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Beliebtes Thema: Grenzübertritte
#1
Ich war wieder mal etwas weiter weg und ich bin in die USA geflogen. Flug von München über Amsterdam nach New York und wieder zurück. Keinerlei Probleme, obwohl ich diesmal doch mit einer Taschenpfändung gerechnet habe. Aber rein garnichts. Nur in Amsterdam war die Paßkontrolle, obwohl man natürlich anmerken muss, dass die Personendaten dem BGS bekannt sein dürften. Gesuchte Verbrecher, ausser Unterhaltspreller, werden bestimmt locker rausgefischt.
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#2
Ich finde korrekt wie sie (Bundespolizei) sich verhält, denn wir sind letztendlich keine bösen Menschen. Wir tun niemandem was. Angel
Einbrecher, Mörder, Kinderschänder, Terroristen, Menschenhändler, Drogendealer (sagen wir harte Drogen;-) etc. verursachen mehr Schaden als wir und sind somit viel interessanter für die Beamten. Und von der Sorte gibt es mehr als genug um herausgefischt zu werden: Sie sollen mit denen erstmal fertig werden.
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#3
Genau das hoere ich auch immer wenn ich von anderen die Berichte lese wenn sie irgendwohin fliegen und Unterhalt schulden oder prellen.

Das wird alles ueberbewertet mit dem verhaften und Kontrollen an den Flughaefen.

Selbst verurteilte Unterhaltspflichtverweigerer koennen unbehelligt ins Ausland fliegen oder sogar aus dem Ausland via Transit Deutschland in ein anderes Land fliegen.
LDs Berichte decken sich 100% mit meinen und anderer Erfahrungen.

Angst braucht man da also keine zu haben!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#4
(25-09-2013, 08:17)gleichgesinnter schrieb: Angst braucht man da also keine zu haben!

Angst ist sowieso immer ganz schlecht - anstatt zu denken, fängt man an zu reagieren.

By the way - im Falle einer Festnahme:
1. Ausweis des Officers erfragen und die Nummer aufschreiben oder merken.
2. Haftgrund erfragen: Haftbefehl oder 'Gefahr im Verzug' - ohne Haftgrund keine Inhaftierung. Ausweisen muss man sich natürlich; d.h. man kann zwecks Identitätsfeststellung festgehalten werden.
3. Im Ausland verlangen, dass die eigene Botschaft informiert wird.
4. Nichts weiter sagen - das gilt weltweit. Denn "alles was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden". Das sollte einen natürlich nicht davon abhalten, nach einem Kaffee zu fragen.
5. In keinem Fall anfangen, mit den Beamten zu diskutieren, Widerstand zu leisten oder gar Drohungen auszusprechung ("ich zeige Sie an") - die sind immer mindestens zu zweit und bekommen auch dann Recht, wenn nur Aussage gegen Aussage steht; ausserdem machen die auch nur ihren Job und können nichts für die Situation
https://t.me/GenderFukc
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#5
Ich dachte es liegt ein Haftbefehl gegen den Dino vor?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#6
(25-09-2013, 14:47)DerArsch schrieb: Ich dachte es liegt ein Haftbefehl gegen den Dino vor?

Denken meine Exfrauen auch immer.
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#7
Ist es durchn 170er noch nicht soweit gekommen?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#8
Nein und es wird auch nicht soweit kommen. Denn dazu fehlen die rechtlichen Ansatzpunkte, Hoheitsgewalt etc.
Zudem sind die JAs teilweise mit durchaus dickeren Fischen beschäftigt, denn
man/frau muss letztendlich Prioritäten setzen, und wo nichts zu holen ist, ist nun mal nichts zu holen.
Und soviel Personal ist auch nicht mehr da wie früher... Beispiel FAs .
-------------------
"The pursuit of happiness ist unantastbar."
(The Founding Fathers)
----------------

" -Ich lebe noch, ihr Schweine! "
Henri Charrière
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#9
Ich fahr immer nur in den Urlaub ins Ausland, danach kehre ich schön brav wieder zurück.

Trotz rechtskräftiger Verurteilung nach dem § 170 StGB scheut sich die Staatsanwaltschaft aber, die angedrohte Ersatzfreiheitstrafe zu vollstrecken.

Warum ist mir bisher nicht bekannt.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#10
(01-10-2013, 12:03)Camper1955 schrieb: Trotz rechtskräftiger Verurteilung nach dem § 170 StGB scheut sich die Staatsanwaltschaft aber, die angedrohte Ersatzfreiheitstrafe zu vollstrecken.

Das ist ein Instrument, um die Ängstlichen zu beugen. Was bringt es dem StA, wenn er vorher schon weiss, dass es nicht funktioniert. Vielleicht sucht er sich zur Abschreckung gelegentlich mal ein Opfer aus, um ein Exempel zu statuieren.
https://t.me/GenderFukc
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#11
Eine Auslandsreise hat nichts mit der Verurteilung zu tun. Solange keine Ladung zum Haftantritt zugestellt wird und verstreicht, stehst du auch nicht im Bundeszentralregister oder bist zur Fahndung ausgeschrieben. Weder bei einer Polizeikontrolle noch einer Grenzkontrolle wird etwas passieren.

Andernfalls spielen die Grenzen ebenfalls keine Rolle: Verhaftet wird man immer, wenn Haftbefehl vorliegt, egal ob durch Polizisten im Inland oder an der Grenze zum oder vom Ausland. Gefasst -> Verhaftet.

Selbiges gilt natürlich auch, wenn zwar kein Haftbefehl, sondern nur etwas anderes im Bundeszentralregister steht, z.B. eine Aufenthaltsermittlung. Ob Inland oder Grenze spielt auch da keinerlei Rolle. Ich frage mich, wieso ständig diese Threads mit "Genzübertritt" aufkommen. Irgendwie scheint die Grenze psychologisch für viele wichtig zu sein und die denken dann, das wäre irgendeine Ausnahmesituation, bei der noch was "extra" passieren kann. Sie ist es nicht, sie ist einfach eine Kontrolle, wie sie auch bei allen anderen Gelegenheiten passieren kann.

Wer die Hosen voll hat und Kontrollen fürchtet, soll einfach im Bundeszentralregister nachsehen oder nachsehen lassen, was anliegt.
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#12
so Servus auch mal geschafft mich hier zu regestrieren!

bei mir ist die kacke noch nicht am dampfen aber trotzdem möchte ich meine Reiseerfahrungen teilen, die ich dieses Jahr hatte bezüglich Schengen Geschichten weil ich auch sehr gerne von Anderen erfahrungen lese.

Flug Amsterdam von Bayern: Nur Sichtkontrolle in DE. In Amsterdam ein und ausreise keine Spur von Beamten weit und breit. Wieder in DE nur ein paar die rumgelauert sind aber die haben wohl eher andere Leute im Blick gehabt.

Spanien: keine Beamten weit und breit. Nicht mal Ausweis beim Einsteigen ins Flugzeug gebraucht.

Zug Österreich wohl wie jeder erwarten würde ruhig.

Naja nach Prag kein Problem mitm Zug. Aufm Rückweg ist der Zoll aber durchmaschiert und hat wohl sowas wie ne Razzia veranstaltet und hat von jedem die Daten durchgegeben. Diese Route würde ich meiden.
Diverse Autofahrten im Schengen Bereich war auch alles klar. Naja Punkt ist eben dass man ruhig bleibt und eine Stichkontrolle wird sehr unwarscheinlich.

Eine Sache habe ich jedoch noch nie so wirklich verstanden..:
Wieso muss man an Grenzübertritten aufpassen wenn man zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben ist? Ich meine wenn man nach Spanien über nen Umweg geht dann wird man dort ja wohl auch gemeldet sein oder wenigstens Versicherungstechnisch oder über diese NIE Nummer zu finden sein?
Wieso soll es dann gefährlich sein an nem Zollcomputer vorbei zu laufen.
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#13
Tja, das ist ja das Problem in Spanien, denn die NIE NUmmer muss man erstmal haben um ueberhaupt in Spanien gefunden zu werden.
Selbst wenn eine Exe einen Unterhaltspreller mit aller Macht ans Bein pinkeln will und dieser sich nach Spanien abgesetzt hat und sogar die Wohnadresse des Prellers herausgefunden hat, nuetzt ihr das alles nichts wenn sie die NIE Nummer nicht hat.
Diese NIE Nummer muss der Preller nur schoen geheim halten und ja nicht ausplaudern, dann kann man sogar mit den deutschen Behoerden im schriftlichen Kontakt sein, das alles bringt denen in Deutschland kein Geld ein.

Mich hatten sie beilaeufig mal nach meiner NIE Nummer gefragt, aber das habe ich natuerlich schoen bleiben lassen. Und durch diesen Umstand feiert mein Nachkomme, den ich nie gesehen habe und auch nie sprechen durfte, wo jeglicher Kontakt abgelehnt wurde, im November seinen 18. Geburtstag und ich bin wieder frei.
Bezahlter Unterhalt= 0,- €
18 1/2 Jahre Spanien haben mir meine Freiheit garantiert und die deutsche Unterhaltsmaschinerie konnte mir nichts anhaben.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#14
Gut also regel nummer eins alles wo die nr. Drauf is unter verschluss halten.
Aber was ist mit einer strafanzeige wegen pflichtveretzung ? Die geht doch dann zurück wenn niemand weis wo du bist. Ganz logischer weise. Aber wenn dich niemand erreicht kann leicht von vorsatz geredet werden und man wir in abwesenheit zu vollen 6 monaten verurteil und ab 4monaten greift der euhaftbefehl wenn es im aufenthaltsland konform ist.
Nun wenn jeder weiss du bist da aber keine kohle und das glaubwürdig macht dann is ja eh alles perfekt.
Wenn man jedoch gut verdient und man zahlt ganich kann man ja auch verurteilt werden.

So aus meiner sicht ist es das beste wenn die adresse und nir nummer unbekannt bleiben, aber ca nen 50ger aus ja gutem willen gezahlt wird. Am besten gleich ans jJA dass es nicht unterschlagen wird.
Dann sollte man einer verurteilung doch entgehen kõnnen oder?
Ach da fällt mir ein lieber erst aufn bankkonto in ein drittland, am besten mit anderer schrift . Und dann ans JA nach DE? Is ja alles kein problem mit online banking.. dann denkt vermutlich jeder du bist in tokio dabei hockst am mittelmeer nebenan.
Vielleicht etwas überzogen aber ich würds so machen um mich hoffentlich in sicherheit zu wiegen.
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#15
Zitat:Andernfalls spielen die Grenzen ebenfalls keine Rolle: Verhaftet wird man immer, wenn Haftbefehl vorliegt, egal ob durch Polizisten im Inland oder an der Grenze zum oder vom Ausland. Gefasst -> Verhaftet.

Gilt das für die gesamte EU, auch ohne dass der nationale Haftbefehl EU weit ausgeschrieben worden ist? Sonst könnte man ja in Spanien verhaftet werden, weil in D eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung zur Festnahme ausgeschrieben wurde...

Schönen Gruß

Hornfrosch
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#16
Habe dazu jetzt etwas von einem Anwalt gefunden:

Zitat:Nachfrage vom Fragesteller 26.04.2009 | 21:56

Sind in diesem SIS NUR EU Haftbefehle gespeichert oder sämtliche nationalen Haftbefehle ?

Ist Lettland an das SIS überhaupt angeschlossen ?
An EURICS ist Lettland offensichtlich nicht angeschlossen.

Danke.

