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Umzug der KM Ende des Monats.
(07-06-2013, 20:32)iglu schrieb: Ich hatte heute seit unendlich langer Zeit das Vergnügen mein Baby zu baden und ins Bett zu bringen und das schönste war, dass er sich so Verhalten hat, als wäre es nie anders gewesen.
Ich kann jetzt ins andere Zimmer gehen und er ist da und ich muss ihn auch nicht, jedenfalls heute nicht mehr, hergeben.

Kann ich absolut nachvollziehen. Wenn ich abends noch einen
Blick auf meine schlummernden Orgelpfeifen werfe, dann muß ich mich
zwingen, das Zimmer zu verlassen. Ich kann mich an diesem Bild von
Zufrieden- und Geborgenheit gar nicht satt sehen.
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Schön geschrieben:

(09-06-2013, 13:58)Sixteen Tons schrieb: ... Wenn ich abends noch einen Blick auf meine schlummernden Orgelpfeifen werfe, dann muß ich mich zwingen, das Zimmer zu verlassen. Ich kann mich an diesem Bild von
Zufrieden- und Geborgenheit gar nicht satt sehen.

Das kenne ich auch. Und wenn Papa eine Stunde später noch mal ins Zimmer kommt, die Decke hochzieht und einen Kuss auf die Stirn gibt, dann merkt er, wie sich die "Orgelpfeife" mit einem ganz tiefen Atmer endgültig enstspannt.

Wohl den Kindern, die diese Option der Sicherheit haben.
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Mein Vater hat mir früher beim Zu-Bett-Gehen immer gesagt: "Schlaf gut, und träum was Süßes, von Zucker und Mandelplätzchen."
Und wenn ich heute die Tochter meines LG abends zudecke und den Satz beginne, beendet sie ihn. Ein wunderbares Gefühl, weitergeben zu können, was man selbst vom Papa geschenkt bekommen hat als lebendige Erinnerung an die eigene Kindheit.
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AngelSleepyWink


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Tja, iglu,

wie sich die Bilder doch gleichen:

"Schlaf gut, und träum was Süßes, von Zucker und Mandelplätzchen."
© Jessys Papa


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ecce homo
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Hallo, ich beneide Euch aufrichtig um dieses wunderschöne Erlebnis, das ich seit über 2 Jahren nicht mehr sehen durfte, da meine durchmanipulierte Tochter ja mit höchstrichterlicher Erlaubnis nicht bei ihrem Papa zu übernachten braucht ..

Genießt diese unbeschreiblich schöne Situation ... ich gönne sie Euch von Herzen und hätte sie doch auch so gern ...
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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Wie bereits aus anderen Threads bekannt ist, bin ich jüngst umgezogen. Durch das Verhalten des Jobcenters kam es zu Überschneidungen und doppelten Mietbelastungen, die in Mietrückständen für meine alte Wohnung resultierten auch davon berichtete ich.
Da in meiner alten Wohnung die Miete wöchentlich fällig war, wurde mir diese nach eigener Kündigung nochmals vom Vermieter fristlos gekündigt, was rechtlich auch nicht zu beanstanden ist, da ja 4 bzw. 5 Mietzahlungen ausblieben. Ich nahm natürlich das Jobcenter für diesen Umstand in Anspruch und ließ mir den Schaden erstatten. Die Rückstände sind inzwischen, Jobcenter bedingt mit einiger zeitlicher Verzögerung, getilgt.

Die mir gesetzte Frist zur Räumung und Übergabe läuft Mitte nächster Woche aus.
Heute nun wollte ich mit den endgültigen Räumungsarbeiten beginnen und stellte fest, dass das Schloss ausgetauscht wurde, durch das Fenster - die Wohnung ist zwar im dritten Stock aber hat zum Boden reichende Panoramafenster - sah ich einige gefüllte blaue Säcke.
Ich muss dazu sagen, dass ich viele Dinge aus organisatorischen Gründen in der alten Wohnung ließ, überwiegend Dinge, die ich alleine und ohne Hilfe transportieren kann, wie Kleidungsstücke, kleine Elektroartikel, einige Uhren, Brettspiele usw. Die Dinge die man eben so hat und die ich in den letzten Wochen seit meines Umzugs noch nicht dringend benötigte. Nichts davon hatte einen Anschaffungswert von mehr als 20€ bzw.hat einen aktuellen Marktwert, der ca. 20€+- übersteigt. Aber in der Multiplikation kommt da natürlich einiges zusammen.
Dazu kommen natürlich auch Erinnerungsstücke mit immateriellem Wert und ärgerlicherweise Ordner mit Behörden und Gerichtskorrespondenz(Bescheide, Beschlüsse, Vergleiche), Verträge mit Pinnummern, Dokumente und Unterlagen, Kontoauszüge und pikanterweise auch die Quittungen für die Mietzahlungen, die ich zu ungefähr 50% bei der Objektverwaltungstante in Bar leistete.
Ganz abgesehen davon habe ich natürlich Angst, dass man die Wohnung, es war eine möblierte Wohnung, jetzt auf meine Kosten grundsanieren und neuausstatten möchte. Ich habe die Wohnung seit zwei oder drei Wochen nicht betreten und weiß nicht, was da getrieben wurde. Ich habe in letzter Zeit immer nur die Post geholt.

