Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsvorschuss (=) Beistandschaft
#1
Hallo zusammen,

Ich suche nach möglichkeiten die Beistandschaft von JA auszuschliesen da diese den Kindern und den Müttern und dem Pflichtigen das Leben Unötig schwer machen.

Da meine Situation ja nicht ganz einfach ist möchte ich die Erfahrung oder Rechtlichen möglichkeiten die hier eventuell vorhanden sind zu Prüfen, oder umzusetzen.

Mein Fall:

2 Unterhaltsberechtigte Kinder aus einer Ehe, ( 13/16 ) daher nicht mehr in bezug der Unterhaltsvorschusskasse.

3 Unterhaltsberechtigte Kinder (1/5/9) daher berechtig zum bezug von Unterhaltsvorschuss

Beide Mütter bekommen Aufstockendes ALGII....

Tatsache ist....was ich weis...

Wenn das Job-Center die KM an das JA verweist um Kosten über das JA zurück zu holen in Form von Unterhaltsvorschuss, ist sie ja zur mitwirkung gezwungen da ihr ja sonst Sanktionen drohen, aber gilt das auch in bezug zur Beistendschaft die sie von Job-Center aus beim JA beantragen soll...

Frage:
Wenn die KM mit mir die Titel aushandeln und bei einem Notar beglaubigen lassen, in bezugnahme der SDL2013 (Ich bin Mangelfall) aber ohne die einseitigen Ansichten des JA und Fam.Richters, mich mit Tricks wie in der vergangenheit unter den selbstbehalt zu drücken...

Kann dann dem JA die Beistandschaft entzogen/gekündigt werden ohne Sanktionen des Job-Centers nach sich zu ziehen, denn hier muss mich ja jetzt die Unterhaltsvorschusskasse prüfen..und wäre nicht mehr den so geltungsüchtigen Mitarbeiterinen der Beistandschaft ausgesetzt die sogar der meinung der KM nicht im wohle der kinder handelt....

Bei 1 KM wären ja für beide Kinder ein Gerichtlicher Titel von (2012) vorhanden, würde das dem Job-Center ausreichen oder ...dürfen sie Rechtlich unter androhung von Sanktionen die KM weitererhaltung der Beistandschaft zwingen....

Bei KM 2 besteht ein Titel für meine (9) beim JA-Beistandschaft, für die anderen kinder möchten die JA Mitarbeiter jetzt unter Androhung mich bis zum..bzw.unter dem selbstbehat zu pfänden..weitere Titel zu erzwingen titel...

deshalb versuche ich die Beistandschaft ausen vor zu lassen da ich mit den KM und den Kinder kontackt habe und auch Freizeit verbringe...

die Km würden es auch befürworten die Beistandschaft auszugrenzen den durch diese werde ich so weit trangsaliert das ich keine möglichkeiten mehr haben werde mich um meine Kinder zu kümmern...dies ansichten wurde auch schon über die KM an das JA mitgeteilt...aber diese verweisen die Müttter auf die gegenseitigen vorderungen der Kinder...(gemeint sind wahrscheinlich die Beistandschtfts geltungsüchtigen Mitarbeiter des JA)

Ich hoffe meine frage ist deutlich formulier...falls noch fragen sind einfach Posten...dann
Zitieren
#2
Hört sich so an als würdest du arbeiten und trotzdem unter dem Selbstbehalt sein. Warum denn so kompliziert?

Für alle Kinder den Mindistunterhalt titulieren, guten Umgang regeln, dir dann den Unterhalt und Umgangskosten vom Amt aufstocken lassen.
Dann sind alle gücklich. Alle kriegen Unterhalt du arbeitest dich nicht kaputt, es sammeln sich keine Unterhaltsschulden an und du hast aufgrund des Lohnabstandgesetzes wesentlich mehr als der normale Hartzer. Ende aus Mickey Mouse.
Zitieren
#3
Da ich im Post geschrieben habe das ich mangelfall bin, ist es bestimmt nicht möglich den mind.Unterhalt zu zahlen da hier 5 kinder berechtigt sind.

Da ich schon Jahre mit der Diktatur des JA und seinen Tatsächlichen verfellungen durch Vorsatz und Unwissenheit der Mitarbeiter uber meine Rechtzu tun hatte, und mich mit meiner Positiven moralischen einstellung/verpflichtung gegenüber zu meinen Kindern, zu all möglichen dinge habe Übereden lassen durch die Scheinheilige Freundlichkeit der JA Mitarbeiter kam erst die Fraze zum vorschein als ich nicht mehr bereit war meine Existenz vollends aufzugeben...die Vorgehensweise des JA´s war Unteranderem auch ein Grund warum meine 2te langjährige beziehung zu bruch ging...

