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das recht war schon immer dehnbar und daran wird sich zukünftig wohl kaum etwas ändern. die religiösen schwachköpfe sind zwar dumm, aber eben ziemlich zahlreich. also kriegen sie in der regel auch was sie wollen. bis hin zur genitalverstümmelung bei kindern, da greifen menschenrechte und das recht aufkörperliche unversehrtheit auf einmal nicht mehr.
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Hinterher will´s keine/r gewesen sein.
Die Vorsitzende des Ethikrates, Christiane Woopen, bekommt jetzt wohl kalte Füße, wenn sie sich vom Eckpunktepapier, wenn auch reichlich merkwürdig zusammengefasst begründend und vorsichtig, distanziert.
Sie unterscheidet nun zwischen den Religionen und dem Alter der gefälligst zu beschneidenden Jungen.
Zitat:... muslimische Kinder, die anders als jüdische in aller Regel erst später beschnitten würden, müssten nach ihrem Einverständnis gefragt werden. "Und wenn ein Kind deutlich macht, dass es nicht will, dann müssen die Eltern davon ablassen", so Woopen.
Mein Lösungsvorschlag: Die muslimischen Kinder werden "in aller Regel" deutlich früher beschnitten, dann braucht´s keine dummen Fragen.
Und Woopen konnte sich der überraschenden Erkenntnis nicht entziehen, dass unterhalb von Wolkenkuckucksheim Wer am rumnörgeln ist und hat auch Begründungen gefunden.
Zitat:"Erstens haben sich viele mit diesem Thema vorher nie auseinandergesetzt.
Und es geht um Kinder - das mobilisiert Schutzinstinkte." Außerdem gebe es in der Gesellschaft eine zunehmende Fremdheit gegenüber Religionen: "Das habe ich am Anfang der Debatte gar nicht glauben wollen"
all-in.de
Ich hatte zuerst nicht glauben wollen, dass mir EUdSSR-Genossin Bundeskomikerin zum Thema versuchte das Maul zu verbieten.
Die vergangenen Monate waren halt für etliche Menschen voller Überraschungen. Ich hoffe auf weitere Überraschungen, z.B. in Form von massenhaften Kirchenaustritten in den kommenden Jahren, oder - höchst unwahrscheinlich - in Form eines Bewusstseinswandels aufseiten der Beschneidungen befürwortenden religiösen Fanatiker.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
Justizstaatssekretär Dr. Max Stadler hat heute den Gesetzentwurf zur Beschneidung im Bundesrat vorgestellt. Die Länderkammer leiste einen wichtigen Beitrag dazu, den Zustand der Rechtsunsicherheit zu beenden, erklärte Stadler. Die rechtliche Verunsicherung war durch ein Urteil des Landgerichts Köln entstanden, das Beschneidungen von Jungen als rechtswidrig angesehen hatte. „Jüdisches und muslimisches Leben bleibt in Deutschland auch in Zukunft möglich“, sagte Stadler weiter. Es werde weiterhin möglich sein, diese religiösen oder traditionellen Riten in Deutschland auszuüben.
http://www.bmj.de/DE/Service/Newsletterv...2_005.html
(Hervorhebung durch mich)
Huhuuuu...., Traditionelle und religiöse Riten.....!
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"Es werde weiterhin möglich sein, diese religiösen oder traditionellen Riten in Deutschland auszuüben."
Gilt natürlich nur für die unterste Kategorie von Menschen, also Jungs und männliche Säuglinge.
Wer sich den Geschlechtsteilen der Creme de la Creme der Bevölkerung (Frauen und Mädchen) vergreift und dort irgendwelche religiösen oder rituelle Traditionen angibt, muß weiterhin mit Strafe und Ausweisung rechnen.
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22-12-2012, 17:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-12-2012, 17:56 von sorglos.)
Nun gibt es also ein Beschneidungsgesetz. Allerdings will die fachliche Debatte darüber nicht abbrechen.
http://blog.beck.de/2012/12/13/beschneid...-tradition
Auch die öffentliche Meinung gibt keine Ruhe:
Zitat:Mehrheit der Deutschen gegen Beschneidungsgesetz
Für den Bundestag ist die Angelegenheit erledigt, für das Volk noch nicht: Laut einer repräsentativen Studie ist die Mehrheit der Deutschen nicht einverstanden mit dem jüngst verabschiedeten Gesetz zur Beschneidung von Jungen.
70 Prozent der Deutschen lehnen das vor rund zwei Wochen vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossene Gesetz zur Beschneidung von Jungen ab.
http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...74473.html
Sehr drastisch bringt es ein Kommentator der FAZ auf den Punkt:
Zitat:Die körperliche Unversehrtheit des einzelnen Kindes muss hinter der Unantastbarkeit der deutsch-jüdischen Symbiose zurückstehen.
http://www.faz.net/aktuell/politik/inlan...91531.html
Für die hiesige Diskussion ist jedoch eher von Bedeutung, dass damit ein neues Privileg für die Alleinsorge-Mutti geschaffen wird.
Bemerkenswert, dass hier eine Sorgerechtsänderung mal eben in 3 Monaten durchgepaukt wird, wenn die Religions-Muftis rufen. Aber für die Väter schaffts man trotz EGMR-Verurteilung in 3 Jahren nicht...
Besonders die nichtverheiratete Mutter soll dann jahrtausendealte Traditionen umsetzen. Ein bitterer Treppenwitz.
Sie kann dann nach dem Willen des Gesetzgebers 6 Wochen, oder 8 Wochen oder nach Fr. Schwabs Wünschen unendlich viele Wochen völlig allein bestimmen und am Körper des Jungen rumschnippeln lassen.
Selbstverständlich und völlig logikfrei sind so Politikfiguren wie Norbert Geis, usw. der Meinung eine Mutti könne im Wochenbett über so was schwieriges wie ein reversibles Sorgerecht nicht nachdenken. Aber die gleiche Mutti soll in der Lage sein, binnen Tagen in die katholische Kirche zur irreversiblen Taufe zu rennen oder den endgültigen Schnitt am Kind vollziehen zu lassen.
Schneller als die Justiz arbeiten kann:
Zitat: Hans-Otto Burschel
Direktor des Amtsgerichts
15.12.2012
Bei alleiniger elterlicher Sorge trifft der Alleinsorgeberechtigte die Alleinentscheidung über die Beschneidung.
Bei gemeinsamer elterlicher Sorge wäre bei Meinungsverschiedenheiten ein Verfahren nach § 1628 BGB einzuleiten. Bei jüdischen Buben, die bereits am 8. Lebenstag beschnitten werden sollen, dürfte dies indes auf erhebliche praktische Schwierigkeiten stossen.
http://blog.beck.de/2012/12/13/beschneid...ment-44011
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Das betrifft alle Eltern mit unterschiedlichen Ansichten, auch die mit gemeinsamer Sorge, innerhalb von acht Tagen kann nichts entschieden werden. Ich stelle mir das generell (unabhängig von Fristen) für die Richter ziemlich kritisch vor, im Grunde verurteilen sie damit ziemlich direkt ein Kind zur Beschneidung wenn sie den Elternteil machen lassen, der dafür ist.
Gelöst werden kann das nicht mit dem vorliegenden Gesetz, weder das zur Beschneidung noch die grundsätzliche Sorgerechtsumsetzung. Dann müsste die gemeinsame Sorge ernst genommen werden, indem wirklich zwei Unterschriften vorliegen müssen, ansonsten passiert gar nichts. Nicht nur im Rahmen einer sorgerechtlich relevanten Entscheidung, sondern auch z.B. bei einer Abtreibung. Umbringen ist ja wohl noch drastischer wie an Geschlechtsteilen was abschneiden.
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Eine Anett Keller sah sich offenbar genötigt einen Artikel zur Verstümmelung von Mädchen in Indonesien zu veröffentlichen.
Für mich stand schon nach lesen der Überschrift fest: taz zahl ich nicht.
War auch gut so, denn der Artikel scheint von einem Menschen geschrieben, der sich seit Juni vergangenen Jahres irgendwo abseits jeder Zivilisation aufgehalten hat und nun urplötzlich wieder auftaucht, um mit dem mickrigen Kenntnisstand dort anzuknüpfen, wo er zuvor mal aufhörte.
Vielleicht aber ist Ignoranz und (gespielter?) unbändiger Hass auf alles Männliche einfach nur die notwendige Grundvoraussetzung, um im Dunstkreis des Radikalfeminismus physisch bestehen zu können? Die Frage kann ich nicht abschließend beantworten, wohl aber vorliegende journalistische `Qualitätserzeugnisse´ als Indizien heranziehen. So wie dieses.
Zitat:Nach islamischer Lehre sei es bei weiblichen Beschneidungen ausreichend, die Klitorisvorhaut zu entfernen, so der MUI-Chef Maruf Amin.
Es ist also konkret die Rede von Typ I (a). Einer Form der weiblichen Genitalbeschneidung (Klitorisvorhaut), die, zählt man die betroffenen Nervenenden, nicht einmal annähernd an die der männlichen Vorhaut heran kommt. Nun könnte die Autorin auch die Kräfte gegen Beschneidungen an Kindern bündeln, was sie aber nicht tut, sondern im Gegenteil ihre Leserschaft auf Kollisionskurs zwingt.
Die Lager im groben Überblick - und besonders traurig, dass wieder einmal ein sich als Mann ausgebender Mensch mit all seiner Unkenntnis den schlechten Artikel zu rechtfertigen such (Alexander Freund)t:
Zitat:25.01.2013 08:56 Uhr
von Thorsten Reinert:
Tja, ihr GutmenschInnen:
Wer bei der Beschneidung von Jungen "A" sagt, muss auch zur Beschneidung von Mädchen "B" sagen.
Zitat:25.01.2013 09:47 Uhr
von Alexander Freund:
@Thorsten Reinert: Was ist das denn für ein bescheuerter Kommentar? Die Beschneidung von Jungen und Mädchen ist in der Praxis mal ganz verschieden. Während bei "A" nur die Vorhaut entfernt wird, wird bei "B" die Klitoris beschnitten, um die Lust der Frau zu unterdrücken. Das ist das Gleiche, als würde man bei "A" die Eichel abschneiden!
Die Beschneidung von Frauen und Mädchen ist ein grausamer und, wie im Artikel beschrieben, nichtmal religiös motivierter Akt. Es dient einzig der Unterdrückung der Frau auf eine weitere brutale und erniedrigende Weise.
Soetwas darf nicht passieren.
Ich vermute: Keinesfalls darf es sein, sich auf ein Zweckbündnis mit Gegnern der Beschneidung von Jungen einzulassen, weil es bei der Gruppe schließlich um Fremdenhasser im Allgemeinen und Antisemiten im Besonderen handelt, oder mindestens in Teilen handeln könnte. Auch und gerade, wenn sich diese dadurch zusätzlich verdächtig machen, indem sie sich gegen religiös begründete Beschneidung aller Kinder aussprechen.
So schwindet dann auch langsam aber sicher der Rückhalt in der Gesellschaft, wenn es darum geht Ungleichbehandlungen aufzudecken und zu beseitigen, weil alles Männliche offenbar längst überwunden ist.
Und ich frage mich: Was ist das für eine unmenschliche Religion, die Menschen wie Anett Keller dazu zwingt, sich selbst zu manipulieren, Tabus zu verordnen und sich denen bedingungslos und absolut zu unterwerfen?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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Das Thema ist einfach nicht tot zu kriegen.
Die Stuttgarter Zeitung bringt einen etwas längeren Beitrag zu Beschneidungen von Jungen.
Der Redaktion des Fachblattes "Pediatrics" lag bereits im Oktober vergangenen Jahres ein Beitrag der Gegenposition zur amerikanischen Kinderärztevereinigung (AAP) vor, die nun, am 18.03.2013, veröffentlicht wurde.
Nun haben sich also doch noch ein paar "Komiker" durchgesetzt und auf Umwegen den Weg in die deutsche Medienlandschaft gefunden.
Neben der Stuttgarter Zeitung (26.03.), sind es
auch die Zeit (am 18.03.),
Tagesspiegel, humanistischer Pressedienst (am 19.03.), Umwelt-Panorama (19.03.), Wiesbadener Kurier (26.03.).
Vielleicht waren es noch ein paar mehr.
Und wie überall, wo Menschen ganz doll an etwas glauben:
Zitat:Die amerikanische Beschneidungspraktik geht auf den Gründer der dortigen Ärztevereinigung, Lewis Sayre, zurück, der vor 140 Jahren geglaubt hatte, viele physische und psychische Leiden hätten ihre Ursachen im Genitaltrakt und die Beschneidung sei ein probates Mittel, diese Probleme zu lösen. Gleichzeitig wollte man damit gegen Masturbation angehen und etwas für die Hygiene tun.
Nachvollziehen kann ich die Begründung zur Hygiene, weil es damals keine Haushaltspapierrollen gab und die Masturbationskleckse in irgendwelchen Textilien versickerten.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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Durchgesetzt hatten sich die Juristen - gegen die Ärzte, gegen die Mehrheitsmeinung. Erstere wissen, dass mit dem Gesetz Fakten geschaffen wurden, die im deutschen politischen Blockparteiensystem nicht mehr umkehrbar sind. Es reicht jetzt, sich im Sessel zurückzulehnen und zu schweigen, Kritik wird nichts mehr bewirken.
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§226a StGB nach §226 (schwere Körperverletzung) wurde jetzt beschlossen:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/137/1713707.pdf
http://www.heise.de/tp/blogs/5/154595
§226a Verstümmelung weiblicher Genitalien
(1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.“
Beschneidung bei Mädchen ist jetzt besonders hervorgehoben und härter bestraft als es bisher. Sie steht jetzt schwerer Körperverletzung nach Definition des §226 Abs. 3 gleich.
Ich bin ziemlich sprachlos. Mit ein unglaublichen Chuzpe wurde mit wenig zeitlichem Amstand erst die Beschneidung für Jungen in §1631d BGB explizit erlaubt, sogar durch medizinische Laien, und dann die ohnehin immer schon verbotene Beschneidung von Mädchen noch weiter strafverschärft und gesondert genannt - ziemlich einzigartig im StGB. Strafbar ist auch die blosse Entfernung der Klitorisvorhaut, es wird nichts unterschieden.
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09-07-2013, 19:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-07-2013, 19:56 von StrengGeheimerInformant.)
Die Bigotterie
unserer Legeslativ-Judikativen macht eigentlich nur noch wütend. Trotzdem danke für den inhaltlichen (und wertvollen) Hinweis, den ich ordentlich weiter verteilt habe.
Wie ich schon in einem anderen Thread geschrieben habe, sind Labien (innere Schamlippen) mehr wert - als eine Vorhaut. Erstaunlich, dass sowas nun auch noch in Gesetzestexte gegossen wird und damit ein erbärmliches Bild auf unseren (meist mit Juristen besetzten) Bundestag wirft.
Grundsätzlich ist jede Verstümmelung von Kindern abzulehnen und imho tatsächlich auch unter Strafe zu stellen - aber für Jungs und Mädchen!
Der größte Unfug, der sich in den Köpfen Vieler festgesetzt hat ist, dass eine s.g. "pharaonische Beschneidung", sprich die Entfernung der Klitoris ein Standard ist. Soweit ich informiert bin, liegt diese bei maximal 10 Prozent. Der 'Rest' -also das Gros- geht den Mädchen an die Labien oder Reduzierung der die Klitoris schützenden Vorhaut. Und das ist genau so verwerflich, wie die Entfernung der männlichen Schutzhülle! Bigott auch das Verhalten unserer Medien, z.B. aktuell im Focus auf Seite 2 zu lesen, wo Hinweise zu den Schönheitsreparaturen, denen sich Frauen durch Labienreduktion freiwillig unterziehen ... (wird Selbstverstümmlung demnächst dann auch im StGB bei Frauen geahndet?)
Wie ein Jurist das Ganze allerdings betrachten, kann man ja hier aktuell 'bewundern' ...
Völlig unverständlich(!):
- In Afrika sterben pro Jahr mindestens 50 Jungs an Beschneidungen
- welche meist von Frauen mit rostigen Rasiermessern ausgeführt werden
Wer, wie ich, als Kind mal eine Phimose hatte, dürfte wissen, wie schmerzhaft solche Behandlungen sind.
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12-07-2013, 10:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-07-2013, 10:47 von StrengGeheimerInformant.)
Das unantastbare Geschlecht
In Deutschland wird jetzt Genitalverstümmelung bestraft – aber nur, wenn Frauen die Opfer sind
Im Mai dieses Jahres waren es mindestens 30 Tote allein in der südafrikanischen Provinz Mpumalanga. Kinder und Jugendliche, denen ihr Geschlecht zum Verhängnis wurde – das männliche. Sie starben an den Folgen ihrer Beschneidung, sind verblutet oder an einer Infektion zugrunde gegangen. Rund 30.000 Jungen werden Jahr für Jahr in Südafrika beschnitten. Nicht in Krankenhäusern, sondern an sogenannten Initiationsschulen; Einrichtungen, an denen die Beschneidung mit primitivsten Mitteln von Personen vorgenommen wird, die keine Ärzte sind. Die Beschneidung ist in vielen Gebieten Afrikas Teil eines Initiationsritus.
Für den Deutschen Bundestag war das bislang kein Grund, die Beschneidung von Jungen gesondert unter Strafe zu stellen. Die Beschneidung von Mädchen hingegen schon. Der Ende Juni neu geschaffene Paragraf 226a des Strafgesetzbuches (StGB) trägt die Überschrift "Verstümmelung weiblicher Genitalien" und lautet: "Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft." Das Höchstmaß der Strafe liegt damit automatisch bei 15 Jahren.
Wie schafft man es, einen so harten Verstoß gegen das verfassungsmäßige Diskriminierungsverbot durchzusetzen? Indem man ihn verbrämt. Darin hatten die Verantwortlichen Übung, denn das mussten sie schon für die Legalisierung der Jungenbeschneidung tun....
Weiterlesen in "Die Zeit", Das weibliche Geschlecht ist sakrosankt, das männliche disponibel
Bemerkenswert ist auch der letzte Absatz in dem Artikel von Tonio Walter:
... In Verbindung mit Paragraf 1631d BGB, der die Beschneidung von Jungen legalisiert, verkündet der neue Tatbestand damit folgende Botschaft: Das, was eine Frau körperlich ausmacht, ist unantastbar. Aber das, was einen Mann körperlich ausmacht, darf zurechtgeschnitten werden. Das weibliche Geschlecht ist sakrosankt, das männliche disponibel. Juristisch ist Paragraf 226a nicht so schlimm; ihn wird das Bundesverfassungsgericht kassieren. Allerdings müssen wir überlegen, wie viele Botschaften dieser Art wir Männern und Jungen noch zumuten möchten..
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Ich wünsche allen BT-Abgeordneten, die das Herumschnibbeln an kleinen Jungs legalisiert haben, jeden Morgen ein gepflegtes K.tzen.
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Woher nimmt er das Wissen, dass die Bundesverfassungsgerichtin §226a StGB kassieren wird?
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17-07-2013, 06:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-07-2013, 07:07 von StrengGeheimerInformant.)
Aus einem anderen Forum:
Zitat:.
Die Ungeheuerlichkeit der zwielichtige Gesetzgebung lässt sich anhand des Artikels gut zusammenfassen, wenn man ihn rückwärts liest:
Interessant ist noch ein Blick auf den schon existierenden Paragrafen 226 StGB (ohne kleines "a"). Früher erhöhte er die Strafe bei einer Körperverletzung, wenn das Opfer seine "Zeugungsfähigkeit" verlor. Jetzt heißt es "Fortpflanzungsfähigkeit".
Denn es verstieße gegen Artikel 3 Grundgesetz, wenn das Strafgesetzbuch die Zeugungsfähigkeit des Mannes als wichtiger ansähe als die Empfängnis- und Gebärfähigkeit der Frau. Umso gespenstischer wirkt nun der ausschließlich auf das weibliche Geschlecht bezogene Paragraf 226a.
In Deutschland wird jetzt Genitalverstümmelung bestraft – aber nur, wenn Frauen die Opfer sind
Der Ende Juni neu geschaffene Paragraf 226a des Strafgesetzbuches (StGB) trägt die Überschrift "Verstümmelung weiblicher Genitalien" und lautet: "Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft." Das Höchstmaß der Strafe liegt damit automatisch bei 15 Jahren.
Quelle
Anmerkung: Behandelt und revers zitiert wird dort der Artikel in "Die Zeit" von Tonio Walter. Man kann nur hoffen, dass jemand die Muße, das Geld und den Langmut hat, gegen diese verstümmelnde Geschlechterapartheid zu klagen vor dem BVerfG.
Ich hoffe, die wissen wenigstens noch, was sie tun ...
__________
p schrieb:Woher nimmt er das Wissen, dass die Bundesverfassungsgerichtin §226a StGB kassieren wird?
Vermutlich, weil er Strafrechtler ist und mittlerweile als Prof.jur. in Regensburg doziert. Insofern traue ich ihm schon einiges an Sachverstand und Einschätzungsvermögen zu. Das gerade er aus dem Dunstkreis SPD und FES (Friedrich Ebert Stiftung) kommt, macht die Sache eigentlich noch brisanter
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Es gab über Jahrzehnte Wehrpflicht für Männer. Das war offensichtlich eine Benachteiligung von Männern gegenüber Frauen und offenkundig keine.
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Auch das wurde damals schon damit begründet, das Frauen ja die Schwangerschaft erdulden müssten.
Also alle evtl. Nachteile von Männern wurden immer schon mit diesem Joker überstochen.
Allerdings ist mir schon damals auch noch nie etwas von einer Wehrpflicht für kinderlose Frauen zu Ohren gekommen.
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Tja, aber dass es möglich ist, an Jungen straffrei ´rumzuschippeln, an Mädchen aber nicht, ist schon Ausdruck von pervertiertem Denken.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Die Verfassungrichter können alles für grundgesetzkonform erklären. Das Grundgesetz ist hinreichend schwammig formuliert.
Wenn jemand einen Hund und einen Hasen füttern soll, und beiden Löwenzahn gibt, ist das eine Benachteiligung des Hundes. Der Hund ist anders als der Hase, und das soll berücksichtigt werden.
Mit genau diesem Argument kann man sogar unterschiedliche Behandlung von Menschen verschiedener Ethnien (Wann ist wohl dieses Wort so veraltet wie Rasse, und durch was ist es dann ersetzt?) recht-fertigen. Man muss nur unterstellen, dass sie verschieden seien, und Gleichbehandlung eine Benachteiligung sei.
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Arne Hoffmann verlinkt zu einem Artikel in der FAZ.
Um religiös motivierte Genitalschnippeleien an Jungen geht es im Artikel in vordergründig mal nicht. Es geht darum, in welchem Maß diese in den vergangenen Jahren (vor § 1631d BGB) zugenommen hatten und wie diese von den Ärzten abgerechnet wurden.
Zitat:In den vergangenen fünf Jahren ist die Zahl ambulanter Beschneidungen von Jungen unter fünf Jahren um ein Drittel gestiegen. Für Kinderchirurgen ist das ein gutes Geschäft. Es gibt Hinweise auf Abrechnungsbetrug.
Interessant, dass so einige Kommentiernde so gar nicht bei der Sache bleiben wollen und dafür noch jede Menge Bewertungssternchen erhalten.
Der Abrechnungsskandal wird meist mit der - von Bundeskomikerin und Hofstaat befürworteten - rituellen Beschneidung in einem Atemzug behandelt.
FAZ:
Zitat:Die Zahl der ambulanten Beschneidungen von Jungen unter fünf Jahren ist in den Jahren 2008 bis 2011 um 34 Prozent gestiegen...obwohl die Zahl der versicherten Jungen im gleichen Zeitraum um fünf Prozent sank.
BGB, § 1631d (1): Zitat:Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
Christine Woopen: Zitat:... muslimische Kinder, die anders als jüdische in aller Regel erst später beschnitten würden, müssten nach ihrem Einverständnis gefragt werden. "Und wenn ein Kind deutlich macht, dass es nicht will, dann müssen die Eltern davon ablassen".
Bluter:Zitat:Mein Lösungsvorschlag: Die muslimischen Kinder werden "in aller Regel" deutlich früher beschnitten, dann braucht´s keine dummen Fragen.
Hätte man die Einwilligung der aus religiösen Motiven heraus zu beschneidenden Kinder ernsthaft in Erwägung ziehen wollen, hätte es einer entsprechenden Altersgrenze bedurft. Diese Altersgrenze hätte dort gezogen werden müssen, wo sie schon im Zusammenhang mit der Religionsmündigkeit festgekegt wurde: Mindestens ab Vollendung des 10., günstiger, weil (regelmäßig) reifer und mündig, ab Vollendung des 14. Lebensjahres.
Nun, da die Fakten geschaffen wurden, ist wohl guter Rat teuer, sehr geehrte und ausgenutzte Frau Christine Woopen?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
Mit einer Aufklärungskampagne will die Stadt Kassel weiblichen Einwanderern und Flüchtlingen jetzt helfen. „Wir wollen mit der Kampagne in erster Linie informieren. Auch uns war nicht allen bewusst, wie verbreitet weibliche Genitalbeschneidung ist.“
Frau Ines Wegmann ist Kinderschutzfachkraft der Abteilung Kindertagesbetreuung beim Kasseler Jugendamt.
http://www.hna.de/kassel/vertrauen-elter...92129.html
Frau JugendamtKinderschutzfachkraft beachte das Bild mit der Unterschrift: Zwei Mädchen bei einer Aufklärungsveranstaltung in Kenia neben einem alten Messer....
Ich sehe da eindeutig zwei Jungs und einer von beiden ziemlich verängstigt dreinschauend. :-(
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