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Ausgehend vom Hinweis auf eine neue Studie, die auch das Thema Wechselmodell berührt und immer wieder aufkommenden Fragen, was denn für Material zum Wechselmodell existiert soll in diesem Thread solches Material gesammelt und vorgestellt werden. Das ist ein eigener Thread wert, finde ich.
Wie "Bluter" schon geschrieben hat, gibt es eine neue Studie vom dji, der Link zu den Informationen darüber im Juraforum hat sich geändert: http://www.juraforum.de/wissenschaft/an-...ung-383167
Das Projekt: "Die sekundäranalytischen Auswertungen des DJI-Surveys AID:A – „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“ sowie die ethnographische Studie „Multilokales Familienleben nach Trennung oder Scheidung“ sind Teil eines breiter angelegten Forschungsdesigns der Schumpeter-Nachwuchsgruppe „Multilokalität von Familie“. Die Nachwuchsforschungsgruppe ist am DJI in der Abteilung Familie und Familienpolitik angesiedelt und wird von der VolkswagenStiftung gefördert. Das Projektdesign umfasst zusätzlich eine zweite qualitative Studie zur Multilokalität von Familie, die durch unterschiedliche Formen von beruflicher Mobilität bedingt ist." - man beachte, dass es nicht die Stammannnschaft ist, sondern eine Nachwuchsforschungsgruppe.
Dieses Projekt läuft noch, Die dji-Seite dazu: http://www.dji.de/multilokale_familie
Sehr lesenwert auch der " Blick von aussen" von Dr. Gry Mette D. Haugen (Norwegian University of Science and Technology, Social Research AS, Trondheim) über eine norwegische Studie, die vorsichtig positive Ergebnisse bringt.
Dann noch Ass.-Prof. Dr. Harald Werneck über eine österreichische Studie mit positiven Erfahrungsberichten.
Schliesslich das Interview mit den Organisatoren der Studie, wo mit alten Vorurteilen so ziemlich aufgeräumt wird (..."Ebenso sind konservative Vertreter der Bindungstheorie der Ansicht, dass Kinder ein Zuhause brauchen. Darauf basiert die weit verbreitete öffentliche Meinung, dass Kinder, die an zwei Orten leben, mit Gefühlen der Entwurzelung, Zerrissenheit und Orientierungslosigkeit konfrontiert wären. Für die von uns befragten mehrörtig lebenden Kinder aber lässt sich klar sagen, dass dies kein Problem darstellt"....)
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Hier weitere Details zur österreichischen Studie: " Doppelresidenz – Eine sinnvolle Option"
Und noch eine US-Studie mit dem Namen "The Divided World of the Child:
Divorce and Long-Term Psychosocial Adjustment", Volltext: http://www.sethschwartz.info/pdfs/Divide..._Child.pdf
"The present results have provided substantial support for the “divided world” thesis (Finley, 2006; Marquardt, 2005). The strongest support for this thesis comes not only from indices of perceived parenting, but also from indices of emerging-adult psychosocial functioning and of troubled ruminations – long-term feelings of anger, pain, regret, and hurt. Clearly, a postdivorce arrangement where one parent resides within the child’s primary family system -- while the other is marginalized or severed from that family system -- does not fulfill the best interests of the child (cf. Finley, 2002). The present findings thus suggest that divorce decrees that include joint physical custody may represent one way to reduce the distress associated with the “divided world” and to enhance quality of life for children of divorce (cf. Warshak, 2007). The present results also suggest that, the more the child’s post-divorce life resembles that of an intact family, the better adjusted children of divorce are likely to be as they enter adulthood."
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Die Jugendämter lesen oder hören das nicht gerne. "Meine" JA Dame sagte mir, dass, je eher die Kinder die Wochenendregelung lernen, umso besser. Treffen unter der Woche seien unzumutbar - dieses ständige Wechseln bereite Probleme.
Ich werd mir die links aber merken und gegebenenfalls damit aufwarten.
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(28-12-2011, 19:39)bio schrieb: Die Jugendämter lesen oder hören das nicht gerne. Umso wichtiger, ihnen das so oft wie möglich um die Ohren zu hauen.
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Studie 2011/2012 Deutsches Jugendinstitut:
"Wenn Eltern sich trennen - Familienleben an mehreren Orten"
http://www.dji.de/cgi-bin/projekte/outpu...ojekt=1120
Zitat:Auszug aus einem Interview:
In Deutschland bleiben die Kinder in der Mehrzahl der Fälle bei der Mutter, und der Vater sieht die Kinder an den Wochenenden. In anderen Ländern gibt es eine 50/50-Regelung. Frau Nimmo, können Sie anhand der Befragungen sagen, ob Kinder einen Lebensmittelpunkt brauchen – oder ob zwei gleichwertige „Zuhause“ ebenso dem Kindeswohl entsprechen?
Dass die Kinder in Deutschland nach einer Trennung oder Scheidung ihrer Eltern in den meisten Fällen den überwiegenden Teil der Zeit bei ihrer Mutter verbringen und ihren Vater regelmäßig besuchen, liegt einerseits an der Persistenz der normativen Geschlechterrollen, deren Grenzen sich jedoch zunehmend auflösen. Des Weiteren spielt vor allem der noch immer starke Einfluss der Bindungstheorie eine große Rolle, die meist konservativ interpretiert wird. Demnach wird die Mutter vor dem Hintergrund des kindlichen Wohls und der kindlichen Bedürfnisse oftmals als primäre Bezugsperson gesehen. Ebenso sind konservative Vertreter der Bindungstheorie der Ansicht, dass Kinder ein Zuhause brauchen. Darauf basiert die weit verbreitete öffentliche Meinung, dass Kinder, die an zwei Orten leben, mit Gefühlen der Entwurzelung, Zerrissenheit und Orientierungslosigkeit konfrontiert wären.
Für die von uns befragten mehrörtig lebenden Kinder aber lässt sich klar sagen, dass dies kein Problem darstellt. Sie entwickeln mehrfache Zugehörigkeiten: Sie fühlen sich an zwei Orten Zuhause, fühlen sich als Teil zweier Familien und sehen ihre beiden Eltern trotz der Trennung als Teil ihrer eigenen Familie. Dies trifft sowohl für Kinder zu, die ihren primären Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil haben, ebenso aber auch auf Kinder, die zwei in zeitlicher Hinsicht annähernd gleichwertige Lebensmittelpunkte bei ihrer Mutter und ihrem Vater haben. Aus der Sicht der Kinder birgt das Aufenthaltsarrangement, bei dem es in zeitlicher Hinsicht zwei annähernd gleichwertige Zuhause gibt, den Vorteil, dass die Kinder gleich viel Zeit mit beiden Eltern verbringen können.
http://www.dji.de/cgi-bin/projekte/outpu...S&Jump2=35
Es gibt auch ganz aktuell ein neues Buch zum Wechselmodell:
www.eine-woche-mama-eine-woche-papa.de
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07-01-2013, 02:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-01-2013, 02:18 von Absurdistan.)
Das Wechselmodell: Definition, Praxis und Stand der psychologischen Forschung
http://vev.ch/phocadownload/Fachtagung/v...erhauf.pdf
von Prof.Dr. jur. Hildegund Sünderhauf
eine sehr gute und übersichtlich gestaltete Zusammenfassung ihres Buches und ihrer Forschungsergebnisse.
Zitat:
"Wechselmodell-PraxisVoraussetzungen (2)
Es ist nicht(!) Voraussetzung, dass
•beide Eltern das WM wollen
•die Eltern ein niedriges Konfliktniveau haben und gut kooperieren
•Eltern den Kindern eine gleiche Ausstattung bieten können"
Zitat
"Mehr gemeinsame Zeit mit dem Vaterbzw. abwechselnde Betreuung führt zu einer engeren emotionalen Bindung der Kinder an beide Eltern.
WM-Kinder zeigen gleich enge Bindungen, wie Kinder in „intakten“ Familien.
Eine bessere Bindung zum Vater hat keine negativen Auswirkungen auf die Bindung zur Mutter –im Gegenteil."
und und und. Durchweg gut.
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(07-01-2013, 02:16)Absurdistan schrieb: eine sehr gute und übersichtlich gestaltete Zusammenfassung ihres Buches und ihrer Forschungsergebnisse. Fazit:
„Aus Sicht der Entwicklungspsychologie kann die empirische Befundlage dahingehend zusammengefasst werden, dass die `Doppelresidenz´das nach einer Scheidung bzw. Trennung der Eltern im Regelfall für das Kindes-wohl wohl günstigste Rahmenmodell darstellt.“
Ach wenn doch nur auch deutsche Familienrichter ...
