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Jugendamt und Steuer
#1
Hallo,

bin gerade wieder am Schreiben fürs Jugendamt. Offensichtlich will man jetzt doch eine Mangelfallberechnung vornehmen...
Aber dafür brauchts noch den letzten Einkommenssteuerbescheid.

Dass Steuererstattungen als Vermögen bzw Einkommen angesehen werden, ist mir bekannt. Aber wird selbige auch dann angerechnet wenn das Jugendamt Unterhaltsrückstände aufrechnet und der Unterhaltspflichtige von dem Geld nie etwas sieht?

Hintergrund:
Vor 1,5 Monaten habe ich mit einer saftigen Steuererstattung aus den letzten 4 Jahren gerechnet. Allerdings erhielt ich dann ein Schreiben, dass das Geld ans Jugendamt weitergeleitet wurde, weil wohl seit Anfang 2012 eine Abtretungserklärung vorliegt.

Fakten:
- Anfang 2013 wurde ich unter Androhung von Zwangsvollstreckung zu Tilgungszahlungen für den Rückstand verdonnert. Die utopische Rate (zumindest für meine Verhältnisse) konnte ich lediglich ein einziges mal mit Hilfe meines Dispos leisten
- Es wurde auf ein Gegenangebot gedrängt
- Letztlich gab sich das Jugendamt mit einer 5-Euro-Tilgung zufrieden
- Als ich nach einer Mangelfallberechnung gefragt habe wurde mir lediglich - sinngemäß - gesagt "Was wollen Sie denn? Sie sind doch leistungsfähig. Gucken Sie sich unsere Berechnung an. Wenn´s finanziell so schlecht bei Ihnen aussieht, dann nehmen Sie halt Vermögen und Steuererstattungen um den Mindestunterhalt zu zahlen"

Frage:
Wie soll ich den Mindestunterhalt leisten, wenn mir die Grundlage (Steuererstattung) "vorenthalten" wird?
Warum wurde ich nicht informiert, dass eine Abtretungserklärung beim Finanzamt eingereicht wurde?
Warum verlangt man von Vätern unter Androhung von Zwangsvollstreckung eine Ratenzahlungsvereinbarung wenn eine Steuerabtretung vorliegt? Die Tilgung ist ja eigentlich sicher!?


achja: vor mittlerweile einem Jahr hieß es nämlich noch, dass Unterhaltsrückstände nicht teilweise sondern nur in einer Summe geleistet werden können. Zwei Monate später hat man die Rückstände dann doch zur Ratenzahlung freigegeben - wenn auch mit dieser utopischen Vorstellung. Aber die Rate konnte ja mittlerweile gewaltig gedrückt werden

Bitte seht von Ratschlägen wie aufstockendes ALG 2 ab. Hab das Thema durch - ich krieg nix. Mir gehts in dem Thread lediglich um das Thema Anrechnung Steuer auf Einkommen bzw. diese ominöse Steuereinbehaltung die jetzt wohl trotzdem zum Einkommen dazugerechnet werden soll (warum sonst werden die den Wisch haben wollen?)
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#2
1. Zur Aufrechnung Steuerrückerstattung:
Lies einfach mal Punkt 7.9.2. Seite 96 (PDF-Seite 106)
http://www.buergerservice.bremen.de/sixc...L_2013.pdf

2. Dich hat jemand vom Jugendamt zur Ratenzahlung "verdonnert" ? Das ist unmöglich.
Mir scheint du hast heftigste Kenntnislücken und zumindest zuwenig Zeit mit der Lektüre des obigen Dokumente bzw. seiner Vorgängerversionen verbracht.

3. Ich würde der Anrechnung von aufgerechneten (also nicht erhaltenen) Steuerstattungen heftigst widersprechen. Vermutlich wollen sie den Steuerbescheid aber nur haben a) der Vollständigkeit halber und b) um evtl. andere geldwerte Vorteile, Wohnvorteile, Ansparabschreibung, etc. zu erkennen, die unterhaltsrechtlich anders bewertet werden als steuerrechtlich.

4. dass das Jugendamt nun zu einer Mangelfallberechung kommen will, halte ich für eine haltlose Spekulation deinerseits.

5. Wie mir scheint, hast du die früheren Hinweise nicht so richtig ernst genommen http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid105319 Hast du denn mittlerweile ein P-Konto?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#3
Danke für deinen Beitrag, sorglos

1. werde ich mir direkt ansehen, kannte ich bisher nicht
2. ja, dem ist so. Ich habs hier schwarz auf weiß liegen. Aber ist wohl so, dass das JA keine befugnis hat Unterhaltspflichtige zur Ratenzahlung des Rückstands zu verdonnern, wenn ich dein Geschreibe richtig interpretiere
3. meine Hoffnung ist, dass Sie den Wisch nur der Vollständigkeithalber brauchen. Ansonsten werde ich definitiv widersprechen
4. Zitat aus dem letzten Brief "Wir werden die Berechnung durchführen sobald uns der Steuerbescheid vorliegt." Wo ist da Spekulation dabei? Probiert hab ichs. Wenn die sich trotz ihrer Berechnung doch nicht auf Mangelfall einlassen und nur schreiben "Sie sind tatsächlich Mangelfall, wenn Sie dies durchgesetzt haben möchten, dann bleibt Ihnen nur die Abänderungsklage", dann ist das so. Ich weiß, dass ich vor Gericht keine Chance hab.
5. ich bin mittlerweile ein ganzes Stück weiter. Nicht nur das P-Konto ist eingerichtet, Termin bei Schuldnerberatung gehabt etc. Es geht jetzt alles seinen Weg - schade, dass man sich vergeblich bemüht hat mit allem drum und dran auf einen grünen Zweig zu kommen. Würde mal sagen mit der Steuer-Aufrechnung wurde alles gegen die Wand gefahren. Jetzt kann einschließlich JA jeder sehn wo er Kohle herkriegt. Ich hab jedenfalls keine mehr
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#4
Es bestehen Unterhaltsschulden, die wohl nicht mehr abzubezahlen sind. Warum also mit dem Jugendamt überhaupt kommunizieren? Das macht keinen Sinn. Es ist besser denen überhaupt keine Informationen zu geben und wenn sie was wollen, kann das Jugendamt Klage einreichen. Alle Kosten trägt dann der Staat und erhöhen lediglich Deine Schulden. Das sollte Dich nicht weiter stören.

Es ist ein Fehler sich mit dem Jugendamt abzugeben. Das Jugendamt hat weder Verständnis noch sind sie ein zuverlässiger Vertragspartner. Sie arbeiten mit allen Tricks und fordern Daten vom Unterhaltspflichtigen, die er nicht geben muss.
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#5
Genau so siehts aus, Dino

Ist jetzt mein letzter Versuch mit dem JA, danach wird konsequent nur noch alle 2 Jahre kommuniziert.


Bin jetzt auch schlauer was den Link von sorglos angeht. Punkt 7.9.2 beantwortet eigentlich alle meine Fragen :-(
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#6
a-bär: sei nicht dumm....

wenn nix mehr geht, zahlungstechnisch...

1. inso-antrag - entweder regel-inso oder privat-inso
2. ALLE forderungen bis zum eröffnungsbeschluß fallen in die insolvenz
3. lass bank und JA doch links liegen, irgendwie mußt du wieder anfangen
4. vorsicht: ab inso-eröffnung mußt du handfeste belege vorlegen, damit nicht wieder so hohe neu-schulden entstehen
5. 6 jahre durchhalten und fertig

hab ich auch so gemacht und dem JA ca 13keur vermacht...

bb
netlover
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#7
Keine Panik. Erstmal garnichts machen und alle an der Wand abperlen lassen. Die Schulden schön anhäufen lassen und den GV ein paar Mal kommen lassen.
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#8
Wenn ich noch ergänzen darf:

Das Jugendamt ist dein Gegner. Das Jugendamt ist keine Lösung, sondern Teil des Problems!

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#9
Ist mir damals ganz ähnlich ergangen.
Siehe: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...ufrechnung
Wir hatten dagen geklagt und verloren.
Die Aufrechnung ist (leider) Rechtens.
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#10
Danke für die ganzen Antworten

Dino: ich würde ja gern weiter Schulden anhäufen, damit sichs erst recht lohnt. Allerdings hatte mir das JA schon mal die Zwangsvollstreckung wegen nicht geleisteter Unterhaltszahlungen angedroht. Nachdem mir aber der ALG2-Satz gerade mal reicht um mit Auto auf Arbeit zu kommen, hab ich dann doch gezahlt. Ich war mir zu dem Zeitpunkt noch nicht bewusst, dass Unterhalt vor allem anderen geht sondern hab stattdessen u.a. den Bankkredit (den ich auch dem JA zu verdanken habe) bedient. Mir hat es damals extrem an Kenntnissen gefehlt...

netlover: Was meinst du mit handfeste Belege liefern, damit nicht wieder so hohe Neuschulden entstehen? Glaub ich kann dir grad nicht so ganz folgen

Nächster Termin bei der Schuldnerberatung steht. Mit Insolvenzantrag rechne ich bis Dezember. Allerspätestens Januar

Ratenzahlung JA: 5 Euro monatlich, um die in Sicherheit zu wiegen. Wie gesagt: mir wurde die Pistole auf die Brust gesetzt ich soll entweder denen ihre Ratenzahlung akzeptieren oder einen Gegenvorschlag machen. Andernfalls wollen Sie die Rückstände zwangsvollstrecken lassen. (In dem Fall wäre mein Erspartes, an das ich ohne Insolvenz nicht rankomme und von dem die Verfahrenskosten gezahlt werden sollen nämlich weg)

webin: deinen Thread werde ich mir direkt zu Gemüte führen
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