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Ein Fall wie viele Andere.....
#51
Zitat:Warum nicht diesen Strohhalm annehemen? Das Kind ist 4 und da ist noch viel Arbeit für beide Eltern am Start.
Ganz so schlimm scheint sie ja nicht zu sein, sonst würde sie den mehrfachen Umgang nicht zustimmen.
Dieser Vorschlag scheint mir in Bezug auf´s Alter des Kindes gar nicht so übel.
Zunächst:
Bis zum OLG-Termin im Januar stand in der Antragsschrift der KM>>Umgangsausschluss
Sie sieht es sportlich, taktisch: Zunächst den Umgangsbeschluss (nebst §89) aufweichen, freiwillig was geben um den Anschein zu erwecken, SIE will ja....
Zum Schluß: Äääätsch und die Runde geht von vorn los.
Der Kleine schläft sehr gerne bei mir.
In der Mediation sagte sie, dass sie es als Pädagogin für Sinvoll erachtet, erst ab Schulalter Übernachtungsumgänge zu gewähren.
Von den bisherigen Umgangsausschlüssen möchte ich nicht wieder anfangen.
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#52
(30-05-2013, 00:01)webmin schrieb: Zum Schluß: Äääätsch und die Runde geht von vorn los.
Das ist meine Rede seit 1860. Aber warum frägst Du dann hier nach?
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#53
Zitat:Das ist meine Rede seit 1860. Aber warum frägst Du dann hier nach?
Sorry, ich wusste nicht, dass ich mir erst ne Genehmigung einholen muss.
Nur im Zusammenhang mit dem o.g. verstehe ich den Satz mit dem Strohhalm nicht so ganz.
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#54
Deinen Strohalm hätte ich gerne gehabt!
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#55
Zitat:Deinen Strohalm hätte ich gerne gehabt!
Unsere Fälle sind nicht vergleichbar.
Außerdem ist es nur ein "taktischer Strohhalm", der schnell verknicken/verstopfen kann. Eben nur ein Strohhalm.
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#56
(30-05-2013, 00:29)webmin schrieb: Eben nur ein Strohhalm.
Diesen nicht zu nutzen, Du Dir selbst vielleicht mal Vorwürfe machen könntest.
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#57
Achso, Strohhalm ist schon längst geentert.
Der zusätzliche Umgang läuft seit 14 Tagen in Form von 3 Stunden Schwimmbad.
Das hätte ich fairerweise erwähnen müssen. Confused
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#58
webmin schrieb:Ich befürchte, dass wieder alles den Bach runtergeht.
das kann man sich auch einreden!

Was ist denn schon "den Bach runter gegangen"?
Im letzten Verfahren ging es um Übernachtungsumgang, den die KM nicht wollte und der Dir gerichtlich zugesprochen wurde!

Nun sperrt sich die KM gg Ferienumgang.
Wenn mit Hilfe einer Mediation keine Einigung darüber möglich ist, dann hilft die Erkenntnis, es könne zeitlich "knapp" werden, gar nichts.

Die Mediation hat ihren Zweck verfehlt, wenn sich Dein Ferienumgangsanspruch zeitlich deswegen erledigt, weil eine Einigung nicht in angemessener Zeit zustande kommt.
Ist das durch das Verhalten und durch die Äußerungen der KM zu befürchten, muss man nicht paralysiert auf die Uhr schauen, sondern sich anders behelfen.

Und weil nicht zu erwarten ist, dass sich das Verhalten der KM mit zwei, drei Kirchgängen, mit Fleurop oder Kerzengedöns ändern würde, bleibt nur der Gang zum Gericht, das im einstweiligen Rechtschutzverfahren entscheiden muss. Ein zu stellender VKH-Antrag stört nicht. Denn wo Dein Anspruch zu verfristen droht, darf das Gericht kein VKH-Verfahren vorschalten - das widerspricht dem Sinn einer einstweiligen AO.

Wenn also die KM im Mediationstermin signalisiert, dass sie dem Ferienumgang nicht zustimmen wird, kann dieser Punkt sinnvollerweise nicht mehr Mediationsgegenstand sein.