Zitat:Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 27.04.2009 | 12:25

Sehr geehrter/e Fragesteller/in,

Im Jahre 2007 wurde als Zwischenlösung eine erweiterte Version des SIS I - das sogenannten "SIS one4all" - parallel zu den Arbeiten am SIS II entwickelt und mit September 2007 in Betrieb genommen. Diese Übergangslösung ermöglichte es nunmehr den neuen EU Mitgliedsstaaten, darunter auch Lettland ebenfalls am Schengener Fahndungsverbund teilzunehmen und stellte dies auch eine Grundvoraussetzung für den im Dezember 2007 erfolgten Wegfall der Grenzkontrollen zwischen den teilnehmenden Staaten dar. Lettland ist also an SIS-Fahndungssystem angeschlossen.

Im SIS werde nur die EU-Strafbefehle gespeichert. Dabei haben sich die EU-Staaten auf einen Straftatenkatalog geeinigt, auf die die Bestimmungen des europäischen Haftbefehls angewandt werden, d.h. die Begehung bzw. der Verdacht der Begehung eines der folgenden Delikte kann den Erlass eines Europäischen Haftbefehls auslösen. Eine Übergabe auf Grund eines Europäischen Haftbefehls erfolgt bei folgenden Straftaten:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Terrorismus
Menschenhandel
sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie
illegaler Drogenhandel
illegaler Waffenhandel
Geldwäsche
Geldfälschung
Cyberkriminalität
Umweltkriminalität
Beihilfe zu illegaler Einreise und illegalem Aufenthalt
Mord
schwere Körperverletzung
illegaler Organ- und Gewebehandel
Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Diebstahl in organisierter Form und schwerer Raub
illegaler Handel mit Kulturgütern
Betrugsdelikte
Erpressung und Schutzgelderpressung
Produktpiraterie und Nachahmung
Fälschung von und Handel mit amtlichen Dokumenten
Fälschung von Zahlungsmitteln
illegaler Handel mit Hormonen und Wachstumsförderern
illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen
Kraftfahrzeugkriminalität
Vergewaltigung
Brandstiftung
Verbrechen, die in die Zuständigkeit des internationalen Strafgerichtshofs fallen
Flugzeug- und Schiffsentführung

Mit dem europäischen Haftbefehl ist es nur noch notwendig, das die Straftat im Anklägerland unter Strafe steht und auf der Positivliste steht. Falls Sie wegen der in dem Katalog aufgeführte Tat gesucht werden, so wird in der Regel auch ein EU-Haftbefehl ausgestellt sein.

Soweit ich das verstanden habe, stehen nationale Haftbefehle nicht im SIS, soweit diese nicht im EU-Katalog geführt werden und ein Mindesstrafmaß von einem Jahr zu erwarten ist.

Schönen Gruß

Hornfrosch
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#17
Gehts jetzt plötzlich um Unterhaltspflichtverletzung und nicht mehr um Schulden?
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#18
(24-10-2013, 15:11)p schrieb: Gehts jetzt plötzlich um Unterhaltspflichtverletzung und nicht mehr um Schulden?

Wo ist dein Problem? Gerade du müsstest doch wissen wie das eine mit dem anderen zusammenhängt, als der Admin dieses Forums. Zwing mich also nicht dazu, weiter konkret zu werden, woduch du auch deinen eigenen Leitfaden bezüglich Anonymität missachten würdest. Wenn du keine Lust hast, meine Fragen zu beantworten, dann lass es doch einfach, statt irgendwelche herabwürdigenden Bemerkungen abzulassen!
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#19
(24-10-2013, 16:10)Hornfrosch schrieb: Gerade du müsstest doch wissen wie das eine mit dem anderen zusammenhängt

Du wirst doch nicht etwa Strafrecht und Zivilrecht in einen Topf werfen?

(24-10-2013, 16:10)Hornfrosch schrieb: Wenn du keine Lust hast, meine Fragen zu beantworten, dann lass es doch einfach, statt irgendwelche herabwürdigenden Bemerkungen abzulassen!

Sehr geehrter Herr Hornfrosch,

es tut mir wirklich leid, das Sie mit dem Service und dem Support in diesem Forum nicht zufrieden waren. Ich werde sofort dafür sorgen, das die schuldigen Mitarbeiter den Status eines Forenusers verlieren und den Mitgliedsbeitrag als Wiedergutmachung auf Ihr Konto transferieren lassen.
Es kann ja wirklich nicht angehen, das Sie mit dem Service in dieses Forums nicht zufrieden gestellt werden konnten. Sollten Sie noch weitere Anregungen zur Verbesserung der Serviceleistungen haben (alles ist möglich, aber bitte nicht Peitsche oder ähnliches, da einige Mitarbeiter das eher als Belohnung ansehen könnten), dann machen Sie diese bitte im Serviceforum. Ich sende dieses Posting in dieses Forum und erwarte Ihre sinnvollen Vorschläge dort.

Mit freundlichen Grüssen,
p
24h - Forenservice, Rechtsberatung, Auswanderungshilfen, Informationen zu allen Aspekten des Lebens, Denkhilfen, untertänigst zu ihren Diensten.
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#20
Zitat:Du wirst doch nicht etwa Strafrecht und Zivilrecht in einen Topf werfen?

Warum reitest du so darauf herum, wo dies doch im KU wie Bockwurst und Senf zusammenhängtBig Grin

Zitat:Sehr geehrter Herr Hornfrosch,

es tut mir wirklich leid, das Sie mit dem Service und dem Support in diesem Forum nicht zufrieden waren. Ich werde sofort dafür sorgen, das die schuldigen Mitarbeiter den Status eines Forenusers verlieren und den Mitgliedsbeitrag als Wiedergutmachung auf Ihr Konto transferieren lassen.
Es kann ja wirklich nicht angehen, das Sie mit dem Service in dieses Forums nicht zufrieden gestellt werden konnten. Sollten Sie noch weitere Anregungen zur Verbesserung der Serviceleistungen haben (alles ist möglich, aber bitte nicht Peitsche oder ähnliches, da einige Mitarbeiter das eher als Belohnung ansehen könnten), dann machen Sie diese bitte im Serviceforum. Ich sende dieses Posting in dieses Forum und erwarte Ihre sinnvollen Vorschläge dort.

Mit freundlichen Grüssen,
p
24h - Forenservice, Rechtsberatung, Auswanderungshilfen, Informationen zu allen Aspekten des Lebens, Denkhilfen, untertänigst zu ihren Diensten.

Nicht schlecht, Herr SpechtBig Grin

Jetzt verstehst du hoffentlich, weshalb ich dich darum bat, meine Fragen lieber nicht zu beantworten, statt mich mit solchen Kommentaren zu erniedrigen. Ich weiss deine Mühen wirklich zu schätzen und ich bin dir sehr für das Betreiben dieses Forums dankbar. Trotzdem finde ich es nicht gut, wenn du deinen Frust an einem unbekannten "Niemand" wie "Herrn" Hornfrosch auslässt, während die Exen in der Quasselecke den Zickenkrieg entfachen. Aber was gibt man nicht an Energie aus, um sein Ego zu befriedigen...Big Grin

Schönen Gruß

Hornfrosch

PS: Und bitte lasse diese Diskussion nicht darin enden, dass mein Account gesperrt wirdTongue
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#21
(24-10-2013, 19:49)Hornfrosch schrieb: Jetzt verstehst du hoffentlich, weshalb ich dich darum bat, meine Fragen lieber nicht zu beantworten, statt mich mit solchen Kommentaren zu erniedrigen.

Wenn du bei sowas noch nachlegst und von erniedrigen anfängst, hast du ganz einfach einen Knall. Meine Postings hast du entweder nicht gelesen oder nichts verstanden.

Das Thema ist für mich durch, von mir Ende, die Zeit ist für andere Hilfesuchende besser angelegt.

(24-10-2013, 19:49)Hornfrosch schrieb: Und bitte lasse diese Diskussion nicht darin enden, dass mein Account gesperrt wird

Dummschwatz, provozieren wollen und doch die Hosen voll? Aber keine Sorge, wers nötig hat kann gerne persönlich werden oder mich dumm anranzen, mich kratzt das wirklich nicht. Als Trennungsvater und Forenbetreiber bin ich seit Jahren über solchen Kinderkram hinaus, um eine hochgezogene Augenbraue zu erzeugen braucht es andere Kaliber. Ganz andere.
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#22
Zitat:Wenn du bei sowas noch nachlegst und von erniedrigen anfängst, hast du ganz einfach einen Knall. Meine Postings hast du entweder nicht gelesen oder nichts verstanden.

Das ist doch nicht dein Ernst, oder? Zynische und doppeldeutige Kommentare soll ich jetzt etwa nicht als Erniedrigungen empfinden, wo du doch sonst jeden Spatz machen lässt, was er will...

Zitat:Das Thema ist für mich durch, von mir Ende, die Zeit ist für andere Hilfesuchende besser angelegt.

Zu der Einsicht hättest du bereits zu Beginn kommen können, dann hätten wir uns das hier erspart. Auch wenn du keinen Funken Respekt vor mir hast, so respektiere ich dich doch dafür, dass du mich nicht sperrst, nur weil ich dir nicht gehorche. Da würden nämlich die meisten Forumbetreiber in Hysterie ausbrechenBig Grin


Zitat:Dummschwatz, provozieren wollen und doch die Hosen voll? Aber keine Sorge, wers nötig hat kann gerne persönlich werden oder mich dumm anranzen, mich kratzt das wirklich nicht. Als Trennungsvater und Forenbetreiber bin ich seit Jahren über solchen Kinderkram hinaus, um eine hochgezogene Augenbraue zu erzeugen braucht es andere Kaliber. Ganz andere.

Ich habe mich nur gegen deine herawürdigende und spöttische Art zur Wehr gesetzt, nichts weiter. Provoziert hast du zu Beginn, falls du es vergessen hast. Ausserdem brauchst du mir nicht das Trollsein zu unterstellen, wo hier im Forum ganz andere "Kaliber" herumwüten - frei von Sitte und Moral!


Trotzdem schönen Gruß und alles Gute - das zeugt nämlich von Größe

Hornfrosch
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#23
(24-10-2013, 16:10)Hornfrosch schrieb: Wenn du keine Lust hast, meine Fragen zu beantworten, dann lass es doch einfach, statt irgendwelche herabwürdigenden Bemerkungen abzulassen!

Das liest sich wie ein ehemaliger und unzufriedener User Big Grin oder die Ex
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#24
(24-10-2013, 21:02)Leutnant Dino schrieb:
(24-10-2013, 16:10)Hornfrosch schrieb: Wenn du keine Lust hast, meine Fragen zu beantworten, dann lass es doch einfach, statt irgendwelche herabwürdigenden Bemerkungen abzulassen!

Das liest sich wie ein ehemaliger und unzufriedener User Big Grin oder die Ex

Boah, ich dachte nicht, dass die Liste der unzufriedenen User und Exen so lang sein könnte...Big Grin

Ich sehe schon, dass es eine gehörige Portion Bulleneier benötigt, um sich p ungehorsam zu zeigen. Da waren meine Froscheier vielleicht einfach nicht dick genug, um seine Augenbrauen zum Zucken zu bringenBig Grin
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#25
Ich möchte mich bei euch allen für meine kleine Schlammschlacht hier entschuldigen. Wir haben an p wirklich einen großartigen und verständnisvollen Admin, der eine solche Behandlung einfach nicht verdient hat. Hornfrosch hat seine spitzen Hörner jetzt geschliffen - versprochenBig Grin
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