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IJFD in Bolivien - Bundesfreiwilligendienst
#1
Hallo zusammen,
bin ganz neu hier und brauche dringend Hilfe - seit 4 Jahren habe ich nur noch über Anwalt Kontakt zu meiner Tochter (20 Jahre, diese Jahr Abi gemacht), habe immer Unterhalt gezahlt, ca. 80%, KM verdient viel weniger und hat 2 neue Kinder (10+8 Jahre). Habe im Juni meiner Tochter eine mail geschrieben, sie soll daran denken, dass sich jetzt nach dem Abi wieder was ändert und sie soll doch Bescheid geben. Keine Reaktion bis zum 3.8. wo sie plötzlich einen Termin mit mir will. Da ich beruflich weg war blieb in der Woche nur ein Termin, den ich ihr mitteilte und sie zu meinem Arbeitsort bestellte - sie hätte 1 Std. Anfahrtsweg gehabt. Antwort: ist mir zu weit, keine Zeit. Ich schreibe zurück: ok, dann sehen wir uns nach deinem Urlaub; sie schreibt dann am 7.8.: Sie fahre nicht in Urlaub, sondern mache in freiw. soziales Jahr in Bolivien, Abflug: 12.8. - ok...ich hatte den Unterhalt per 1.8. eingestellt, um überhaupt eine Kommunikation zu erhalten. Jetzt Anwaltspost mit dem Begehren von Unterhalt (über 600 Euro, weil sie angeblich dort fürs Arbeiten sogar noch fast 400 Euro bezahlen muss und nur 100 Euro Taschengeld bekäme) + Flugkosten + Visa 1600 Euro - insgesamt wären das für 1 Jahr über 10 Tausend Euro...
Mein Anwalt hat nun zurückgewiesen, er beruft sich aber überhaupt nicht auf die so späte Information sondern nur auf Wendl-Staudigl 8. Aufl. 2011 - meine Frage: reicht das aus? Muss ich das Ganze bezahlen, war ja null über die Pläne informiert? Kann/muss mein Anwalt nicht auf Verwirkungstatbestand gehen? - denn die gehen mit Sicherheit vor Gericht. (ich kenne die Urteile Naumburg/Celle) - bitte um Hilfe, vielen Dank im voraus!
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#2
Tatsächlich sind hier wohl Welche, die es anhand der Fakten besser beurteilen können, wie es ausgehen KÖNNTE. Trotzdem:

Wenn die Madame Tochter nach Bolivien zum Selbstverwirklichungstrip will um dort "anderen Menschen zu helfen" , unter Inanspruchnahme der Gelder des Vaters und somit auf Kosten Dritter, würde ich durch ALLE Instanzen gehen. Tochter hin oder her.
Genauso fängt es an. Selbst mal etwas erwirtschaften verlernen sie, bevor sie es gelernt haben. Meine Mutter hätte zu mir gesagt : "Geh schaffen, dann kannste auch in Urlaub fahren."

Ich würde die Zahlung einstellen und abwarten was die Gerichte sagen. Hier liegt keine Berufsausbildung vor. Auch kein in begrenztem Umfang unterstützenswertes Studium. Nein. Eine kleine Urlaubsreise nach Südamerika unter dem Deckmäntelchen des "fremde Kulturen kennen lernens" und somit der political correctness.

Was machst Du Dir Gedanken? Kommst Du auch als Unterhaltsverpflichteter mal nach Bolivien? Wohl eher nicht! Mutter-Kind-Kur kriegste auch nicht.. ;-)

Soll sie in Bolivien paar Tapas verkaufen oder was die da sonst so essen und sich durchschlagen. Dann lernt sie das Leben in diesem armen Land tatsächlich kennen und die verrauchte Birne wird mal etwas Klarer!

Ich warte schon auf den Tag an dem meine Älteste Tochter ( "Du willst uns zerstören!" ) vor der Haustüre steht und ein Auto will.
Erziehen tut manchmal weh und ist manchmal eine unangenehme Aufgabe. Auch für einen selbst.
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#3
Verwirkung greift da nicht. Dass man beim BFD sogar noch was zahlen muss, ist mir neu. Normalerweise ist während des BFD kein Unterhalt zu zahlen.

Hat denn der gegnerische Anwalt überhaupt nachgewiesen, dass sie zusätzlich Geld braucht? Die blosse Behauptung "ich geh jetzt zum BFD und will 600 EUR extra" reicht nicht!
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#4
Danke an euch!
Nein, der Gegenanwalt hat gar keine Nachweise geliefert, nur einfach die Forderung geschickt, ohne Belege o.ä. Ich bin fassungslos darüber!
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#5
Das darf er. Er darf auch fordern, dass morgen die Sonne zur Supernova wird. Aber damit entsteht kein Anspruch auf Unterhalt. Schreibe ihm, dass seine Forderungen in jeder Hinsicht unbegründet sind. Wenn er vor Gericht geht, beantrage kostenpflichtige Abweisung wegen Mutwilligkeit, grundlegende Nachweise, die so eine Forderung zu begleiten haben wurden nicht beigebracht.
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#6
Erstens Mal macht es wenig Sinn, dass sie angeblich 400 Euro bezahlen muss für das BFD-Jahr, und dafür 100 Euro Taschengeld bekommt... ist für mich schonmal ein Logikfehler.
Zweitens: Selbst WENN ein UH-Anspruch gegeben wäre, wäre die KM ja wohl auch mit im Boot, der Tochter den ersehnten Urlaub mitzufinanzieren. Überdies kann ich mir kaum vorstellen, dass Flug und Visakosten unter irgendeinem "Sonder- oder Mehrbedarf"-Deckmäntelchen in irgendeiner Weise vertretbar sind.
Die späte Information sehe ich als irrelevant an, denn ein UH-Anspruch besteht meines Erachtens nicht, auch wenn sie dich früher informiert hätte.
Dein Töchterchen macht keine Berufausbildung, kein Studium, besucht keine sonstige weiterführende Schule. Ergo kein Unterhalt.

Was ist denn mit dem bisherigen Titel? War der befristet, hast du ihn zurückerhalten, etc.?
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#7
Hi Jessy, es gab einen befristeten Titel bis zum 18. Geburtstag - habe ich selber von einem Notar ausstellen lassen. Seitdem wurde kein neuer beantragt. Habe bisher das bezahlt, was die Anwälte errechnet hatten - ich habe einen guten Job, aber das Geld fällt natürlich nicht vom Himmel, ich merke auch, wie mich die Sache nach bald 4 Jahren ohne Umgang langsam mürbe macht. Übrigens: es ist eine Gegenanwältin - eine alte Freundin meiner Ex
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#8
Zitat:Die Frage nach den Kosten für ein Auslands-FSJ steht für viele interessierte junge Menschen an erster Stelle. Das FSJ im Ausland ist aus offenkundigen Gründen mit höheren Kosten als das im Inland verbunden. Zu nennen sind in erster Linie die Reisekosten. Die Kosten für die Hinreise und Rückreise muss der Freiwillige in der Regel selbst tragen. Ansonsten entstehen für ihn aber keine Kosten.
...

Auslands-FSJ-ler bekommen jeden Monat Taschengeld ausgezahlt. Sie erhalten von der Trägerorganisation eine Krankenversicherung und eine Unfallversicherung für das Ausland. Des Weiteren werden die Kosten für die laufenden gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge übernommen. Der Anspruch auf Kindergeld besteht im Auslandsjahr fort. Der Träger stellt in aller Regel Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung bzw. zahlt eine Geldersatzleistung hierfür.

http://www.bundes-freiwilligendienst.de/...d-fsj.html
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#9
Hi Nathan, das habe ich im Netz auch gefunden, die Gegenanwältin behauptet aber ja gegenteilig, meine Tochter müsste auch noch Geld bezahlen...was ist, wenn das Ganze als berufsvorbereitend hingestellt wird, muss ich dann bezahlen?
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#10
Hi suppenkasper,

hier noch was speziell zum Unterhalt:

Zitat:Wird ein BFD oder ein FSJ gemacht, so hat das Kind damit eine originäre Lebensstellung eingenommen.

Dennoch bedeutet die Ableistung des BFD nicht automatisch, dass kein Unterhaltsanspruch mehr besteht. Viele BFD-Einsatzstellen stellen dem Freiwilligen keine dienstliche Unterkunft zur Verfügung. Das war auch schon bei einigen Zivildienststellen so. Dort ist die Rechtsprechung zu einem Teil davon ausgegangen, dass die Eltern dann den Wohnbedarf abdecken müssen. Andere Gerichte haben hinsichtlich des FSJ unterschieden: Wenn das FSJ bei einem Volljährigen nur der Überbrückung einer Wartezeit dient, so hat das volljährige Kind für seinen Unterhalt selbst zu sorgen. Anders ist es, wenn das FSJ der Vorbereitung des Studiums, etwa eines Medizinstudiums dient. Dann ist ggf. ein Restunterhaltsanspruch vorhanden. Ob die Analogie Zivildienst und FSJ allerdings tragfähig ist, kann angezweifelt werden. Denn beim Zivildienst handelte es sich um eine Pflicht. Das FSJ ist hingegen eine freiwillige Angelegenheit.

Hinsichtlich des BFD gibt es keine Rechtsprechung. Man wird jedoch die zum FSJ auf den neuen Freiwilligendienst übertragen können. Der Grundsatz lautet also: während des BFD besteht kein Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegenüber seinen Eltern.

http://www.bundes-freiwilligendienst.de/...recht.html
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#11
oje, das klingt für mich so, als ob man jetzt Richter sucht, die daraus einen entsprechenden Unterhaltsanspruch konstruieren...mit welcher Strategie würdet ihr euch wehren??
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#12
(03-09-2013, 18:38)suppenkasper schrieb: wenn das Ganze als berufsvorbereitend hingestellt wird

Das soll die Gegenseite doch erst mal nachweisen! Auch hier wieder: Man kann nicht einfach irgendwas behaupten und dann kassieren. Hier ist mit Belegen nachzuweisen:

1. Einkommen der Mutter. Beide Eltern sind unterhaltspflichtig.
2. Wenn es berufsvorbereitend sein soll: Welcher Beruf, Nachweis dass der BFD den sie macht dafür anerkannt wird.
3. Genaue Bezifferung des Bedarfs incl. Nachweisen. Wohnung? Mietvertrag vorlegen. Reisekosten? Rechnungen vorlegen.
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#13
ich danke euch schon mal sehr - habe die letzten Jahre allein durchs Lesen im Forum von euch viel lernen können und vor allem gemerkt, dass ich mit meinen Sorgen nicht alleine bin! Was so schwer fällt ist, es immer wieder aufs Neue einfach auszuhalten zu müssen, dass man sich so hilflos fühlt/ und auch ist, und all dieses Gewese um Geld immer nur zu noch mehr Entfremdung führt. Ich berichte euch, wie es weitergeht!
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#14
je mehr ich hier lese, desto mulmiger wird es mir - hab mal noch ne Frage an euch: Meine Ex hat 2 neue Kinder (glaub 8+10), meine Tochter ist noch bei ihr gemeldet - kann ich von ihr erwarten, dass sie 100% arbeiten geht?
Außerdem: Sie hat bei der Scheidung vor 12 Jahren auf EU verzichtet und schnell wieder neu geheiratet. Könnte Sie trotzdem von mir jemals wieder Geld fordern, z.B. wenn der neue Mann (sie lebt jetzt in Scheidung von ihm) nicht mehr zahlen kann? Sie ist Beamtin, arbeitet ca. 20% - danke im voraus!
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#15
Sie kann kein Geld mehr von Dir fordern.....
So so. Beamtin / 20% / No Comment. Sei froh dass se wech is.....
Braucht Dir nicht mulmig zu werden. Nerven behalten. Aussitzen. Nur ggfls. reagieren. Klagen lassen. Gucken, ob sie Luft haben oder wann sie ausgeht....
Ohren steif halten ;-)
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#16
puh...danke Nappo! Wie siehts mit der gest. Erwerbsobliegenheit bei ihr aus? Wie lange muss ich noch über 80% des KU tragen?
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#17
(05-09-2013, 18:52)suppenkasper schrieb: puh...danke Nappo! Wie siehts mit der gest. Erwerbsobliegenheit bei ihr aus? Wie lange muss ich noch über 80% des KU tragen?

Hallo Suppenkasper,

Euer Kind ist, wenn es nach der Rückkehr nach Deutschland ein Studium beginnt, kein privilegiertes Kind mehr. D.h. dass weder Deine Ex noch Dich eine erhöhte Erwerbsobliegenheit trifft. Falls Deine Ex sich nicht freiwillig dazu entschließt, mehr zu arbeiten, kannst Du also nichts machen.

Wenn Ihr noch miteinander reden könnt, würde ich sie darauf hinweisen, dass eine Steigerung der Arbeitsstundenzahl aufgrund der erneuten Scheidung schon aufgrund ihrer Altersvorsorge auch in ihrem eigenen Interesse wäre.
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#18
Hi Theo
ok...also auch, wenn meine Tochter wieder bei der KM einziehen sollte? Hieße das dann auch, dass man mir kein fiktives Einkommen mehr unterstellen könnte? Macht es überdies Sinn, selber einen Betrag titulieren zu lassen, wenn meine Tochter nächstes Jahr zum Studium geht?
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#19
Mit 20 Jahren und gemachtem Abitur ist das Kind bereits jetzt keine privilegierte Volljährige mehr, auch nicht während des BFD - nicht erst nach Rückkehr vom BFD. Es gilt längst nur noch die einfache Erwerbsobliegenheit und keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr.
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#20
Danke p ! Das ist ja mal ein Punkt für mich (nach bald 13 Jahren Unterhalt...) - also auch Gerichtsstand ab jetzt immer an meinem Wohnort, sehe ich das richtig?
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#21
Normalerweise ja.
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#22
Hallo alle,
so, nach beinahe einem halben Jahr ist nun ein gerichtlicher Antrag + Antrag auf Verfahrenskostenhilfe bei meinen Advokaten eingegangen in der Sache - von den Flug-und Visakosten ist keine Rede mehr, dafür errechnet man einen Anspruch von 751.- (im Monat!) von dem ich den Löwenanteil tragen soll.
Man beruft sich darauf, dass meine Tochter doch später Medizin oder etwas im "sozialen Bereich" studieren will und das der Bund diese Dienste doch extra für junge Leute eingerichtet hat, damit sie sich bilden...
Außerdem auf ein Stuttgarter Urteil aus 2012, kennt das jemand??
Es ist nicht zu glauben, bin fix und fertig.
Der Richter hat zum Glück gleich verfügt, dass sie Nachweise innert 14 Tagen beibringen muss und sich vor allem erklärt, warum sie dort auch noch über 300 Euro im Monat an diese Organisation spenden muss und dafür im Gegenzug 100 Euro Taschengeld erhält...HAARSTRÄUBEND
Was soll ich nur machen? Habt ihr einen guten Rat? Habe gerade so viele andere Sorgen an der Backe...jetzt auch das noch
Gruß an alle
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#23
Geschah die Nachfrage des Richters im Zuge der Verfahrenskostengenehmigung oder war das schon das Hauptverfahren?
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#24
(24-02-2014, 02:04)suppenkasper schrieb: Was soll ich nur machen? Habt ihr einen guten Rat? Habe gerade so viele andere Sorgen an der Backe...jetzt auch das noch
Anspruch von 751.- (im Monat!) abzüglich 184,-Eur Kindergeld macht dann
567,-Eur - da Sie über 18 ist!
Unterhalt nach DT (Stufe1) = 304,-Euro den Du Schuldest - wenn die Exe nicht arbeiten geht
macht dann 263,-Eur der von der EXE zu zahlen wäre - ich würde Sie mal höfflichst bitten (EXE) ihren Teil dazu beizutragen in dem Sie ihre Stunden aufstockt (Beamtin 20%) - Töchterlein ist ja über 18 und dementsprechend sollten ja beide finanziell geplagt sein!
Wieviel sollst du denn bezahlen - Löwenanteil???
Dir ist schon bewusst das Du solange das Töchterlein kein eigenes Einkommen erwirtschaftet das Ihr als Eltern dafür aufkommen müßt - und da Sie ja studieren will - geht die ganze Sache noch bis zu 27. Lebensjahr!
Auf der einen Seite voll Mist auf der anderen Seite solltest Du doch stolz auf deine Tochter sein - das Sie Medizin studieren will - ich finde das toll!
Was ist denn mit BAFÖG??? Schon mal erkundigt???
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#25
Ein Kind kann von seinen Eltern keinen Unterhalt verlangen, soweit es seinen Unterhaltsbedarf durch BAföG-Leistungen decken kann, auch wenn diese zum Teil als Darlehn gewährt werden.

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall einer 21-jährigen Studentin entschieden, die bei ihrer Mutter wohnt.

Ihr Vater, der Antragsgegner, zahlt monatlich ca. 210 EUR Kindesunterhalt. Die Studentin forderte von ihm unter Hinweis auf ihr Studium eine Erhöhung der monatlichen Unterhaltsleistungen auf ca. 380 EUR.

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Es grüßt der Laternenmann
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