Spätestens beim nächsten Termin legst Du das verfahrenseinleitende Antragsschreiben auf den Tisch und stellst die Dame vor die Alternative:
Entscheidung durch das FamGericht oder Einigung heute im Rahmen der Mediation!
Basta.
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#59
hallo webmin,
als ich das hier las: "Papa ,ich möchte aber bei Mama schlafen" und
"Papa ich möchte jetzt zu Mama", dachte ich an meine Tochter. Sie sagt wortgleich dasselbe. Und sie erst 3,5. Da müssen wir durch und bloß nicht zuviel bei der Mutter durchblicken lassen. Anrufe der KM während der Umgangszeit gibt es bei mir nicht.
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#60
@wemin

Es soll ja Mütter geben, die immer ganz ganz ganz traurig sind, wenn das Kind nicht bei ihnen ist - und dem Kind das auch mit auf den Weg geben. Im Grunde geht´s um emotionale Bedürftigkeit und die Angst der Mutter, dass sich etwas zwischen sie und das Kind schieben könnte. Dafür sprechen ja auch die (Kontroll-)anrufe, wenn Dein Sohn bei Dir ist. Das Kind spürt das und wel es seine Mutter liebt, möchte es der Mutter Gutes tun. Und das kann es auch damit, daß es der Mutter sagt: "Ich wollte ja, aber Papa..."

Insofern: MMn sieht es die Mutter nicht sportlich, sondern ist Getriebene ihrer Bedürftigkeit. Behalte Deinem Sohn die Möglichkeit, sich so zu entlasten, wie er es tut und lass ihn sich darauf verlassen können, dass Du das Spiel der Mutter nicht mitspielst...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#61
Folgenden Satz/Sätze kannst du ja mal auswendig lernen, damit dein komischer Amtsrichter einmal etwas dazu lernt:

Es entspricht der ständigen und gefestigten, mithin höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass zu einem angemessenen Familienleben, auch in Trennungszusammenhängen, Übernachtungen und längere Aufenthalte, etwa zu Ferienzeiten gehören. Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass Umgang mit dem Vater dem Kindeswohl am besten entspricht.


Sind nebenbei gesagt auch in Sozialverfahren recht wirkungsvoll.
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#62
Zitat:Die Mediation hat ihren Zweck verfehlt, wenn sich Dein Ferienumgangsanspruch zeitlich deswegen erledigt, weil eine Einigung nicht in angemessener Zeit zustande kommt.
Ist das durch das Verhalten und durch die Äußerungen der KM zu befürchten, muss man nicht paralysiert auf die Uhr schauen, sondern sich anders behelfen.

Ich weiss nicht, ob man das so interpretieren kann, denn im Beschuß(der dir, so glaub ich vorliegt) heisst es:
Zitat:Die beteiligten ET hoffen, dass sich die Situation sich inzwischen dermassen gestaltet hat, dass es auch möglich ist, dass der KV mit XXXXX Urlaub macht
Im Protokoll stand, dass es möglich sein soll, dass ich mit ihm 1 Woche im Urlaub fahren kann Genaue Modalitäten sollten in einer Mediation geklärt werden.
Weiter heisst es dann:
Zitat:Die beteiligten Eltern sind sich darüber einig, dass sich beide Eltern zwecks Mediation an die Erziehungsberatungsstelle XXXXXXXXX wenden.
Hier soll auch geklärt werden, wenn es Probleme und Schwierigkeiten in Bezug auf die Umgangskontakte gibt.
Im Protokoll stand jedoch:
Zitat:.......dass es möglich sein muss, dass der KV mit seinem Sohn mind. 1 Wo. Urlaub machen kann. Überschneidungen oder daraus resultierenden Umgangshemmnisse(auch durch Urlaub der KM) sollen durch Mediation geklärt werden.
Die KM setzt nun alle Hebel in Bewegung den "Auftrag"(Mediation) des Beschlusses zu erfüllen, den Umgang ein wenig ausweitet, um mich später vor Gericht vorzuführen.
Das AG welches jetzt wieder für uns zuständig ist, ist ihr wohlgesonnen.
Mein RA sieht das Zeitfenster zu Klagen als sehr gering an.
Und im Fall einer Klage, ist die Mediation auf alle Fälle gekippt.
Nach aussen hin bin ich derjenige, der es verursacht hat.
Das sind meine hauptsächlichen bedenken.
Ich hatte bislang 2 EA vor diesem Gericht, die beide abgelehnt wurden.
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#63
Du kannst doch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eine Ferien- oder Urlaubsreglung beantragen. Ich sehe das Problem nicht. Begründung s.o.
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#64
OT Mediator:
"Sollte einer der Beteiligten das Gericht anrufen, ist die Mediation hier zu ende."
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#65
Besser geht es doch nicht. Wenn ich das nun richtig verstehe ist die Mediation angesetzt, um den Urlaub auf den Weg zu bringen, stattdessen schindet man Zeit, indem man dir Diskussionen bzgl. längst festgelegter Übernachtungsfragen aufdrückt. Mir scheint als führt man dich da ein wenig vor.
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#66
Zitat:Mir scheint als führt man dich da ein wenig vor.
Darauf wollte ich hinausWink
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#67
Ehrlich gesagt verstehe ich das Problem nicht. Das Gerichtsprotokoll gesteht dir ganz klar die Woche Urlaub mit deinem Kind zu. Nur die Modalitäten sollen in der Mediation geklärt werden.
Wenn die KM den Urlaubsumgang nicht möchte, soll sie doch klar darlegen, warum!

