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Titel über Notar machen
#1
hallo, ich hab da mal ne Frage,
hab hier was gefunden, das man nen Unterhaltstitel beim Notar machen lassen kann. Jetzt hab ich hier im Ort einen Notar befragt, der sagte darauf: "nein, sowas macht kein Notar". Ich will jetzt gerne so einen Titel erstellen lassen, statisch und befristet und möchte da das JA gerne außen vor lassen. Wer kann mir da helfen, welche Notare machen sowas, vielleicht auch konkret im Raum Würzburg, Schweinfurt, Nürnberg. Wer kennt da Ansprechpartner.
Danke
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#2
Dieser "Notar" entspricht einer Autowerkstatt, die sich sie hätte keine Ahnung wie man Reifen wechselt. Beschwere dich bei der Notarkammer über diesen Kandidaten. Beurkundungen durchzuführen sind seine ureigenste Pflicht.
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#3
ja gut, aber so richtig hilft mir das auch nicht. Dazu kommt nämlich noch die Tatsache, das ich nen neuen Arbeitgeber hab. dort hab ich jetzt immer gleichen Lohn, aber weniger als vorher. Nicht viel, aber für eine Stufe DDT reicht es. Muß ich jetzt nach dem alten berechnen lassen oder kann ich bei freiwilligem Titel auch selber ne Summe ansagen?
Idea
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#4
Die exakte Antwort noch einmal: Jeder Notar hat die volle Pflicht, einen Titel zu beurkunden der exakt deinen Wünschen entspricht (Sonderfälle wie sittenwidrige Wünsche mal ausgenommen). Weigert sich ein Notar, so ist er mit Hilfe der Notarkammer unverzüglich zur Ordnung zu rufen. Mach das und geh anschliessend noch einmal zum Notar. Weigert er sich immer noch, lass dir seine Ablehnung schriftlich geben. Bring diese traurige Figur pronto auf Trab.

Egal ob Jugendamt oder Notar die Urkunde in deinem Auftrag erstellen: Immer die Summe hat tituliert zu werden, die du nennst. Ganz egal, wie sehr und wie unzulässig Jugendamt oder gar Notar deshalb herumzicken. Ist die Unterhaltsnehmerin damit nicht einverstanden, dann muss sie klagen. Und das ist der entscheidende Knackpunkt: Ist der Titel, den du da erstellst so gerichtsfest dass eine Klage dagegen erfolglos wäre?
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#5
(08-05-2013, 18:10)bonsai schrieb: Muß ich jetzt nach dem alten berechnen lassen oder kann ich bei freiwilligem Titel auch selber ne Summe ansagen?
Wie @p schon schrieb, hat der Notar das zu beurkunden, was DU willst.
Wenn der/die Unterhaltsempfänger/in damit nicht einverstanden ist, muss sie/er klagen. Das Gericht entscheidet dann.
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#6
Mach dem Vogel Feuer unterm Hintern ! Vielleicht bewirkst du damit nichts aber gerade als frisch Entsorgter hat mann eine Menge Frust. Und den kannste beim Notargesockse mal schön ablassen.

Ich finds ok.
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#7
Du kannst auch zu einem anderen Jugendamt gehen und von einem "neutralen" Sachbearbeiter titulieren lassen wie du es willst. Dann ist es auch kostenlos.
Bei dem Notar sind weitere Probleme wie überhöhte Gebühren u.s.w. wahrscheinlich.
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#8
(07-05-2013, 17:15)bonsai schrieb: einen Notar befragt, der sagte darauf: "nein, sowas macht kein Notar".
§ 15 Abs. 1 und 2 BNotO
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#9
Oder such dir einen anderen Notar.
Live or Die...Make Your Choice
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#10
Habe heute dasselbe gehört beim Notar.

Er sagte ganz klar "Das macht der Landkreis, das Jugendamt. Das wurde extra rechtlich so entschieden, dass die das machen. Ich kann das gar nicht machen."

Habe das hingenommen und bin gegangen... was soll ich da diskutieren, bringt nichts.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#11
Wenn er das nicht kann, soll er als Werbezettelverteiler oder so arbeiten. Wir sind doch keine Spielfiguren, die von Versagern in Robe nach belieben irgendwo abgestellt werden können. Beschweren bei der Notarkammer.
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#12
(16-05-2013, 18:32)DerArsch schrieb: ... was soll ich da diskutieren, bringt nichts.
Stimmt. Wenn Du ihn allerdings wirklich bei der Notakammer "bekanntlich" machst, dann würde das vielen anderen Vätern helfen!

Setz ein Schreiben auf, wir helfen Dir dabei.

Für Dich persönlich wird das in erster Linie vielleicht nichts bringen.
Aber solche schwarzen Schafe gehören an den Pranger gestellt!
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#13
(07-05-2013, 17:15)bonsai schrieb: hallo, ich hab da mal ne Frage,
hab hier was gefunden, das man nen Unterhaltstitel beim Notar machen lassen kann. Jetzt hab ich hier im Ort einen Notar befragt, der sagte darauf: "nein, sowas macht kein Notar". Ich will jetzt gerne so einen Titel erstellen lassen, statisch und befristet und möchte da das JA gerne außen vor lassen. Wer kann mir da helfen, welche Notare machen sowas, vielleicht auch konkret im Raum Würzburg, Schweinfurt, Nürnberg. Wer kennt da Ansprechpartner.
Danke
Das ist ja echt skuril! Normalerweise müssen die so einen Titel ausstellen! HAste es auch schon bei anderen Notaren versucht?
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#14
(16-05-2013, 18:32)DerArsch schrieb: Er sagte ganz klar "Das macht der Landkreis, das Jugendamt. Das wurde extra rechtlich so entschieden, dass die das machen. Ich kann das gar nicht machen."

