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§§ 185 ff. StGB
#1
Moin Moin,

hat jemand Erfahrung damit wenn Exe sich öffentlich beleidigend äussert und die Massnahmen dazu?
In diesem Fall steht es in einem öffentlichen Forum und ist für ne unabsehbare Anzahl an Menschen einsehbar.

Beweise sind schonmal gesichert.

grüße
calc
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#2
Bist du namentlich erwähnt oder nur verklausuliert für Insider?
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#3
namentlich nicht erwähnt aber so etwas wie "erzeugerarschloch" steht drin und somit weiss jeder wer gemeint ist der uns und die situation kennt
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#4
Zitat:Auch Beleidigungsdelikte (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung...) lassen sich über das Netz begehen. So hat z.B. das AG Rheinbach (Az.: 2 Ds 397/95) bereits 1996 entschieden, dass die Bezeichnung einer Chat-Teilnehmerin als "Sc*lampe" eine strafbare Beleidigung darstellt. Daran ändert es auch nichts, dass in dem betreffenden Forum beleidigende Äußerungen an der Tagesordnung sind.

http://www.e-recht24.de/artikel/strafrecht/34.html#gsc.tab=0
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#5
Anzeigen, abwarten was passiert.
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#6
Wenn du namentlich nicht genannt bist, ist es schwieriger. Das Argument "mit der Situation Vertraute" wissen wer gemeint ist kann, muss aber nicht entscheidend sein.
Du kannst a) eine Anzeige erstatten (ob die verfolgt wird oder nicht ist schwer abzusehen, grundsätzlich vermag ich hier kein öffentliches Interesse zu erkennen, kommt womöglich auch auf die Schwere der Beledigung an) oder b) das zivilrechtlich verfolgen lassen (Schadenersatz, Unterlassungserklärung).
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#7
Guck Dir mal den § 1579 BGB an, der Abs.7 trifft da eventuell zu.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#8
Ich hab grad entdeckt, dass die Exe es ganz unverblümt in Facebook geschrieben (Erzeuger, Exarsch, Lügner, indirekte Drohungen "Kugel in Kopf oder Kohle" - "Russen-Inkasso") hat. Da läßt sich bestimmt einiges daraus machen.


Die armen Kinder. Ich kann nur hoffen, dass sie eines Tages aufwachen und der KM den Rücken kehren.
Einen solchen Fall habe ich gerade im Bekanntenkreis. Die Alte kotzt gerade ab. TSCHAKA

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#9
(03-04-2013, 06:47)Blumentopferde schrieb: (Erzeuger, Exarsch, Lügner, indirekte Drohungen "Kugel in Kopf oder Kohle" - "Russen-Inkasso")

schreib ihr zurück, dass wir über ein "Russeninkasso" auch verfügen würden.

Unsere "Russen" wären aber freundlich!
(Jedenfalls dann, wenn sie nicht noch einmal wieder kommen müßten, was von der Auffassungsgabe der Mutter abhinge)
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#10
(03-04-2013, 06:47)Blumentopferde schrieb: Ich hab grad entdeckt, dass die Exe es ganz unverblümt in Facebook geschrieben (Erzeuger, Exarsch, Lügner, indirekte Drohungen "Kugel in Kopf oder Kohle" - "Russen-Inkasso") hat.

Hast du es schonmal mit einem Antrag auf Gewaltschutz für Männer versucht? Beim "Bundesministerium für alles ausser Männer" gibts dafür Anträge die du selber bei Gericht abgeben kannst.

Wenn ich die KM meiner Kinder anschau hat die auch ein sehr hohes Gewaltpotential - hauptsächlich psychischer Art, wobei sie es nach einer Seite als "kleines armes schwaches Mädchen" und auf der andere Seite Freddy Krüger ist. Und die Opferrolle wird in der Gesellschaft sofort akzeptiert und nie hinterfragt, leider. Darüber könnte ich locker einen Roman schreiben "Mein Kampf"

War jemand von Euch schonmal bei der Polizeit und hat Schutz vor der gewalttätigen Ex gesucht? Ich kann mir gut vorstellen, dass derjenige ausgelacht bzw nicht ernst genommen wurde. Ich hab mich damals nicht zur Polizeit getraut genau aus den Gründen.
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