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Moin,
wir haben uns 2012 getrennt. Jetzt muss ich noch Steuererklärung dafür machen aber sie ist nicht kooperativ.
Habe ihre Anwältin eine Frist gesetzt von knapp über 2 Wochen. Diese hat sie fast verstreichen lassen und jetzt geantwortet.
Ich habe im Schreiben bereits erwähnt, dass die Ex Steuern nachzahlen muss, weil sie zu doof war ihrem AG damals zu sagen, dass sie in Klasse 5 anstatt 1 ist.
Nun schreibt die Anwältin, dass die Ex ja grundsätzlich zur gemeinsamen Steuererklärung verpflichtet ist, aber angeblich nuuur wenn ich eine Freistellungsverpflichtung abgebe, die sie von Steuernachzahlungen befreit. Ich soll sie "von den erheblichen steuerlichen Nachteilen im Jahr 2012" freistellen.
Klar hat sie durch Klasse 5 Nachteile. Aber die bestehen seit Beginn der Ehe, wo sie noch NICHT berufstätig war und hat die Berufstätigkeit (Ausbildung) mit dem Bewusstsein aufgenommen, mit Klasse 5 mehr Steuern zahlen zu dürfen. Nach der Rechtssprechung, die ich gefunden habe, muss ich ihr von daher auch während der Ehe schon den Steuernachteil nicht ausgleichen!
Also ich soll quasi ihre Steuern bezahlen! Die spinnt ja wohl...
Habe bei der Problemstellung gelesen, dass eine Steuererstattung unter den Partnern aufgeteilt werden muss, anteilig nach den zu zahlenden Steuern.
Dementsprechend habe ich ihr gleich mitgeteilt, dass ich entsprechend eine Steuernachzahlung, für dich durch Abgabe erstmal aufkommen muss, von ihr wieder einfordern werde.
Was sagt ihr dazu? Habe nichts davon gelesen, dass sie der Steuererklärung nur zustimmen muss, wenn ich sie freistelle... das wäre ja ganz großes Kino.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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Das ist auch nicht so.
Frage die RAttin nach der Rechtsgrundlage für ihren Standpunkt.
(13-04-2013, 23:26)DerArsch schrieb: Ich habe im Schreiben bereits erwähnt, dass die Ex Steuern nachzahlen muss, weil sie zu doof war ihrem AG damals zu sagen, dass sie in Klasse 5 anstatt 1 ist. Soviel ich weiß, ist man nicht verpflichtet, im Trennungsjahr gemeinsam zu veranlagen. In Deinem Fall würde ich beim Finanzamt Antrag zur getrennten Veranlagung stellen.
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(14-04-2013, 10:17)blue schrieb: Soviel ich weiß, ist man nicht verpflichtet, im Trennungsjahr gemeinsam zu veranlagen. In Deinem Fall würde ich beim Finanzamt Antrag zur getrennten Veranlagung stellen. Richtig.
Wenn einer das allerdings beantragt, kann der andere gezwungen werden zuzustimmen.
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Gibt ein BGH-Urteil dass ich es fordern kann und sie verpflichtet ist zuzustimmen
Sonst muss ich mal locker 5000 Steuern nachzahlen.
Für dieses Jahr habe ich es bereits beantragt und bin in Klasse 1.
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(14-04-2013, 12:10)DerArsch schrieb: Für dieses Jahr habe ich es bereits beantragt und bin in Klasse 1. Dazu bist Du ja auch verpflichtet. Hat sie in 2012 TU von Dir bekommen? Du warst in 2012 in Klasse 3?
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Japp. Sie hat im Februar für Dez. TU gefordert aber ich habe nix gezahlt.
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Ich befürchte leider, dass Du zahlen mußt, weil Du Dir die Klasse 3 "gegönnt" und ihr keinen TU gezahlt hast. Hättest Du in 2012 TU gezahlt, würde die Sache meines Erachtens anders aussehen.
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14-04-2013, 14:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-04-2013, 14:31 von Antragsgegner.)
Ich glaube nicht.
Die Klasse 3 haben wir uns gegönnt um mehr Geld fürs Kind zu haben. Sie musste dem ja zustimmen. Bei Heirat und danach hatte sie keine Arbeit. Erst im September hat sie ihre Ausbildung im vollen Bewusstsein der Folgen der Klasse 5 aufgenommen. Von daher musste ich ihr das nach Rechtsprechung auch nicht ausgleichen.
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Gut, mein Anwalt sagt auch, dass ich eine Freistellungserklärung abgeben sollte...
Klasse, echt klasse... sie "gönnt" sich die Steuerklasse 1 und ich darf dafür bluten.
