013, 20:42)sorglos schrieb: Jedoch evtl. über die Form der Selbständigkeit nachdenken. Die Gefahr der Prüfung aus Belegebene, die Leutnant befürchtet, besteht nur bei Einzelunternehmer oder "beherrschender Stellung" im Unternehmen
Richtig und kann ich nur unterstreichen. Die Selbständigkeit sollte man sich verkneifen, weil die Jugendamtstrullas sofort mit den Standardtextblöcken kommen, dass nun Wohlstand und Reichtum eingekehrt ist. Es macht keinen Sinn diesen dummdreisten Hühner etwas zu erklären. Bei den Jugendämter sind unterhaltspflichtige Jungunternehmer grundsätzlich reich.
Wenn ich etwas brauche, dann leihe ich mir was von Freunden. Das ist die einzige Möglichkeit ein brauchbares Leben zu führen. Und selbst dann platzen diesen hochqualifizierten Jugendamtsmitarbeiterinnen vor Neid und Gier.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-03-2013, 15:17 von pudding.)
Zitat:dann platzen diesen hochqualifizierten Jugendamtsmitarbeiterinnen
lege deinen Antwortschreiben doch ein paar aufwühlende Fotos bei, am SL-Lenkrad zb, oder am Steuer einer freundlichen Leihgabe eines Yachtbesitzers, Cocktails zwischen SchlitzäugInnen etc... und immer lächeln, das kannst du doch auf solchen Fotos immer so gut ?
lach!
Ist das Foto frei verwertbar?
Überschrift: Die Unterhaltspflichtverletzer!
Das Foto sollte auf jedem Briefkopf als headder verwendet werden.
Köstlich!
Ibykus, der Unterhaltspfllichtverletzer
(22-03-2013, 23:08)Ibykus schrieb: Ibykus, der Unterhaltspfllichtverletzer Hey! Du siehst richtig gut aus!
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-03-2013, 00:59 von Skipper.)
Finde ich auch, wenn auch nicht sehr glücklich...
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(22-03-2013, 15:13)pudding schrieb: und immer lächeln,
er beachtet leider die wichtigste Regel nicht
aus welchen Gründen auch immer
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Geil
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Jetzt noch die plattgefahrene Ex unters Auto retuschieren....
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UPDATE:
Hatte gestern morgen ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher im Briefkasten....der hat mich freundlicherweise drauf hingewiesen das er in etwa 3 Wochen bei mir vollstrecken möchte....8000 Tacken und ein paar Zerquetschte.
Fand ich natürlich ganz groß und hatte eigentlich vor Wochen schon mit gerechnet. Aber da kam ja erst die Polizei Einladung
So, in der letzten Zeit sind es für meinen Geschmack zwar etwas viele Premieren, aber auch diese Situation ist neu für mich....wie verhalt ich mich da jetzt am besten? Klar ist, bei mir ist nix verwertbares (mal abgesehen von den Artikeln mit denen ich gewerblich handel und die gehören bis zur vollständigen Bezahlung dem Lieferanten, sind also nicht mein Eigentum), ich habe weder Schmuck noch Pelz und auch nix teures bzw. neues an HighTech. Kohle ist selbstredend auch keine da, auf keinem meiner Konten.
Meine Freundin macht sich zwar ein wenig Sorgen weil Sie vor kurzem neue Möbel finanziert hat (die bald in unserer NEUEN Wohnung stehen werden, ein Aha-Erlebnis für den GV ) aber ich bin davon überzeugt das man ihr nix am Zeug flicken kann, schliesslich betrifft es ja nur mich?!
So Männers, ich brauche Feedback bzw. eure Erfahrungen.
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Du musst für alles was in deiner Wohnung steht und nicht dir gehört Eigentumsbelege haben.
Sonst wird angenommen, dass es dir gehört.
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Der Gerichtsvollzieher pfändet neben Bar- und Buchgeld nur das, was er auch zu Geld machen kann. Normale Möbel kosten mehr Transportaufwand, als was sie einbringen.
Es macht Sinn, dass bei allen Gegenständen, die potentiell pfändungsgefährdet sind ein Eigentumsnachweis deiner Partnerin vorliegt, also Kaufbeleg o.ä.
Wenn der GV sowas pfändet muss sie dann mit viel Aufwand widersprechen, ggf. sogar klagen. Besser im Vorfeld vermeiden.
Ansonsten mit dem GV lieb umgehen, die letzte Kanne Kaffee und Kekse mit ihm teilen, ihn in ein langes Gespräch verwickeln, ihm seine kostbare Zeit stehlen...
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@Skipper
Schickes Bildchen - ist mir vorher gar nicht aufgefallen.
(23-03-2013, 09:40)p schrieb: Jetzt noch die plattgefahrene Ex unters Auto retuschieren.... Wozu - man sieht doch an den Handabdrücken auf Tür und Stossstange, wo sie sich festhalten wollte
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(05-04-2013, 17:34)beppo schrieb: Du musst für alles was in deiner Wohnung steht und nicht dir gehört Eigentumsbelege haben.
Sonst wird angenommen, dass es dir gehört. Kurze Zwischenfrage - wenn ich nicht gemeldet, aber regelmässig bei meinen Eltern zu Besuch bin, könnten die theoretisch das Haus ausräumen ?
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Kann sein dass wir Glück hatten, aber unsere beiden GVs wollten für gar nix einen Beleg sehen. Die hat nur gefragt wieviel Personen in der Wohnung leben, wie groß sie ist und ob es ein Auto gibt. Da mein LG an dem Tag gar nicht zu Hause war, hab ich ihr die relevanten Daten genannt. Im Pfändungsprotokoll stand dann was von "der finanziellen Situation angepassten bescheidenen Verhältnissen", obwohl bei uns ein großer Flachbild-TV unübersehbar an der Wand hängt. Die ganzen Möbel und alles gehören eh mir, aber dafür hat sie sich nicht im mindestens interessiert. Das einzige was sie noch wissen wollte war wer die Kaution bezahlt hat. Die wäre nämlich pfändbar. War aber auch von mir, auch das wurde auf mündliche Aussage hin akzeptiert.
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(05-04-2013, 18:56)Petrus schrieb: Kurze Zwischenfrage - wenn ich nicht gemeldet, aber regelmässig bei meinen Eltern zu Besuch bin, könnten die theoretisch das Haus ausräumen ?
Deine Eltern können mit Dir einen Mietvertrag über ein möbiliertes Zimmer machen. Mietkosten 48,- € pro Monat. Und schon ist dieses Problem gelöst. Diese Variante werde ich praktizieren, wenns mal eng werden sollte
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(05-04-2013, 19:13)Leutnant Dino schrieb: (05-04-2013, 18:56)Petrus schrieb: Kurze Zwischenfrage - wenn ich nicht gemeldet, aber regelmässig bei meinen Eltern zu Besuch bin, könnten die theoretisch das Haus ausräumen ?
Deine Eltern können mit Dir einen Mietvertrag über ein möbiliertes Zimmer machen. Mietkosten 48,- € pro Monat. Und schon ist dieses Problem gelöst. Diese Variante werde ich praktizieren, wenns mal eng werden sollte Ich werde gerade nervös - gibt's da anderweitige Meinungen?
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Quark, Petrus. Du bist bei Deinen Eltern nicht gemeldet und wenn doch, dann solltest Du Dich abmelden und wenn Du dort bist, dann bist Du ein Gast. GV können nur beim gemeldeten Wohnsitz pfänden.
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Gast oder Mieter? Was hat das mit dem Wohnsitz zu tun?
Ich hatte vor langer Zeit mal Probleme mit einem parasitären Mitbewohner. Er hatte seinen Wohnsitz bei mir gemeldet. Ein pensionierter Richter sagte mir, dass ich nur behaupten müsse, dass er mein Gast gewesen sei, und ihn dann von der Polizei entfernen lassen könne. Dass er bei mir seinen Wohnsitz gemeldet habe, sei irrelevant.
Was ist, wenn jemand über mehrere Monate in einem Hotel wohnt, und seinen Wohnsitz dort geldet hat? Kann in seinem Hotelzimmer gepfändet werden?
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Ich bin mal so frei und komm zurück auf mein Topic
Heute habe ich beim GV angerufen und wollte um eine Verschiebung des Termins bitten, weil ich an dem von ihm anberaumten Termin bereits anderweitig verplant war.
Am Telefon bot er mir an, den O-Ton "kurzen Dienstweg" zu nehmen und ihn heute in seinem Büro aufzusuchen und die EV abzugeben bzw. Vermögensauskunft wie das heute heisst
Gesagt, getan und nu hab ich 2 Jahre Ruhe...meinte er mir zum Abschied mit auf den Weg zu geben, wobei ich nicht umhin kam und ihn mit leidgeprüftem Blick darüber informierte das meine Ex mit Sicherheit noch ein paar Nettigkeiten in petto hat, also nix mit Ruhe.
Fazit....Er ist nichtmal in meine Wohnung gekommen und alles war halb so wild.
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