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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
(05-08-2013, 14:50)p schrieb: Die Truppen ziehen halt an eine andere Stelle und greifen da an.
ja, weil man ihnen die Möglichkeit dazu eröffnet.
Automatisches gemeinsames SR von Geburt an bei feststehender Vaterschaft könnte das verhindern.
Dann müsste die Mutter, die damit nicht einverstanden ist, auf dem Klageweg versuchen, das alleinige SorgeR zu erhalten.
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Zitat:Dann müsste die Mutter, die damit nicht einverstanden ist, auf dem Klageweg versuchen, das alleinige SorgeR zu erhalten.

Was im Zweifel auch kein Problem darstellen würde.
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Es macht prozessual einen großen Unterschied, ob ich selbst Klage erheben muss, oder mit einer lapidaren Einrede den Antrag des Vaters kaputt machen kann.
Schon die Rechtsgrundlagen sind/ wären unterschiedlich!
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(05-08-2013, 16:13)Ibykus schrieb: Automatisches gemeinsames SR von Geburt an bei feststehender Vaterschaft könnte das verhindern.

Bei ehemals Verheirateten verhindert es nicht viel. Geklagt wird trotzdem, massenhaft wegen Umgang, häufig immer noch wegen Sorgerecht (will allein haben). Und die Missachtung sorgerechtlich relevanter Tatbestände findet fröhlich weiter trotz gemeinsamer Sorge statt. Schon mal auf einen Anmeldebogen einer Schule gesehen?

Recht ist ein Sieb. Macht von weitem einen festen Eindruck, von nah betrachtet rinnt alles durch tausend Löcher durch. Erst wenn das "jedes Kind hat zwei gleichverpflichtete Eltern" so einen breiten Konsens darstellt wie Schulpflicht und Verstösse dagegen allgemeine Missbilligung sowie klare Reaktionen verschiedener Ebenen hervorrufen, könnte das Thema gelöst sein.
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(05-08-2013, 18:51)p schrieb:
(05-08-2013, 16:13)Ibykus schrieb: Automatisches gemeinsames SR von Geburt an bei feststehender Vaterschaft könnte das verhindern.
Bei ehemals Verheirateten verhindert es nicht viel.
doch!
Die Verhinderung des gemeinsamen SR geschieht wesentlich häufiger, weil derzeit noch einfacher, als die Aufhebung.

p schrieb:Geklagt wird trotzdem, massenhaft wegen Umgang,...
um den es ja hier nicht geht...

p schrieb:.... häufig immer noch wegen Sorgerecht (will allein haben).
nochmal:
Die Verhinderung des gemeinsamen SR geschieht wesentlich häufiger, weil derzeit noch einfacher, als die Aufhebung.

Viele Mütter nehmen die einfache Möglichkeit an, dem Antrag des Vaters zu widersprechen. Die Schwelle zur Klageeinreichung ist 1. bedeutend höher und führt 2. in wesentlich weniger Fällen zum Erfolg.

Wer es Müttern einfach macht, muß sich nicht wundern, wenn gemSR seltener übertragen wird.

Wir sollten darauf hinwirken, die Schwelle zur Verhinderung des gemSR zu erhöhen.

Die Parole herauszugeben "es macht alles keinen Sinn" ist wenig zielorientiert.
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Das sind deine (üblichen) juristischen Spiegelfechtereien. Es ist so, wie @p gesagt hat: die finden schon einen Weg.

Gleichwohl bin ich trotzdem für gemeinsames Sorgerecht ab Feststellung der Vaterschaft.Wink

Davon abgesehen würde vieles Sinn machen, aber es ist eben Konjunktiv.
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(05-08-2013, 10:12)p schrieb: Ich werde aus der Gesetzesbegründung zitieren:
Und was soll das bringen? Das arrogante Richtergesocks wird Dir erwidern, dass es die "Gewalt" inne hat, unabhängig von der Gesetzesgebung entscheiden kann.
Den langen Weg bis zum EurGH muss Dir niemand erklären.
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(05-08-2013, 19:31)Ibykus schrieb:
p schrieb:Geklagt wird trotzdem, massenhaft wegen Umgang,...
um den es ja hier nicht geht...