Na gut. Kann ich in die Freistellungserklärung iwie rein schreiben, dass beide Seiten auf "Forderungen" verzichten und die Freistellungserklärung mit Abgabe der Steuererklärung von beiden Seiten akzeptiert wird?
Hintergrund ist, dass ich gleichzeitig damit verhindern will, dass sie noch was von der Steuererstattung bekommen will und das zwischen den Zeilen ausschließen will ohne sie mit dem Kopf drauf zu stossen.
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(16-04-2013, 08:04)DerArsch schrieb: Kann ich in die Freistellungserklärung iwie rein schreiben, dass beide Seiten auf "Forderungen" verzichten.... Ich gehe davon aus, dass das Finanzamt fordern wird. Und mit denen ist eher weniger zu verhandeln.
Hast Du mal nachgerechnet, um wieviel es sich handeln könnte? Evtl. macht es Sinn, sich nur auf die "Front" Kinder zu konzentrieren.
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Mindestens die Hälfte einer eventuellen Steuerrückerstattung wird sie ohnehin abgreifen - weil, ihr seid ja erst getrennt und noch verheiratet. Also gehört auch alles Geld, auch das vom Finanzamt zurückfliessende, zunächst beiden Ehepartnern.
Es sei denn, es sind Steuern nachzuzahlen (war bei mir zwei Jahre nacheinander der Fall). Da habe ich dann alleine gezahlt, weil sie hat ja nix.....
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Also mein Steuerprogramm rechnet mir aktuell etwas über 1.100€ an Erstattung. Darin ist nur berücksichtigt was auf jeden Fall/sehr wahrscheinlich erstattet wird. Habe als außergewöhnliche Belastung noch Fahrtkosten für Umgang drin, die ja zu 110% nicht erstattet werden.
Dem gegenüber muss ich für die Ex übershchlägig 400€ nachzahlen abzüglich berufsbedingter Aufwendungen von ihr (Fahrtkosten, Kleidung, Pauschalen) wenn sie denn endlich mal mit Daten rausrückt. Denke mal so 300-400€.
Also bleibt eine Erstattung von 700-800€, die erstmal ich bekommen. Die Exe kann dann natürlich davon evtl. einfordern. Hälftig oder es wird umgelegt anteilig auf die fiktive Steuerlast bei Getrenntveranlagung.
Ich will die Freistellungserklärung möglichst so formulieren, dass sie die Erklärung quasi mit Abgabe der Steuererklärung akzeptiert (damit sie nicht extra unterschreiben muss/brauch und es so "nicht so genau prüft... ihre Doofheit is mein einziger, aber brauchbarer Joker) und in der Erklärung halt versteckt ist, dass sie auf Forderungen mir gegenüber komplett verzichtet um die Raffgier an jedem Euro im Keim zu ersticken.
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So... habe endlich alle Daten der Ex und die Enttäuschung.
Fall:
Dezember 2012 getrennt.
Sie von September bis Dezember 2012 gearbeitet und _fälschlicherweise_ immer über Klasse 1 abgerechnet.
Ergo muss ich ~ 260€ Steuern nachzahlen. Mein Steuerprogramm errechnete aber was von ~600€ Nachzahlung.
Ihre Werbungskosten von ~500,- € sind nicht steuermindernd - dachte bei gemeinsamer Veranlagung werden die auch zusammen gezogen?
Ihr Elterngeld von Januar bis Sept. (2700,-€) ergeben nochmal eine Steuerlast von ~400€: Warum???
Naja aus meinen 1.100€ sind jetzt noch ~160€ Erstattung über.
Davon kann sie ja die Hälfte fordern: 80€.
Kann ich jetzt bei ihr Schadenersatz geltend machen für die Lohnsteuerlast von Sept. bis Nov., wo sie ja eig. nach Klasse 5 hätte abgerechnet werden müssen? Für Dezmeber sind wir ja getrennt und ich muss ihren Steuernachteil tragen.
Und was ist mit der restlichen Steuer wegen Elterngeld?
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(01-06-2013, 15:09)DerArsch schrieb: Kann ich jetzt bei ihr Schadenersatz geltend machen für die Lohnsteuerlast von Sept. bis Nov., wo sie ja eig. nach Klasse 5 hätte abgerechnet werden müssen? Vergiss es! Und vergiss auch endlich, der Ex auf diesem Wege noch eins reinwürgen zu können.
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Och menno...
Naja kann se wenigstens nur um 80€ betteln...
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(01-06-2013, 17:37)DerArsch schrieb: Och menno... Du kommst auch noch in das Alter, wo das Kind keinen UVH mehr bekommt.
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UVH?
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