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Von Anwalt Alexander Heumann (der sich schon früher in Publikationen mit der Thematik Wechselmodell und Sorgerecht befasste) gibts einen neueren Blogeintrag zum Wechselmodell, in dem er etwas von einer neueren schwedischen Studie erzählt: "Vielen Kinder geht es mit dem Wechselmodell besser wie eine schwedische Studie aus dem Jahr 2012 mit rund 17.000 Kindern belegt."
Hat jemand zu dieser Studie etwas in den Weiten des Internets gefunden?
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Das würde mich auch interessieren!! Mich würde auch mal interressieren wie solche Studien die Rechtsprechung verändert wenn in den Beschlüssen was steht z.B. von einem Lebensmittelpunkt und einer Hauptbezugsperson.
Im paritätischen Wechselmodell steckt ne Menge Sprengstoff. Sorgerechtlich, Umgangsrechtlich und Unterhaltsrechtlich.
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Moin!
In einem Beitrag der AG Doppelresidenz (VafK, Angela Hoffmeyer), für das Magazin PAPA-YA ( Ausgabe Sep #20, 2012) taucht die genannte schwedische Studie auf.
Aus dem Quellenverzeichnis des Beitrags:
Zitat:Skolans betydelse för barns och ungas psykiska hälsa – En studie baserad på den nationella totalundersökningen i årskurs 6 och 9 hösten 2009. Publicerad http://www.socialstyrelsen.se , maj 2012
(Dr. med. Malin Bergström, Clinical psychologist, Kapitel 5, S.71-81)
http://www.socialstyrelsen.se/Lists/Arti...2-5-15.pdf
http://www.chess.su.se/research/projects...-projektet
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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(26-02-2013, 01:36)Absurdistan schrieb: Mich würde auch mal interressieren wie solche Studien die Rechtsprechung verändert wenn in den Beschlüssen was steht z.B. von einem Lebensmittelpunkt und einer Hauptbezugsperson. Überhaupt nicht.
Es bleibt dem Richter überlassen, ob er gewillt ist, solche Studien überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Auch Verfahrenspfleger oder gar JA-MA sind gegenüber solch Teufelszeugs nicht unbedingt aufgeschlossen.
Es ist vielmehr so, dass noch immer die meisten staatlichen Institutionen und Helfer davon ausgehen, dass ein Kind ein zu Hause braucht und "ständiges hin und her" dem Kind in seiner Persönlichkeitsentwicklung schaden würde.
Ganz abgesehen vom Gerüst des Unterhaltsrecht, welches anderenfalls in sich zusammenfallen würde ...
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das Unterhaltsrecht würde nicht zusammenfallen. Die Frauen könnten dann für sich aufkommen. Es wäre sogar eine Win Situation für Vater Staat.
Wie ist das eigentlich. Kann eine Hartzerin einem 50 50 Modell zustimmen?
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Sehr interessant und ziemlich gut. Ergebnis ist eine "durchgängig bessere psychische Gesundheit und höhere Lebensqualität" beim Wechselmodell gegenüber dem Residenzmodell. Auch ein geringeres Risiko, gemobbt zu werden und in der Schule zu versagen. Hingewiesen wird auch auf den grossen Unterschied, ob jemand in Schweden geboren ist oder nicht - die Schweden machen es viel häufiger.
Entscheidend ist laut Studie die Zufriedenheit der Kinder mit den Beziehungen zu ihren Eltern und die ist beim Wechselmodell -wen wunderts- höher.
Geprüft wurde deshalb auch, ob das Wechselmodell vielleicht häufiger von finanziell gutgestellten Eltern gewählt wird und es den Kindern schon allein deshalb besser geht. Auch bei Berücksichtung dieser Variablen ist das Wechselmodell im Vorteil. Ganz geklärt ist das laut Studie aber nicht, es könnte auch sein dass Eltern mit niedrigem Konfliktniveau, viel sozialer Kompetenz bevorzugt das Wechselmodell praktizieren. Dafür werden weitere Studien gefordert.
(26-02-2013, 11:34)MasterOfDesaster schrieb: das Unterhaltsrecht würde nicht zusammenfallen. Die Frauen könnten dann für sich aufkommen. Es wäre sogar eine Win Situation für Vater Staat.
