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Schule beendet, keine Ausbildung?
#1
Hallo Allerseits,
hätte gern mal ein paar Ratschläge von Euch.
Kurz die Fakten : Sohn 17Jahre beendet im Juni die Schule mit Mittlere Reife Notedurchschnitt 3,6Confused Auf meine Frage wie es jetzt weitergeht kam die Aussage, hat Bewerbungen geschrieben, nur Absagen bekommen und will am liebsten ein FSJ machen. Aussagen der Mutter.
Falls das nicht klappt, weil ich denke da hätte man früher sich bewerben müssen, will man ein Pratikum machen, irgendwo ohne Bezahlung. Soweit die Wünsche auf der Seite meines Sohnes.
Jetzt kam eine SMS, dass wenn alles nicht klappt geht er ab Aug. auf eine Schule wo er zwei Jahre Schule macht mit dem Ziel Fachabi zu erreichen.
Meine Frage nun muß ich das so hinnehmen? Könnte ja eine normale Ausbildung machen. Ich sehe das so,man will seine Priviligierung nicht verlieren. Unterhalt zahle ich nach Düsseldorfer Tab. Dyn. Titel aber befristet zum 18 Lebensjahr.
Danke für eure Meinungen.
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#2
Bei FSJ biste nicht unterhaltspflichtig. Bei Unbezahlten Praktika bist Du ebenfalls nicht unterhaltspflichtig. Ein weitergehender Schulbesuch zum Fachabitur ist zulässig da normaler Ausbildungsabschnitt. Somit ist hierfür Unterhalt zu bezahlen. (ab 18. LJ des Kindes natürlich von beiden Elternteilen anteilmässig). Ach ja, zwischen den Ausbildungsabschnitten dürfen max. 4 Monate "Leerlauf" sein, in dieser Zeit besteht ebenfalls Unterhaltspflicht.
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#3
Danke für die Antwort. Also heißt das jetzt, obwohl er schlechte Noten in allen Hauptfächern hat, deshalb auch die Ablehnungen bei seine Bewerbungen bekommen hat, kann so entschieden werden noch mal zwei Jahre Schule zu machen um ein Fachabi zu bekommen? Obwohl er es leistungsmäßig gar nicht schaffen will, weil auf Schule hat er gar keinen Bock mehr. Es kommt eher aus der Ecke der Mutter, um die Unterhaltskette nicht abreissen zu lassen.
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#4
Unterhaltskette gibt es nicht bei Kindesunterhalt. Wenn er gar nichts mehr macht, ist kein Unterhalt fällig, fängt er danach doch noch eine Ausbildung an, ist wieder Unterhalt fällig.

Wenn er sich wirkich Richtung Fachabitur aufmacht, lass dir zeitnah die aktuellen Schulbescheinigungen und Zeugnisse vorlegen. Nicht, dass der Kerl bei seinen Kumpels abhängt und blau macht, während du ungerechtfertigt Unterhalt zahlst.
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#5
(26-05-2013, 22:29)Pappnase schrieb: Danke für die Antwort. Also heißt das jetzt, obwohl er schlechte Noten in allen Hauptfächern hat, deshalb auch die Ablehnungen bei seine Bewerbungen bekommen hat, kann so entschieden werden noch mal zwei Jahre Schule zu machen um ein Fachabi zu bekommen? Obwohl er es leistungsmäßig gar nicht schaffen will, weil auf Schule hat er gar keinen Bock mehr. Es kommt eher aus der Ecke der Mutter, um die Unterhaltskette nicht abreissen zu lassen.

Daß die KM weiter KU haben will, ist klar.

Nur: Ab 18 mußt Du den KU an das Kind zahlen und die KM bekommt erstmal gar nichts.

Wie sieht denn der KU-Titel aus? Ist er bis 18 Jahre begrenzt oder steht da "bis auf weiteres" (oder etwas ähnliches)?

In punkto Sohn würde ich die Zahlungen mit dem auf den 18. Geburtstag folgenden Monat einstellen und dem Prinzchen klarmachen, daß er in Zukunft das Recht hat, sich gefälligst selbst um seinen Lebensunterhalt zu kümmern.

In diesem Punkt würde ICH es auch auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, da die neue Schule lediglich den Grund hat, Dich zu weiteren KU-Zahlungen zu verpflichten.

Simon II
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#6
Der KU-Titel ist ein alter DM-Titel wo wortwörtlich drin steht: ab 13. bis zum vollendeten 18.Lebensjahr diesen DM-Betrag zu zahlen. Dann kam zu Euro-Zeiten (2002) eine Überprüfung durch JA wo neue Euro-Beträge nach so und soviel Prozent vom Regelbeitrag festgelegt wurden. Die Aufforderung einen neuen Titel zu zeichnen hab ich nicht gemacht. Zahle halt brav nach der DD-Tab. inkl. der Erhöhungen den Unterhalt. Besteht auch keine Beistandsschaft seitens der Kindes-Mutter.Also gehe ich davon aus das Die Begrenzung wohl noch gilt?
Aber noch mal eine andere Frage, gibt es auf dieser Schule wo Fachabitur erreicht werden will nicht so eine Art Testphase ob die Leistungen erbracht werden ? Oder kann mein Sohnemann jetzt munter 2 Jahre Schule machen?
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#7
(28-05-2013, 10:14)Pappnase schrieb: Der KU-Titel ist ein alter DM-Titel wo wortwörtlich drin steht: ab 13. bis zum vollendeten 18.Lebensjahr diesen DM-Betrag zu zahlen.

Super!

Dann kannst Du ihm mit vollendetem 18. Lebensjahr den KU streichen.

(28-05-2013, 10:14)Pappnase schrieb: Oder kann mein Sohnemann jetzt munter 2 Jahre Schule machen?

Wie ich schon schrieb: Dem Prinzchen klar machen, daß Du diese Schule nicht bezahlst und er mit 18 Jahren das Recht hat, sich um seinen Lebensunterhalt zu kümmern.

Und das es praktisch keine Lehre ohne Lehrlingsgehalt gibt, ist das auch kein prinzipielles Problem.

Simon II
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#8
(28-05-2013, 15:08)Simon ii schrieb: Und das es praktisch keine Lehre ohne Lehrlingsgehalt gibt, ist das auch kein prinzipielles Problem.
Ein Bekannter von mir ist inzwischen Altenpfleger. Die dazugehörige Lehre dauerte drei Jahre. Davor war eine Lehre zum Altenpflegehelfer. Er hat dafür nur die Grundsicherung von der ARGE bekommen. Es gab kein Lehrlingsgehalt. Der Ausbilder hat sogar Geld dafür kassiert, dass er jemanden 40-Stunden-Woche arbeiten lässt. Das waren vier Jahre mit einem Netto-Stundenlohn von 2,20 Euro.
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#9
(29-05-2013, 00:22)Das Nerdliche Orakel schrieb: Ein Bekannter von mir ist inzwischen Altenpfleger. Die dazugehörige Lehre dauerte drei Jahre. Davor war eine Lehre zum Altenpflegehelfer. Er hat dafür nur die Grundsicherung von der ARGE bekommen. Es gab kein Lehrlingsgehalt. Der Ausbilder hat sogar Geld dafür kassiert, dass er jemanden 40-Stunden-Woche arbeiten lässt. Das waren vier Jahre mit einem Netto-Stundenlohn von 2,20 Euro.

Aber die Arge hat gezahlt; oder müßte der Vater zahlen?

Falls der Vater zahlen müßte, würde ich als Vater dem Kind bedeuten, daß es eine solche Ausbildung vergessen kann.

Simon II
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#10
Eine Schulform für die Fachhochschulreife gibt es nicht. Es wird eine schulische Berufsausbildung sein, bei der er nebenbei die Fachhochschulreife erwerben kann.

Für dich ist es positiv, weil damit seine Erstausbildung nach zwei Jahren beendet ist.
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#11
(29-05-2013, 08:36)iglu schrieb: Für dich ist es positiv, weil damit seine Erstausbildung nach zwei Jahren beendet ist.

Ich denke, dazu ist der Vater nicht verpflichtet, denn das Kind hat nur Realschulabschluß.

Ich zitiere mal:

Zitat:Ein Weiterbildungsanspruch bestehe aber grundsätzlich nicht in den Fällen Hauptschule bzw. Realschule - Lehre- BOS/Fachoberschule- Fachhochschule (vgl. BGH AZ XII ZR 54/04), es sei denn, die Weiterbildung - einschließlich des Studiums- war bereits bei Beginn der Lehre erkennbar angestrebt bzw. die Eltern mussten aufgrund besonderer Anhaltspunkte damit rechnen, dass das Kind später seine schulische Ausbildung fortsetzen würde. Dies wird vom BGH damit begründet, dass der Hauptschul- bzw. Realschulabschluss auf eine praxisorientierte Ausbildung hinwirkt.

Quelle

Bei derart miesen Noten liegen mit Sicherheit keine "besonderen Anhaltspunkte" für eine Weiterbildung vor, so daß der Vater dem Sohn klarmachen kann, daß dieser jetzt gefälligst eine bezahlte Lehre aufzunehmen hat.

Simon II
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#12
(29-05-2013, 08:36)iglu schrieb: Eine Schulform für die Fachhochschulreife gibt es nicht.

Die Schulform Fachoberschule schliesst mit der Fachhochschulreife ab.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fachoberschule
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#13
(29-05-2013, 14:41)Simon ii schrieb: Bei derart miesen Noten liegen mit Sicherheit keine "besonderen Anhaltspunkte" für eine Weiterbildung vor, so daß der Vater dem Sohn klarmachen kann, daß dieser jetzt gefälligst eine bezahlte Lehre aufzunehmen hat.

Simon, der Unterschied zu dem von Dir zitierten Fall liegt darin, dass Pappnases Sohn ja noch keinen berufsqualifizierenden Abschluss hat.

Somit ist der Besuch der Fachoberschule keine Weiterbildung, sondern ein Teil der Erstausbildung.

Pappnase wird für diesen Schulbesuch aufkommen müssen, da gibt es gar keinen Zweifel (außer der Sohn bricht die Schule ab).
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#14
(29-05-2013, 15:09)Theo schrieb: Simon, der Unterschied zu dem von Dir zitierten Fall liegt darin, dass Pappnases Sohn ja noch keinen berufsqualifizierenden Abschluss hat.

Somit ist der Besuch der Fachoberschule keine Weiterbildung, sondern ein Teil der Erstausbildung.

Pappnase wird für diesen Schulbesuch aufkommen müssen, da gibt es gar keinen Zweifel (außer der Sohn bricht die Schule ab).

Mag sein, daß Du recht hast (gleichwohl ich es anders sehe).

Aber selbst, wenn ich mich irre und Du recht hast, sollte der Vater meiner Meinung nach darauf drängen, daß der Sohn eine bezahlte Lehre anfängt!

Der Wunsch der KM, daß der Sohn die Fachoberschule besucht, ist doch nur dazu da, das Faulenzertum des Sohns zu unterstützen und Unterhalt zu generieren (vielleicht in der irrigen Ansicht, daß dieser ihr zugute kommt).

Was der Sohn aber jetzt eigentlich bräuchte, wäre eine harte Hand, die ihn von seinem Prinzenthron herunterstupst und ihn zur Erarbeitung seines Lebensunterhalts zwingt.

Deswegen denke ich, daß es richtig wäre, es hier auf einen harten Streit (ggf. vor Gericht) ankommen zu lassen.

Simon II
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#15
Das Geld fürs Gericht kannste sparen...Es handelt sich um die Erstausbildung, egal ob von Erfolg gekrönt oder nicht. Einziger Trost: Ab 18 müssen sich beide Elternteile finanziell an der Ausbildung beteiligen (entsprechend den jeweiligen Einkommen der Eltern aufgeteilt)
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#16
Kann mir nicht vorstellen, dass er so ohne weiteres bei einem Notenschnitt von 3,6 von einer Fachoberschule genommen wird.
Zu meiner Zeit war ein Notendurchschnitt von 2,3 erforderlich. War man schlechter, mußte man eine Aufnahmeprüfung ablegen.
Allerdings stellt sich dann auch die Frage, ob jemand mit 3,6 so eine Prüfung besteht.
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#17
Die Schulen, gerade auf dem zweiten und dritten Bildungsweg müssen aus finanziellen Gründen zusehen, dass sie Ihre Plätze besetzt kriegen. Die nehmen bei Erfüllung der Mindestanforderungen jeden. Aber ich halte es immer noch für wahrscheinlicher, dass es sich um eine schulische Berufsausbildung handelt. Da sind die Anforderungen auch nicht so hoch. Diese Angebote wenden sich gerade an diejenigen, die keine Lehrstelle auf dem ersten Arbeitsmarkt finden.
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#18
Ich könnte ja mal einen Link zur Schule reinstellen, weiß aber nicht ob es so gut wäre zwecks Erkennung. Aber müßte er eigentlich nicht auch Schüler-Bafög beantragen?
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#19
(31-05-2013, 21:27)Pappnase schrieb: Aber müßte er eigentlich nicht auch Schüler-Bafög beantragen?

Schülerbafög gibt es nur, wenn nicht ausreichend Unterhalt geleistet werden kann.
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#20
Ich hatte den Fall mit einer Tochter die sich geschickt nach dem Abi auf ihre psychosomatische Krankheit verschanzt hatte, die KM selbst nicht Fähig anteiligen KU zu zahlen hat zwar Feuer von der ARGE bekommen, zahlen muss sie bisher nicht einen Cent.

Die Tochter erhält ALG II und macht nebenbei ein Lehre bei einem Anwalt. Die ARGE holt sich das, was sie bekommen kann, vom Kindesvater, der selbst Frühpensionär und schwer Krank ist.

Der JA Titel ist zwar seit sie 18 ist ausgelaufen, aber die ARGE treibt gnadenlos ein. Das Kind selbst wird 27!

Dieses Jahr ist Schluss für den Vater, die Tochter hat noch versucht durch "Stress", Krankheit, die Prüfung zu verschieben, was ihr auch Dank eines Psychologen gelungen ist.

So muss der Vater noch einmal 6. Monate bluten.

Die Tochter hat gut von Mama gelernt.
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#21
Hallo,
ich noch einmal, also es war ja jetzt Zeugnisausgabe. Habe ich brav angefordert, weil der Zahlesel will ja wissen wohin die Richtung geht. Nun ja Realschule mit 3,4 abgeschlossen die beste Note eine 2 in SportBig Grin der Rest alles 3 und 4.
Jetzt schreibt die Mutter des Kindes er wird vielleicht doch ein FSJ machen und wenn nicht macht er "BFS Sozialwesen 2jährig" da gibts kein Geld etc.Aber die Möglichkeit Fachabi zu machen.
Ist da noch eine Privilegierung gegeben? Ach ja, Alter ist 17 erst nächstes Jahr Volljährig.Wink
Danke für eure Ratschläge.
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#22
Bei Realschule hat er kein Anspruch auf Weiterbildung zum Fachabi!

Und schon gar nicht bei derart miesen Noten.

Mach dem Früchtchen klar, daß er sich jetzt gefälligst um eine bezahlte (!) Ausbildung zu kümmern hat und er sich das FSJ sonstwohin stecken kann.

Simon II
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#23
Mit einem Real-Schul-Vierer eine Ausbildung zu kriegen wird nicht allzu einfach werden. Bevor er dumm rumhockt, ist ein FSJ schon besser - ausserdem gibt`s beim FSJ zumindest das sogenannte "Taschengeld".
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#24
(25-06-2013, 10:24)Jessy schrieb: Mit einem Real-Schul-Vierer eine Ausbildung zu kriegen wird nicht allzu einfach werden. Bevor er dumm rumhockt, ist ein FSJ schon besser - ausserdem gibt`s beim FSJ zumindest das sogenannte "Taschengeld".

Nö, das ist nur eine Verlängerung der aktuellen Faulheit! Angry

Dem Früchtchen gehört jetzt klargemacht, daß es in Zukunft sein Recht ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu erarbeiten!

Simon II
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#25
Wohnt man in Süddeutschland kriegt man auch mit einem 4er im Zeugnis einen Ausbildungsplatz, wenn man nicht gerade in total verkorkstes Vorstellungsgespräch abliefert und desinteressiert rüberkommt. Die Betriebe/Ausbildungsleiter etc. wissen schon, was so ungefähr in den Schulen abgeht und können auch filtern, wem man eine Chance geben könnte. Außerdem gibt es auch noch eine Probezeit.
Der Realschul 4er ist vor allem eins: eine billige Ausrede sich nicht bewerben zu müssen, sondern erst mal das jugendliche Lotterleben auf Kosten der Eltern weiterführen zu können. Party machen bis 27 und hinterher dann Karriere machen? Und hinterher kommen und rumjammern, wenn die wirklich tollen Jobs, die auch auf Dauer Spaß machen und gut bezahlt sind von denen besetzt sind, die es sich angetan haben die Arschbacken mal für 3 Jahre zusammenzukneifen.

Und genau das sollte man so einem Früchtchen klar machen: du kannst wählen zwischen Party und hinterher Looser sein oder zwischen einmal ordentlich und gründlich durchbeißen und es dann für den Rest vom Berufsleben einfacher zu haben.
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