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Moin,
wir haben eine betriebliche Altersvorsorge in die man bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung einzahlen kann.
Das wird zuerst mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld aufgebraucht, sollte man dann noch mehr einzahlen wollen (bis zu den 4%) wird das vom Grundgehalt genommen.
Könnte ich damit mein Grundgehalt soweit mindern, dass der Unterhalt nach Abzug der Altersvorsorgebeiträge berechnet wird und ich somit bei der Neuberechnung weniger Unterhalt zahlen muss?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Wenn die Gegenseite bereits Deine Gehaltsnachweise hat, wird das nicht mehr möglich sein. Es wird immer davon ausgegangen, dass man in Zulunft "mehr" verdient, und nicht weniger.
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Eine zusätzliche Altersvorsorge bis zu 4% vom Brutto ist laut BGH auch nachträglich möglich.
Nur nicht im Mangelfall.
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Wenn er erst jetzt damit anfängt, wird nichts mehr in den Versorgungsausgleich fliessen.
Die Einmalzahlungen in Form von Weihnachtsgeld oder/und Urlaubsgeld sind wegen der hohen Besteuerung dieser Beträge grundsätzlich sinnvoll. Monatliche Zahlungen sind auch eine Idee. Man sollte grundsätzlich nur noch Versicherungsprodukte abschließen, die der Staat "fördert", da der Sparer sowieso seit Langem hinters Licht geführt wird.
Zu Deiner Frage :
Grundsätzlich wird es schwer, diese Verträge an zu tasten, denn obwohl die versicherte Person (also Du) alle Rechte aus dem Vertrag herleiten kann (sofern nur Dein Geld umgewandelt wird und nicht zusätzliches Geld Deines AG), ist Dein AG der Versicherungsnehmer.
Um aber den Effekt zu erzielen, den Du Dir vielleicht wünschst, müsste man schon ein wenig "gestalten".
Also : Den Arbeitslohn um beispielsweise 100 € brutto senken. (Ist nur ein Zahlenbeispiel).
Diese 100 € nimmt der AG und zahlt sie als Arbeitgeberleistung in Deinen Vertrag.
Dann hast Du eine arbeitgeberfinanzierte betr. Altersversorgung, an die NIEMAND ran kann (ist ja nicht Dein Geld, sondern eine zusätzliche Leistung des AG) und Du selbst hast Dein unterhaltsrelevantes Einkommen "gesenkt".
Ist natürlich erst dann zu "vermitteln", wenn man dies VOR div. Unterhaltsklagen macht. Wäre zumindest der Optimalfall.....
Übrigens hilft diese Variante auch bei der Verbraucherinsolvenz, sich trotzdem pfändungssicher eine Altersversorgung auf zu bauen.
Der AG muß halt mit machen. Ist aber für ihn nicht von Nachteil.
Mach aber nicht irgendeinen Fondgebundenen Scheiß bei der Pfeffeminzia und dem nächstbesten Treppenterier. Ich weiß wovon ich rede. Ich komme aus der Branche ;-)
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Diese betriebliche Altersvorsorge in eine Pensionskasse läuft schon länger.
Anstatt der vermögenswirksamen Leistungen kann man nun einen Betrag des AG dort einzahlen mit dem Vorteil, dass auf diesen Betrag keine Sozialversicherung und Steuern anfallen.
Das ist der Grundbetrag.
Zusätzlich kann man jedes Jahr wählen, ob man das Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch "umwandeln", also einzahlen will mit einem entsprechenden Bonus oder bis zu 1.600€ zusätzlich von seinem Gehalt oder die Obergrenze von 4%.
Unterhalt wurde bei mir ja bis jetzt nur vom geg. Anwalt gefordert, es ist nichts tituliert, geurteilt oder beschlossen. Nach meiner Berechnung wäre ich aktuell kein Mangelfall sondern knapp drüber, nach Berechnung des Anwalts wäre ich ein Mangelfall und hätte eh nur den Selbstbehalt.
Da ist nun die Frage, ob ich alles soweit es geht in die Altersvorsorge "rette". Muss den Antrag morgen abgeben.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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Ob die weg ist, ist noch nicht raus. Die Ex muss ihn explizit beantragen, wenn die Ehedauer unter drei Jahren lag. Weiss sie überhaupt davon? Weiterhin ist vielleicht bei der kurzen Zeit auch die Ausgleichssumme gering, auch dann kann der Versorgungsausgleich unterbleiben. Nur grobe Unbilligkeit wird hier wohl kein Grund sein.
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(02-04-2013, 08:29)blue schrieb: (01-04-2013, 22:17)DerArsch schrieb: Diese betriebliche Altersvorsorge in eine Pensionskasse läuft schon länger.
Bis zum Stichtag des Scheidungsantrages ist die Hälfte weg. Wenn Du danach bis 4% aufstocksts, müßte das unangetastet bleiben. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass Du mit 1800 netto ein Mangelfall wirst.
Da ich ja nach letztem Jahr berechnet wurde mit 2200 netto schon.
Und da Frau ja gleich mal die Arbeitslosigkeit gewählt hat, bei der Berechnung aber ihr Einkommen noch ran gezogen wurde und dies evtl. jetzt geändert werden könnt reden wir über mehr als 1100 € Unterhalt.
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Ja schön wäre, wenn ich die Zulagen in Überstunden umwandeln könnte.
Mein Netto letztes Jahr war unterm Strich noch viel höher aufgrund von Steuererstattung (Heiratsbonus durch rückwirkende Klasse 3) und und und... dazu über 2600€ Netto durch Optimierungsideen (anderes Topic).
Die Ex weiß davon nichts, aber es steht auf der Gehaltsabrechnung drauf... wenn sie das interpretieren kann.
Zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung wird sie knapp 30 Monate lang sein.
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