Wie ist das eigentlich. Kann eine Hartzerin einem 50 50 Modell zustimmen?
Bei einer echte 50/50 Betreuung greift § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB.
Beide Elternteile leisten anteilig nach Einkommen/Vermögen den Barunterhalt.
Die Naturalleistungen werden hierfür selbstverständlich berücksichtigt.
Der Bedarf des Kindes erhöht sich aber wegen der Wechselbetreuung.
Der Elternteil mit dem höherne Einkommmen zahlt auch den höheren Anteil (Bspw. 75/25 oder 60/40) jeweils in Prozent.
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EP,
das steht da nur -leider- nicht:
(04-04-2013, 18:49)Episches Präteritum schrieb: Beide Elternteile leisten anteilig nach Einkommen/Vermögen den Barunterhalt.
Sondern:
(3) Mehrere gleich nahe Verwandte haften anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Der Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes.
Es wäre ja zu wünschen. dass deine Interpretation so wäre
- Das würden dann allerdings zu viele Einzelfallbetrachtungen
Nehme ich mal an,
lasse mich aber gerne belehren.
Auch in Futur Präsenz ;-)
Bitte nichts verwechseln!
Der BGH geht davon aus, dass eine echte Wechselbetreuung vorliegt.
Beide Eltern sind zum Barunterhalt verpflichtet – nicht etwa beide nur zum Naturalunterhalt.§ 1603 BGB geht inzwischen von einer höheren Erwerbsobliegenheit aus, und das grundsätzlich beide Eltern zur Erwerbstätigkeit verpflichtet sind.
Ist einer der beiden Elternteile jedoch nicht leistungsfähig, kommt die sogenannte Ersatzhaftung nach § 1607 BGB ins Spiel!
Zugegeben, diese Konstellation dürfte selten sein und die KM muss arbeiten wollen.
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(04-04-2013, 18:49)Episches Präteritum schrieb: Beide Elternteile leisten anteilig nach Einkommen/Vermögen den Barunterhalt.
Das wird gerne behauptet, aber es ist doch etwas komplizierter und bewirkt im Endergebnis anderes. Da es hier im Thread aber um Studien und Erfahrungen zum Wechselmodell und nicht um bereits oft durchgekaute Unterhaltshteorien geht, belasse ich es dabei.
An Unterhaltstheorien herrscht keine Mangel (da scheint sich auch jeder berufen zu fühlen, eine Theorie zu formulieren), im Gegensatz zu Studien, die sich mit dem Wechselmodell beschäftigen.
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Im Juni erscheint das Buch von Frau Prof.Dr. Sünderhauf. Eine empirische Auswertung nationaler und internationaler Studien.
Wechselmodell: Rechtsfragen und psychologische Forschung in der Co-Elternschaft
Die in einem anderen Beitrag verlinkte pdf Datei mit Inhalten aus ihrem Buch kann nicht mehr runtergeladen werden. Kann sie hier irgendwie eingestellt werden? Hab sie noch gespeichert.
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(04-04-2013, 22:54)Absurdistan schrieb: Die in einem anderen Beitrag verlinkte pdf Datei mit Inhalten aus ihrem Buch kann nicht mehr runtergeladen werden. Kann sie hier irgendwie eingestellt werden? Hab sie noch gespeichert.
Ich hab sie auch. Liebend gerne würd ich sie auch hier einstellen - leider aus Rechtsgründen nicht möglich.
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04-04-2013, 23:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-04-2013, 23:23 von Absurdistan.)
Man kann doch daraus zitieren oder etwa nicht. z.B. Frau Sünderhauf schreibt:
"...die Quantität der Zeit, die ein Kind mit einem Elternteil verbringt, beeinflusst die langfristige Sicherheit des Kindes in die Vater-Kind-Beziehung (...), was sie zu einem wichtigen Werkzeug der Gerichte macht, um die Vater-Kind-Beziehung zu stärken."
oder:
"Wechselmodell-Kinder sind auch physich gesünder als Residenzmodell-Kinder. Bei RM-Kinder wurde eine signifikant häufigere Diagnose der Hyperaktivität festgestellt, verglichen mit Kindern im WM oder in Kernfamilien."
Ja "p" du hast natürlich Recht was die Unterhaltstheorien angeht.
Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen das schon ein regelmäßiger, wöchentlicher Umgang ein Kleinkind zu stabilisieren vermag. Jetzt da das Kind Älter wird und die Grundschule besucht ist die regelmäßige väterliche Präsenz umso wichtiger.
In meinem Fall wird das sogar von der Klassenlehrerin eingefordert! Also Elternabend entweder gemeinsam oder im Wechsel, strikte Gleichheit bei den Hausaufgaben etc.
Einige Punkte beim wirklichen Wechselmodel erfordern eine erzieherische Abstimmung der Eltern sonst kann es zu erheblichen Problemen kommen. Es gibt darüber einen älteren Artikel einer Kinderpsychologin den ich leider nicht mehr finde.
Aus meiner Sicht wäre ein wöchentliches Wechselmodell mit geringer Distanz zwischen den Wohnorten der Eltern besser für das jüngere Kind (Freundeskreis, Kindergarten, Schule).
Bei älteren und selbstständigeren Kindern kann man den Wechsel dann alle 14. Tage oder monatlich betreiben.
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06-04-2013, 22:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-04-2013, 23:02 von Absurdistan.)
(06-04-2013, 18:36)Episches Präteritum schrieb: Einige Punkte beim wirklichen Wechselmodel erfordern eine erzieherische Abstimmung der Eltern sonst kann es zu erheblichen Problemen kommen. Es gibt darüber einen älteren Artikel einer Kinderpsychologin den ich leider nicht mehr finde.
solche Abstimmungen sind auch nötig wenn z.B ein erweitertes Residenzmodell praktiziert wird wie 1 Übernachtung pro Woche und jedes 2. Wochenende von Freitag bis Sonntag. Das ist viel Umgang, Unterhalt bleibt aber kein Thema. Also die Doppelbelastung Betreuung und Unterhalt für den Vater.
Oftmals werden Gründe genannt die ungünstig für das WM sind, und was oftmals vergessen wird zu erwähnen, ebenso für das RM.
Ich bin davon überzeugt das Wechselmodell sollte selbst in strittigen Fällen probiert werden. Klare Regeln und fixen dem Alter entsprechenden Wechselfrequenzplan.
Mütter werden entspannter wenn sie die Vorteile bemerken und Väter weil sie präsenter sein können. Oft wirkt das WM konfliktmindernd und die Kommunikation bessert sich.
Beim reinem Barunterhalt ändert sich auch bei dem regelmäßigen Residenzwechselmodell nichts. Hier kann man nur über das Bundeswohngeld oder über SGB II "Aufstocken" lassen wenn man als Vater am unteren finanziellen Ende angekommen ist.
Die Gerichte sind immer noch der Auffassung das 4 -5 regelmäßige Umgangstage im Monat die Norm sind, wobei auch hier schon eine Erosion (mehr väterlicher Umgang) zu erkennen ist.
Ebenfalls ist seit 2010 zu erkennen, dass die Daumenschrauben für die KM angezogen werden. Es ist nicht mehr so leicht den Vater zu entsorgen und sich dann rundherum alimentiert, die mütterliche Muschi in das Sofa zu drücken. Das kann Mutti nur dann noch gelingen, wenn der Vater exorbitant Einkommen hat aus dem sich schöpfen lässt. Ist erst einmal SGB II/Wohngeld für den Vater im Spiel, dass Kind in der KITA oder Schule wird plötzlich auch für die KM wieder einiges zumutbar.
Der Staat erkennt langsam das es ihm finanziell immer weniger bringt, einseitig bei den Vätern zu fordern.
Letzten Endes sind wir da wieder am Punkt "Unterhaltstheorien". Umgang ist durch nichts zu ersetzen, ausser durch noch mehr Umgang - mein Credo.
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Hab grad mit Überraschung festgestellt, dass auf dieser Seite etwas positives zum Wechselmodel steht.
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Ende diesen Monat hätte das Buch:
Wechselmodell: Rechtsfragen und psychologische Forschung in der Co-Elternschaft von Hildegund Sünderhauf für 29,90 erscheinen sollen.
Jetzt erscheint es unter dem Titel:
Wechselmodell: Abwechselnde Betreuung durch Eltern nach Trennung und Scheidung für 79,99 Euro als Taschenbuch.
Könnte mir vorstellen das die nachdem sie Vorträge für den Vafk gehalten hat ähnlich Gegenwind bekommen hat wie Monika Ebeling.
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