Dass ein Kind gelegentlich mal äußert, es wäre lieber beim anderen Elternteil, finde ich völlig normal. Die Anrufe der KM würde ich schleunigst abstellen. Nur wenn dein Kind von sich aus mit der KM telefonieren will, würde ich dem nachgeben. Das würde ich der KM auch genau so deutlich sagen.

Ansonsten - Urlaub kann man das ganze Jahr machen. Es muss kein Sommerurlaub sein. Und bis Jahresende ist noch viel Zeit. Ergo auch genug Zeit, einen gerichtlichen Antrag zu stellen...

By the way: Erst kürzlich hat ein OLG (ich suche den Beschluss gerne raus, wenn Interesse besteht) festgestellt, dass die Schulaltergrenze für Übernachtungen NICHT mehr zeitgemäß ist.

Du hast Übernachtungen erreicht - lass dir das bloß nicht wieder abschwatzen!
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#68
Zitat:Das Gerichtsprotokoll gesteht dir ganz klar die Woche Urlaub mit deinem Kind zu
Leider nicht so deutlich, denn im Beschluß steht:
Zitat:Die beteiligten ET hoffen, dass sich die Situation sich inzwischen dermassen gestaltet hat, dass es auch möglich ist, dass der KV mit XXXXX Urlaub macht
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#69
webmin schrieb:Das AG welches jetzt wieder für uns zuständig ist, ist ihr wohlgesonnen.
Mein RA sieht das Zeitfenster zu Klagen als sehr gering an.
Und im Fall einer Klage, ist die Mediation auf alle Fälle gekippt.
Nach aussen hin bin ich derjenige, der es verursacht hat.
Das sind meine hauptsächlichen bedenken.
Ich hatte bislang 2 EA vor diesem Gericht, die beide abgelehnt wurden.
es ist sehr müßig, Deine Bedenken im Einzelnen auszuräumen, wenn Du selbst den Beschluss immer Dir nachteilig interpretierst.

Dass das Amtsgericht der Mutter wohlgesonnen ist, kann doch wohl nicht Deinen Verzicht bedeuten.

Und das im Falle der Anrufung des Gerichts die Mediation beendet ist, mag dem sie durchführenden "Träger" ärgern, kann aber doch nicht bewirken, dass Du Deine Klagebefugnis verlierst.

Und was die abgewiesenen einstwAO angeht:
Stand dort in der Rechtsbehelfsbelehrung geschrieben, dass man nur zwei Anträge stellen darf?

Während die Gegenseite (damit meine ich Mutter und Träger) die Mediation benutzt, um den Ferienumgang zu vereiteln, machst Du Dir Gedanken darüber, ob Du vorgeführt werden könntest Huh

Sag' dem Mediator, dass Deiner Auffassung nach die Mediation keinesfalls auf die Verhinderung des Ferienumganges beschränkt ist. Nur wenn sie das zum Ziel hat besteht Grund, sie im Falle einer Anrufung des Familiengerichts nicht fortzuführen. Andernfalls könne man durchaus an der Verbesserung des Verhältnisses der Eltern zueinander weiter arbeiten.

