Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Aukunftspflicht ggü JC
#1
Hallo zusammen,

ich bin ja ein Freund der Spitzfindigkeiten, wenn ich mit Ämtern zu tun hab Big Grin

Kurze Vorgeschichte:
  • 2 Kinder von 2 Muddis, beide HartzIV
  • keine Titel
  • bis Mitte letzten Jahres immer unter Selbstbehalt verdient
  • den Jobcentern hab ich immer brav meine Einkommensverhältnisse in ausschweifender Prosa dargelegt
  • seit Mitte letztem Jahr jetzt deutlich mehr Einkommen (DDT Stufe 3)
  • JCs wissen davon noch nix, da noch keine 2 Jahre seit der letzten Auskunft vorbei sind


Jetzt hab ich folgende Überlegung: Wenn sich die JC nach 2 Jahren wieder melden, dass sie Auskunft wollen, würd ich gern sofort (ohne Auskunft zu liefern) Mindestunterhalt an beide Kinder zahlen.

Nach meinem Rechtsverständnis hat das JC ab dem Zeitpunkt, von dem an ich zahle keinen Auskunftsanspruch mehr gegen mich:
§33 SGB II schrieb:(1) Haben Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen Anderen, der nicht Leistungsträger ist, geht der Anspruch bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über, wenn bei rechtzeitiger Leistung des Anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht worden wären.
Denn wenn ich Mindest-UH zahle + Kindergeld ist der Bedarf meiner Kinder mehr als gedeckt und der Unterhaltsanspruch geht wieder zurück zur KM.

Richtig oder Denkfehler?
Zitieren
#2
Das Kindergeld wird wohl außen vor bleiben müssen. Dieses wird nämlich der BG zugerechnte, sofern das Kind es nicht benötigt. Nur wenn das Kind über KU oder anderweitiges Einkommen nicht mehr bedürftig ist (Regelleistung+anteilige KdU) sehe ich eine reelle Chance, den Auskunftsanspruch des JC zu verneinen.

Solange das Kind noch einen Cent vom KG braucht, sehen die JCs hier Einnahmeoptimierungen am Horizont und werden fordern.
Zitieren
#3
(15-04-2013, 14:40)JahJahChildren schrieb: Das Kindergeld wird wohl außen vor bleiben müssen. Dieses wird nämlich der BG zugerechnte, sofern das Kind es nicht benötigt.
Eben. Wenn das Kind es nicht mehr benötigt! Aber wenn das Kind das Kindergeld zur Deckung benötigt, isses das Einkommend es Kindes. Alles darüber hinaus kommt der BG zu Gute, was mich aber nicht mehr interessiert.

Bsp: Kind hat Bedarf 338€ (219€ Bedarf + 119€ KdU)
ich zahle 225€ Mindest-UH
Kind bekommt 184€ Kindergeld
338-225-184 = -71

Das heißt, JC ist draußen, weil der Bedarf des Kindes "überdeckt" ist. Die 71 Euro aus dem Einkommen des Kindes kommen der BG zu Gute...


(15-04-2013, 14:40)JahJahChildren schrieb: Solange das Kind noch einen Cent vom KG braucht, sehen die JCs hier Einnahmeoptimierungen am Horizont und werden fordern.
Davon gehe ich stark aus, dass sie fordern werden. Aber ist das auch rechtens? Big Grin
Zitieren
#4
(15-04-2013, 14:59)mischka schrieb:
(15-04-2013, 14:40)JahJahChildren schrieb: Solange das Kind noch einen Cent vom KG braucht, sehen die JCs hier Einnahmeoptimierungen am Horizont und werden fordern.
Davon gehe ich stark aus, dass sie fordern werden. Aber ist das auch rechtens? Big Grin

Davon gehe zumindest ich aus.

Wenn du leistungsfähig genug bist, könnten schließlich 184 KG an die BG verteilt werden. Darum wird Auskunft verlangt werden. Und selbst wenn nicht das JC direkt Auskunft verlangt, so könnte der KM im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht verdonnert werden, selber Auskunft von dir einzuholen. Vielleicht ist ja so viel drin, dass du plötzlich noch BU leisten könntest. Wink

Auskunft kann mW nur verweigert werden, wenn OFFENSICHTLICH kein Anspruch existieren KANN, zB wenn Kind tot und JC hat's noch nicht gemerkt.
Zitieren
#5
(15-04-2013, 15:08)JahJahChildren schrieb: Davon gehe zumindest ich aus.
Welchen Paragraphen siehst Du da?
(15-04-2013, 15:08)JahJahChildren schrieb: Wenn du leistungsfähig genug bist, könnten schließlich 184 KG an die BG verteilt werden.
Das ist doch aber dann nicht mehr mein Problem. Kindergeld ist als Einkommen des Kindes zu sehen (§11 SGB2). Und sobald das Kind seinen Bedarf aus eigenen Mitteln erwirtschaften kann, fällt es aus der BG raus.

