Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Masterstudium Erstausbildung
#1
Hallo liebes Trennungsfaq-Forum,

diese Seite ist wirkich hilfreich für alle Väter und hält auch sehr viele Informationen bereit, die weiterhelfen. Allerdings muss ich mein Problem separat schildern:

Einige Wochen nach der Trennung von meiner Ex kam die Info, dass sie schwanger ist. Find ich absolut "super", momentan bin ich noch Student im Bachelor. Eigentlich wollte ich noch einen Master dranhängen, aber ich habe da die Angst, dass das JA oder JC (je nachdem ob sie nun mal arbeitet oder nicht) mich zum Arbeiten bringen will wegen der "erhöhten Erwerbsobliegenheit". Der Master-Studiengang wäre konsekutiv (gleicher Studiengang wie Bachelor), nur an einer anderen Hochschule.

Sollte ich mir deswegen Sorgen machen? Kann ich den Master noch durchziehen oder wird mir dann fiktives Einkommen unterstellt, da man ja mit Bachelor theoretisch auch arbeiten gehen könnte?

Wenn das eigene Kind studiert, gehört zur Erstausbildung ja im Normalfall der Master mit dazu (wenn fachlich einschlägig), beim Kindergeld ist es genauso. Gilt das auch für unterhaltspflichtige Väter? Was muss ich beachten?

Danke schon mal für jegliche Antworten.
Zitieren
#2
Die erste und wichtigste Frage: Bist du sicher, dass du überhaupt der Vater des Kindes bist?

Master kannst du machen, allerdings musst du dann Unterhalt bezahlen.
Zitieren
#3
(26-06-2013, 18:55)p schrieb: Die erste und wichtigste Frage: Bist du sicher, dass du überhaupt der Vater des Kindes bist?

Master kannst du machen, allerdings musst du dann Unterhalt bezahlen.

Zu 1.: Ja.

Zu 2.: Wie soll das mit 400-600 € Einkommen (BaFöG) funktionieren? Gibt es nicht so etwas wie einen Selbstbehalt?
Zitieren
#4
Ein Recht, auf Kosten des Kindes nach einem abgeschlossenen Studium (das ist es mit dem Bachelorabschluss) noch weitere Ausbildungsjahre draufzusetzen hast du nicht. Nur, wenn es nicht auf Kosten des Kindes ist. So die Formulierung der Rechtsverdreher. Vielleicht sehen das manche Richter auch anders, Voraussetzung wäre z.B., dass in deinem Fach fast alle nach dem Bachelor noch den Master machen, weil der Bachelor keine Berufsmöglichkeiten bringt.

Also wirst du so gestellt, als würdest du mit deinem Bachelorabschluss arbeiten und aus diesem fiktiven Einkommen musst du realen Unterhalt bezahlen. Alternativ kannst du neben dem Masterstudium einen Job machen und davon Unterhalt zahlen, wird dir gesagt werden.
Zitieren
#5
Was @p schreibt, gibt wesentlich die krude Logik der Rechtsverdreher weiter. Es gibt aber auch noch die Logik des normalen Lebens.

Hier mußt du für dich halt Entscheidungen treffen. Eine könnte sein, den Master einfach durchzuziehen (weil der bestimmt dein weiteres Leben mehr) und die Unterhaltsforderungen auf die lange Bank zu schieben. Das Kind würde deshalb bestimmt nicht verhungern. Die Mutti würde dann UVG kriegen, du müßtest dich mit denen von der UVG-Stelle und Beistand rumschlagen und könntest die entsprechend hinhalten und ggfs. später dann die UVG-Schulden abstottern. Evtl. mit "armer Studenten-Miene" und dargestellter Bereitwilligkeit kannst du sie auch mit einer Zahlung in Höhe des UVG , also 133 zufriedenstellen. Ist Verhandlungsgeschick.

Jedenfalls sind die evtl. entstehenden Schulden aus der Master-Zeit leichter zu händeln als der langfristige Verzicht auf berufliche Möglichkeiten.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#6
(26-06-2013, 21:52)sorglos schrieb: Jedenfalls sind die evtl. entstehenden Schulden aus der Master-Zeit leichter zu händeln als der langfristige Verzicht auf berufliche Möglichkeiten.

Wenn man Arbeitsmöglichkeiten im Ausland in Betracht zieht, auf jeden Fall. Ansonsten kommt es aufs Fach an und die eigenen Fähigkeiten.
Zitieren
#7
Danke für die Antworten.