Es ist wie immer:
Die Anrufung des Familiengerichts eröffnet Chancen - das blah blah der Pädagogen und Psychiater verhindert sie.

Die meisten Väter weichen aus und diskutieren ein von vvh nicht zielführendes Geschwätz.

Was soll der Unsinn.
Wo ist da Entschlossenheit und Gradlinigkeit?

Es ist ganz einfach:
die Mediation bringt (wie fast immer) nix!
Ab zu unseren Freunden in den langen schwarzen Mänteln ...
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#70
Nun ja Iby, im Schützengraben kennst dich besser aus als ich.
Ein wenig Empathie würde dir nutzen, denn dann wüsstest du um meine Bedenken, die die Vergangenheit hervorgebracht hat.
Zitat:Es ist wie immer:
Die Anrufung des Familiengerichts eröffnet Chancen - das blah blah der Pädagogen und Psychiater verhindert sie.
Volle Zustimmung
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#71
webmin schrieb:Nun ja Iby, im Schützengraben kennst dich besser aus als ich.
Den Kaiser hoch zu Roß geseh'n: hurra, hurra, hurra!
Ist es das, was Du hören willst?

webmin schrieb:Ein wenig Empathie würde dir nutzen, ....
geht es darum?
Wenn es richtig ist, dass mehr "Empathie" mir nützt - was hilft es DIR?


Hier geht es doch darum, was DIR nützlich ist!
Das Reden über einen möglichen Ferienumgang innerhalb der Mediation scheint nach Allem wenig nützlich.

Warum hälst Du dann so verbissen daran fest?
Sag' Deinem Anwalt, er soll die eAO fertig machen, damit Du sie im nächsten Mediationsgespräch vorlegen kannst und die Mutter sich entscheiden kann.

Alles Andere ist Zeitverschwendung.
Die KM braucht Druck! Derzeit scheint mir, dass sie Druck auf Dich auszuüben versucht. Laß Dich nicht auf dieses Spielchen ein!
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#72
Natürlich sollte man immer den Anspruch haben, so etwas wie Ferienumgang unter Eltern regeln zu können - aber wenn´s nicht geht, geht´s halt nicht.

Und dem Mediator würde ich schon sagen, dass es ausschließlich ums Kindeswohl geht - und seine Haltung dabei wenig hilfreich scheint, weil sie kindliche Entwicklungszeit verplempert...

Darüber hinaus denke ich, soll doch das Gericht sich ruhig wieder und wieder mit dem gleichen Unfug beschäftigen... zeigt ihm doch auch, dass es bisher keine Problemlösung hingekriegt hat.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#73
@Webmin

du solltest schon gewillt sein durchzusetzen, was du beantragst. Anderenfalls beantrag es doch gar nicht erst. Du solltest Exe und Mediator wieder auf den Boden der Tatsachen zurückholen. Ich war ja auch mal bei so einer Veranstaltung und man kann da durchaus Dinge von sich geben wie "Darüber spreche ich nicht...Deswegen bin ich nicht hier...Ich will jetzt dieses oder jenes geklärt haben."

Und um mal juristisch zu werden: "Die gegenwärtige Ausgestaltung der Mediation steht dem Anspruch des Antragstellers auf effektiven Rechtschutz entgegen."
Und fertig ist man damit.
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#74
iglu schrieb:"Die gegenwärtige Ausgestaltung der Mediation steht dem Anspruch des Antragstellers auf effektiven Rechtschutz entgegen."
Und fertig ist man damit.
und
wackelpudding schrieb:dadurch wird kindliche Entwicklungszeit verplempert!

Dich nach Alem vor die Alternative zu stellen:
"entweder Gericht oder Mediation"
kommt "gefühlsmäßig einer Nötigung gleich!

Verzicht auf Ferienumgang um die Mediation nicht zu gefährden - wo gibt's denn so was?

Mach denen Feuer!
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#75
Damit sind dann meine Bedenken ausgeräumt.
Montag ab zum RAExclamation
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