Eigentlich die klassische Situation, in der ich standardmäßig meine "Wunderfrage" zu stellen empfehle:
"Können Sie mir das bitte schriftlich geben?!

Die kann man fast immer und überall stellen. Angel Man lernt ziemlich viel, wenn man sie häufig stellt.

(16-05-2013, 18:32)DerArsch schrieb: Habe das hingenommen und bin gegangen... was soll ich da diskutieren, bringt nichts.
Aber leider: Zu viele Väter nehmen alles als bare Münze und laufen lieber bequem und betröppelt weg. So ändert sich leider nie was.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#15
Ja aber ehrlich: Jeder kennt das Internet und seine Möglichkeiten heute. Wer sich keine Hilfe holt hat auch etwas selber Schuld.

Ich sag mal pauschal: alle betroffenen Trennungsväter sind mindestens 18 Jahre und die muss ich nicht mehr anne Hand nehmen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#16
(25-06-2013, 16:49)DerArsch schrieb: ... sind mindestens 18 Jahre ....
Na nee, dann wundern wir uns sicher gemeinsam über manche Frage. Cool
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#17
(25-06-2013, 17:22)sorglos schrieb:
(25-06-2013, 16:49)DerArsch schrieb: ... sind mindestens 18 Jahre ....
Na nee, dann wundern wir uns sicher gemeinsam über manche Frage. Cool

Man darf alles fragen und es sollte alles kompetent beantwortet werden.

Aber es kann keiner erwarten dass ich ihn zu hause bei der Ex abhole und ihm den Weg bereite. Da muss schon Eigeninitiative und Hirnschmalz da sein und vor allem keine dauerhafte Beratungsresistenz.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#18
Hallo bonsai,

ich habe meinen Titel vor ca. 1 Monat beim Notar beurkunden lassen. Auf 1 Jahr befristet, mit einem Betrag nach Düsseldorfer Tabelle in denen 5% Berufsbedingte Kosten und 4% Renten-Vorsorge-kosten inkludiert sind.

Die Beurkundung/Titulierung ist kostenlos (musste ich meinem Notar auch erst mit der Notarkammer begreiflich machen).
Ich habe nur ca. 7,00 € für Schreibgebühren bezahlt.

Wenn du möchtest, dann schreib mir eine PN und ich schicke dir die Blanko-Urkunde.
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#19
Ja hab jetzt auch die Rechnung über 6,90 für Kopien und Porto.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#20
Erst mal vielen Dank für eure Hilfen. Der Stand ist momentan der,sie hat das JA eingeschaltet und ich muß mich jetzt mit denen rumärgern. Die wollen jetzt alle möglichen Nachweise haben, (wie bitte weist man unregelmäßige Autofahrten nach?) Ihre Vorstellung vom Geld liegt jedenfalls über der Realität. Deswegen werd ich als letztes ihr den fertigen Titel mit meiner Summe zukommen lassen. Und den Spruch von Sorglos übers schriftlich geben lassen werd ich mal versuchen. Mal sehen, was der Notar dazu meint.
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#21
(27-06-2013, 22:10)bonsai schrieb: Mal sehen, was der Notar dazu meint.
Das mach keinen Sinn. Ausser Du bist auch einer von den millionen deutschen Micheln, die sich von Anwältinnen oder Notarinnen einschüchtern läßt.

Ein Notar hat das zu beurkunden, was Du willst. Einen Notar als Rechtsberater hinzuzuziehen ist fatal! Die sind noch weniger informiert als Eine Rechtsanwältin, die als (Familien)-Moderatorin fungieren möchte!
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#22
Also in meiner Urkunde stehr der Satz das der Notar mich ausdrücklich nicht rechtlich berät oder vertritt. Er meinte das muss da rein. Dann hat er das auch einfach nicht zu tun.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#23
Das habt ihr jetzt falsch verstanden. Was wird der Notar dazu meinen, wenn er mir wieder die Beurkundung ablehnen will und ich ihn dann frage, ob er mir das schriftlich gibt ( die Ablehnung ). Und dann sag ich ihm, das ich das bei der Notarskammer vorlege und dort nachfrage, ob das so korrekt ist. Ob der dann immer noch ablehnt? Oder ihm auf einmal einfällt, das er sowas vielleicht doch machen könnte....
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#24
Ihm fällt dann nach interner Nachfrage ein, dass er das dann doch machen wird...
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#25
Hallo zusammen,

kurze Info für euch bzgl. den Kosten für meinen Notartitel:

Ich habe kurz nach der Trennung einen befristeten Titel über den unstrittigen KU bei einem Notar tituliert. Er schickte mir eine Rechnung über 100 Euro. Ich habe nur die Schreibgebühr (ca. 15 Euro) überwiesen mit dem Hinweis dass KU-Titulierungen kostenlos sind (steht auch so im Notargesetz) und informierte darüber die Notarkammer.

Der Notar akzeptierte dies nicht und verklagte mich beim Landgericht. Das Landgericht gab mir recht. Der Notar akzeptierte es wieder nicht und giing zum OLG. Diese Woche bekam ich Post vom OLG: Auch das OLG gibt mir recht.

Der Notar hat jetzt angekündigt zum BGH zu gehen.

Ich halte euch auf dem laufenden...

Grüße,

L.
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