(15-04-2013, 15:08)JahJahChildren schrieb: Darum wird Auskunft verlangt werden. Und selbst wenn nicht das JC direkt Auskunft verlangt, so könnte der KM im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht verdonnert werden, selber Auskunft von dir einzuholen.
DAS ist möglich!
(15-04-2013, 15:08)JahJahChildren schrieb: Vielleicht ist ja so viel drin, dass du plötzlich noch BU leisten könntest. Wink
Nee, Kind ist schon vier und geht in Kita -> BU fällt aus!

(15-04-2013, 15:08)JahJahChildren schrieb: Auskunft kann mW nur verweigert werden, wenn OFFENSICHTLICH kein Anspruch existieren KANN, zB wenn Kind tot und JC hat's noch nicht gemerkt.
Offensichtlich ist es ja in dem Moment, in dem das Kind mehr einnimmt, als ihm "zusteht".
Zitieren
#6
(15-04-2013, 15:30)mischka schrieb:
(15-04-2013, 15:08)JahJahChildren schrieb: Davon gehe zumindest ich aus.
Welchen Paragraphen siehst Du da?

Sehe da den selben § wie du auch... Wird als Einkommen angerechnet, sofern es denn das Kind benötigt. Wink Wenn es das gar nicht benötigt, weil du mehr KU zahlen könntest, usw...

"Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts, mit Ausnahme der Bedarfe nach § 28, benötigt wird."

Wieviel benötigt wird, erfahren sie durch Auskunft Wink

Du könntest eruieren, ob das Kind nicht durch KU und Wohngeld generell aus der BG fällt und das gesamte KG der Mutter als Einkommen angerechnet werden kann.

Das kein BU mehr fällig sein kann, nur weil das Kind 4 Jahre ist und in die Kita geht, halte ich für eine gewagte These.
Zitieren
#7
(15-04-2013, 15:47)JahJahChildren schrieb: Du könntest eruieren, ob das Kind nicht durch KU und Wohngeld generell aus der BG fällt und das gesamte KG der Mutter als Einkommen angerechnet werden kann.
Das ist ne gute Idee! Wird das Wohngeld ebenso wie die Miete durch die Anzahl der Bewohner geteilt? Also 500€ Wohngeld/(1KM + 4Kinder) = 100€ Wohngeld für jeden?
(15-04-2013, 15:47)JahJahChildren schrieb: Das kein BU mehr fällig sein kann, nur weil das Kind 4 Jahre ist und in die Kita geht, halte ich für eine gewagte These.
Das hab ich schriftlich vom JC. Außerdem gibts mittlerweile ein neues Kind unter 3 Jahren und einen (schon wieder getrennt lebenden) Ehemann meiner Ex - wenn sie BU will, dann von ihrem Göttergatten Big Grin

Edit: Das heißt, bei meinem großen Kind: Wenn sein Bedarf komplett durch Unterhalt gedeckt ist (auch ohne Kindergeld) ist das JC draußen, ja?
Zitieren
#8
(15-04-2013, 16:02)mischka schrieb: Das hab ich schriftlich vom JC. Außerdem gibts mittlerweile ein neues Kind unter 3 Jahren und einen (schon wieder getrennt lebenden) Ehemann meiner Ex - wenn sie BU will, dann von ihrem Göttergatten Big Grin

Dann drücke ich dir mal die Daumen, dass Next leistungsfähig ist :-)
Zitieren
#9
(15-04-2013, 16:02)mischka schrieb: Edit: Das heißt, bei meinem großen Kind: Wenn sein Bedarf komplett durch Unterhalt gedeckt ist (auch ohne Kindergeld) ist das JC draußen, ja?

So habe ich das verstanden, ja.

Bedarf ist Regelleistung, anteilige KdU, evtl. noch Bildungspaket....

Wenn KU (ist immer zu 100% Einkommen des Kindes und wird nicht auf die BG verteilt) und evtl Wohngeld > Bedarf, dann kann das JC eigentlich nur noch wegen BU anklopfen. Beim Wohngeld kenne ich mich nicht sonderlich gut aus. Meine aber, dass hier gesamt m2 durch Anzahl Köppe geteilt wird. Wohngeld ist auch vorrangig vor ALG II, d.h. WENN Wohngeld möglich wäre, dürfte das JC gar kein ALG II zahlen.

Schau mal in den Wisch vom JC. Fordern die nicht auch Auskuft auf Basis §60?
Zitieren
#10
(15-04-2013, 16:20)JahJahChildren schrieb: Schau mal in den Wisch vom JC. Fordern die nicht auch Auskuft auf Basis §60?
Ja, wieso?

Nachtrag zum Kindergeld: Theoretisch ist ja das hälftige Kindergeld auch Unterhalt von mir (DDT Spalte 1). Das halbe Kindergeld wird mir ja nur von meinem Unterhalt abgezogen, da es an die KM ausgezahlt wird. Eigentlich steht es doch aber mir zu, oder?
Zitieren
#11
(15-04-2013, 16:28)mischka schrieb:
(15-04-2013, 16:20)JahJahChildren schrieb: Schau mal in den Wisch vom JC. Fordern die nicht auch Auskuft auf Basis §60?
Ja, wieso?

Nachtrag zum Kindergeld: Theoretisch ist ja das hälftige Kindergeld auch Unterhalt von mir (DDT Spalte 1). Das halbe Kindergeld wird mir ja nur von meinem Unterhalt abgezogen, da es an die KM ausgezahlt wird. Eigentlich steht es doch aber mir zu, oder?

§60 habe ich nur Interesse-halber gefragt. Dachte, deren Textbausteine haben sich geändert. Ich habe den nicht mehr auf dem Radar, meine aber, dass mit dem 60er die Fragestellung "Schulde ich Auskunft" eh beantwortet war.

Das häftige KG steht dir ja auch zu, du ziehst es ja auch brav ab vom Tabellenbetrag Wink
Nach Bundesverfassungsgericht, muss es sogar für die Belange des Kindes verwendet werden. Das juckt nur das JC recht wenig. Kinder haben bei uns in D nur ein Anrecht darauf, dass ihre Eltern das KG auch für ihre Belange ausgeben, wenn selbige nicht am ALG II Trog hängen.
Zitieren
#12
Das Jobcenter wird von dir rückwirkend, mit Bezug zu deiner erhöhten Leistungsfähigkeit aus Mitte 2012, Gelder die zuviel an die KM`s geflossen sind, zurückfordern.
Zitieren
#13
(15-04-2013, 16:50)Episches Präteritum schrieb: Das Jobcenter wird von dir rückwirkend, mit Bezug zu deiner erhöhten Leistungsfähigkeit aus Mitte 2012, Gelder die zuviel an die KM`s geflossen sind, zurückfordern.
Fordern tun die viel Smile Aber bekommen werden sie nix...
Zitieren
#14
Mischka, bei mir hat dies das JC auch versucht, seit drei Jahren habe ich nichts mehr gehört. Allerdings, habe ich von Anfang an, meine Leistungsfähigkeit von einem Anwalt zu meinen Gunsten berechnen lassen (Pauschalen), Umgangszeiten (Betreuung, temporäre Bedarfsgemeinschaft) und das dann immer selber tituliert (Notar) für zwei Jahre.

In deinem Fall kann der Schuss nach hinten losgehen.

Hier mal ein alter Auszug eines meiner gefühlten 1000 Schreiben an dieses Amt (danach kam nichts mehr):

Sehr geehrte Damen und Herren,

sicherlich ist es Ihnen entgangen, dass sich meine Anschrift 2010 geändert hat?

Weiterhin stelle ich fest, dass Sie meinen mich vertretenden Rechtsanwalt nicht angeschrieben haben?
Insofern habe ich mir erlaubt, Ihr Schreiben an Herrn Dr. ******* weiterzuleiten. Zukünftig bitte ich Sie die komplette Korrespondenz an meinen Rechtsanwalt zu übersenden.

Eine entsprechende Vollmacht sowie die Anschrift liegt Ihrem Haus sicherlich noch vor?

Die von Ihnen aufgestellte Forderung von derzeit ****** Euro weise ich als Unbegründet zurück.
Bis heute haben Sie es versäumt, unsere Schreiben entsprechend zu beantworten und Ihren Wunsch diesbezüglich rechtssichernd zu belegen.

Ich erlaube es mir, an unsere Schreiben und den damit verbundenen Fragen/Antworten aus den Jahren
2008 und 2009 zu erinnern.

Vor allem beschäftigt mich die Frage, warum die Verwaltung des Kreisausschusses nach mehr als einem Jahr eine Mahnung schreibt? Und dies anscheinend ohne den Sachverhalt erneut geprüft zu haben? Mich erinnert das an ein veritables Hamsterrad in dem sich Ihre Verwaltung beständig im Kreis dreht.

Mit freundlichen Grüßen
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste