25-09-2013, 13:08
Hallo,
bin gerade wieder am Schreiben fürs Jugendamt. Offensichtlich will man jetzt doch eine Mangelfallberechnung vornehmen...
Aber dafür brauchts noch den letzten Einkommenssteuerbescheid.
Dass Steuererstattungen als Vermögen bzw Einkommen angesehen werden, ist mir bekannt. Aber wird selbige auch dann angerechnet wenn das Jugendamt Unterhaltsrückstände aufrechnet und der Unterhaltspflichtige von dem Geld nie etwas sieht?
Hintergrund:
Vor 1,5 Monaten habe ich mit einer saftigen Steuererstattung aus den letzten 4 Jahren gerechnet. Allerdings erhielt ich dann ein Schreiben, dass das Geld ans Jugendamt weitergeleitet wurde, weil wohl seit Anfang 2012 eine Abtretungserklärung vorliegt.
Fakten:
- Anfang 2013 wurde ich unter Androhung von Zwangsvollstreckung zu Tilgungszahlungen für den Rückstand verdonnert. Die utopische Rate (zumindest für meine Verhältnisse) konnte ich lediglich ein einziges mal mit Hilfe meines Dispos leisten
- Es wurde auf ein Gegenangebot gedrängt
- Letztlich gab sich das Jugendamt mit einer 5-Euro-Tilgung zufrieden
- Als ich nach einer Mangelfallberechnung gefragt habe wurde mir lediglich - sinngemäß - gesagt "Was wollen Sie denn? Sie sind doch leistungsfähig. Gucken Sie sich unsere Berechnung an. Wenn´s finanziell so schlecht bei Ihnen aussieht, dann nehmen Sie halt Vermögen und Steuererstattungen um den Mindestunterhalt zu zahlen"
Frage:
Wie soll ich den Mindestunterhalt leisten, wenn mir die Grundlage (Steuererstattung) "vorenthalten" wird?
Warum wurde ich nicht informiert, dass eine Abtretungserklärung beim Finanzamt eingereicht wurde?
Warum verlangt man von Vätern unter Androhung von Zwangsvollstreckung eine Ratenzahlungsvereinbarung wenn eine Steuerabtretung vorliegt? Die Tilgung ist ja eigentlich sicher!?
achja: vor mittlerweile einem Jahr hieß es nämlich noch, dass Unterhaltsrückstände nicht teilweise sondern nur in einer Summe geleistet werden können. Zwei Monate später hat man die Rückstände dann doch zur Ratenzahlung freigegeben - wenn auch mit dieser utopischen Vorstellung. Aber die Rate konnte ja mittlerweile gewaltig gedrückt werden
Bitte seht von Ratschlägen wie aufstockendes ALG 2 ab. Hab das Thema durch - ich krieg nix. Mir gehts in dem Thread lediglich um das Thema Anrechnung Steuer auf Einkommen bzw. diese ominöse Steuereinbehaltung die jetzt wohl trotzdem zum Einkommen dazugerechnet werden soll (warum sonst werden die den Wisch haben wollen?)
bin gerade wieder am Schreiben fürs Jugendamt. Offensichtlich will man jetzt doch eine Mangelfallberechnung vornehmen...
Aber dafür brauchts noch den letzten Einkommenssteuerbescheid.
Dass Steuererstattungen als Vermögen bzw Einkommen angesehen werden, ist mir bekannt. Aber wird selbige auch dann angerechnet wenn das Jugendamt Unterhaltsrückstände aufrechnet und der Unterhaltspflichtige von dem Geld nie etwas sieht?
Hintergrund:
Vor 1,5 Monaten habe ich mit einer saftigen Steuererstattung aus den letzten 4 Jahren gerechnet. Allerdings erhielt ich dann ein Schreiben, dass das Geld ans Jugendamt weitergeleitet wurde, weil wohl seit Anfang 2012 eine Abtretungserklärung vorliegt.
Fakten:
- Anfang 2013 wurde ich unter Androhung von Zwangsvollstreckung zu Tilgungszahlungen für den Rückstand verdonnert. Die utopische Rate (zumindest für meine Verhältnisse) konnte ich lediglich ein einziges mal mit Hilfe meines Dispos leisten
- Es wurde auf ein Gegenangebot gedrängt
- Letztlich gab sich das Jugendamt mit einer 5-Euro-Tilgung zufrieden
- Als ich nach einer Mangelfallberechnung gefragt habe wurde mir lediglich - sinngemäß - gesagt "Was wollen Sie denn? Sie sind doch leistungsfähig. Gucken Sie sich unsere Berechnung an. Wenn´s finanziell so schlecht bei Ihnen aussieht, dann nehmen Sie halt Vermögen und Steuererstattungen um den Mindestunterhalt zu zahlen"
Frage:
Wie soll ich den Mindestunterhalt leisten, wenn mir die Grundlage (Steuererstattung) "vorenthalten" wird?
Warum wurde ich nicht informiert, dass eine Abtretungserklärung beim Finanzamt eingereicht wurde?
Warum verlangt man von Vätern unter Androhung von Zwangsvollstreckung eine Ratenzahlungsvereinbarung wenn eine Steuerabtretung vorliegt? Die Tilgung ist ja eigentlich sicher!?
achja: vor mittlerweile einem Jahr hieß es nämlich noch, dass Unterhaltsrückstände nicht teilweise sondern nur in einer Summe geleistet werden können. Zwei Monate später hat man die Rückstände dann doch zur Ratenzahlung freigegeben - wenn auch mit dieser utopischen Vorstellung. Aber die Rate konnte ja mittlerweile gewaltig gedrückt werden
Bitte seht von Ratschlägen wie aufstockendes ALG 2 ab. Hab das Thema durch - ich krieg nix. Mir gehts in dem Thread lediglich um das Thema Anrechnung Steuer auf Einkommen bzw. diese ominöse Steuereinbehaltung die jetzt wohl trotzdem zum Einkommen dazugerechnet werden soll (warum sonst werden die den Wisch haben wollen?)