Im Thread nicht, aber das ist ein erstklassiges Beispiel für eine der blossen Frontverlagerung. Gefochten wird unter Einsatz der üblichen Helfershelfer (JA, Richter & andere Juristen, manchmal noch Gutachter) halt bei anderen Koordinaten. Kann ich dir das Sorgerecht nicht verweigern, verderbe ich halt den Umgang und du musst klagen, ätschebätsch...

Oder als Beispiel: Kann ich dir nicht mehr so leicht eine Ohnfeige verpassen, trete ich dir halt in die Beine. Grundlage und Konsens, dass Gewalt nicht statthaft ist fehlt weiterhin. Übersetzt: Jedes Kind hat zwei ihm gleichverpflichtete Eltern. Diese Grundlage fehlt.

Aber das sind nur so Gedanken. Ich bin halt lange dabei, habe eine Reihe sogenannter "Reformen" erlebt und habe das Gefühl, dass sich Fronten immer nur verlagert haben, aber die grundsätzliche Verachtung und Ungleichbehandlung von Vätern hat sich nicht geändert. Im Endeffekt hat keine Reform etwas von den jeweiligen Versprechungen bewirkt. Eine nachträgliche Evaluation der Reformwirkungen hätte katastrophale Ergebnisse ergeben. Es hat ziemlich eindeutige Gründe, wieso sich das Rechtswesen so strikt gegen Qualitätssicherung und Leistungsmetriken sperrt.

Aber vielleicht sind das ja Fehlannahmen und wenn man nur das "richtige" Recht erfindet, wird alles gut.... ich bin darüber hinaus, tiefgreifend zu argumentieren, bewirkt eh nicht das Geringste.
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(05-08-2013, 20:37)p schrieb: .... ich bin darüber hinaus, tiefgreifend zu argumentieren, bewirkt eh nicht das Geringste.
Es funktioniert maximal im Einzelfall, wo ein Vater wirklich auf Verständniss trifft, und die Institutionen ihm nicht jeden Tag in den Rücken treten (können).
In den allermeisten Fällen sind Väter die größten Gegner der Väter!
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(05-08-2013, 20:37)p schrieb: Jedes Kind hat zwei ihm gleichverpflichtete Eltern. Diese Grundlage fehlt.
eben!
Deshalb gemeinsames SR von Geburt des Kindes an.
Dann sehen wir weiter. Schritt für Schritt.

p schrieb:... wenn man nur das "richtige" Recht erfindet, wird alles gut.... ich bin darüber hinaus, tiefgreifend zu argumentieren, bewirkt eh nicht das Geringste.
"richtiges" Recht gibt es nicht. Aber es gibt Entscheider, die sich an das Recht und an die Rechtsordnung orientieren.
Und leider gibt es -offenbar insbesondere im Familienrecht- welche, die es sich "leicht" machen, indem sie mütterorientiert entscheiden, weil sie nicht wissen, was Kindeswohl bedeutet.

Die Einen müssen wir stärken - die anderen bekämpfen.
Indem wir pauschalieren, entlassen wir die konkreten Täter aus ihrer Verantwortung.
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(06-08-2013, 00:35)Ibykus schrieb:
(05-08-2013, 20:37)p schrieb: Jedes Kind hat zwei ihm gleichverpflichtete Eltern. Diese Grundlage fehlt.
eben!
Deshalb gemeinsames SR von Geburt des Kindes an.

Ja, eben. Mit einem juristischen Einzelfaktor. Das ist mein Zweifel. Die kaputte Grundlage in der Gesellschaft bleibt weiter bestehen. Und beeinflusst neben tausend anderen Dingen auch die juristische Praxis, wie wie jetzt wieder an den Fällen in diesem Thread sehen.
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Na ja: Jemanden was geben (Wofür braucht er das überhaupt?) oder jemandem was wegnehmen (Nö, ist meins/seins...) wären auch im nichtjuristischen Verständnis schon sehr unterschiedliche Ausgangslagen...

Automatische geS wäre mMn schon Treibmittel zur Veränderung der gesellschaftlichen Haltung.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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(06-08-2013, 08:29)p schrieb: Die kaputte Grundlage in der Gesellschaft bleibt weiter bestehen. Und beeinflusst neben tausend anderen Dingen auch die juristische Praxis, wie wie jetzt wieder an den Fällen in diesem Thread sehen.
ja, ja! Die kaputte gesellschaftliche Grundlage ...
Und wenn die es nicht ist, dann ist es die Einwirkung der Sonnenstrahlen auf die Homosexualität der Pflastersteine.

Ich sehe das so:
In der Zauneggerentscheidung wurde erreicht, dass Deutschland wegen seines verfassungswidrigen § 1626a nicht verheirateten Vätern einen gesetzlich geregelten Zugang zum gemSR unbeachtet mütterlicher Zustimmung schaffen muss.
Damit war klargestellt, dass Deutschland über viele Jahre hinweg Menschenrechte verletzt hatte. Die Gauner und Ganoven sind und waren insofern nicht die Väter, sondern u.A. eine Justiz, die nicht zu erkennen fähig war, was RA Rixe dem EuGHMR klarmachen konnte. Immerhin war es deutschen Famlienrichtern auch möglich gewesen, dem EuGHMR Zweifel hinsichtlich der menschenrechtsverletzenden Auswirkungen des 1626a vorzulegen.
Nichts stattdessen! Für mich ein Indiz, dass Stümper und Dilettanten bis dato das Kindeswohl verwalteten.

Danach hatte das BVerfG gezwungener Maßen den Gesetzgeber zu einer Neuregelung verpflichtet und bis dahin nach Maßgabe der positiven Kindeswohlprüfung nicht verheirateten Vätern eine Antragsmöglichkeit geschaffen. Schon damals habe ich darauf hingewiesen, dass die Politik damit aufgefordert war, den Teufel mit dem Belzebub auszutreiben und wurde prompt als Skeptiker 'verschrieen'.

http://www.väterwiderstand.de/index.php?...tid=1:news

Nun haben sich Politiker 'über den Tellerrand hinaus' gewagt und den Zugang insofern erleichtert, indem gesetzlich eine negative Kindeswohlprüfung gefordert ist.

Auch das ist -da sind wir uns wohl zwischenzeitlich einig (es gab ja auch vorlaute Hurra-Rufer!)- nicht ausreichend, weil streitfördernd.

Wer aber nach Vorstehendem die Meinung vertritt, "die finden immer einen Weg", versucht aus Unverstand heraus den Teufel mit Phrasen zu bekämpfen.
Denn 'die' brauchen keinen Weg zu finden. Den hat der Gesetzgeber ihnen bereits gezeigt und geebnet.

Statt dessen müssen 'wir' ihnen diesen Weg erschweren, indem wir auf bereits Erreichtes aufbauen.

Das erfordert aber genau das, was die Familienrichter uns in Sorgerechtsverfahren abstreiten: Kooperationsbereitschaft und eine verbesserte Kommunikation.

Und insofern hat @blue vermutlich den Nagel auf den Kopf getroffen:
blue schrieb:In den allermeisten Fällen sind Väter die größten Gegner der Väter!
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(06-08-2013, 14:08)Ibykus schrieb: ja, ja! Die kaputte gesellschaftliche Grundlage ...

Ich hoffe sehr für dich, dass du das nicht ins Lächerliche ziehen willst, das wäre nämlich ein peinliches Eigentor. Zivilrecht, das sind quer zu gesellschaflichen Realitäten bewegt, war schon immer eine Lachnummer. Anders sehen das nur hoffnungslose Weltverbesserer und Leute, die nur an sich selbst glauben. Eintopfsonntag per Gesetz? Haha.

