Beiträge: 154
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2013
Hallo liebe Mitfories,
eine mir bekannte alleinerziehende Kindsmutter hat sich an mich mit folgender Frage gewendet die ich Ihr nicht beantworten konnte.
Insofern hoffe ich bei Euch die richtige Antwort zu bekommen um Ihr diese weiterleiten zu können.
- Sie ist alleinerziehende Mutter.
- War nie mit dem Kindesvater verheiratet
- Sie hat alleiniges Sorgerecht
- Kind ist 7 Jahre alt
- Kindsvater hat Vaterschaftsanerkennung damals unterschrieben
- Kindsvater zahlt Kindesunterhalt ( aber nur das was er für nötig hält und deutlich unter 100% Mindesunterhalt )
Sie fragte wenn Ihr was passieren würde und Sie sterben sollte.
Wo würde da das minderjährige Kind hinkommen ?
Die Eltern von Ihr ( sprich Oma und Opa ) sind beide Mitte 70
Beiträge: 717
Themen: 41
Registriert seit: Mar 2009
Ich vermute an das JA.
Live or Die...Make Your Choice
Beiträge: 2.603
Themen: 165
Registriert seit: Jan 2012
§ 1680 BGB Abs. 1 und Abs. 2.
Wurde das Sorgerecht per richterlicher Entscheidung übertragen,
so entscheidet das Familiengericht hierüber.
Wie ist denn das Verhältnis von Mutter und Kind zu dem Vater?
Die Mutter kann ggf. noch testamentarische Verfügungen über den
Verbleib des Kindes nach ihrem Ableben vornehmen, sofern diese
"kindeswohldienlich" sind.
Beiträge: 122
Themen: 8
Registriert seit: Dec 2009
Mir so passiert in 1992.
KM meines ersten Sohnes beging Suizid.
Ich bekam freundliche Post von JA:
Hiermit teilen wir Ihnen mir, dass die Mutter Ihres Sohnes XXX nicht mehr zur gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung steht. Wir fordern Sie deshalb auf Ihren Sohn XXX unverzüglich bei Ihrer Krankenkasse anzumelden. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nach kommen werden Ihnen alle Rechnungen der Gesundheitssorge privat in Rechnung gestellt.
Vom Tod der KM (durch Erhängen) wurde ich vom JA nicht in Kenntnis gesetzt.
Dieses erfuhr ich nur nach Kontaktaufnahme mit den Eltern der KM.
Mein Sohn kam sofort in eine Adoptionspflege. Auch dieses wurde mir vom JA nicht mitgeteilt. Erst 1 Jahr später kam eine Aufforderung einer Adoptionszustimmung.
Diese wurde von mir verweigert und durch Gerichtsbeschluss ersetzt.
Die letzten Worte des Richters werde ich nie vergessen: Herr XXX, was wollen sie denn mit dem Kind. Sie können es ja alleine nicht erziehen. Die Sitzung ist geschlossen.
Noch jemand Fragen?
Beiträge: 3.536
Themen: 23
Registriert seit: Sep 2010
Wenn die Mutter stirbt, kann der nicht sorgeberechtigte Vater einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht stellen. Das Familiengericht kann dem Vater des Kindes die elterliche Sorge übertragen; die Entscheidung ist am Kindeswohl zu orientieren.
Allein sorgeberechtigte Elternteile haben die Möglichkeit, über eine testamentarische Verfügung zu hinterlassen, wo das Kind im Falle des Todes dieses Elternteils verbleiben soll; das FG ist an diese Verfügung jedoch nicht gebunden.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
(03-07-2013, 23:05)nowayout schrieb: Sie fragte wenn Ihr was passieren würde und Sie sterben sollte. Ich würde behaupten wollen, dass SIE auf jeden Fall in der Hölle landen wird!
Ansonsten würde ich Dich so nebenbei zum lila Pudel des Monats nominieren wollen. :-)
(03-07-2013, 23:51)Sixteen Tons schrieb: § 1680 BGB Abs. 1 und Abs. 2.
HIER eine Übersicht!
Beiträge: 1.809
Themen: 109
Registriert seit: Aug 2008
04-07-2013, 00:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-07-2013, 00:41 von sorglos.)
(04-07-2013, 00:22)blue schrieb: Ich würde behaupten wollen, dass SIE auf jeden Fall in der Hölle landen wird! Stimme ich da völlig zu.
(03-07-2013, 23:05)nowayout schrieb: - Kindsvater zahlt Kindesunterhalt ( aber nur das was er für nötig hält und deutlich unter 100% Mindesunterhalt ) "Kindsmutter - Kindsvater" ist Nazisprache. Aber gab es nicht neulich hier so einen Hornochsen, der dauernd versuchte Drückerbergerfragen zu stellen? Die neuerliche Empathie mit drängenden Alleinerziehendensorgen kommt sicher aus tieferen Körperregionen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Beiträge: 21.224
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 717
Themen: 41
Registriert seit: Mar 2009
Wieso will das JA eigentlich ungern das gemeinsame Sorgerecht?
Live or Die...Make Your Choice
Beiträge: 919
Themen: 14
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 122
Themen: 8
Registriert seit: Dec 2009
Ist wirklich der Hammer.
Wollte damals meinen Sohn als ehelich erklären lassen.
Der Wiki-Link funzt nicht. Sucht mal bei Tante Gurgel nach "Ehelichkeitserklärung".
ALLE Jugendämter (das für meinen Sohn zuständige und das hiesige) haben meinem Antrag massiv gegengewirkt. 1992 hatten Väter überhaupt keine Chance ihre Rechte durchzusetzen.
Danke, für diesen Thread. JETZT habe ich nämlich noch Zeit, mein Buch das Korrektur gelesen wird, entsprechend zu erweitern. Ansonsten : Bessere Kommentare kann ich auf nicht hinterlassen, als Ihr es hier gemacht habt.
Und zum JA : Sch..... Verbrecher.
Beiträge: 154
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2013
- Das Verhältnis zwischen der Kindsmutter und Kindsvater ist entspannt.
- Gemeinsamer Elternschaft steht die Kindsmutter nicht im Weg.
- Sie hatte damals bei Vaterschaftsanerkennung sogar das gemeinsame Sorgerecht dem Kindsvater angeboten. Wollte dieser aber nicht.
- Kindsmutter würde das Kind sogar gerne öfter zum Kindsvater geben. Will dieser aber nicht.
- Das Kind "bettelt" förmlich gegenüber seinem Papa das er öfter zu ihm darf. Will er aber nicht.
Kurzum :
Der Kindsvater weiss gar nicht wie gut er es eigentlich hat.
Wenn ich da meine "Gegenpartei" anschaue was da für ein Krieg herrscht und miese Spiele gespielt werden, dann könnte ich kot... !
---------------------------------------------------------------------
Ok dann danke ich euch mal für Eure Informationen und werde Ihr diese so weitergeben.
Anmerkung :
- ich verzichte auf die Auszeichnung " lila Pudel des Monats ".
- nein ich hege keine Emphatie für diese Frau ( geschlechtlich bezogen )
>>> aber bewundere Sie wie Sie trotz der Trennung dem Kindsvater ermöglicht seine Vaterschaft wahrzunehmen und diese aktiv fördert ja sogar paritätisch haben möchte
>>> die Büchse die sich Kindsmutter unseres ( pardon IHRES ) Kind nennt sollte sich davon zumindest mal ein kleines Stück abschneiden. Meiner Ex-Büchse ist es egal wenn ich zugrunde gehe ( finanziell/gesundheitlich und das Kind seinen Vater verliert. Je schneller ich "verrecke" desto besser ( O-Ton der Büchse > allerdings natürlich nicht vor Zeugen )
--------------------------------------------------------------------
tja so unterschiedlich sind die Menschen.
Also nochmals herzlichen Dank.
>>> und sollte jemand der Ausdruck Büchse nicht gefallen bitte ich schon einmal vorab um Verzeihung
Beiträge: 51
Themen: 5
Registriert seit: Mar 2012
04-07-2013, 14:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-07-2013, 14:23 von holterdipolter.)
(04-07-2013, 11:36)Gekko schrieb: Ist wirklich der Hammer.
ALLE Jugendämter (das für meinen Sohn zuständige und das hiesige) haben meinem Antrag massiv gegengewirkt. 1992 hatten Väter überhaupt keine Chance ihre Rechte durchzusetzen.
wirklich hammermäßige, aber auch mir bekannte Einstellung der Jugendämter damals (heute ?).
Mein nichtehelicher Sohn wurde 1995 geboren. 1996 hatte ich bei dem zuständigen Jugendamt vorgesprochen, dass ich jederzeit die Erziehung meines Kindes übernehmen könne falls Umstände eintreten würden durch die die Mutter unser Kind nicht erziehen könne.
Die Antwort des männlichen! Beistandes: "Da würden wir ("das Jugendamt") sowieso erstmal bei den Eltern der Mutter anfragen."
Ich war Vater des Kindes, hatte vor Ort feste Arbeit, Wohnung, zwei Eltern, eine Schwester und eine Nichte mit zwei gleichaltrigen Kindern die mich bei der Erziehung unterstützt hätten.
Die Botschaft: sie sind zwar Vater, aber wir machen mit ihren Kind was wir wollen und sie haben dafür zu zahlen.
Ich nehme an, wenn der Mutter etwas passiert wäre, hätte ich vom Jugendamt wohl ein vom Stil her ähnliches Schreiben wie oben (Gekko) bekommen.
Beiträge: 21.224
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
(04-07-2013, 14:16)holterdipolter schrieb: wirklich hammermäßige, aber auch mir bekannte Einstellung der Jugendämter damals (heute ?).
Jugendamtsmitarbeiter, die damals jünger wie 44 waren dürften zum grossen Teil noch heute in dieser Behörde sitzen, in höheren Positionen wie damals. Der Anstrich ist heute anders, die Menschen darunter nicht.
Beiträge: 712
Themen: 34
Registriert seit: Feb 2010
ein kind kommt ins heim, obwohl der vater sowohl willens als auch fähig ist, es aufzuziehen. das ist wirklich unmenschlich, hätte nicht gedacht, dass so etwas möglich ist.
Beiträge: 122
Themen: 8
Registriert seit: Dec 2009
Es waren ausreichend Bedingungen vorhanden welche eine Erziehung möglich gemacht hätten:
1. KV arbeitet Vollzeit und verdient ausreichend ( 2700.- netto und das 1992)
2. Wohnung kostenfrei 110qm 2 Kinderzimmer
3. Lebensgefährtin von mir hatte 2 Monate vorher entbunden und war im Erziehungsurlaub
4. Eltern von mir und von LG waren ALLE vor Ort und hätten unterstützen können
Das alles hat damals weder JA noch Richter überzeugt. Hauptsache Kind wird von Verheirateten und " wohlhabenden " Adoptiveltern angenommen.
Habe meinen ersten Sohn nie wieder gesehen. Auch eine Suche über Adoptionsvermittlung, bei der meine Kontaktdaten immer noch hinterlegt sind, blieb bis heute erfolglos.
Warte auch nach 21 Jahren noch auf Lebenszeichen meines Kindes.
Beiträge: 21.224
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Eine erschossene und begrabene Vaterschaft im Krieg gegen Väter.
Wahrscheinlich hat man dem Kind etwas erzählt wie "Mutter tot, Vater weg, deshalb Adoption".
Beiträge: 122
Themen: 8
Registriert seit: Dec 2009
Aber der Oberhammer kommt noch......
In meinem aktuellen UH-Verfahren (ist hier ja auch eingestellt) schreibt Gegenanwältin an AG:
In diesem Zusammenhang wird noch darauf hingewiesen, dass der Antragsgegner ein weiteres Kind lieber zur Adoption freigegeben hat, als sich darum zu kümmern und vor allem dafür zu bezahlen.
Es ist bei weitem eine bequemere Lösung, all die Jahre etwas Unterhalt zu bezahlen, als die Verpflichtung und Sorge für sein Kind zu übernehmen.
Beiträge: 21.224
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Du solltest das wirklich mal zusammenschreiben und hier http://www.trennungsfaq.com/forum/forumd...php?fid=11 bringen. Fälle in der Rückschau sind immer die lehrreichsten, erst mit den Jahren arbeiten sich die Fundamente heraus.
Ich würde auch versuchen, direkt andere Betroffene Väter zu finden. Du stehst in einer Reihe mit den heute so kritisierten Zwangsadoptionen in der DDR. Nur, dass man das in der BRD noch 1992 und später ohne mit der Wimper zu zucken genauso gemacht hat. Es traf halt "nur" Väter und damit war alles gerechtfertigt.
Beiträge: 1.104
Themen: 80
Registriert seit: Jan 2012
Wie würdest du denn Umgang herstellen wollen?
Beiträge: 51
Themen: 5
Registriert seit: Mar 2012
(05-07-2013, 11:11)Gekko schrieb: Aber der Oberhammer kommt noch......
In meinem aktuellen UH-Verfahren (ist hier ja auch eingestellt) schreibt Gegenanwältin an AG:
In diesem Zusammenhang wird noch darauf hingewiesen, dass der Antragsgegner ein weiteres Kind lieber zur Adoption freigegeben hat, als sich darum zu kümmern und vor allem dafür zu bezahlen.
Es ist bei weitem eine bequemere Lösung, all die Jahre etwas Unterhalt zu bezahlen, als die Verpflichtung und Sorge für sein Kind zu übernehmen.
Mir zieht´s gleich meine Schuhe aus, wenn ich sowas höre.
Aus meiner Sicht ist das für einen betroffenen Vater schon eine sadistische Form seelischer Grausamkeit der Anwältin. Aber was tun gegen solche Tatsachenverdrehungen ? Wenn dann ein Vater solche geschriebene falsche Behauptungen dann nicht schriftlich widerlegt, dann gilt das falsch behauptete auch noch unterschwellig.
Im Zusammenhang mit meiner gestohlenen Vater-Sohn Beziehung fallen mir auf Anhieb zwei solche Schizophrenitäten ein: das Jugendamt stemmte sich mit aller Macht gegen einen Umgang meines Sohnes mit mir, als ich 1997 den Umgang bei Gericht beantragte, was auch dazu führte, dass ich das Kind nicht mehr sah.
Ca. 2002 hieß es dann in einen Schreiben des Jugendamtes plötzlich wörtlich: "es bestehe seit 1.7.1998 ein Recht des Vater`s auf Umgang und ihm (dem Beistand) sei nicht aufgefallen, dass ich davon Gebrauch gemacht hätte".
(1997 Umgangsrechtsverfahren mit Gutachterin, zwei Anwälten, Jugendamt und einen Familienrichter, der eigentlich Staatsanwalt war und nur eine zeit lang den Job dort übernommen hatte).
Letztes Jahr wurde dann ein Urteil rechtskräftig, in dem ich wg. Unterhaltspflichtverletzung verurteilt wurde, obwohl ich in Höhe des Sozialhilfesatzes Unterhalt leistete. (Die Mutter lebt seit Geburt des Kindes fast ausschließlich von öffentlichen Mitteln, trotz Beruf Krankenschwester, daher hätten sich höhere Unterhaltszahlungen meinerseits für sie nicht ausgewirkt (wg. der Bedarfsgemeinschaft)).
Die als Zeugin befragte Mutter log zuerst auf die Frage, ob ich mich um mein Kind kümmern wollte, berichtigte jedoch nach eindringlicher Befragung die Falschaussage. Für alle Anwesenden war der Versuch der Mutter zu lügen eindeutig zu erkennen.
Im Urteil schrieb dann der Richter rein, dass aufgrund der glaubwürdigen Aussagen der Kindsmutter davon ausgegangen werden müsse, dass ich mich nicht um mein Kind hätte kümmern wollen (sinngemäß).
Ich glaube, dass Außenstehende, die so etwas nicht selbst erlebt haben, solche Sachen nicht recht glauben können.
(06-07-2013, 19:10)holterdipolter schrieb: Aus meiner Sicht ist das für einen betroffenen Vater schon eine sadistische Form seelischer Grausamkeit der Anwältin. Aus diesem Grunde ticken ab und zu mal Menschen aus.
So regelmäßig wird sich dann gefragt, an was das wohl liegen könnte!?
(06-07-2013, 19:10)holterdipolter schrieb: Ich glaube, dass Außenstehende, die so etwas nicht selbst erlebt haben, solche Sachen nicht recht glauben können. Sie glauben halt an das Exportwunder "Deutsches (Familien)Recht".
Beiträge: 3.657
Themen: 46
Registriert seit: Sep 2008
(06-07-2013, 19:29)blue schrieb: Aus diesem Grunde ticken ab und zu mal Menschen aus. Für mich immer noch erstaunlich selten.
Hat vermutlich immer noch was damit zu tun, was Lenin schon festgestellt hat:
"Wenn die Deutschen einen Bahnhof besetzen sollen, lösen sie zunächst eine Bahnsteigkarte."
|