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Zitat:Mein Gott, ihr sucht aber auch ziemlich krampfhaft nach Fehlern die nicht da sind.
in der Tat! Die Rechtslage habe ich von Anfang an kritisiert!! Meine Frage ist nach wie vor nicht beantwortet, statt dessen wird mir hier immer wieder etwas unterstellt!
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Doch die Frage ist geklärt, du willst sie nur nicht akzeptieren: Du wirst weder den Verantwortlichen der DDT reden können und diese auch nicht ändern können. Es interessiert auch nicht ob dein Freund selber zu wenig zum Leben hat, Unterhalt geht vor und wenn er sein Haus nicht verkauft um seiner Zahlpflicht nachzukommen, wird es halt irgendwann zwangsversteigert. So einfach ist das.
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Die DT gibt es, meines Wissens seit gut 50 Jahren.
In der Zeit ist es niemand gelungen, daran etwas zum besseren zu verändern.
Im Gegenteil, es wurde immer schlimmer.
Und das liegt nicht daran, dass noch niemand die Idee gehabt hätte.
Bisher haben aber nur Unterhaltsmaximierer darauf Einfluss gehabt.
(Jessie, wenn du etwas zitierst, darfst du die obere Zeile mit dem "[Quote....." nicht löschen].
Sonst funktioniert das nicht.
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12-05-2013, 17:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-05-2013, 17:07 von JoeDalton.)
(12-05-2013, 12:22)beppo schrieb: Mein Gott, ihr sucht aber auch ziemlich krampfhaft nach Fehlern die nicht da sind. Ist mir auch aufgefallen, dabei sind gerade Mitstreiterinnen gar nicht verkehrt..
Wobei man sagen muss, Jessie, es hat am Anfang in der Tat ein wenig den Eindruck gemacht, dass Du gegen die jetzigen Gesetze bist, weil dann nix mehr übrigbleibt.
Tun kann man wenig, außer vielleicht bei der nächsten Wahl nicht den Parteien die Stimme zu geben, die klar profeministisch sind (insbesondere SPD / Grüne), sondern das geringere Übel zu wählen und vielleicht auch mal öffentlich Stellung zu beziehen. Frauen dürfen sowas ja, ohne dass ihnen Frauenfeindlichkeit vorgeworfen wird.
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(12-05-2013, 17:05)JoeDalton schrieb: (insbesondere SPD / Grüne) Und nicht zu vergessen: CDU/CSU, Die Linke und (um ein homöopathisches Quentchen weniger) die FDP.
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(12-05-2013, 17:05)JoeDalton schrieb: Wobei man sagen muss, Jessie, es hat am Anfang in der Tat ein wenig den Eindruck gemacht, dass Du gegen die jetzigen Gesetze bist, weil dann nix mehr übrigbleibt.
Tun kann man wenig, außer vielleicht bei der nächsten Wahl nicht den Parteien die Stimme zu geben, die klar profeministisch sind (insbesondere SPD / Grüne), sondern das geringere Übel zu wählen und vielleicht auch mal öffentlich Stellung zu beziehen. Frauen dürfen sowas ja, ohne dass ihnen Frauenfeindlichkeit vorgeworfen wird.
Hmm...also, in der Tat bin ich der Ansicht, daß nix mehr übrig bleibt, wenn der Unterhalt auch noch abgehen soll, bzw. kann der Unterhalt ja oft nicht geleistet werden und soll trotzdem bezahlt werden. Und ich hatte den Eindruck, daß euch das hier auch so geht ;-) Damit war nicht gemeint, daß für mich nichts mehr übrig bleibt, sondern für IHN!!!
Und ich hätte in der Tat nichts dagegen, mal öffentlich Stellung zu nehmen, weil mich das über alle Maßen ärgert, daß Männer für ihre Kinder quasi in den RUin gehen sollen. Das ginge sicher auch anders....
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Diese Frage hier meinte ich als unbeantwortet:
(12-05-2013, 11:00)jessie17 schrieb: Zum anderen wollte ich nochmal genauer Nachfragen, was es zur Hilfe von Forenseite wirklich beiträgt, wenn hier genaue Zahlen vorliegen? Daß der für ihn angesetzte Betrag aus der DDT stimmt, wissen wir. Es ist ja ein RA eingeschaltet.
Ich versuche jetzt erstmal Fragen zu stellen, die einfach zu beantworten sind (so hoffe ich).