Ich habs auch satt, etwas zu erklären, das eh nichts bewirkt, endlose Wiederholungen die an Betonköpfen abprallen. Ich möchte mal, dass andere vorlegen und das pemanente Scheitern des sogenannten "Rechts"wesens erklären am Beispiel von hier und heute, gemeinsame Sorge: Wieso handeln Juristen (keine Einzelfallversager!) gegen die sehr eindeutigen Gesetzebegründungen und auch gegen den Text der Reform? Warum bitte? Warum kommt es nun immer zu mündlichen Verhandlungen, wenn Mutti nur "nö" sagt? Warum walzen die Roben die Paarebene gegen obige Begründung aus? Wie kommt es, dass jedes Detail, das irgendwie interpretierbar ist, gegen die gemeinsame Sorge, zuungunsten des Vater spricht? Liegt das etwa an einer Täuschung, an Verfolgungswahn der Väter? Alles nur Einzelfälle? Erkläre das mal als jemand, der die Mechanik des Rechtssystems kennt und erkläre, wieso die Sicht von Macht und Gesellschaft auf Väter damit nichts zu tun hat. Da ich ja nur fasle, sollte es ja überhaupt kein Problem sein, Negativbeweise zu führen.
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(06-08-2013, 14:33)p schrieb: Ich habs auch satt, etwas zu erklären, das eh nichts bewirkt, endlose Wiederholungen die an Betonköpfen abprallen. Ich möchte mal, dass andere vorlegen und das permanente Scheitern des sogenannten "Rechts"wesens erklären am Beispiel von hier und heute, ...
wer will schon gerne erklären, was Du so pauschal in Frage stellst?

Das "permanente Scheitern DES Rechtswesens" zu erklären dürfte zudem objektiv unmöglich sein.


p schrieb:gemeinsame Sorge: Wieso handeln Juristen (keine Einzelfallversager!) gegen die sehr eindeutigen Gesetzebegründungen und auch gegen den Text der Reform? Warum bitte?
Ich denke, dafür wird's mancherlei Ursachen geben.

Aber so eindeutig, wie Du sie hinstellst, sind die Materialien nicht, die das Gesetz erklären und begründen. Das ist ja gerade unser Dilemma - führt aber zu der durchaus berechtigten Frage, warum insbesondere in familiengerichtlichen Verfahren Juristen so mütterfreundlich eingestellt sind und dabei das Kindeswohl, das es so oder so zu berücksichtigen gilt, z.T. auf das Gröblichste mißachten.

Ich will nicht ausschließen, dass so ein Verhalten nicht selten auf Unverstand zurück zu führen ist. §§ kindeswohlorientiert anzuwenden ist eben etwas anderes, als über Ansprüche aus gegenseitigen schuldrechtlichen Verträgen zu entscheiden.
Dieses Phänomen einer kindeswohlverletzenden Mütterorientiertheit erleben wir aber auch bei den Jugendämtern und deren parasitärer Helferindustrie.

Für viele "juristische Fehlleistungen" sind mglw. väterliche "Profilneurosen" wenigstens mitverantwortlich. Wenn ich einige Threads allein hier in diesem Forum quer lese, dann frage ich mich gelegentlich ernsthaft, warum ich mich den Mühen eines rechtswissenschaftlichen Studiums hingegeben habe, wenn das Fachwissen für jeden greifbar in der Gosse liegt?!

Wir haben in unseren Reihen durchaus Väter, die allein durch ihre Erfahrung manchen juristischen Sachverstand zu ersetzen in der Lage sind - aber eben auch Spinner, die sich mit Prahlerei einen Forennamen schaffen wollen und dabei wenig Verantwortung denen ggü zeigen, die auf sachkundigen Rat angewiesen sind.

Es gibt zudem keinen Plan, der Väter zielorientiert zusammen zu arbeiten ermöglicht. Den würde vermutlich auch keiner unterstützen, weil das mit nicht geringem Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden ist....

p schrieb:Warum kommt es nun immer zu mündlichen Verhandlungen, wenn Mutti nur "nö" sagt?
das tut es ja meiner Erfahrung nach auch nicht.
In nicht wenigen Fällen ziehen Richter/innen die Karten aus vorangegangenen Verfahren. In meinem Fall bspw. wird deswegen auf § 1696 I abgestellt, den auf eine Entscheidung nach altem Recht anzuwenden ich für nicht unproblematisch halte.

Wir kommen nicht weiter, wenn wir die Dinge so beschreiben, wie es dem Grad der eigenen Verärgerung angemessen erscheint.

Wir müssen agieren! Nicht schimpfen, meckern oder jammern, sondern "klagen"!
Wir müssen die dazu unterschiedliche Rechtsprechung -die es ja gibt- outen! Auch die der Oberlandesgerichte! Dazu muss Wissen und Information systematisiert und weitergegeben und angewendet werden.

Die Frage nach dem Warum ermöglicht Antworten, die Ursachen offenbaren, die in tiefster Vergangenheit liegen können.

Warum soll ich mich damit belasten.

Ich will Menschenrechte (meine und die meines Kindes) durchsetzen.
Scheiß was auf Ursachen!
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Theoretisch ist der Gedanke mit dem feinen Juristenstaat ein netter Gedanke, den @ibykus hier so hilflos verteidigt.

Praktisch sind die Juristen ein Teil des Problems und nicht der Lösung.

Konkret spielen die mit unserem (Familien)leben und verdienen immer daran. Die Richter verfahren vielmehr "nach den Regeln der juristischen Kunst" .... und die Sackgassen daraus haben Menschen auszubaden.

(25-07-2013, 14:41)sorglos schrieb: In einem anderen Verfahren, schrubbte nun die RichterIn einen richterlichen Hinweis in dem sie die Vorlage einer Geburtsurkunde verlangte und weiter ....

Ergänzend ist vorzutragen zur Frage, ob die kostenfreie Errichtung einer Urkunde über die Erklärung der gemeinsamen Sorge bei dem zuständigen Jugendamt versucht wurde. Sollte ein solcher Versuch nicht vorgenommen worden sein, dürfte für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe kein Raum sein.

Alles nur Verzögerung (bezüglich der Zustellung an die Kimu) und Ausdruck des Widerwillens unserer Judikative mit ihrer Legislative.

Wir schriebelten zurück, dass
- das Gesetz ausdrücklich dem Vater die freie Wahlmöglichkeit zubilligt
- im Gesetz kein Ausnahme-Regel-Verhältnis der beiden Varianten festgelegt wurde
- der Vater ausschließlich aus Gründen des Kindeswohls ausdrücklich den gerichtlichen Weg wählte, weil er in dem beschleunigten Verfahren den Vorteil vermutete, dass so weniger Druck auf das Kind entstehen würde und dieser Weg die familäre Situation weniger belasten würde
- und dass diese auch dem mittellosen Rechtssuchenden nicht verwehrt werden dürfe....

Sei´s drum, wir werden sehen.

Nun sehen wir ......
Die Kimu ließ per Anwalt antworten:

Grundsätzlich hat die Kindesmutter gegen ein gemeinsames Sorgerecht nichts einzuwenden, sofern dies nicht dem Kindeswohl widerspricht.

Hieran scheitert ein gemeinsames Sorgerecht jedoch derzeit, da der Umgang zwischen dem Kind und dem Vater nur ganz unregelmäßig stattfindet.

Entsprechend wenig kommunizieren die Eltern .... der Antragsgegner kennt sein Kind nur wenig ..... da er in die sorgerechtsrelevante Entscheidungsfindung in der Vergangenheit niemals eingebunden war, hat er auch keinerlei Kenntnis von den ensprechenden Notwendigkeiten.

Es wird angeregt das Verfahren für einen Zeitraum von sechs Monaten ruhen zu lassen und erst einmal abzuwarten, ob der Antragsgegner diesen Ruhenszeitraum nutzt, um ein Vertrauenverhältnis zu Kind und der Kindesmutter aufzubauen.


Und die JuristIn mit dem Amt einer RichterIN ist sich nicht zu blöde, den Vater zu fragen, ob er dem Ruhen des Verfahrens zustimmt. Wo hat der Gesetzgeber "ruhende Verfahren" für das SR vorgesehen um "Vertrauensverhältnisse" zu prüfen?

Zugleich äußert sich die RichterIN nochmals zur VKH:

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, ohne vorherige Einbeziehung des Jugendamtes eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe kommt jedoch dann nicht in Betracht, wenn ein wirtschaftlich denkender., selbst zahlender Antragsteller das Ziel der gerichtlichen Anrufung auch kostenfrei erlangen könnte. So ist der Fall ggf. hier. Die ERstellung eienr Urkunde vor dem zuständigen Jugendamt zur Errichtung der gemeinsamen Sorge erfolgt ohne Anhörung des gemeinsamen Kindes. Erhöhte Belastungen für das Wohl des gemeinsamen Kindes sind daher nicht erkennbar.

Also, der passiv-aggressive Widerstand gegen die Intention des Gesetzgebers folgt den üblichen "Regeln der juristischen Kunst".
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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(06-08-2013, 19:25)Ibykus schrieb: "Juristenstaat". Gibt's den? Oder ist das vielleicht nur eine Erfindung 'sorgloser' Väter?

Ich würde sagen, das ist ein Staat in dem nicht nur die Judikative, sondern auch die Legislative und die Exekutive überwiegend oder zumindest überproportional von Juristen besetzt ist.

Kennt jemand so ein Land?
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(06-08-2013, 19:25)Ibykus schrieb:
(06-08-2013, 18:25)sorglos schrieb: Theoretisch ist der Gedanke mit dem feinen Juristenstaat ein netter Gedanke, den @ibykus hier so hilflos verteidigt.
ach Du meine Güte!
"Juristenstaat". Gibt's den?
Dann nennen wir es eben Juristen-Stadel. Ein schönes Lehrstück dazu vollzieht sich gerade im Land der Amigos und Nürnberger Würstchen:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid112694
http://www.sueddeutsche.de/bayern/gustl-...-1.1740239

Der Belastungseifer von Beate Lakotta mit scheinbar wahnhaften Zügen und der volljuristische Zynismus der Beate Merk folgen der Dramaturgie der Juristen-Kunst. Zu allem Übel, fühlen sie sich "im Recht" währenddessen 7 Jahre des Lebens von Gustl Mollath zu verspielen.

So wie zahllose Juristen unser Leben mit den Kindern verspielen.

Ich möchte mich vielen Aussagen von @p auf dieser Seite anschließen. Jede Reform, die ich erlebt habe, war nur eine neue Runde in diesem grausigen Spiel.

Ja @ibykus, du hast recht: "wir müssen agieren" Soweit stimme ich dir schon zu. Aber ob dieses agieren in Form von "klagen" besteht, da teile ich deine Meinung überhaupt nicht.

"Klagen" ist der letzte Dreck. Das mühevolle Ausbügeln von "juristischen Fehlleistungen" ist reine Zeitverschwendung und nur in Ausnahmefällen nützlich. Warum sollten wir uns von Juristen zur Zeitverschwendung anhalten lassen? Tatsächlich beteiligen sich zuviele Väter an dieser Zeitverschwendung, anstatt andere Wegen zu gehen. Es gibt viele Wege mit G: Gewissen, Geld, Geduld, Gewalt, Geschick, Gemeinheit. Gericht ist nur einer davon. Aber G-ehen muss man sie.

(06-08-2013, 19:25)Ibykus schrieb: Gibt's den? Oder ist das vielleicht nur eine Erfindung 'sorgloser' Väter?

Damit kannst du mich nicht meinen, ätsch. Ich bin nicht (mehr) sorglos.

Es hat lange gedauert. "Nur" 17,8 nach meinem ersten Versuch, habe ich nun das Sorgerecht für mein eigenes Kind erhalten. Ich hatte ja schon länger das Sorgerecht für andere Kinder. Jetzt auch für mein eigenes.

Durch eine Wendung, mit ohne Gericht. Ich hatte einiges an Familienleben, trotz dieses beschissenen Familienrechts unter den Restriktionen dieses Diskriminierungssystems. Ohne die minimale, aber tatsächliche Veränderung der "gesellschaftlichen Grundlage" hätte ich das nicht geschafft. Die Veränderung der gesellschaftlichen Grundlage erachte ich als wichtiger, als die millionenschwere Tätigkeit von Juristen.

Dass Juristen irgendetwas an dieser Gesellschaft besser machen würden, halte ich zwischenzeitlich tatsächlich für eine Art von "Juristenwahn". Eine mehltauähnliche Krankheit, die sich im Fall Mollath gut beobachten läßt und die gesamte Gesellschaft befallen hat.

Dass es leichter war das Sorgerecht für andere Kinder zu erhalten als für das Eigene, das muss wohl an der "Regeln der juristischen Kunst" liegen. Mit gesundem Menschenverstand kann ich dir das nicht erklären.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Naja, so ganz ins Juristenbashing muss man ja nicht verfallen. Immerhin ist das Bundessozialgericht! inzwischen der Hüter des verfassungsmäßigen Schutzes der Familie.

Einer muss es ja sein!
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Da hast du wahr.
Quasi der Oskar Schindler des Rechtswesens.
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(06-08-2013, 20:27)iglu schrieb: Naja, so ganz ins Juristenbashing muss man ja nicht verfallen. Immerhin ist das Bundessozialgericht! inzwischen der Hüter des verfassungsmäßigen Schutzes der Familie.

Da stimme ich dir unumwunden zu. Nicht umsonst leite ich viele Väter an zur Wertschöpfungsverlagerung und es ist für etliche Väter sehr heilsam im SG-Verfahren wieder mal die Erfahrung zu machen, wie es in einem am Familienleben orientierten Rechtsstaat auch zugehen kann. Das Familienrecht nebst Helferprofiteuren dagegen ist ein väterverachtendes Bollwerk der Winkeladvokaten.

Daher, wenn wir über "agieren" reden wollen, müssen wir auch über die Verlagerung der Handlungsfelder reden.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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(06-08-2013, 20:11)beppo schrieb:
(06-08-2013, 19:25)Ibykus schrieb: "Juristenstaat". Gibt's den? Oder ist das vielleicht nur eine Erfindung 'sorgloser' Väter?

Ich würde sagen, das ist ein Staat in dem nicht nur die Judikative, sondern auch die Legislative und die Exekutive überwiegend oder zumindest überproportional von Juristen besetzt ist.

Kennt jemand so ein Land?
Wenn's denn so wäre -was ich bislang nur aus wenig überzeugenden Mündern höre- so muss man wohl darauf hinweisen, dass die ganz große Mehrheit der Bevölkerung damit gut zurecht kommt und wohl nur ein kleiner Teil Gallier dagegen mit Mitteln rebelliert, die bestenfalls geeignet sind, sich selbst lächerlich zu machen.
Ich denke, dass sollten wir versuchen zu vermeiden um glaubwürdig zu bleiben.

Mir stellt sich die ganze Zeit die Frage, warum @sorglos so unbefangen über gerichtliche Verfahren schreibt, aber andererseits behauptet,
sorglos schrieb:"Klagen" ist der letzte Dreck.
Warum klagt er dann?

Das alles klingt mir sehr nach Ohnmacht und Hilflosigkeit als Ursache für überzogenes Drauflos- oder Um-Sich-Schlagen.

Ich hab' schon Besseres von ihm gelesen!
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(07-08-2013, 00:36)Ibykus schrieb: ...und wohl nur ein kleiner Teil Gallier dagegen mit Mitteln rebelliert, die bestenfalls geeignet sind, sich selbst lächerlich zu machen.
Ich denke, dass sollten wir versuchen zu vermeiden um glaubwürdig zu bleiben.

http://www.justizkacke.de/juristenzitate.htm

Tja, immer diese Gallier....
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Eine Aneinanderreihung von mehr oder weniger sinnvollen Zitaten, deren Authentizität zudem fraglich ist und die vom Umfang her nicht mal eines von hunderten juristischen Lehrbüchern füllen, die zu lesen jedenfalls empfehlenswerter wäre, insbesondere dann, wenn so großer Wert auf juristischen Sachverstand gelegt wird.

Wieso also diese enorme Anstrengung, sich unglaubwürdig und lächerlich zu machen?
Will man der Gegenseite so das Fürchten lehren?

Peinlich! (oder bin ich einem Witz aufgesessen?)
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(07-08-2013, 00:36)Ibykus schrieb: Wenn's denn so wäre -was ich bislang nur aus wenig überzeugenden Mündern höre- so muss man wohl darauf hinweisen, dass die ganz große Mehrheit der Bevölkerung damit gut zurecht kommt

Dachte ich auch mal. Aber mit jedem Jahr lerne ich ständig mehr Menschen kennen, die genau das Gegenteil von "gut damit zurechtkommen" erzählen. Das sind fast immer die, die tatsächlich mal Berührung damit hatten.

Der Unterschied ist, dass die nicht offen rebellieren, weil sie es als sinnlos erachten. Als die Piratenpartei noch offen und interessant war, da war eine der zugrundeliegenden Triebkräfte die starke Aversion gegen Personen, Denk- und Verfahrensweisen der Rechtspflege.

Aber egal. Ich werde sie wie immer kräftig herumhampeln lassen und niemand dafür bezahlen. Auch wenn es ganz falsch und lächerlich ist :-)
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