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Unterhaltsoptimierung
#1
Hallo !

Bin ganz neu hier angemeldet aber eigentlich lese ich hier schon etwas länger und öfter ... Schön zu wissen das es bei anderen auch so ist und das man nicht alleine ist . !

Zu meinem Fall : Ich bin zahlender Vater von zwei Kindern ( eins davon ist zu 100 % behindert ) . Die Schule für unser behindertes Kind geht von ca 8 bis 16:00 h ..

Alles soweit gut bis auf meine Exe die sich damit brüstet nie wieder arbeiten gehen zu wollen und dauerhaft den nachehelichen Betreungsunterhalt kassieren will . Unterstützt wird sie durch eine willige Helferindustrie und die Arge .

Leider will die Arge auch nicht soviel zahlen und ist stets bemüht mich in meinen Geldleistungen an meine Ex richtig zu maximieren .

Zum Dank weil ich ein so guter Vater bin zieht meine Exe an den anderen teil von Deutschland .

Ich habe vor zum Zweck der Unterhaltsmaximierung eine UG zu gründen und mir dann ein geringeres Gehalt auszahlen zu lassen ( werd mich selber dort anstellen ) ! Die Arge kann natürlich dann natürlich ihren Teil davon abhaben . Geht das überhaupt oder kann man mir aus irgendeiner Seite daraus einen Nachteil entstehen lassen ?

Besten Dank im vorraus
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#2
(11-07-2013, 18:55)JohnDoe schrieb: Ich habe vor zum Zweck der Unterhaltsmaximierung eine UG zu gründen und mir dann ein geringeres Gehalt auszahlen zu lassen ( werd mich selber dort anstellen ) ! Die Arge kann natürlich dann natürlich ihren Teil davon abhaben . Geht das überhaupt oder kann man mir aus irgendeiner Seite daraus einen Nachteil entstehen lassen ?

Besten Dank im vorraus

Aber sicher doch. Wäre nur zu viel des Guten, hier jetzt alle Möglichkeiten der Gegenwart und Zukunft zu erörtern. Und das Meiste steht sowieso schon im Forum an der einen oder anderen Stelle.

...blöde Frage: Was ist eine "UG"?? Huh
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#3
1 Euro gmbh

Die Firma sollte auf wen anders laufen. Du bist nur Geschäftsführer. 850,- Euro brutto sollten dir reichen als Lohn. Dann aufstocken (den kompletten Unterhalt Wink )

Die Ernüchterung kommt dann vor Gericht. Das kann ich nicht abschätzen
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#4
Hallo !

Danke für die Antworten .

hmm ich glaub ich muß mehr ins Detail gehen .

Ich habe vor eine UG ( Unternehmensgesellschaft ) zu gründen . Gründen würde ich nicht selber sondern jemand anderes . Der Treuhänder tritt dann manentlich im Hamdelsregister auf .

Ich bin dann dort angestellt und beziehe wesentlich weniger Lohn als ich es jetzt tue . Es ist auch die Frage ob ich bei weniger Einkünften zu überobligatorischem Arbeiten verpflichtet werden kann ?

Ich hab einfach nur vor wieder auf die Füße zu kommen . H4 Niveau ist nichts für mich und ich arbeite gerne .
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#5
Du kannst mit keinerlei Gnade rechnen:
Das Gericht wird für dich nix abändern, es laufen also Schulden auf.
Solange du genug Unterhalt für die Kinder ausspuckst, brauchst du auch keine Anzeige wegen §170 Stgb befürchten.
Rechne damit, dass man dir jegliche vorhandenen Steine in den Weg rollen wird, wenn du Kontakt zu den Kindern haben willst.

Ich gehe davon aus, dass du heute schon den Selbstbehalt erreichst, es also nicht um ein Problem auf sehr hohem Einkommensniveau geht.
Such dir am besten zusätzlich einen Wohnsitz im grenznahen Ausland, da sind die Pfändungsgrenzen humaner weil die kein ZPO850d kennen, die UG haftungsbeschränkt solltest du evtl. auch gleich im Ausland gründen, es gibt meist ähnliche Konstrukte. Du kannst ja danach weiterhin in D arbeiten, sogar für deinen jetzigen Arbeitgeber, nur eben als Subunternehmer.
Ich würde empfehlen, die Konstruktion nicht an die große Glocke hängen, dein Arbeitgeber sollte ja nicht mit irgendwelchen rechtlichen Kniffen belästigt werden, sondern lediglich die Auskunft geben können: der Herr XY arbeitet nicht mehr bei uns.
Problem: Du musst eine Möglichkeit finden, das Geld, was sich in der UG sammelt, also die Differenz zu dem was du dir als Einkommen gönnst und dem was wirklich reinkommt in irgend einer Form so abzuzweigen, dass es dir nützlich ist. Es gibt da viele halblegale Wege: Meist geht es um einen Firmenwagen, den du natürlich niemals nie privat nutzen wirst, um geschäftliche Bahnfahrten, Essen und Vergnügungen mit Kunden und sehr viel mehr...
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#6
(12-07-2013, 08:57)JohnDoe schrieb: Ich bin dann dort angestellt und beziehe wesentlich weniger Lohn als ich es jetzt tue . Es ist auch die Frage ob ich bei weniger Einkünften zu überobligatorischem Arbeiten verpflichtet werden kann ?

Das ist der Knackpunkt. Und die Antwort lautet ganz klar: Ja!
Einfach weniger verdienen: Jederzeit. Aber deswegen auch weniger Unterhalt zahlen müssen? Nein. Du brauchst handfeste Gründe für einen Jobwechsel. Und selbst dann scheuen sich Richter, eine Senkung des Unterhalts zuzulassen.
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#7
Umzug geht schon in Ordnung, schließlich ist ja der Vater (=das familienferne Elternteil) für die Umgangskosten zuständig und wenn frau keine persönlichen Konsequenzen für ihr Handeln zu spüren bekommt, dann darf sie alles.
Nur ist dann bestimmt auch nichts anstößig dran, wenn das familienferne Elternteil dann seine Unterhaltszahlungen "optimiert".

Wo zieht sie denn hin? Zittau, Schwerin? Dort wo die Arbeitslosenquote noch dick 2stellig ist?
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#8
Hallo !

Die (h)exe zieht nach Bayern .. aber da unser Kind trotz der tollen Schulzeiten so unglaublich betreungsbedürftig ist , ist ihr leider ein Arbeiten nicht zuzumuten . Damit prahlt sie auch .. das sie nie wieder arbeiten muß.

Ich hab das ganze so satt ... leb jetzt schon auf H4 Niveau und darunter . Ehrlich gesagt ioch kann einfach nicht mehr und such einfach einen Weg um wieder hochzukommen . Welches grenznahe Ausland bietet sich an ? Hab Gottseidank einen zur Zeit gesuchten Beruf ( Krankenpfleger ) . Ich möchte einfach nur wieder Geld verdienen und es auch für mich behalten können .
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#9
Dass du Krankenpfleger bist ist natürlich eher schwierig, denn du kannst keine virtuelle Arbeitsleistung erbringen, also zum Beispiel kann ein Software-Entwickler sein Programm fast überall entwickeln und in Betrieb nehmen. Du musst also physisch an deinem Arbeitsplatz sein.

Stellen Krankenhäuser 1-Mann Unternehmer (also Subunternehmer) ein?
Gibt es die Möglichkeit der mobilen Krankenpflege? Wenn ja, kannst du ja auch als ausländische Firma auf dem Markt mitmischen.
Da fallen dir bestimmt einige Möglichkeiten ein, wie dein neuer "Arbeitgeber" deinen Einsatz entsprechend so honoriert, dass es nicht nach geldwertem Vorteil riecht.

Du solltest schon in der Lage sein genug halbkriminelle Energie und Skrupellosigkeit zu entwickeln, ansonsten überlebst du auf freien Markt des Kapitalismus nicht.

Wenn du z.B. nur soviel verdienst, dass du nur den KU bedienen kannst, geht deine Ex leer aus, es sammeln sich Schulden. Die kriegst du später per Insolvenz los, sehr einfach auch durch Verwirkung, falls deine Ex oder die ARGE vergessen zu vollstrecken.
Rückständigen KU bei einer Insolvenz loszukriegen setzt voraus, dass keine strafbare Handlung begangen wurde, eine Verurteilung nach §170 Stgb sollte vermieden werden.
Weiterhin wird deine Ex nach einigen Jahren und niedrigem Einkommen deinerseits auch keinen BU mehr zugesprochen bekommen. Insbesondere deshalb, weil die ARGE von dem Ort, an den sie hinzieht ihr unmissverständlich klar machen wird, dass Erwerbsarbeit angesagt ist.
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#10
(12-07-2013, 11:10)JohnDoe schrieb: Welches grenznahe Ausland bietet sich an ? Hab Gottseidank einen zur Zeit gesuchten Beruf ( Krankenpfleger ) . Ich möchte einfach nur wieder Geld verdienen und es auch für mich behalten können .

Norwegen.

Erstens suchen die medizinisches Personal, zweitens ist die Sprache leicht erlernbar -und drittens, das ist das Beste: Ausserhalb der EU

Das Krankenhaus in Kongsvinger sucht aktuell Personal. http://www.sykehuset-innlandet.no/jobbso.../side.aspx

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#11
Grenznahes Ausland: Im Grunde genommen ist es egal, ich würde was nehmen, was eine gute Verkehrsanbindung hat.
Ins Ausland ziehen bietet vor allem 3 Vorteile:
1. Man kann relativ einfach von der Bildfläche verschwinden und es den Verfolgern schwer machen einen wieder zu finden. (Melderecht)
2. Man lebt nach den dortigen Regeln, wodurch einige harte finanzielle Möglichkeiten des deutschen Familienrechts abgemildert werden. (ZPO 850d)
3. Man ist sicher vor Hausdurchsuchungen, die in D schon mal als Druckmittel eingesetzt werden können, zudem bleiben auch Arbeitgeber etc. von hartnäckigen Auskunftsersuchen verschont. Dadurch lassen sich zumindest teilweise zusätzlichen Einkommensquellen verschleiern. In D können Behörden relativ leicht und viel über die finanzielle Lage eines Bürgers erkunden, die deutschen Behörden können das aber im Ausland nur beschränkt und mit erheblichem Aufwand tun

Der ganz primitive Weg, also ins Ausland zu ziehen und dort eine ähnlich bezahlte Stelle wie in D anzutreten um dann einfach mehr Geld zu behalten läuft auf Dauer nicht. Man wird irgendwann gefunden, darauf sollte man sich vorbereiten.
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#12
Hallo !

Ich verstehe es gerade nicht ganz so ... angenommen ich gehe nach Norwegen ....

1. ich zahle von dort den Unterhalt weiter , wobei dann aber auch der Nacheheliche Unterhalt angepasst wird
2 ich reise über ein Drittland nach Norwegen und zahle keinen Unterhalt mehr . In diesem Falle erfülle ich doch den § 170 Stgb ,

Irgendwie ist gerade alles blöd ... wenn jemand einen Krankenpfleger in Thailand usww. sucht lasst es mich wissen
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#13
Warum sollte der nacheheliche Unterhalt so einfach angepasst werden?

Du musst doch erst mal entscheiden was du willst: Willst du in der Zivilisation so wie du sie kennst bleiben oder woanders ganz neu anfangen?
Fängst du woanders neu an, fängst du wirklich ziemlich unten an, du wirst jeden Cent selbst brauchen.

Bleibst du in Europa triffst fängst du irgendwo in der Mitte bis ganz nah dort, wo du aufhörst wieder an.
Jetzt musst du entscheiden ob du Kindesunterhalt zahlen willst oder gar nichts.

Danach richten sich dann deine weiteren Schritte.

Du kannst auch in D erreichen, dass du weder KU noch BU zahlen musst, einfach Niedrigverdiener werden und pfändungsfest machen. Wenn du dir einen höheren monetären lebensstandard gönnen willst, brauchst du eben "Freunde" die dir das über Umwege ermöglichen. Zudem musst du innerhalb von D mit ständigen repressialien leben, die du bei einem Wohnsitz im Ausland nicht hast.
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#14
@ JohnDoe

wer zuviele Bedenken hin und herwiegt, bleibt am Ende was und wo er ist.

Was hast Du zu riskieren? Du lebst hier von deiner Arbeitskraft, und du lebst anderswo von deiner Arbeitskraft. Da gibt es chon mal keine wesentlichen Unterschiede. Du zahlst hier Miete, du zahlst anderswo Miete - auch kein Unterschied. Du zahst hier Unterhalt für dein Kind, den kannst du auch aus dem Ausland zahlen. Wobei es sein kann, dass Kindesunterhalt im Ausland anders berechnet wird als hierzulande - ausserhalb Deutschlands gibt es keine Düsseldorfer Tabelle. Und nachehelichen Unterhalt? Den musst du nur zahlen, wenn du in Deutschland bleibst. Du begehst keine Straftat nach § 170StGB, wenn du Kindesunterhalt zahlst, aber keinen Ehegatten-/nachehelichen Unterhalt. Und wenn du später, in vielen Jahren, doch wieder nach Deutschland zurück kommen wolltest - dann legst du ein Jahr Pause in Frankreich ein (Wohnsitz im Elsass, Arbeitsplatz in Karlsruhe, Rastatt, Gaggenau, Ettlingen oder Freiburg) und ziehst dort eine Privatinsolvenz durch. Danach sind deine Unterhaltsschulden weg, und du kannst in Ruhe und Frieden in Deutschland weiterleben....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#15
Hi John Doe

Wie alt sind denn die Kinder?
Wie alt ist besonders das behinderte Kind? Welche Behinderung? Schwerbehindertenausweis mit wie viel % und mit welchen sonstigen Einträgen ( H,G,aG...)?
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#16
Hi Gekko !

Nimm es mir bitte nicht übel ... Ich weiß nicht wer mitliest ... über die Art der Behinderung möchte ich nichts sagen aber 100 % mit allen Merkmalen !
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#17
Hi JohnDoe

Ich nehme dir gar nicht übel. Ist schon klar, das hier ALLE mitlesen.

Aber du bist evtl. für das beh. Kind schon jetzt oder in absehbarer Zeit nicht mehr zu Uh verpflichtet. Aus diesem Grund wäre das Alter wichtig.
Bei Merkzeichen H steht dir ein Steuerfreibetrag von 3700.-Euro jährlich zu.
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#18
Hallo !

verstehe ich nicht ! Mein Kind ist 9 Jahre alt ! Kann ich den Steuerfreibetrag den beanspruchen ?
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#19
Hallo wunder !

Wie lange bist du schon im Ausland ? Bist du im Europäischen Raum ?
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#20
(13-07-2013, 09:46)JohnDoe schrieb: Hallo !

verstehe ich nicht ! Mein Kind ist 9 Jahre alt ! Kann ich den Steuerfreibetrag den beanspruchen ?

Ja. Das kannst du. Wenn KM auch arbeitet wird Freibetrag hälftig gewährt. Sonst steht dir alles zu. Ruf mal bei Finanzamt an und frage an welche Unterlagen du brauchst.

Und les mal Punkt 2.3.1 und 2.3.2 von dem hier:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_r...n-384.html
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#21
Danke Gekko ! Ich muß aber wahrscheinlich bis zum 18 Lj meines Kindes zahlen oder ? Falls mir nicht vorher ein anderer Weg einfällt ! Bitte verstegt mich nicht falsch , ich kann einfach ich mehr ....

Dauerhaft zahlen , hab noch nicht mal mehr das schwarze unter dem Nagel was übrig bleibt ! Ich muß jetzt einfach eine Entscheidung treffen die mir gut tut .

Hab mittlerweile alles erwogen Legal , ilegal oder sonstiges ... Ich bin halt sehr unentschlossen was ich überhaupt noch tun kann . Wenn ich nur 300 - 400 Euro mehr hätte wäre alles gut ! Aber die Arge lässt mir nichts mehr übrig .
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#22
Ja, für dieses Kind solltest du nur bis zum 18ten aufkommen müssen. Dieses Ende ist ab zu sehen.
Kommt jetzt darauf an wie lange du für das 2. Kind noch zu zahlen hast.
Ich an deiner Stelle (und mir ging es genau so) würde versuchen keine Unterhaltsschulden auflaufen zu lassen. Geht ein Nebenjob von dem keiner weis.
Wie ist denn der UH für die Ex ausgehandelt.
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