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unterhalt geht immer vor???
#1
moin,ich weiß nicht ob ich hier ganz richtig bin.
also,ich zahle an meinen sohn14 unterhalt.
nun möchte ich oder wir überlegen mit meiner freundin zusammen zuziehen.nicht die mutter meines sohnes
mit meiner freundin erwarte ich nachwuchs,leider bezieht sie zur zeit ALG2. im amt sagte man ihr ziehen wir zusammen würde es sich nicht rechnen,es wird alles bis auf meinen eigenbedarf,1000? angerechnet und das ich schon unterhalt zahle wird nicht berücksichtig.ich kann das nicht so recht glauben habe auch noch nix richtiges im netz gefunden und auch so konnte mir keiner rat geben.
vieleicht weiß von euch jemand etwas
gruß
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#2
Ein herzliches Hallo und willkommen,

Ich glaube im ganzen Netz gibt es kein Ort wo du besser aufgehoben bist.

Das Thema interessiert mich insoweit als das ich mit meiner noch nicht offiziell zusammengezogen bin und sie jetzt nur noch 300,- + 184,- bekommt weil ich zu viel verdiene. Ein Jahr Krankenversichert ist sie, dann nicht mehr!! Tolles Sozialsystem Deutschland.
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#3
Der SGB II Experte bin ich hier nicht , aber :
Der Empfänger von Leistungen nach SGB II ist gleichzeitig auch gesetzl. krankenversichert, wenn Er/Sie das vorher auch war. Es sei denn, Sie kann in die Familienversicherung des bei ihr lebenden Partners aufgenommen werden, was ja zusätzlich nichts kostet.

Bei der Berechnung einer Bedarfsgemeinschaft wird das Einkommen beider gerechnet und dann geschaut, ob Hilfe zu Lebensbedarf noch gezahlt werden muss, wenn gewisse Grenze nicht überschritten ist. Das ist selten der Fall. Hierzu wird sich sicher aus dem Forum noch jemand nmit Zahlen äußern können.

Unterhaltszahlungen werden zumindest angerechnet, wenn diese tatsächlich auch erfolgen. Sie werden also durchaus in die Berechnjung mit einbezogen. Dazu gibt es im Forum schon Threads, am Besten mal bei @p nachfragen. Ich weiß gerade nicht wo.

Bezügl. ALG II gibt es im Internet ein hervorragendes Forum : elo-forum.de

Ansonsten bist Du hier Bestens aufgehoben ;-)
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#4
ich würde sagen ihr zieht nicht zusammen und du nimmst die vollen 3 Jahre Elternzeit in Anspruch. Brauchst nicht arbeiten, kein Unterhalt zahlen, vereinbarst mit deiner neuen eine gute Umgangsregelung, das sie nur Teilzeit arbeitet und Aufstockt.

So könnte man es machen Smile Smile Smile
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#5
@ absurdistan !!! geht das das ich die vollen 3 jahre elternzeit nehme,ich dachte es wären nur 2jahre.dann würde ich aber auch bedeutend weniger bekommen und unterhalt für meinen ersten sohn muß ich ja auch berücksichtigen.
alles nicht so einfach,grade mit dem nicht zusammenziehen hat meine süße dran zuknabbern.
freue mich über weitere infos
gruß
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#6
Wieviel verdienst du denn Netto, wieviel Unterhalt zahlst du an deinen Sohn und wie hoch ist deine Miete und die deiner Freundin? Dann könnte man mal eine Vergleichsrechnung aufstellen.
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