Dies jetzt hier ausführlicher auszuführen würde einiges an Zeit und Themen benötigen und die Frage in meinem Post nicht beantworten.....

P.S Ich bin nicht mehr Aktiv in der Arbeitswelt tätig... da ich aufgrund Jahrelanger belastung Privat(Ämter)/Geschäftlich/Arbeit Gesunheitlich schwer angeschlagen bin....habe dadurch auch alles verloren da ich selbständig war...aber..ich bin nicht in einer Staatlichen Versorgung sonder eine private Vorsorge kümmert sich um meine Person...BU....

Und was das JA und andere Ämter von mir über die Jahre der Selbständigkeit wollten und auch danach im Krankenstand ist auch nicht rechtens gewesen aber wie gesagt, dies wäre wäre ein sehr Ausfüllendes Thema zu dem ich sehr viel Zeit brauche um möglichst real wieder zu geben was alles so war, da meine erkrankung die Konzentration und Umsetzung bremst ist dies zu dem schwieriger...

Unteranderem bin Ich erst auf vieles gestoßen als ich mich an diese Forum wandte....

Ich will ja alles regeln und zwar mit der Initiativen der KM`ter was die beistandschaft angeht...

Wie es ja in meiner Fragestellung aufgelistet ist....

denn den umgang muss ich nicht regeln dem kann ich nachgehen wie es in meiner situation gesundheitlic/Finanziel möglich ist..und hier gibt es keine schwierigkeiten der KM zu befürchten...

Es geht rein um die Willkür der Beistandschaft..

aber trotzdem danke für dein beitrag
Zitieren
#4
Vielleicht solltest du mal aufhören Hartz 4 - Empfängerinnen wie am Fließband zu schwängern. Ansonsten gilt das Übliche. Was das Jobcenter fordert entscheidet das Jobcenter. Ob das dann rechtens ist, ist eine andere Frage.
Zitieren
#5
Wenn du auch nur 20 Stunden/Woche arbeitest und damit fast nichts verdienst MUß das Jobcenter den Unterhalt für alle Kinder übernehmen. D.h. du mußt soviel verdienen das du den Unterhalt bezahlen kannst. Den gezahlten Unterhalt bekommst du dann wieder zurück + Miete u.s.w.

Auch wenn du nicht zahlungsfähig bist wird die Beistandschaft nicht auf Titel verzichten und es laufen Schulden auf. Wie sicher ist es das du aus gesundheitlichen Gründen 0 Stunden arbeiten kannst? Würde dir das ein Arzt bescheinigen?

Ansonsten versuch doch mit der Mutter ein Wechselmodell zu vereinbaren. Du hast doch Zeit. Dann ist die Beistandschaft sofort raus aus dem Spiel weil es keinen Barunterhaltspflichtigen Elternteil mehr gibt. Denn beide Eltern leisten Betreuungsunterhalt.
Zitieren
#6
(21-08-2013, 13:04)iglu schrieb: Vielleicht solltest du mal aufhören Hartz 4 - Empfängerinnen wie am Fließband zu schwängern. Ansonsten gilt das Übliche. Was das Jobcenter fordert entscheidet das Jobcenter. Ob das dann rechtens ist, ist eine andere Frage.

Ist nicht schön der kommentar....nur H4 zu schwängern..hätte nach deinen kommentaren hie auf FAQ.. nicht mit solch einer Ausage gerechnet....aber nicht jeder kann sich ausuchen was passiert und warum und wie das leben verläuft...

aber wenn du es kannst frage ich mich was du hier im forum machst...bist du von einer zukunft ungewissen art und weise eingeholt worden, oder bist du nur Theoretisch erfahren....aber der kommentar geht garnicht das ist ...böse und herabsetzend den Müttern meiner kinder und mir gegenüber und wenn das dein erst ist frage ich mich ob ich hier sachlich wirklich aufgehoben bin oder auf Bild.de Kommentar Niveua erreicht wird....

Und wenn wenn jemand schwanger ist und oder in eine Ehe geht und es im Leben schwierig wird kann so was schon pasieren das danach jemand in H4 fällt ob ich da noch in der beziehung war als das pasierte entzieht sich deiner kenntnis in beiden fällen, aber wenn man weis was in den jahren die vor einem liegen pasiert, wären wir alle Zukunftweisenden Personen...und ehrlich solche Personen gibt es nicht bzw. kenne ich noch nicht....