Also, jemand erwähnte, daß selbst bei tituliertem Unterhalt nicht immer eine rückwirkene Forderung möglich ist. Worauf ist da zu achten?
Muß das Jugendamt beweisen, daß die Post beim KV angekommen ist? Gibt es da Regeln, was das Jugendamt getan haben muß, um das rückwirkend geltend zu machen? Denn wenn das abzuwehren ginge, wäre hier schon mal ein wenig geholfen...!
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(12-05-2013, 16:41)beppo schrieb: (Jessie, wenn du etwas zitierst, darfst du die obere Zeile mit dem "[Quote....." nicht löschen].
Sonst funktioniert das nicht.
Das mit dem Zitieren ist mir noch nicht so ganz klar. Ich soll also die Zeile über dem GEschriebenen mit "Quote" nicht löschen?
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Es gibt Urteile darüber dass mehr als 1 Jahr rückständiger Unterhalt offenbar nicht benötigt wird, wenn keine Pfändungsversuche durchgeführt wurden.
Ich weiß aber nicht von wann, wo und wem.
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(13-05-2013, 07:51)beppo schrieb: Es gibt Urteile darüber dass mehr als 1 Jahr rückständiger Unterhalt offenbar nicht benötigt wird, wenn keine Pfändungsversuche durchgeführt wurden.
Ich weiß aber nicht von wann, wo und wem.
Hmm, schade, denn im Internet finde ich bisher darüber nichts.
Das beruht auf der Verwirkung nach dem Prinzip Treu und Glauben.
In diesem Fall greift das aber nicht, da ja offensichtlich eine zeitweise Stundung der Unterhaltszahlungen vereinbart wurde.
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(13-05-2013, 08:22)iglu schrieb: Das beruht auf der Verwirkung nach dem Prinzip Treu und Glauben.
In diesem Fall greift das aber nicht, da ja offensichtlich eine zeitweise Stundung der Unterhaltszahlungen vereinbart wurde.
Dazu gab es aber meines Wissens nichts schriftliches.
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(13-05-2013, 08:12)jessie17 schrieb: Hmm, schade, denn im Internet finde ich bisher darüber nichts.
OLG Saarbrücken, 09.09.2010, Az.: 6 UF 29/10
OLG Brandenburg, 04.09.2003 - 9 WF 158/03
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(13-05-2013, 10:31)Sixteen Tons schrieb: (13-05-2013, 08:12)jessie17 schrieb: Hmm, schade, denn im Internet finde ich bisher darüber nichts.
OLG Saarbrücken, 09.09.2010, Az.: 6 UF 29/10
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OH, vielen lieben Dank :-)
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14-05-2013, 13:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-05-2013, 13:09 von Eifelaner.)
(13-05-2013, 07:51)beppo schrieb: Es gibt Urteile darüber dass mehr als 1 Jahr rückständiger Unterhalt offenbar nicht benötigt wird, wenn keine Pfändungsversuche durchgeführt wurden.
Ich weiß aber nicht von wann, wo und wem.
Hier gut zusammengefasst: Verjährung und Verwirkung
http://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2....09.12.pdf
Irgendwie funzt der Link nicht, daher hier noch mal als Text:
***http://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2011/2012/DIJuF-Themengutachten_Verjaehrung_und_Verwirkung_von_Unterhaltsanspruechen_v._13.10.11_Stand_05.09.12.pdf***
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(13-05-2013, 07:51)beppo schrieb: Es gibt Urteile darüber dass mehr als 1 Jahr rückständiger Unterhalt offenbar nicht benötigt wird, wenn keine Pfändungsversuche durchgeführt wurden.
Ich weiß aber nicht von wann, wo und wem.
Hier gut zusammengefasst: Verjährung und Verwirkung
http://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2....09.12.pdf
Irgendwie funzt der Link nicht, daher hier noch mal als Text:
***http://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2011/2012/DIJuF-Themengutachten_Verjaehrung_und_Verwirkung_von_Unterhaltsanspruechen_v._13.10.11_Stand_05.09.12.pdf***
[/quote]
hmm... da kriege ich bei beiden eine Fehlermeldung. Geht das denn bei dir?
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Wenn du es über die Themengutachten-üBersicht aufrufst, dürfte es gehen:
http://www.dijuf.de/DIJuF-Themengutachten.html
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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