Der Vermieter bzw. die Verwalterin war über die Lage informiert und wusste auch ziemlich genau, dass ich im Prinzip ab Zeitpunkt x nicht mehr anwesend war und eben nur noch der "Kleinkram" abzuholen war.

Also als Erstmaßnahme werde ich morgen mit einigen Zeugen ein Protokoll erstellen lassen. Ich denke auch an Inventarlisten aber letztlich weiß ich natürlich nicht die genaue Anzahl der Socken, Shirts, Pullover usw.

Ich denke ich werde im Weiteren anbieten, dass ich auf straf- und zivilrechtliche Konsequenzen verzichten werde, wenn mir mein Eigentum unversehrt und vollständig angeliefert wird. Dann hätte ich mir auch die Arbeit gespart.

Ansonsten gibt es für Trick 17 - Gefahr im Verzug keine Grundlage. Es wird nicht mit Gas geheizt o.ä.

Tja, da hat man gerade alles geregelt und dann sowas.AngryAngryAngry

Ich hoffe auf weiteren Input von euch.

Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: ich bin innerhalb der gesetzten Frist, weder wurde eine Zwangsräumung angedroht, noch gibt es diesbezüglich einen Gerichtsbeschluss.

Die Unversehrtheit der Wohnung, kann ich also ebenfalls von meiner "Rechtsstaatliste" streichen.AngryAngry
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Besorg dir das nötige Werkzeug, knack das Schloss und hol deine Sachen.
Wohnung besenrein machen und evtl. streichen. Dann mit Schlüssel übergeben.

Was sagen denn die Vermieter?
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Zitat:Besorg dir das nötige Werkzeug, knack das Schloss

Ich bin ein handwerklicher Krüppel

Zitat:Was sagen denn die Vermieter?

Das letzte, was ich hörte, war die Aufforderung die Wohnung bis Mitte nächster Woche zu räumen.
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Ich nehme an, die fristlose Kündigung gab es schriftlich aber die Frist bis Mitte nächster Woche nur mündlich oder?
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Nein, nein. Alles schriftlich. Es hat oberflächlich alles seine Ordnung. Nur die Realität liegt "etwas" schief.

Also entweder sind das Dilletanten oder die versuchen ein ganz krummes Ding mit mir zu drehen oder beidesWink
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Klassicher Mietrechtfall würde ich sagen. M.W. folgendes :

- Dein Eigentum darf weder weg geworfen noch verwertet werden. Im Zweifel (hier wären verschiedene Umstände zu beachten), sind die Sachen ordnungsgemäß auf zu bewahren.
- Weiterhin muß aus dem Mietvertrag hervorgehen, ob es z.B. eine Einzugsvermietung war, also die Wohnung vorher nicht renoviert wurde (seitens des Vermieters), so dass sie in genau diesem Zustand wieder zu verlassen wäre oder aber, die Wohnung von Dir nicht renoviert zu verlassen ist, da sie in einem "Normalzustand" angemietet und eben auch in diesem Zustand wieder zu verlassen ist. So sind dann beispielsweise normal von Dir gestrichene Wände nicht in der Farbe um zu ändern o.ä.

Rechtlich stehst Du hier m:E. auf der sicheren Seite so das ich behaupten will, dass Du Dir sogar Zugang mit Hilfe eines Schlüsseldienste verschaffen darfst, und die Kosten vom Vermieter zu tragen sind. Hier wäre wahrscheinlich zu beachten, ab welchem Zeitpunkt Du aus der Wohnung hast verschwinden müssen , d.h. ab wann die Kündigung gilt.
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Wenn du den Termin schriftlich hast, sehe ich es wie Nappo.

Mach die Tür auf, egal ob selbst oder mit Schlüsseldienst und hole dein Zeug da raus.
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Ich würde vor der Tür stehend per handy bei der Verwaltung anfragen, ob nun jemand den Schlüssel vorbeibringen kann, oder ich auf Kosten der Verwaltung ´nen Schlüsseldienst anrufen soll... Cool
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Das hier dürfte die Sache eindeutig klären.

http://www.internet-intelligenz.de/artik...umung.html
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Ich habe nunmehr alles Wesentliche mit Zeugen protokolliert und ein entsprechendes Fax an den Vermieter geschickt. Dann wollen wir mal sehen.
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Es geht weiter. Der Vermieter hatte sich geweigert mein Eigentum herauszugeben bzw. Bedingungen an eine Herausgabe geknüpft. Daraufhin habe ich beim Gericht einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt. Für die nächste Woche ist ein Anhörungstermin angesetzt. Ich hatte zwar gehofft, dass die Sache im schriftlichen Verfahren durchgeht, aber was soll´s. Über meinen Antrag auf Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Rechtsbeistands wurde nicht oder noch nicht entschieden.
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Wie sich das bei dir entwickelt hat, kann ich nur vermuten, aber dein (absolut richtiges!) Verhalten deutet darauf hin, dass es ähnlich lief wie bei mir: Nach den Erfahrungen als Trennungvater labere und fackle ich auch nicht mehr lange rum und lasse mich von sogenannten Vorfahrsstypen für dumm verkaufen, sondern gehe ohne Verzögerung vor Gericht wenn eine Situation relativ klar ist.
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Es ist relativ einfach. Nach meinen Erfahrungen und schmerzhaften Verlusten in den letzten Jahren, beginnend mit dem Tod meiner Mutter, habe ich irgendwann für mich beschlossen, dass man mir nichts mehr wegnehmen wird, was über Bagatellen hinausgeht. Es sei denn, man will es mir aus meinen leichenstarren Händen reißen, aber dann wird man auch so weit gehen müssen.

Nee, es wird nicht mehr gefackelt. Da ich nunmehr durch sehr viel lesen, zuhören und erleben so handlungsfähig und auch selbstbewusst bin einiges selbst machen zu können, besteht auch kein Grund mehr drei Wochen auf einen Anwaltstermin zu warten und nochmal mehrere Wochen bis sich der Anwalt mal bequemt.
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So, heute war die Verfügungsverhandlung. Um es vorweg zu nehmen: Ich bekomme meine Sachen wieder. Was eigentlich auch sonst? Ich wundere mich immer noch über die Notwendigkeit einer Verhandlung.

Heute musste ich mich das erste mal ohne Anwalt behaupten, da über meinen Antrag auf Prozesskostenhilfe und über die Beiordnung eines Rechtsbeistands noch nicht entschieden war. Prozesskostenhilfe wurde mir dann übrigens gewährt. Der gute Gegenanwalt mäkelte erfolglos am Verfügungsgrund herum, dann erklärte er, dass ich mich ja nicht um mein Eigentum gekümmert hätte und es ja jederzeit hätte abholen können. Dumm nur das sein Mandat schriftlich das Gegenteil erklärt hatte.
Zwischendurch wollte sich der Gute draußen besprechen. Ich forderte ihn, bevor er gehe, mir die Frage zu beantworten ob er denn ein Verzeichnis der Gegenstände und eine detaillierte Schätzung des Wertes oder Fotos oder sonstiges vorlegen könne .
Daraufhin erlitt der Gute wohl eine Kernschmelze sein Gesicht fiel in sich zusammen und gefror sodann. Einige Sekunden später pöbelte er dann, dass er darauf nicht antworte. Ich forderte die Richterin auf das zu Protokoll zu nehmen, woraufhin sie ganz grimmig kuckte.
Danach ist er abgerauscht. Als er zurückkam war er dann doch bereit die Frage zu beantworten. Sie hatten es natürlich nicht getan.Big Grin

War schon eine ulkige Erfahrung. Ich machte leider den Fehler einen eingereichten Schriftsatz nicht mit Nichtwissen zu bestreiten, habe ich in der Aufregung irgendwie vergessen. Aber es steht auch nichts bahnbrechendes drin. Ist aber schon lustig in die Gesichter zu sehen, wenn man Sätze von sich gibt wie: "Ich bin ja kein Jurist aber..."

Tja, demnächst wird es dann um andere Dinge mit höherem Streitwert gehen. Das verspricht lustig zu werden.Wink
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(26-07-2013, 13:43)iglu schrieb: Was eigentlich auch sonst?

Gut gelaufen (sofort zu klagen war sehr gut), aber was "sonst" so mit Richtern passieren kann, lässt einem in anderen Fällen oft genug die Kinnlade runterfallen.
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Ja, allerdings. Ich erinnere mich an Verhandlungen, in denen mein Vortrag und meine Einwände mit Sätzen wie: "Das trifft auf Sie nicht zu.", oder wesentlich schlichter "Das geht nicht!", abgebügelt wurden.

Es schadet auch nicht, wenn das Rechtsgebiet nicht mit Begriffen wie Kindeswohl, Angemessenheit oder Billigkeit vollgepfropft ist.
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Glückwunsch. Wenn es halt nur immer so "einfach" wäre.
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(26-07-2013, 13:59)iglu schrieb: Ich erinnere mich an Verhandlungen, in denen mein Vortrag und meine Einwände mit Sätzen wie: "Das trifft auf Sie nicht zu.", oder wesentlich schlichter "Das geht nicht!", abgebügelt wurden.

Mein Grotten-OLG kam bereits mit fertig vorformuliertem Beschluss in die Sitzung und als ich ihn darauf hinwies, dass er das Alter meiner Kinder, natürlich zu meinen Ungunsten, verwechselt hatte (mein voreheliches Kind ist, zu seiner Überraschung, älter als meine ehelichen Kinder), meinte er nur, dass er das jetzt nicht mehr abändern würde.
Das tauchte natürlich nicht im Protokoll auf.
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