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Moin,
der gegnerische Anwalt hat Ehegattentrennungsunterhalt berechnet und gefordert, habe noch nicht gezahlt und die Frist verstreichen lassen.
Sollte ich darauf direkt reagieren, warum ich nicht zahlen will oder Füße still halten und schauen was passiert (Mahnung, Titelforderung, Klage)?
Gründe, die ich anbringen würde:
1. Ehe war bzw. wird zu kurz sein. (Wenn ich Scheidungsantrag einreche 29 Monate)
2. Ausbruch aus einer intakten Ehe (plötzliche neue Beziehung, Verheimlichung dieser, Lügen um die Ehe selber "intakt" zu halten und immer wieder selber gesagt, dass die Ehe noch intakt wäre
3. Mutwilliges Verlassen (ich habe sie gebeten auszuziehen, sie ist einfach mit Kind abgehauen als ich auf Arbeit war ohne Ankündigung und gütliche Einigung)
4. Sie war bei Heirat arbeitslos, einkommenslos, kapitallos. Sie kam mit nichts. Habe Urteile bzw. Bestimmungen gefunden, dass sie dann nicht bei Scheidung fordern kann die wirtschaftlichen Verhältnisse am Ende der Ehe zu erhalten, wenn sie trotz Möglichkeiten nichts dazu bei getragen hat.
5. Sie hat ihre Ausbildung aufgegeben, die sie vor der Trennung angefangen hat. Sie hat keine Erwerbsobliegenheit. Aber es gibt wohl Rechtssprechungen, die sagen: Wer in der Ehe mit Kind arbeiten konnte, kann das auch außerhalb der Ehe weiter tun. Das Kind befindet sich auch in voller Betreuung von 8 bis 16 Uhr. Sie kann also arbeiten gehen.
Noch dazu hoffe ich einfach mal, dass sie mit ihrem neuen Macker zusammen zieht, weil dann der Unterhaltsanspruch komplett weg fallen würde.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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30-03-2013, 20:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-03-2013, 01:12 von Antragsgegner.)
Poste hier auch nochmal die komprimierte Chronik:
- Ehegattentrennungsunterhalt
- ein Kind, 1,5 Jahre alt
- keine Titel, Urteile oder Vereinbarungen
- das bereinigte Nettoeinkommen nach Berechnung des gegnerischen Anwalts beträgt knapp 2.500€
- davon werden noch 273€ KU abgezogen: etwas über 2.200€
- abzüglich Erwerbstätigenbonus: 1900€
- Ex-Rattin verdiente bis Februar ~650€ als Azubi
- bereinigt sind es ~500€
- Differenz ~1350€
- davon die Hälfte gerundet ~675€ werden gefordert
- Rückstand von ~2000€, nicht gezahlt
- KU von 273€ wird seit März bezahlt, davor gab es UV vom JA 133€, die ich bereits ans JA gezahlt habe
- KU-Rückstand ~400€, nicht gezahlt
- Ex-Rattin hat Grundsicherung beantragt
- Arbeitsamt fordert meine Einkünfte für Unterhalt
- JA hat bereits ausgefülltes Standardformular mit allen Unterlagen
- Gegneranwalt ebenfalls mit einer Tabelle wo alle Einzelbeträge aufgelistet sind
- keine Beistandsschaft, Anspruchsübergabe an Jobcenter ist mir nicht bekannt
- Stadium: Anwalt hat obiges gefordert, Arbeitsamt will Unterlagen zur Berechnung
- Gespräche in engem Maße möglich, sie fragte über meine Mutter, warum ich denn kein Unterhalt zahle, Forderungen kamen nur von ihrer Anwältin, noch keine Antwort meinerseits.
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(30-03-2013, 20:22)DerArsch schrieb: - Ehegattentrennungsunterhalt
- ein Kind, 1,5 Jahre alt Somit darfst Du, bis auf den Selbstbehalt erstmal alles an Ex abdrücken.
Da das Kind noch keine 3 Jahre ist, kann sie sich in die Hängematte legen.
(30-03-2013, 20:22)DerArsch schrieb: - Ex-Rattin verdiente bis Februar 674€ als Azubi Bitte die RAttin nicht mit der Ex verwechseln.
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1. Für die jetzige Situation nicht relevant.
2. Für die jetzige Situation nicht relevant.
3. Für die jetzige Situation nicht relevant.
4. Versorgungs- und Zugewinnausgleich werden trotzdem fällig. Beim Unterhalt gelten trotzdem erst die eheprägenden Verhältnisse, dann der notwendige Unterhalt, dann Aufstockung. Auch davon ist einiges nicht relevant, nach Abzug des Kindesunterhalts vomn den 1900 EUR bist du eh nicht in der Lage, vollen Ehegattenunterhalt (3/7 vom Netto) zu bedienen. Mangelfall.
5. Aufstockend wirst du trotzdem zahlen müssen, auch wenn das Kind älter wie 3 wird.
Was sagt denn dein Anwalt, was du bezüglich Ehegattenunterhalt beantragen solltest?
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Ach es gibt Ex-Rattin und RAttin, ich verstehe
Also bin ich beim Trennungsunterhalt erstmal gearscht und erst wenn es um den dauerhaften nachehelichen Unterhalt geht kann ich kämpfen.
Bin nicht amüsiert.
Mein Anwalt empfiehlt mir zu zahlen, weil er keinen Ausweg sieht. Habe ihm gesagt, dass ich wegen na popeligen Aufforderung des geg. Anwalts nicht gleich zahle. Aktuell habe ich schlichtweg das Geld nicht.
Ich kriege jetzt durch Steuerklasse 1 nur noch ~1800€ und darf erstmal umziehen etc. da die alte Familienwohnung über 800€ kostet... das kostet auch alles Geld... die Schuldenschraube dreht unaufhörlich und die Scheidung ist noch nichtmal in Sicht...
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(30-03-2013, 21:26)DerArsch schrieb: Bin nicht amüsiert. Für die Zukunft empfiehlt sich eine Vasektomie.
Da es sich in Deinem Fall nur um "ein" Kind handelt, solltest Du nicht unbedingt den Kopf in den Sand stecken. Hier im Forum gibt es Fälle, die deutlich schlechtere Aussichten für die Zukunft hatten.
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Eine Vasektomie schützt jetzt nicht direkt vor einer Ehe. Da hilft nur Verstand.
Ich liebe Kinder und würde gerne mehr haben... aber mittlerweile habe ich nur noch Panik davor...
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(30-03-2013, 23:44)DerArsch schrieb: Ich liebe Kinder und würde gerne mehr haben... aber mittlerweile habe ich nur noch Panik davor... Bei der derzeitigen Politik bzgl. gleichgeschlechtlichen Beziehungen hättest Du wahrscheinlich mehr Möglichkeiten als ein "normaler" Mann.
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Verstehe gerade nicht wie Du das meinst?
Fakt is, mir wurde die Lust auf Kinder, die ja nicht verkehrt sind für so eine kinderarme Gesellschaft wie in D, gründlich vermiest.
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habe gerade deine Geschichte gelesen.
Ein gut gemeinter Rat meinerseits:
Bei Dreiecksbeziehung und neuem Lover sollten sofort die Alarmglocken läuten.
Wurde ein DNA- Vaterschaftstest gemacht?
Bist du dir sicher der Vater des Kindes zu sein?
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Die Karte habe ich bereits ausgespielt. Sonst wäre es schon längst anders gelaufen.
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also liegt ein DNA Test vor?
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>> PN
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Hallo,
also zu Punkt 4 kann ich nur sagen, dass das die Richter herzlich wenig interessiert. Meine Ex ist mit nichts gekommen und hat alles mitgenommen und dann darf ich ihr den Lebensstandard (den sie durch mich hatte und nicht durch eigene Arbeit) noch erhalten. Einmal im gemachten Nest, dann bleibt es gemuetlich bis ans Lebensende. Punkt 5 kannst Du auch getrost vergessen. Meine Ex arbeitet auch nicht obwohl sie muesste. Wie ich arbeitslos geworden bin, habe ich verlangt, dass der Unterhalt angepasst, bzw. ausgesetzt wird, das war vor einem Jahr. Die Anhoerung dazu war vor zwei Wochen und den Entscheid bekomme ich in zwei Wochen. Ich gehe davon aus, dass der Richter unparteiisch entscheiden wird, dass Madame weiterhin mit dem notwendigsten von mir versorgt wird. Die Richter interessiert auch nicht ob Du völlig Pleite durch Umzug, Anwälte, Gerichtskosten und neu anzuschaffenden Hausrat bist. Die quetschen Dich solange aus, bis nichts mehr übrig ist, d. h. es dürfte dann zügig gepfändet werden.
Vielleicht mal den Ratgeber vom LD lesen, wenn man gerne ferne Länder bereist.
Gruß
Pennfred
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Achso das ist wieder die Schiene: Der Mann kann fiktives Einkommen haben, weil Zwangsarbeit ist ja verboten, aber zumutbar Und 36h am Tag arbeiten ist kein Problem... aber eine arme arme Mutter kann um Gottes Willen nicht ihre bescheidene kleine Arbeitskraft der Gesellschaft zur Verfügung stellen, geschweige ein fiktives Einkommen aufgrund dessen haben...
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31-03-2013, 03:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-03-2013, 03:31 von sorglos.)
(30-03-2013, 20:22)DerArsch schrieb: Poste hier auch nochmal .............................
..............................................................
Also am besten bleibste mal bei EINEM Thread. Da blickt ja sonst niemand mehr durch.
So und jetzt konkret:
1. fürs Kind Stufe 4 DüssTab ist viel zu hoch bei 1800 netto und 2 Unterhaltsberechtigten. Richtiger wäre Stufe 1, d.h. 225.- €
2. Erteile überall die gleiche Auskunft
3. Bleibe (erstmal) in der Wohnung und stelle demnächst Antrag auf aufstockendes Hartz4 (wenn keine Partnerin/Erw. Person bei dir wohnt) und du kein Vermögen über 4500€ hast (ohne Auto bis 7500). Umziehen kannst du noch, wenn dich das Amt dazu auffordert. Das erste Halbe Jahr wird eh bezahlt. [dafür musst du dich aber etwas schlau machen und weniger rumjammern]
4. Auf jeden Fall muss die neue Wohnugn ein Kinderzimmer haben. Alles andere gefährdert längerfristig den Umgang.
Wenn du dich solide auf den Hartz4-Antrag vorbereitest und dann einen Bescheid hast (= amtliche Armutsbescheinigung) ist das 1. gleichzeitig die Berechtigung PKH zu kriegen und 2. die wirksamste Abwehr gegen zuviel TU und KU.
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Sind schon zwei verschiedene Themen.
Hier geht es grundsätzlich darum ob ich zahlen soll bzw. wie der weitere (gegnerische) Weg aussehen könnte, was mir droht etc.
In dem anderen Thema geht es mir nur um die Form der Auskunft, die ich dem Arbeitsamt geben soll/muss/darf.
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Ich sehe trotzdem 5 Threads inkl. Vorstellung. M.M. nach zu viele.
In der Situation in der du gerade steckst, ist zuviel lesen im Internet eher nicht hilfreich. Das macht nur noch wuschiger. Erst mal ausschlafen und Durcheinander sortieren... Dann Schritt für Schritt.
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31-03-2013, 04:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-03-2013, 04:04 von Antragsgegner.)
Es läuft jetzt seit knapp 4 Monaten.
Ich soll mich jetzt der dritten Instanz offenbaren und möchte gerne wissen, wie ich mich dem geg. Anwalt und seinen Forderungen gegenüber verhalten soll nachdem die Frist abgelaufen ist. Dazu will ich wissen, ob seine Berechnungen und Ansprüche korrekt sind.
Worauf soll ich noch warten und was soll ich sortieren? Soll ich warten bis noch ein paar Ämter und vllt. Beistände auch noch alle meine Unterlagen wollen, damit mir dann gesagt wird, ich hätte mich früher melden sollen.
Nach der FAQ hier habe ich schon Fehler gemacht bzw. Chancen verpasst. Daher will ich jetzt so gut es geht sinnvoll handeln.
Konnte mir leider nicht aussuchen wie viele und ich welcher Reihenfolge die Probleme kommen
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Mann kann Threads fallbezogen oder themenbezogen beginnen. Wenn viele Probleme und Fragen gleichzeitig da sind, ist fallbezogen besser. Dann schreibt man einmal zentral die Hintergründe seiner Situation, die ansonsten quer über mehrere Threads verstreut sind.
Leider kann ich die Threads jetzt nicht mehr zusammenfügen, weil sonst die Antworten ebenfalls zusammengemanscht werden und quer durcheinander gehen.
Eine Lebensstandardgarantie steht bei dir nicht im Raum, dafür war die Ehe zu kurz.
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(31-03-2013, 04:04)DerArsch schrieb: Es läuft jetzt seit knapp 4 Monaten. Dafür können wir hier nix.
Dennoch kannst du dir 90% deiner Fragen mit hilfe der T-FAQ und der Suchfunktion hier beantworten.
(31-03-2013, 04:04)DerArsch schrieb: Ich soll mich jetzt der dritten Instanz offenbaren ... Wer einmal Auskunft gegeben hat, verbessert oder verschlechtert nichts, wenn er auch dort eine Kopie der Auskunft abgibt.
(31-03-2013, 04:04)DerArsch schrieb: Dazu will ich wissen, ob seine Berechnungen und Ansprüche korrekt sind. Dem Grund nach wohl schon - aber mangels valider Daten, kann dir die Berechnung wohl nur dein Anwalt geben.
(31-03-2013, 04:04)DerArsch schrieb: Worauf soll ich noch warten und was soll ich sortieren? Das "warten" oben bezog sich nur auf die Antwort des Jobcenters der Kimu auf deine Auskuft.
Ansonsten: sortiere deine Entscheidungen und nächsten Schritte... Dafür mußt du dich erstmal für eine Grundstrategie entscheiden: aushalten, aufstocken, auswandern, ausweichen, auflaufen, abkacken ;-)
Es ist richtig: wenn du nur unentschieden rumwartest, wählst du automatisch die letzte.
Nimmt man mal an du willst hier bleiben, in der Nähe des Kindes sein, deinen Job behalten, also "aushalten" oder "aufstocken" wählen, dann ist es jedenfalls sinnvoll die Ansprüche mal schichtweise abzuarbeiten.
d.h.
- schriftliche Umgangsvereinbarung mit Kimu machen
- KU für zwei Jahre titulieren, um ihn aus der Streitmase zu nehmen (Vorlage --> Download)
- bezügl. TU wird wohl auch eine Zahlung sinnvoll sein. Kommst wohl nicht drumrum, weil du geheiratet hast.
Jedenfalls, einfach nix zahlen, bringt gar nichts. Es häuft sich nur ein Berg an, der dir so oder so das Genick bricht.
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(30-03-2013, 21:26)DerArsch schrieb: Ach es gibt Ex-Rattin und RAttin, ich verstehe
Also bin ich beim Trennungsunterhalt erstmal gearscht und erst wenn es um den dauerhaften nachehelichen Unterhalt geht kann ich kämpfen.
Bin nicht amüsiert.
Mein Anwalt empfiehlt mir zu zahlen, weil er keinen Ausweg sieht. Habe ihm gesagt, dass ich wegen na popeligen Aufforderung des geg. Anwalts nicht gleich zahle. Aktuell habe ich schlichtweg das Geld nicht.
Ich kriege jetzt durch Steuerklasse 1 nur noch ~1800€ und darf erstmal umziehen etc. da die alte Familienwohnung über 800€ kostet... das kostet auch alles Geld... die Schuldenschraube dreht unaufhörlich und die Scheidung ist noch nichtmal in Sicht...
Wohnklo?
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(31-03-2013, 12:15)sorglos schrieb: Ansonsten: sortiere deine Entscheidungen und nächsten Schritte... Dafür mußt du dich erstmal für eine Grundstrategie entscheiden: aushalten, aufstocken, auswandern, ausweichen, auflaufen, abkacken ;-)
Es ist richtig: wenn du nur unentschieden rumwartest, wählst du automatisch die letzte.
Ein enorm wichtiger Punkt, der eingeschlagene Weg bestimmt eventuell das ganze restliche Leben.
Den Trennungsunterhalt würde ich nicht zu ernst nehmen, mit Kindesalter 3 werden die Ansprüche so oder so sinken. Bei 1800 EUR netto und nach Abzug des Kindesunterhalts verbleiben ohnehin rund 400-470 EUR Verteilmasse. Die Ex wird also von Anfang an Arbeitsagentur-Kundin. Ab Kindesalter 3 heisst es auch von dieser Seite immer drängender: Ab in den Job. Ausser, sie ist so dumm ihre Faulheit durch ein weiteres Kind verlängern zu wollen, dann zahlt der Lover zur Strafe für sein blutleeres Gehirn.
Mach deine Zusatzausbildung, aber mehr verdienen solltest du keinesfalls, bevor das Kind 3 geworden ist.
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Schade dass ich Entgeld z.B. aus Schichtarbeit nicht in Überstunden wandeln kann.
Sehe ich das richtig, dass ich bei KU nen Selbstbehalt von 1000€ habe und bei TU einen Selbstbehalt von 1100€?
Also wenn ich den KU voll bezahlen kann, greift danach der Selbstbehalt des TU und mir bleiben letztendlich mindestens 1100€?
Oder schlägt da dann durch Mangelfall dieser "Bedarfskontrollbetrag rein", womit ich dann in Gruppe 2 oder 1 rutschen würde?
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Nein, solange Du den KU leisten kannst, wird der Rest, bis auf den Selbstbehalt, an Ex abgeführt.
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