Dann kann ich wohl mit dem Gedanken abschliessen, meinen Master zu machen, ohne mich in fünfstellige Schulden zu verrennen.
Zitieren
#8
Kommt auf deine Lebensplanung an. Vielleicht kannst du dir wie gesagt auch vorstellen, anschliessend ins Ausland zu gehen. Vielleicht fährst du auch mit fünfstelligen Schulden und Master besser wie ohne Master und ohne Schulden. Vielleicht erreichst du deine Ziele auch ohne Master. Vielleicht könnt ihr euer Kind gemeinsam betreuen und jeder sorgt für sich. Wie ist das Verhältnis zur Ex?

Unsere Lieblingsministerin schlug ja mal vor, die beste Zeit fürs Kinderkriegen sei schon während des Studiums. Gemeint waren "natürlich" nur Frauen...
Zitieren
#9
Hi Unkreativ,

sieh es doch mal von der Seite:
Machst du den Master direkt an der Uni, hast du vllt. 10.000 € gestundete Unterhaltsschulden für das Kind und deine BaFöG-Schulden, die bis 10.000 € gedeckelt sind, was man i.d.R. bereits nach dem Bachelor erreicht hat.

Gehst du nach dem Bachelor arbeiten, und entscheidest dich dann doch noch nen Master zu machen, musst du den mühselig für gut 14.000 € an AKAD, VWA o.ä. per Fernstudium "erkaufen" und zusätzlich laufenden KU und vllt. sogar BU zahlen.

Kannst ja mal ne Kostenrechnung für beide Fälle aufstellen.

Vllt. hilft es ja im späteren Streit mit dem "System", wenn du schon vorab Tatsachen schaffst, also Immatrikulation für den Master anstreben etc.
Zitieren
#10
Das Verhältnis zur Ex ist nicht gut, da wir auf absolut keinen gemeinsamen Nenner kommen. Auch eine räumliche Entfernung ist da (ca. 200 km).

Zu den Kosten:

Ich denke nicht dass das am Ende einen signifikanten Unterschied macht wenn man private Unis außen vor lässt.

Die Vorstellung mit einem 20000 € Schuldenberg zu beginnen der auch noch jeden Monat um weitere ca. 300 € wächst ist auch nicht so super. Da bleibt fast nur noch die Resignation Sad
Zitieren
#11
Schulden sind bei weitem nicht so tragisch, wie man anfangs glaubt. Wenn du den Master machst, sparst du ausserdem auch einiges, z.B. mindestens 800 EUR Unterhaltsanspruch pro Monat der Mutter nach §1615l BGB, mindestens drei Jahre lang - oder sehr viel mehr, wenn sie vorher Geld verdiente.

Wie kam es eigentlich, dass sie kurz vor der Trennung schwanger wurde? Wie man verhütet, ist doch Allgemeinwissen und die Folgen eines unerwünschten Kindes für Väter haben sich auch herumgesprochen. "Unfall" oder Betrug?
Zitieren
#12
Wie man verhütet, ist Allgemeinwissen, ich war nur so treudoof, der Frau in dieser Sache zu vertrauen.

Zum Thema Schulden nochmal:

Beim sog. Abstottern, fallen dann die monatlichen Tilgungsraten UND der KU des jeweiligen Monats an (wo man u.U. unter den Selbstbehalt rutscht) oder gibt sich das JA mit einer Zahlung zufrieden und es dauert dann nur logischerweise länger?

Beim Unterhaltsanspruch der Mutter gibt es doch einen Selbstbehalt von 1100 €, oder? Niemals werden nach dem Studium soviele liquide Mittel zur Verfügung stehen, um diesen Bedarf komplett zu decken. M.E. sind 1900 € netto doch relativ utopisch für einen Berufseinsteiger.

Stimmt die Rechnung so (Fall Arbeit)?

Nettoeinkommen ca. 1700 €
davon 5% Werbungskosten 85 €
= unterhaltsrelevantes Einkommen 1615 €

KU-Zahlung 241 € (333 nach DT - 92 Kindergeld)
BU-Zahlung 274 € (1615 - 241 - 1100) - geht BU von 1700 oder 1615 aus?
= Gesamtunterhalt 515 €
= Selbstbehalt 1100 €
Zitieren
#13
als erstes würde ich die Vaterschaft klären, solltest du nicht der Vater sein, kannst du aufatmen und machen was du willst.
Weiterhin würde ich mich an deiner Stelle so gut wie möglich qualifizieren, um ev. danach im Ausland einen gut bezahlten Job anzutreten.
Zitieren
#14
(27-06-2013, 18:54)Unkreativ schrieb: Beim sog. Abstottern, fallen dann die monatlichen Tilgungsraten UND der KU des jeweiligen Monats an (wo man u.U. unter den Selbstbehalt rutscht) oder gibt sich das JA mit einer Zahlung zufrieden und es dauert dann nur logischerweise länger?

Die nehmen, was sie kriegen können. Der laufende Unterhalt geht natürlich immer vor, aber das ist nur eine Fage der Etikettierung.

Beispiel: Wenn aus dir 500 EUR pro Monat rauszuholen sind, egal ob durch Pfändung oder durch freiwillige Zahlung, dann werden eben 241 als Kindesunterhalt etikettiert und der Rest als rückständiger Unterhalt.

Betreuungsunterhalt geht vom Restbetrag aus, der nach Zahlung des Kindesunterhalts verbleibt.

Wenn ihr vereinbart habt, dass sie die Pille nimmt, du hast das geglaubt und sie wurde trotzdem schwanger, dann hat sie dich also reingelegt, um an ein Kind zu kommen. Hast du vor, deine Vaterschaft zu leben?
Zitieren
#15
(27-06-2013, 22:49)p schrieb: Wenn ihr vereinbart habt, dass sie die Pille nimmt, du hast das geglaubt und sie wurde trotzdem schwanger, dann hat sie dich also reingelegt, um an ein Kind zu kommen. Hast du vor, deine Vaterschaft zu leben?

Die Vaterschaft zu leben wird schwierig, da die Mutter so gut wie jeden Kommunikationskanal blockiert. Auch die nicht geringe Entfernung spielt eine Rolle, von daher - nein.

(27-06-2013, 22:49)p schrieb:
(27-06-2013, 18:54)Unkreativ schrieb: Beim sog. Abstottern, fallen dann die monatlichen Tilgungsraten UND der KU des jeweiligen Monats an (wo man u.U. unter den Selbstbehalt rutscht) oder gibt sich das JA mit einer Zahlung zufrieden und es dauert dann nur logischerweise länger?

Die nehmen, was sie kriegen können. Der laufende Unterhalt geht natürlich immer vor, aber das ist nur eine Fage der Etikettierung.

Beispiel: Wenn aus dir 500 EUR pro Monat rauszuholen sind, egal ob durch Pfändung oder durch freiwillige Zahlung, dann werden eben 241 als Kindesunterhalt etikettiert und der Rest als rückständiger Unterhalt.

Dementsprechend würde ich nach dem Master ja theoretisch gesehen erstmal eine ganze Zeit lang 1000 € Selbstbehalt haben wegen dem rückständigen Unterhalt. Im Vergleich zu 1100 € Selbstbehalt mit BU ist das ja noch schlechter gestellt Dodgy

(27-06-2013, 22:49)p schrieb: Betreuungsunterhalt geht vom Restbetrag aus, der nach Zahlung des Kindesunterhalts verbleibt.

Also in diesem Fall von 1615?

Die Variante Ausland wird zunehmend lukrativer, allerdings muss ich erstmal mit dem hantieren was ich definitiv habe...
Zitieren
#16
Solange du nicht zahlst, wirst du keinen Selbstbehalt haben. Fiktives Einkommen hebelt jeden Selbstbehalt aus. Das verpassen sie dir ohne Mühe, wenn du nichts zahlst und nichts titulierst. Die Pfändung danach passiert nach §850d ZPO, ohne die Grenzen der Pfändungstabelle. Runter bis zum sozialrechtlichen Minimum. Nach dem Master geht das erst einmal so weiter, ausser es gibt eine neue Einigung zwischen dir und Ex (vermutlich vertreten vom Jugendamt).

Bezüglich des Kindes finden jetzt schon grosse Weichenstellungen statt, obwohl es noch gar nicht geboren ist. Ignorierst du die Mutter, wird im gesamten restlichen Leben von Kind und Mutter "schon in der Schwangerschaft war der Vater völlig destinteressiert" fallen. Der Betrug der Mutter ist fundamental und gibt eine Vorahnung, wie sie später mit dem Vater umspringt. Klar, dass viele Väter so etwas niemals glattstellen. Trotz allem solltest versuchen, das Verhältnis zu verbessern, auch kleine Chancen sind Chancen. Der Punkt zum Einhaken ist die Schwangerschaft, keine Paargeschichten aus der Vergangenheit. Wie steht sie denn wirtschaftlich da?
Zitieren
#17
Wirtschaftlich gesehen ist sie seit wenigen Monaten arbeitslos. Sie hat auch nicht wirklich Anstrengungen unternommen, das zu ändern.

Dass ich während dem Master keinen Selbstbehalt habe, ist logisch. Aber danach beim Arbeiten bleiben ja auch nur 1000 € wegen dem Rückstand.

Wenn der BU von 1615 statt 1700 Euro ausgeht; also Werbungskosten berücksichtigt, dann ist die Variante "Arbeit nach Bachelor" besser, abgesehen von dem Gedanken, dass sie ohne Arbeit beinahe die gleichen Einnahmen hat wie ich...
Zitieren
#18
Arbeitslos. Dann hat sie den Kindernotausgang genommen. Die nächsten Jahre ist sie damit versorgt, egal von wem - ihrem Papa, Papa Staat oder Papa Kind. Als aussichtsreicher Student mit arbeitslosen Damen weit weg zu verkehren, ohne selbst Schutzmassnahmen zu verwenden ist so ähnlich wie rumspielen mit einer geladenen Waffe. Gewisse Schüsse können sehr teuer kommen.

Bis nach dem Masterabschluss entstandene Rückstände, die bei dir eingetrieben werden, werden nach dem Vollstreckungsrecht eingetrieben.

Ein Selbstbehalt ist dagegen ein Begriff des Unterhaltsrechts. Wenn deine Unterhaltshöhe nach deinem Studium erneut verhandelt werden sollte, kann der Selbstbehalt eine Rolle spielen, meistens aber nicht. Verdienst du so wenig, dass dein Selbstbehalt angekratzt werden würde, dann wird dir ein möglicher höherer Verdienst unterstellt, da du dann ja Masterabsolvent bist. Verdienst du mehr, dann wird dein Selbstbehalt eh nicht berührt. Damit ist der laufende Unterhalt festgelegt. Entstandene Rückstände bleiben davon ungerührt. Darüber musst du mit dem Gläubiger eine Vereinbarung treffen oder du wirst halt gemäss Vollstreckungsrecht gepfändet. Ohne Rücksicht auf einen Familienrechts-Selbstbehalt.
Zitieren
#19
Gilt der letzte Absatz auch für BU?
Zitieren
#20
Auch Schulden für Betreuungsunterhalt können nach §850d ZPO gepfändet werden. Für den gilt aber keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, der wird nicht auflaufen.
Zitieren
#21
Also wird beim BU der Selbstbehalt nicht unterschritten und kein fiktives Einkommen angerechnet? Bei oben genannter Rechnung wäre der BU ja fast schon das kleinere Übel.
Zitieren
#22
Ja, für Betreuungsunterhalt gilt nur die einfache Erwerbsobliegenheit. Deshalb kommt es da selten zu fiktivem Einkommen.
Zitieren
#23
kann man nicht schon mal auf dem weg zum master ein Semester ins Ausland gehen (nur so wegen der Sprache)?

Du hast schon fast alles verstanden mit dem Satz

" abgesehen von dem Gedanken, dass sie ohne Arbeit beinahe die gleichen Einnahmen hat wie ich..."

Der BU ist nur so lange das kleinere Übel bis du ins Verdienen kommst (ob du ins Verdienen kommst ist allerdings fraglich da du dich unbewusst oder bewusst nicht so reinhängst, wenn dir am Ende des Tages auser Überstunden und mehr Stress nicht mehr im Beutel bleibt)

Gib mir mal per PN durch wass du studierst.
Du hast nur ein Leben lass Dir das nicht kaputt machen
Zitieren
#24
(26-06-2013, 19:18)Unkreativ schrieb:
(26-06-2013, 18:55)p schrieb: Die erste und wichtigste Frage: Bist du sicher, dass du überhaupt der Vater des Kindes bist?
...
Zu 1.: Ja.
Es ist technisch möglich, während der Schwangerschaft ein Abstammungsgutachen zu machen. Das wird allerdings nur selten gemacht, weil es mit einem Risiko von etwa einem Prozent für eine Fehlgeburt verbunden ist. Ist das geschehen? Wenn nicht, dann kannst du dir nicht sicher sein.
Zitieren
#25
Hey Jungs,

ich brauche mal eure Hilfe. Es ist mir immer noch nicht ganz klar ob der Master als Zweitstudium in der lustigen Welt der Juristen betrachtet wird oder wie die Unis es sehen ein konsekutiver (aufeinander aufbauender) Studiengang ist.

Angenommen ich stecke mitten im Masterstudium und eine RAtte oder Beistand will Knete sehen, wie soll ich mich da verhalten ? Würde den Master gerne machen und der Beistandschaft empfehlen eine sexuelle Beziehung zu ihrem Knie aufzunehmen. Die Olle will von mir Auskunft über "meine finanziellen und persönlichen Verhältnisse" und ist verärgert wegen "massiver Beleidigungen und unsachlichen Angaben" in meinem letzten Antwortschreiben. Die Tante hat 'ne Studienbescheinigung gekriegt und keift trotzdem noch rum.

Also was tun ? Habt ihr Jungs 'me Idee ?

Wäre euch echt dankbar für neuen Input !
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Umschulung und Erstausbildung, Mehrbedarf Bürgergeld teekommentarratlos 9 838 28-10-2024, 00:49
Letzter Beitrag: Alimen T
  Erstausbildung DerSchmidt 10 11.154 08-09-2010, 16:14
Letzter Beitrag: seeelig

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste