keine Angst ich bleibe Euch und dem Rest der Welt schon noch erhalten
Will den Staat Bananistan ja noch richtig schön Geld kosten
Und nein nein Mitleid brauche ich keines. Danke !
Es dreht sich mir nur darum das die Hexe nichts aber auch wirklich gar nichts mehr an Kohle von mir bekommt als den KU. Von daher wäre es für meine Seele ( wenn ich auf meiner Wolke sitze > wobei ich komme eher in die Hölle ) am beruhigsten wenn ich wüsste das Geld geht erst an das Kind wenn seine Alte "verreckt" ist. Kriegt das Kind das Geld zum Alter von z.b. lebt die KM ja noch. Und dann kann Sie das Kind genauso ausnehmen wie mich. Stichwort "Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber Ihren Eltern"
Und wie Ihr beschrieben habt. Sollte mit mir doch was sein vor dem 18ten Geburtstag des Kindes dann hat Sie Ihre Finger drin da SIE das Vermögen des Kindes verwaltet. Und das will ich unter allen Umständen vermeiden. Weil es ist das Geld des Kindes und nicht Ihres. Ist KU ja auch aber da kommt das wenigste beim Kind an. Das meisste geht für Ihr "Amusement" und Gleitcreme für Ihren neuen Lover drauf.
Ich habe mal was gelesen von einer sog. mündelsicheren Anlage.
Dort kann der "Vererber" wie Ihr auch beschrieben habt festlegen was mit dem Vermögen geschehen soll. Geht aber auch alles wieder über eine Institution. Und das will ich eigentlich nicht.
Habe folgenden Gedanken :
Das ich meine Schwester da mit ins Boot nehme.
Kann man da z.b. schreiben ?
Das im Falle meines Ablebens mein zum Todeszeitpunkt bestehendes Vermögen ( weiss ja nicht wieviel und ob da überhaupt noch was da sein wird ? ) nach einem bestimmten Schema ( z.b. 50% Aktien 50% Gold ) angelegt wird und dieses Vermögen bis zum 30ten Geburtstag des Kindes von meiner Schwester verwaltet wird. Das meine Schwester kein Zugriff auf das Geld haben soll und Sie verpflichtet ist das Vermögen zum 30ten Geburtstag des Kindes ( pardon der bis dahin erwachsenen Person ) zu übergeben. Und sollte meine Schwester vor dem Zeitpunkt wo mein Ex-Kind das Alter von 30 erreicht auch schon vorher ableben kriegt das Ex-Kind das Geld halt entsprechend früher.
1.) wird das Ex-Kind darüber informiert dass das so läuft wenn ich ablebe ?
2.) hat das Kind nicht bereits zum sofortigen Todespunktzeitpunkt von mir ein Anspruch auf einen Teil des Erbes ? ( Pflichtanteil )
Das mit dem handschriftlich und Angabe von Datum und Ort weiss ich.
Trotzdem vielen Dank für den Hinweis.
Ja ich weiss ich mache mich da zu verrückt. Aber Ihr müsst verstehen das Krieg herrscht. Absoluter Krieg und Hass. Und ich schwöre bei Gott das geht bis über den Tod hinaus. Sorry aber das muss mal raus !