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Hallo Leutz,
ein ungeschiedener Verwandter hat große Probleme mit seiner Tochter.
Inzwischen in der 9ten eines Gymnasiumes, bringt sie nur noch 4,5,6 heim.
Sie ist total respektlos, rotzfrech, faul usw.
Er will sie mit Realschulabschluß beenden lassen.
Damit sie eine Ausbildung macht und möglichst schnell eigenes Geld verdient.
Denn sonst fürchtet er das ewige finanzielle Unterhalts-Amageddon für sich und seine Frau.
Tochter wehrt sich und will unbedingt auf dem Gym bleiben, weil sie studieren will und halt auch die süßen Freundinnen da sind.
Notenmäßig aber fehlt total die Grundlage dazu.
Das ganze ist inzwischen so schlimm, daß er vor lauter Aufregung einen Herzinfarkt erlitten hat und derzeit im Krankenhaus liegt.
Aber selbst das läßt Töchterchen vollkommen kalt.
Frage:
Kann der Vater seine Tochter gegen ihren Willen die Schule mit dem Realschulabschluß beenden lassen ?
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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03-07-2013, 11:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-07-2013, 11:35 von Austriake.)
Ja, kann er. So lange er erziehungsberechtigt ist.
Er geht ins Sekretariat des Gymansiums und meldet sie ab - das geht sogar mitten im Schuljahr. Hat meine Exe hinter meinem Rücken mit dem Jüngsten gemacht; am Gymnasium abgemeldet und in der Realschule angemeldet. Dem Personal dort sagte sie einfach, Kontakt zum Vater sei nicht erwünscht......und alles ging glatt.
Er muss aber beachten, dass in Deutschland allgemeine Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr herrscht. Die Tochter MUSS also nach dem Gymnasium was anderes machen. Berufsausbildung zum Beispiel, dann zählt die Berufsschule als Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht. Oder eine andere Schule, auf die das Früchtchen so lange geht, bis es volljährig ist.
Dann hat das Kind allerdings keine Ausbildung und kann weiter den Eltern auf der Tasche liegen, bis es 27 ist.
Das sollte dabei bedacht werden....
Austriake
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(03-07-2013, 11:34)Austriake schrieb: Dann hat das Kind allerdings keine Ausbildung und kann weiter den Eltern auf der Tasche liegen, bis es 27 ist.
Nö, dann darf Töchterchen notfalls als Aushilfe ihr Geld selbst verdienen!
Auf den Rechtsstreit würde ich es ankommen lassen!
Simon II
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-07-2013, 11:52 von neuleben.)
Ist es nicht so, daß die beendigte 10te Klasse des Gyms als Realschulabschluß zählt ?
Also könnte sie danach sofort mit einer Berufsausbildung anfangen ?
Es kommt nämlich noch dazu, daß sie auf ein reines Mädchengymnasium geht, das jeden Monat eine Menge Geld kostet.
neuleben
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(03-07-2013, 11:43)Simon ii schrieb: Nö, dann darf Töchterchen notfalls als Aushilfe ihr Geld selbst verdienen!
Auf den Rechtsstreit würde ich es ankommen lassen!
Simon II
In diesem Forum gibt es genügend Beispiele, wie solche "Rechtsstreits" in die Hose gegangen sind.
Austriake
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Ja sicher,... dann hat das Kind auch nachweisen können/müssen, dass es nicht nur ´rumhängt. Sind dann sicher nette Diskussionen, wenn ein Elter seinem Kind sagt, dass man zum Gericht müsse, weil es den Hintern nicht hoch bekommt - soll schon Standpukte verändert haben...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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(03-07-2013, 11:48)neuleben schrieb: Ist es nicht so, daß die beendigte 10te Klasse des Gyms als Realschulabschluß zählt ?
Also könnte sie danach sofort mit einer Berufsausbildung anfangen ?
Es kommt nämlich noch dazu, daß sie auf ein reines Mädchengymnasium geht, das jeden Monat eine Menge Geld kostet.
Bei dem geschilderten Verhalten des Mädchens handelt es sich um ganz normale pubertäre Verhaltensweisen.
Es muss damit gerechnet werden, dass die Göre als Rache für den Verlust der gewünschten Schulbildung ("will studieren") gar nichts macht. Jahrelang. Oder Pseudo-Beschäftigungen nachgeht - freiwilliges soziales Jahr, hier ein Praktikum, dort eins, noch ein Jahr verbummelt zur Berufsorientierung...der Möglichkeiten sind gar viele.
Ich würde als Vater mich damit begnügen, die Göre auf ein ganz gewöhnliches Gymasium in der Nähe des Wohnorts umzumelden. Auf der Tasche liegt einem die Tochter sowieso, dann eben etwas preisgünstiger. Keine Zuzahlungen für Sperenzchen. Die Rückkehr aufs bisherige Gymnasium von Mindest-Leistungen abhängig machen, dann hat sie es selbst in der Hand.
Austriake
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(03-07-2013, 11:58)Austriake schrieb: Bei dem geschilderten Verhalten des Mädchens handelt es sich um ganz normale pubertäre Verhaltensweisen. So was eiskaltes habe ich jedenfalls noch nicht erlebt.
Der Vater liegt seit einer Woche wegen Herzinfarkt im Krankenhaus und sie war noch nicht einmal dort, das, obwohl das Krankenhaus gerade mal 2 Straßen weiter von der Wohnung ist.
Ist das die neue Coolnes der Generation Smartphone ?
Immer nur wollen aber bloß nichts geben ?
Dann aber Prost Mahlzeit.
Werden ihn nachher besuchen und sagen, daß er sie als "noch" erziehungsberechtigter vom Gym auf Real nehmen kann.
Vielleicht hilfts ihm ja, die jetzt anstehende OP zu überleben.
Dem geht's nämlich echt dreckig.
neuleben
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(03-07-2013, 11:52)Austriake schrieb: In diesem Forum gibt es genügend Beispiele, wie solche "Rechtsstreits" in die Hose gegangen sind.
Und aus dem realen Leben kenne ich viele Beispiele, wo ein konsequentes "Du hast jetzt das Recht, für Deinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen" den gewünschten Erfolg hatte (natürlich i.d.R. nicht sofort, aber nach relativ kurzer Zeit).
Insofern ist Dein Starren auf das Gericht wie das Kaninchen auf die Schlange unangebracht.
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Ich war die letzten Tage öfters bei ihm im Krankenhaus.
Er meinte:
"Früher habe er mich nie verstanden, daß ich mit meiner zweiten Frau keine Kinder mehr haben wollte, bzw. abgetrieben habe."
Jetzt sagt er:
"Ich habe inzwischen vollstes Verständnis für dich, daß du keine Kinder mehr haben willst.
Hätte er gewusst, was da auf ihn zukommt, niemals hätte er das gemacht, lieber sein Leben genossen."
Recht hat er jetzt, mir kommt zeitlebens kein Kind mehr ins Haus !
Ich bin gebrantmarkt und überglücklich, daß mein Jungs aus erster Ehe endlich eigenes Geld verdienen, keiner ewiglang auf meine Kosten rumstudiert.
neuleben
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(03-07-2013, 13:04)Simon ii schrieb: (03-07-2013, 11:52)Austriake schrieb: In diesem Forum gibt es genügend Beispiele, wie solche "Rechtsstreits" in die Hose gegangen sind.
Insofern ist Dein Starren auf das Gericht wie das Kaninchen auf die Schlange unangebracht.
Leider habe ich soeben einen Bericht gelesen, nachdem Du doch recht haben könntest:
Unfaßbares Urteil: Die Faulheit der Jugendlichen wird belohnt!
Simon II
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(03-07-2013, 16:28)Simon ii schrieb: Leider habe ich soeben einen Bericht gelesen, nachdem Du doch recht haben könntest:
Unfaßbares Urteil: Die Faulheit der Jugendlichen wird belohnt!
Simon II
Angenommen.
Mit ein Grund, warum ich dem Vater empfehlen würde, die Tochter NICHT vom Gymnasium zu nehmen. Vielleicht von ihrem Lieblingsgymnasium in ein anderes, und spätere Rückkehr nur gegen entsprechende schulische Leistungen.
Austriake
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(03-07-2013, 11:48)neuleben schrieb: Es kommt nämlich noch dazu, daß sie auf ein reines Mädchengymnasium geht, das jeden Monat eine Menge Geld kostet.
1. Was sagt eigentlich die Mutter? Ist sie derselben Meinung wie die Tochter?
2. So etwas passiert nicht unerwartet. Fürs Gymnasium Ungeeignete sind spätestens in der sechsten Klasse schlechte Schüler. Wenn der Vater bis zur neunten Klasse wartet und aussitzt, muss er sich nicht wundern, dass es die Tochter trotz schlechter Noten als ihr Recht betrachtet, dort zu bleiben.
3. Wenn man das Töchterlein ab der fünften Klasse auf eine teure Privatschule schickt, muss man damit rechnen, dass man die bis zum Abitur zahlen muss. Die Entscheidung damals war auch seine Entscheidung. Jetzt alles in der neunten Klasse auf eine furchtbar pubertierende Göre zu schieben und sich über den pickligen Balg aufzuregen ist etwas scheinheilig.
Wenn sie von der Schule soll, soll er sie abmelden und keine Beiträge bezahlen. Wenn er seine Ruhe haben will, soll sie dort weiter rumnullen. Er zahlt deswegen auch nicht mehr wie er von Anfang an genau wusste.
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