Und was das Job-Center will un darf sind 2erlei denn 5 mal gegen sie geklagt und 5 mal recht bekommen...nur hier kann ich nicht klagen weil ich nicht im H4 bezug bin.....sonder wie in den kommentaren keine festelung auf meine situatio brauche sondern hinweise über die möglichkeiten suche

Die bisherigen Antworten verfehlen meine direkte Frage.....ich versuche nur in allen ecken und enden möglichkeiten zu finden es den Kindern Co.Operative Mütter und mich als UH-Pflichtiger vor der Beistandschaft zu schützen...Titel bekomt man ja auch beim Notar bite lesen und dan Antworten ...sonst wars das hier
Zitieren
#7
Wenn du mit den Müttern gut zurecht kommst und nur die Probleme durch die Ämter hast muß das doch zu regeln sein. Warum überlegst du nicht mal mehr Verantwortung durch Betreuung zu übernehmen wenn du nicht zahlungsfähig bist.

Aus der Sicht der Beiständin willst du dich vor allem drücken. Erziehung und Unterhalt. Nicht arbeiten können oder nichts finden hören die jeden Tag. Das ist deren Job darauf nicht einzugehen. Die wurden von den Müttern beauftragt und nicht vom Job-center. Die Mütter können ohne Probleme die Beistandschaft kündigen und mit dir eine hälftige Betreuung vereinbaren.
Zitieren
#8
Nicht ganz so einfach.....wenn eine Mutter Aufstockend AlgII bekommt wird sie gezwungen ( unter androhung von Sanktionen ) die Bestandschaft zu machen da diese das JA als Geldeintreiber fungieren lassen damit das andere Amt weniger bezahlen muss...

Da hier keine Unterhaltsvorschusskasse beteiligt ist da meine Kinder älter sind geht hier für das Amt nichts....aber die titulierungsversuche des JA um mehr aus mir rauszuholen versuchen die alle rechte zu beschneiden....da hier aber eine Gerichtliche Titulierung besteht....sollte doch das Job-Center diese Aktzeptieren wenn ich den UH direkt an sie Zahle und nicht mehr an das JA-Beistand..das geht aber nur wenn sie die Beistandschaft lösen tut....hier wissen wir nicht ob das geht...
Zitieren
#9
Mir ist schon klar, dass du dir nicht sagen lassen willst, dass du doch aufhören mögest Hartz 4 - Tussis zu schwängern. Aber das ist nun einmal das/dein zu Grunde liegende(s) Problem.

Das was du gerne hättest wird aller Wahrscheinlichkeit nach nicht passieren. Es sei denn die Behörden lassen dich in Ruhe, weil du so nett und fruchtbar bist oder (ich muss schon lachen während ich das schreibe) deine Exen schwingen ihre Ärsche auf die Arbeit. Danach sieht es ja nun nicht aus.
Du wirst also schlicht und ergreifend, so wie alle anderen von uns auch mit diesem behördlichen Druck leben müssen.

Und da bei dir ja offenbar nichts zu holen ist, kann es dir doch auch völlig egal sein, ob nun die UVK, der Beistand oder das Jobcenter in deine leeren Taschen greifen will. So lange du nicht für jedes deiner Kinder mindestens den Regelsatz des Sozialgeldes zahlst, wirst du das Jobcenter bzw. die erzwungene Beistandschaft nicht loswerden.
Find dich einfach damit ab!
Zitieren
#10
So jetzt mal ganz deutlich

Vorrausgesetzt du kommst mit einer Mutter richtig gut klar.
Du vereinbarst eine hälftige Betreuung mit der Mutter.
Das hat zur Folge das die Beistandschaft automatisch erlischt.
Die Mutter wird weiterhin ihre Leistungen bekommen und nicht mehr gezwungen Unterhalt zu titulieren.
Wenn du mit der Mutter gut klar kommst ist es egal ob ihr 50/50 lebt oder nicht. Dann kannst du ihr ja was geben wenn es abweicht. Das geht dann aber am Amt vorbei!!!

Wenn Trennungseltern sich verstehen geht verdammt viel.
Win-Win-Win Lösungen
Zitieren
#11
Nee, dadurch verlieren sie die Hälfte der Regelsätze für die Kinder und die Zuschläge für "Alleinerziehende". Die werden ihm was husten!
Zitieren
#12
Tussis oder nicht Kannst du widerum nicht beurteilen, bevor ich hier beiträge verfasst habe, habe ich die Foren Regel gelesen und die Art wie sich hier begenet werde soll aber da du diese Regel nicht so ernst nimmst weis ich nicht ob ich in Zukunft deine kommentare für ernst nehmen sollte.

Und du schreibst hier nichts sinvolles....denn was die vom JA machen und was die wollen weis ich mittlerweile und muss es mir nicht sagen lassen ich suche nach lösungen und nicht nach Dummen Bild.de kommentare.....

und du solltes dich einwenig in der Herabsetzung anderer zurückhalten den, Hohn und spott und Ironisches braucht es hier bestimmt nicht... ich versuche wege zu finden die eventuell einmal durchgehen bei Gericht und den UH-Pflichtigen dabei Helfen einwenig mehr recht zu bekommen als nur dumm in der gegend herumschreiben.....

Und Ich sitze hier schon den ganzen Tag sehe mir diese Nutzlosen kommentare an... und suche nebenher wie in den Letzten tagen nach fehler bei den berechnungen vom JA/Amts-G und möglichkeiten und ich finde sie auch (Mein EX-Anwalt war zu dumm dazu oder nur desinteressiert..letzteres eher) nur diese umzusetzten (Recht haben heist noch nicht recht bekommen) da mir in den Nächsten Wochen das JA wegen 2-3 Titel auf die Pelle rückt und eventuel alle 5 Titel vor Gericht gehen werden darauf lasse ich es zu mindest ankommen wenn die am JA nich Handeln und Ich diese Entscheidungen Vorausichtlich an das OLG weitergeben muss...denn hier ist es schon ein wenig anderst und wie gehabt ein Amts-Richter entscheidung die ich letztes jahr an das OLG brachte wurd geändert [PKH] zu meinen gunsten und zum Ärger des Amts-Richter...spüren lies er mich das natürlich....

Also bitte lass es dieses Nivaue-lose Kritisieren von Personen die du nicht kennst..rede von denen Personen die du kennst so....
Zitieren
#13
(21-08-2013, 18:29)Absurdistan schrieb: Wenn Trennungseltern sich verstehen geht verdammt viel.
Win-Win-Win Lösungen

genau das will ich und die KM´s auch aber die Amts Bürokratie hat da ihre eigene auffasung und da bin ich erst am anfang....deshalb bin ich hier um sinnvoll...bzw. für meine Persönlichen Fall die beste möglichkeit zu finden
Zitieren
#14
50/50 geht nicht den die Aussage Iglus wird unteranderem angewendet.....nur ein mehraufwand von Temporäre betreung kann eventuell beim Job-center durch gehen......
Zitieren
#15
Och, ich kritisiere dich weniger als dir mitzuteilen, dass dein Anliegen keine Aussicht auf Erfolg hat und dass es auch keinen Sinn macht hier die Welle zu machen. Du hast 5(!) Kinder mit Frauen gezeugt die du nicht unterhalten kannst und die Frauen auch nicht. So ist es nun einmal.

Da jetzt auf alle Welt zu schimpfen ist kontraproduktiv. Stell einen konkreten Sachverhalt ein und dir wird geholfen!

So Threads nach dem Motto ich krieg nichts anderes auf die Reihe außer Frauen zu schwängern und ich will mich jetzt vor den unangenehmen Konsequenzen drücken, rufen zumindest bei mir nichts anderes hervor, als das was du gelesen hast. Und bei aller väterlicher Solidarität: man muss sich doch zwischendurch auch mal überlegen, wie man mit der Anzahl von Kindern zurecht kommen will.

Jetzt liegt es nicht mehr in deiner Hand. Zumindest das hast du ja erkannt. Sondern in der Hand und im Ermessen von Jobcentern et cetera.

So, darüber kannst du auch noch die ganze Nacht brüten. Ändern wird es nichts!
Zitieren
#16
Wie gesagt mein Einkommen und die behandlung desen ist ein wenig anderst.....ich bin nicht Sozialversichert, nur freiwillig KV...nach recherchen darf ich aber bis zu 24% vom Brutto in eine Altersvorsorge investieren dies wurde bis jetzt in keiner berechnung berücksichtig....das ist ein punkt den ich anführen werde bei der titelverhandlunegen mit dem amt den ich habe ja die Spanne von 0%-24% als möglichkeit...und diese ist vom BGH entschieden worden....und weiter kann ich die mehrkosten der Wohnung auführen, und noch ein paar dinge die bis jetzt nicht berücksichtigt wurden weder vom JA/Richter...geschweige den vom eigenen Anwalt....

Ich brauche einfach mher infos bzw. Hilfe und eventuell Urteile.....

deshalb bitte sachlich...
Zitieren
#17
Du musst dich schon einmal entscheiden was du willst. Deinen bisherigen Ausführungen zu Folge beklagtest du die sozialrechtlichen Problemlagen. Und da habe ich dir mehr als deutlich mitgeteilt, dass du es erstens nicht in der Hand hast und sich daran zweitens auch nichts ändern wird. Es ist einfach so.

Jetzt kommst du mit unterhaltsrechtlichen Fragestellungen um die Ecke. Das ist doch etwas ganz anderes. Wenn du entsprechende Aufwendungen für eine Altersvorsorge nachweisen kannst, stehen die Chancen, dass sie zumindest auf OLG-Ebene anerkannt werden nicht schlecht.
Das mit den Mehrkosten der Wohnung verstehe ich nicht.
Zitieren
#18
Nichts ändern, ich versuche es, darum bist du doch auch hier um hilfe zu bieten aber bei dir kommt nur ...nehm es so wie es ist....du hast verloren...bla.bla.bla...in den FAQ..stehn aber auch dinge die man permanet tun kann um es ihnen schwer zu machen..dies ist aber in deiner (lass es) einstellung du kannst eh nichts änder mentalität, leider wahr das sich dann nichts ändert oder änder kann...

Jeder fall ist induviduell also...ich will nur meine Spielraum zu gunsten der Kinder und nicht für mich...nur wenn der Vater exestier kann er für die kinder da sein......

"Nichts und niemand nimmt mir mein Kind...Dieu et mon droit!" in deine kommentaren hört sich das anderst an.....zumindest deine einstelung dazu..;-)

und wider mal keinen fortschritt...aber ein weiterer sinnloser Post
Zitieren
#19
Die Mehrkosten der Wohnung im bezug der Betreung oder Allgemein....

Mehrkosten im Unterhatlsrecht stehen dir 360,- Warm zu davon kannst dir mal ne gute brücke suchen....scherz..aber es ist so das wenn du entsprechende mehrkosten nachweisen kannst dies in deiner berechnung berücksichtig werden...Müssen....im ALGII bekommt man angemessene Nachzalungen erstatte aber als UH-Pflichtiger an der grenze ...schwer bzw. fehlanzeige

Bsp. Kalt nette 280,- + 70+kalt nebenkosten+ warm kosten schitt 100,- enspricht 450,- gesamt, dies muss berücksichtigt werden,
dies ist meisten aber erst mit dem gericht oder ab und zu unter androhung zum OLG zugehen durchsetztbar...


Du solltes bei mir Berücksichtigen das ich nicht Unwissend bin und hilflos und tatenlos schon garnicht....ich habe ein relatives rechtsbewustsein das ich umsetzen kann...was mir zwar seit meiner erkranke schwerer fällt aber ich werde mein wissen weiter forcieren um einfach eventualitäten abzuwegen und auch nur wenn es einem hilf aber bei mir zwecklos war hat es sich schon gelohnt.....
Zitieren
#20
Machen wir es doch ganz einfach: §66 SGB I, §2 SGB II, §12a SGB II, §33 SGB II.

Dagegen steht dein ich hätte doch gerne und ich würde lieber vermeiden und überhaupt...

Frag dich doch einmal selbst, was davon sich durchsetzen wird. Ich wiederhole mich gerne: komm mit konkreten Sachverhalten und dir wird geholfen.
Zitieren
#21
Deinen letzten Beitrag habe ich übersehen. Was das Unterhaltsrecht betrifft solltest du mal in die Leitlinien des zuständigen OLGs schauen, deinen Anwalt befragen, wie die Gepflogenheiten so sind und abwarten, was dir die Unterhaltsexperten hier so raten.

Ein unterhaltsrechtlich anrechenbarer Mehrbedarf der Wohnkosten ist mir jedenfalls nicht bekannt. Das könnte vielleicht der Fall sein wenn du eine aufgrund einer Behinderung Barrierefreien Wohnung bedürftest, oder so.
Zitieren
#22
Das mit dem Anwalt war ein riesiger griff in s Klo...musste in richtig einheizen...und als es vor gericht ging....war ich eigentlich alleine....

Denn die vom Amt stellten mich wegen der Abänderungsklage als weigerer dar ob wohl ich gezahlt hatte und mein anwalt fürte dinge auf die ich weis das diese nicht berücksichttig werden...und stellte mich so dar alls will ich denn UH drücken.....auf null natütlich das der streitwert steig..war mir aber erst später bewusst geworden...

Und der Amts-Richter bgrüßte die Damen sehr vornehmlich den Anwalt als bekannten und mich als naja kann es nich genau deffinieren..aber als er sagte er hätte diese Klage garnicht zugelassen wenn er nicht im Urlaub gewessen wäre sagt doch alles , denn wenn ein Unterhal bei veränderungen under einschneidung des existensminimus geht dan greif eigentlich die 10% regelung nicht und es muss verhandelt werden....

so da war es schon bei beginn geregelt, nur bei der PKH hate er eine entscheidung beim Unterhalt eingebracht aber bei der berechnung der PKH aussen vor gelassen diese brachte ich dan vor das OLG man waren die alle angepi..t da es sich nur un Monatlich 20,- handelte


Habe die SDL-2013 aktuell hier....ist ja ein muss....


wegen der Wohnung ist es Tatsächlich so, das die Tatsächlichen wohnkosten berücksichtig werden müssen/sollten...den sonst müssten die mir Vorschläge vorlegen das sie eine andere günstigere Wohnung die aber auch bewohnbar ist und für 360 warm was nahezu Unmöglich mittlerweile ist vorschlagen...also zumutbar ist...da im ALGII bezug ja kosten einer Mietnebenkosten nachzahlung im angemessene bereich (übernomen wird )

Es ist aber war das es so ist das ein UH-Pflichtiger so weit beschnitten wird da es auf bzw. unter AlgII niveau fällt und heir jetzt ebenfalls von Amtswegen geplagt wird...allerdings muss er keine gez zahlen bekommt erstaustatung...usw...

wenn ich alles schreibe was mir widerfahren ist was die versucht haben na danke...aber bis jetzt wehr ich mich mit händen und füßen....und ich bezahle nicht was die wolle sonder das was ich kann....
Zitieren
#23
(21-08-2013, 20:47)iglu schrieb: Ein unterhaltsrechtlich anrechenbarer Mehrbedarf der Wohnkosten ist mir jedenfalls nicht bekannt.
Doch, doch, das geht schon. Allerdings nur mit Druck und liegt im Ermessen von JA oder Richter.

Ich habe mehrere Belege, wo JA das (im Rahmen der ALGII-Wohnkosten) anerkannt hat. Allerdings nur unter der Ansage: Anerkennen Sie das oder ich stelle ALGII-Antrag, dann werde ich eben Aufstocker.

Habe auch gerichtliche Berücksichtigung: Nach Abzug der wegen Umgang erhöhten Wohnkosten (im Rahmen der für 3 Personen maßgeblichen ALGII-Wohnkosten) und KU blieb nur Selbstbehalt. Das Gericht sah keinen Spielraum für Trennungsunterhalt.

Faktisch sind die "360€-Wohnkosten" in der DüssTab ein menschliches Verbrechen. Sie tun so, als wäre der Normalzustand, dass ein Vater die Kinder nicht sieht und Alleine lebt. Sie sind überdies niedriger als die meisten 1-Personen KdU bundesweit, also eine aggressive Schlechterstellung Unterhaltspflichtiger gegenüber anderen Bedürftigen. Letztlich dienen sie nur dazu Väter einzuschüchtern und insbesondere Besitzer von Wohneigentum unterhaltsrechtlich zugunsten der Sozialkassen auszuplündern.
Jeder Unterhaltspflichtige sollte die erhöhten Wohnkosten wegen Umgang geltend machen!
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#24
(22-08-2013, 13:20)sorglos schrieb: Jeder Unterhaltspflichtige sollte die erhöhten Wohnkosten wegen Umgang geltend machen!
auf jeden Fall!
Damit läßt sich auch in Vollstreckungsangelegenheiten gem § 850 f BGBu der pfändungsfreie Betrag erhöhen.
Auch dann, wenn der derzeitige aktuelle Mietzins geringfügig darüber liegen sollte, rechtfertigt das unter Hinweis auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip KEINEN Wohnsitzwechsel (Umzug)!

Die erhöhten Kosten müssen anerkannt werden - da gibt's kein Ermessen!
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste