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Ein Kampf gegen Manipulation-Loyalitätskonflikt und das Umgangsrecht
#26
Genau das ist der Streitpunkt. Meine manipulierte, indoktrinierte, induktierte 8-jährige Tochter darf lt. Beschluß des Fam.gerichtes Herford
alles das was sie gern möchte ( z.B. bei Oma und Opa übernachten, aber nicht beim eigenen Vater ) , mit der Schule 1 Woche ins Schullandheim
( aber Ferien mit Papa möchte sie nicht, nur mit Mama ) usw. usw.

Keine Sau fragt sich aber offenbar, warum sie das nicht will ( nein- ich habe meine Tochter während des Umgangs weder vernachlässigt, mißhandelt, mißbraucht o.ä. ) sondern einzig und allein Mama ist diejenige, die unsere Tochter emotional mißbraucht ....

Und so ähnlich läuft das bei daysilence wohl auch ...

Manipulierter Kindeswille gegen vermeintliches Kindeswohl ( was ist das eigentlich, wie wird Kindeswohl definiert ? )...

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#27
(13-08-2012, 08:15)ArJa schrieb: Keine Sau fragt sich aber offenbar, warum sie das nicht will ( nein- ich habe meine Tochter während des Umgangs weder vernachlässigt, mißhandelt, mißbraucht o.ä. ) sondern einzig und allein Mama ist diejenige, die unsere Tochter emotional mißbraucht ....
Manipulierter Kindeswille gegen vermeintliches Kindeswohl ( was ist das eigentlich, wie wird Kindeswohl definiert ? )...
Gruß
ArJa

Hallo ArJa, genau das ist das Problem.
Jetzt schauen wir mal was die Pädagogin erreicht.
Ein Freischuss für KM noch mehr zu manipulieren, bevor es dann doch noch vor Gericht geht.
Momentan sagt kleine nur das Sie nicht will, auf die Frage warum, sagt Sie nichts.
Nun bekommt KM ein Instrument in die Hand, noch mehr zu agieren (geschweige denn von Oma & Opa).
Das ist wie zusehen wie ein Kind seelisch kaputt gemacht wird, ohne etwas unternehmen zu können.
KM soll sich von ihren Eltern lösen und jetzt fliegen Sie zusammen in den Urlaub ?.
Werde nochmals Gespräche mit der Pädagogin und meiner Rain suchen um dran zu bleiben.
Auch Dir ArJa, drücke ich die Daumen das es voran geht, du bist schon einen langen Weg gegangen (respect),
Schon wahnsinn, das keiner die kämpfenden Väter sieht.
Andere Mütter währen froh wenn sich Papa kümmert.

Schon komisch,da gibt es die Frauen die klagen wenn sich der Vater nicht um sein Kind kümmert, dann gibt es die Art Frauen die nicht wollen das Vater sich kümmert.
Was, währe wenn es anders gelaufen währe ?, wir uns nicht um unsere Kinder gekämpft/gekümmert hätten ?.
Fakt: Durch die Kinder sind wir Erpressbar, sonst hat Ex KM ja nichts mehr in der Hand !.
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#28
(13-08-2012, 21:37)daysilence schrieb: Andere Mütter währen froh wenn sich Papa kümmert.

Meistens nur so lange, so lange er wirklich wegbleibt. Dann ist das Gejammer gross. Versucht er tatsächlich, einen Kontakt zum Kind zu etablieren bekommt das Gejammer plötzlich andere Gründe: Defizitärer Vater, macht dies und jenes falsch, macht das nur um Einfluss auf die Mutter auszuüben, destabilisiert das Kind, generell schon aber jetzt gerade nicht etc. etc.
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#29
Hallo liebes Forum:
News die mich erstarren lassen.
Ich versteh die Welt nicht mehr, der Kinderpsychologe schreibt im Gutachten (ist nunmehr fast 2 Jahre her):
Wir rieten zu einer heilpädagogischen Behandlung der Trennung der Eltern und vor allem zur Verbesserung des Kontakts zum Vater.

Die Heilpädagogin schreibt (Kleine war da nun 1 1/2 Jahre):
Herr XXX ist sehr bemüht eine gute Vater-Tochter-Beziehung aufzubauen,
was aufgrund der vergangenen Jahre durch die emotionale Entfremdung und Ausgrenzung und den gegebenen Umständen nicht leicht ist.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass für Kind XXX ein intensivieren des Kontakts zum Vater förderlich ist und ihre Persönlichkeitsentwicklung begünstigt.
Durch gemeinsame Erlebnisse und Kontakte kann eine zunehmende Normalisierung der Vater-Tochter-Beziehung entstehen und
XXX kann immer mehr den männlichen Teil in sich positiv integrieren und muss ihn letztendlich nicht mehr feindlich bekämpfen.
Im einzigen Elterngespräch sagte Pädagogin im Beisein der KM folgendes zu mir: Herr XXXX es gibt sie als Vater nicht,in ihrer Tochter ist falsches Blut
- ihr Blut - und das gilt es bis zum letzten zu verteidigen, KM, Oma & Opa
Mütterlichseits werden alles dafür tun das Sie ihre Tochter nicht "mehr sehen" als nötig. Sie kämpfen hier gegen ein Bollwerk und haben keine Chance, KM saß daneben und nickte nur.

Nun war die erste Gerichtsverhandlung wobei nix raus kam, nur das eine VP eingeschaltet wird und das ist erschmetternd.

Entschuldigt bitte den langen Schriftsatz aber ich bitte euch um Rat, Tipps, Hilfe.

Schriftsatz meiner Anwältin:
Sehr geehrter Herr XXX
hiermit übersende ich Ihnen die Stellungnahme des Verfahrensbeistandes Ihrer Tochter XXXX.
Frau XXXXXXX (Verfahrenspflegerin) kommt zu dem Ergebnis, dass sie aktuell keine Ausweitung des Umgangs mit einer Übernachtung empfiehlt.
Inhaltlich möchte ich hier nicht näher auf die Stellungnahme eingehen, die ich allerdings für etwas zweifelhaft halte, da sie nahezu ausschließlich die Bedürfnisse des Kindes in den Mittelpunkt stellt,
so wie dies auch immer wieder von der Gegenseite vorgetragen wurde.
Aufgrund dieser Stellungnahme wird von dem zuständigen Familienrichter jedenfalls angeregt,
dass Ihre Anträge derzeit für erledigt erklärt werden. Für eine Äußerung hierzu wurde eine Frist von 4 Wochen gesetzt, eine Kopie des Schreibens liegt ebenfalls bei.
Ich gehe davon aus, dass der Richter, aufgrund dieser Stellungnahme, Ihre Anträge ablehnen wird. Dagegen können Sie natürlich ein Rechtsmittel einlegen.
Allerdings kann ich Ihnen hierzu nicht raten. Selbst wenn Sie in der 2. Instanz mit Ihren Anträgen durchkommen würden, würde das mit Sicherheit die Situation nicht verbessern.
Kind XXXX ist nun schon seit über 2 Jahren in den Konflikt zwischen Ihnen und Frau XXXX einbezogen.
Sie musste sich diversen Befragungen unterziehen und einer sehr langen Behandlung durch Frau Heilpädagogin.
Es muss davon ausgegangen werden, dass sich die Abwehrhaltung von Kind XXXX noch verstärken wird, wenn sie durch eine Entscheidung Dritter gezwungen würde, bei Ihnen zu übernachten.
Sollten Sie Ihre Anträge dennoch nicht für erledigt erklären wollen, wird das Verfahren weitergeführt werden,
der Richter wird selbst noch einmal Ihre Tochter anhören, wie bereits angekündigt, und wenn er zu keiner anderen Meinung kommt,
dann mit Sicherheit die gestellten Anträge abweisen.
Ich darf Sie daher bitten, sich mit mir in den nächsten 3 Wochen in Verbindung zu setzen, damit ich innerhalb der gesetzten Frist Stellung nehmen kann.
Meine Gebührenrechnung für das Gerichtsverfahren liegt bei, sie würde sich lediglich dann noch erhöhen,
wenn ein weiterer Gerichtstermin anberaumt würde und erneut Fahrtkosten anfielen.

Schriftsatz Verfahrenspflegerin:
Zur Info, ich musste zum Gespräch zum Wohnort der VP fahren und wir trafen uns in einem Caffee für ca. 1 ½ Std.
Verfahrenspflegerin wollte(so sagte sie es mir) Kind und KM aufgrund der Sachlage ins Büro laden damit Kind „Frei“ reden kann.
Dies wurde dann aber doch bei KM Zuhause durchgeführt, im Nebenraum vermutlich Mama,Oma & Opa.

Als vom Familiengericht XXXXXXXXX bestellter Verfahrensbeistand für das Kind XXXX, geb. am XX.XX,2003, habe ich Gespräche geführt mit nachfolgenden Personen:
XXXXX (Tochter) XXXXXXXX (Leibliche Mutter)
XXXXXX (Leiblicher Vater)
Aus den Gesprächen ergibt sich hinsichtlich der Frage nach der Regelung des Umgangs nachfolgendes Bild aus der Sicht des Kindes.
1. Gesprächssituation:
Kind XXXX begegnet mir höflich und freundlich, mit einer gewissen anfänglichen Schüchternheit, die sie schnell ablegt.
Problemlos kann sie sich nach kurzer Zeit von ihrer Mutter trennen, um mit mir das Gespräch alleine fortzuführen. Sie zeigt sich sichtlich erfreut darüber,
dass ich mich als Verfahrensbeistand für ihre Gedanken und Wünsche interessiere.
Offen und gesprächswillig begibt sich Kind XXXX mit mir in den Dialog über ihre Erfahrungen und Vorstellungen zur Umgangsregelung mit ihrem Vater.
Auch bei tiefer gehenden und schwierigeren Aspekten bleibt Kind XXXX gesprächsbereit und versucht, sich adäquat auszudrücken, was ihr überwiegend gut gelingt.
Aus ihrem kindlichen Blickwinkel heraus legt sie beispielsweise durchaus schlüssig dar, warum sie bisher nicht beim Vater übernachten wollte (Seite 2, Punkt 3. „Wunsch des Kindes zur Umgangsregelung").
Als ich sie darauf anspreche, warum sie bei ihren Aufenthalten beim Vater das Essen verweigert, findet sie jedoch keinen wirklich benennbaren Grund dafür.
Dabei ist ihr anzumerken, wie unangenehm es ihr ist, mir keine schlüssige Erklärung dafür anbieten zu können und zeigt unverzüglich Tendenzen des Rückzugs aus dem Thema.
2.Familiäre Situation und emotionale Belastung des Kindes durch Trennung der Eltern:
Kind XXXX lebt bei ihrer Mutter. In unmittelbarer Nähe, nämlich ein Stockwerk tiefer im selben Wohnhaus, leben die Großeltern mütterlicherseits.
Kind XXXXX fühlt sich hier verortet und sieht ihren Lebensmittelpunkt eindeutig bei ihrer Mutter. Sie spricht in diesem Zusammenhang von „meiner Familie".
Auffallend ist, dass Kind XXXX ihren leiblichen Vater nicht zur Familie zählt.
Sie spricht davon, dass „er irgendwie einfach nicht dazu gehört". Wirklich begründen kann das Kind seine Haltung nicht.
Ein Erklärungsansatz könnte die für das Kind zweimalig erlebte Trennung der Eltern und das damit verbundene wiederholte Weggehen des Vaters aus dem gemeinsamen Haushalt sein.
(KM trennte sich 2 mal von mir)
Die frühkindliche Erfahrung von Verlust kann ein Kind nicht kognitiv erfassen. Es wird jedoch dadurch emotional geprägt.
Die erneute Trennung, die Kind XXXX in einem fortgeschrittenen Alter und damit bewusster erlebte, könnte den emotionalen Eindruck von Unverlässlichkeit
und Unsicherheit bezüglich des Vaters so verstärkt haben, das sich daraus eine inzwischen manifest gewordene Gefühlsstörung ihm gegenüber ergeben haben kann.
Kind XXXXX könnte in einem solchen Fall, selbst wenn sie wollte, den Vater nicht als verlässlichen Bindungspartner anerkennen.
3. Wunsch des Kindes zur Umgangsregelung:
Kind XXXX äußert klar, dass sie ihren Vater mag und auch sehen möchte, aber auch weiterhin „auf keinen Fall" bei ihm übernachten will.
Auffallend ist, dass sie, um ihrer Äußerung Nachdruck zu verleihen, ihre Körperhaltung vehement einsetzt, was sie bis dahin im Gespräch nicht tat.
So beugt sie sich, auf dem Stuhl sitzend, stark nach hinten und winkt mit beiden Händen nach vorne deutend ab. Dabei wiederholt sie bestimmt die Worte „auf keinen Fall".
Auf meine Frage nach den Gründen für ihre Ablehnung artikuliert sie zwei Aspekte:
Unsicherheit und fehlendes Vertrauen:
Kind XXXX spricht davon, dass ihr Vater ihr „kein Gefühl von Sicherheit' geben und sie ihm auch „nicht vertrauen" könne.
Sie führt ein konkretes Beispiel heran: ihr Vater habe sie beim Baden ins Schwimmbecken gezogen,
obwohl er ihr vorher versprochen hätte, sie nicht gegen ihren Willen ins Wasser zu ziehen.
(Anmerkung von mir: egal welches UW,baden war für kleine Pflichtprogramm aber 2 wochen später weigerte sich sich überraschend extremst ?,
ich nahm sie am arm, ließ sie aber ohne das wasser zu berühren wieder los ?.)
Sie habe sich zuvor mehrmals vergewissert, ob er sich auch an sein Versprechen halten würde und er sicherte es ihr zu.
In ihren Augen war das ein Vertrauensbruch.
Alltagspraktische Situation „Schlafen":
Kind XXXX sagt, dass sie daheim in ihrem eigenen Kinderzimmer in ihrem Bett einschlafe, nachts jedoch meistens aufstehe und zu ihrer Mutter ins Zimmer gehe,
um sich zu ihr ins Bett zu legen und dort weiterzuschlafen. Es seien weniger Alpträume, die sie dazu veranlassten, als vielmehr das Gefühl von Geborgenheit,
das sie bei ihrer Mutter findet. Wenn sie nun bei ihrem Vater übernachten würde, könne sie das nicht mehr machen. Nur so fühle sie sich aber wohl beim Schlafen.
Es wird deutlich, dass die Vater-Tochter-Beziehung tiefgreifend in den Bereichen Vertrauen und Sicherheit an Mangel leidet.
Die Ursachen dafür kann das Kind nicht wirklich verstehen und erst recht nicht konkret benennen. Für das Kind scheinen es verschwommene „Gefühls-bilder" zu sein,
die es spüren, aber nicht erfassen kann.

Das Kind erlebt aus seinem Blickwinkel die Bindungsqualität zu seinem Vater als instabil. Der Vorfall beim Baden, der an sich durchaus nicht unalltäglich ist,
selbst wenn man die Handlung seitens des Vaters im Zweifelsfall als etwas stürmisch ansehen würde, führt in den Augen des Kindes zu einem Vertrauensverlust,
der die Beziehung gefährden kann.
Auch die Bemühungen des Vaters, das Kind mehr in sein Leben zu integrieren, scheinen ins Leere zu laufen.
Kind XXXX verweigert alltäglichste Dinge, wie das gemeinsame Essen mit ihm. Auch die Übernachtung stellt für Kind XXXX eine so stark verunsichernde Situation dar,
dass sie mit Unwohlsein und Sorge darauf reagiert und in keinem Fall zustimmen will.
Trotz all dieser Hemmnisse geht Kind XXXX gerne zu ihrem Vater. Sie gibt lediglich einschränkend an, dass sie manchmal mit seiner Art nicht so gut klar kommt.
Das ginge mit ihrer Mutter besser, selbst wenn es mal Streit gäbe. Sie würden sich immer wieder schnell versöhnen und dann sei alles wieder in Ordnung.
4. Empfehlung:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass Kind XXXX ihren Vater mag und auch den Kontakt zu ihm möchte.
Die Unternehmungen mit ihm machen ihr grundlegend Freude.
Der Kontakt zum Vater ist offensichtlich dem Kindeswohle förderlich und so sollte darauf hingewirkt werden, dass sich ein „normaler Umgang einstellen kann.
In der momentanen Situation empfehle ich jedoch keine Ausweitung des Umgangs mit einer Übernachtung, da dies das Kind nicht möchte,
dies klar artikuliert und es den Anschein erweckt, dass dies für das Kind eine ernsthaft angstbesetzte, im Moment noch nicht befriedigend lösbare Situation darstellt.
Ich halte es stattdessen für dringend erforderlich, dass Kind XXXX, wie auch schon in der Vergangenheit geschehen, therapeutisch begleitet wird,
um einerseits Prägungen oder andere mögliche Ursachen für ihre Verweigerung abzuklären
(siehe Seite 2, Punkt 2 „Familiäre Situation und emotionale Belastung des Kindes durch Trennung der Eltern, Absatz 2 — 5)
und um andererseits, damit einhergehend, die Vertrauensebene zu ihrem Vater konstruktiv zu bearbeiten und zu verbessern,
so dass Kind XXXX von sich aus einer Übernachtung zustimmen kann, ohne dabei in Bedrängnis zu geraten.
Ernst zu nehmen ist meines Erachtens auch die strikte Verweigerung der Nahrungsaufnahme während der Aufenthalte beim Vater,
die deutlich macht, dass Kind XXXX symptomatisch reagiert und die dem Kind leiblich schadet.
Die Einbindung von Mutter und Vater ist sicherlich sinnvoll.
Stadt, den 00. Oktober 2013


Schriftsatz Gericht:

Ihr Zeichen
XXXXXXX / XXX
In Sachen
XXXXXXX .1. XXXXXX wg. Umgangsrecht

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin XXXX,
die anliegenden Unterlagen erhalten Sie zur Kenntnis.
Das Gericht regt an, dass der Antragsteller derzeit den Umgang gem. der Empfehlung des Ver-fahrensbeistandes durchführt und die Anträge im Übrigen im Hinblick auf die Stellungnahme des Verfahrensbeistandes derzeit für erledigt erklärt. Äußerungsfrist 4 Wochen.
Mit freundlichen Grüßen

cry_smile

Ich versteh die Welt nicht mehr, der Kinderpsychologe schreibt im Gutachten: Wir rieten zu einer heilpädagogischen Behandlung der Trennung der Eltern und vor allem zur Verbesserung des Kontakts zum Vater.

Die Heilpädagogin schreibt Herr XXX ist sehr bemüht eine gute Vater-Tochter-Beziehung aufzubauen,
was aufgrund der vergangenen Jahre durch die emotionale Entfremdung und Ausgrenzung und den gegebenen Umständen nicht leicht ist.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass für Kind XXX ein intensivieren des Kontakts zum Vater förderlich ist und ihre Persönlichkeitsentwicklung begünstigt.
Durch gemeinsame Erlebnisse und Kontakte kann eine zunehmende Normalisierung der Vater-Tochter-Beziehung entstehen und
XXX kann immer mehr den männlichen Teil in sich positiv integrieren und muss ihn letztendlich nicht mehr feindlich bekämpfen.

Alles bis dato ersichtliche wird durch eine Verfahrensbeiständin zu Nichte gemacht.

Warum geht der Richter diesen Weg ?.
Auch die Verfahrenspflegerin schreibt doch:
Ich halte es stattdessen für dringend erforderlich, dass Kind XXXX, wie auch schon in der Vergangenheit geschehen, therapeutisch begleitet wird, um einerseits Prägungen oder andere mögliche Ursachen für ihre Verweigerung abzuklären (siehe Seite 2, Punkt 2 „Familiäre Situation und emotionale Belastung des Kindes durch Trennung der Eltern, Absatz 2 — 5) und um andererseits, damit einhergehend, die Vertrauensebene zu ihrem Vater konstruktiv zu bearbeiten und zu verbessern, so dass Kind XXXX von sich aus einer Übernachtung zustimmen kann, ohne dabei in Bedrängnis zu geraten.
Ernst zu nehmen ist meines Erachtens auch die strikte Verweigerung der Nahrungsaufnahme während der Aufenthalte beim Vater, die deutlich macht, dass Kind XXXX symptomatisch reagiert und die dem Kind leiblich schadet.
Die Einbindung von Mutter und Vater ist sicherlich sinnvoll

Freunde ich dreh durch, wie kann ein Richter so ein Schreiben rausschicken ?.
Warum nicht einen Gerichtstermin einleiten – Meditation – Umgangsbeschluss usw.
Ich habe bis heute nichtmal einen geregelten Umgang, der ist der Willkür der KM überlassen.
Info´s über Schule,Gesundheit das Leben unserer Tochter stehen bei 0%

P.S.
Ich habe aktuell noch ein PDF Dokument auf meiner Externen Festplatte gefunden (aus 2003) das durch den Opa bzw. Oma Mütterlichseits vor der Geburt unserer Tochter geschrieben wurde,
Datum mit PDF Finder ausgelesen somit nachweisbar.
Es war sovieles geplant, nun nachweisbar auch durch Oma & Opa Mütterlichseits.
Gefunden unter einer (Lohnsteuerabrechnung die mein Ex Stiefvater/Mutter) unter dem Titel NAME KM - Baby
Darin stehen Stichpunke, zb. A: Keinen Kredit, B: Ehe Verhindern, C: Kein Sorgerecht,
alle Adressen von JA, Frauenhäuser, Buch über Gealt usw. aber was nützt das ?.

Bitte helft mir, bin für jeden Rat und Tipp dankbar.
Ich werde das und möchte das so nicht hinnehmen.
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#30
Zitat:Ich werde das und möchte das so nicht hinnehmen.

Das wirst du aber wohl müssen, zumindest vorerst. Das ist haarig und bitter aber du solltest dich jetzt nicht dagegen stemmen. Lass die Zeit für dich arbeiten!
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#31
Grundlegend kann ich dir zu Folgendem raten:
1. Setze eine konkrete gerichtliche Umgangsregelung durch, um nicht mehr von der mütterlichen Willkür abhängig zu sein. Setze einen Auskunftsanspruch durch.
2. Lass dich in die therapeutische Behandlung deiner Tochter einbinden.
3. Verzichte vorerst auf Übernachtungen, allerdings mit konkreter Zielsetzung. Ob deine Tochter nun wirklich von sich aus nicht will, oder von der KM dazu manipuliert wird, dass sie nicht will, ist absolut zweitrangig. Fakt ist, sie will nicht. Hättest du einen Richter, der was von seinem Job versteht, würde der wohl sagen: "Da muss das Kind durch, langfristig wird es die Übernachtungen positiv erleben." Aber offensichtlich hast du keinen solchen. Fraglich ist auch, wie du ganz praktisch Übernachtungen durchführen willst, wenn dein Kind bei dir das Essen verweigert?!

Ich weiß nicht, welche Anträge du gestellt hast. Zurückziehen würde ich sie allerdings nicht.
Aber dahingehend abändern, dass du eine stufenweise Annäherung an das gewünschte Umgangsziel, d.h. eine Ausweitung des Umganges bis hin zu Übernachtungen, beantragst.
Das kann beispielsweise so aussehen, als dass du erst konkrete (wöchentliche?) Tagesumgänge beantragst und nach sechs Monaten oder zwölf Monaten dann entweder Übernachtungsumgänge durchgeführt werden oder aber die Situation dann nochmals beurteilt wird.
Das verhindert, dass die KM die Angelegenheit ewig rauszieht und deine Tochter nie bei dir übernachtet. Eine schonende Ranführung ist aber offensichtlich notwendig, denn weder deine Tochter noch du werdet etwas davon haben, wenn sie abends brüllend bei dir in ihrem Bett liegt.

Natürlich kannst du auch versuchen vor dem OLG Übernachtungen durchzudrücken, aber die Wahrscheinlichkeit, dass jemand die KM als Drahtzieher hinter der Weigerung deiner Tochter erkennt, bei dir zu übernachten, halte ich für sehr gering.
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#32
Zitat:Aber dahingehend abändern, dass du eine stufenweise Annäherung an das gewünschte Umgangsziel, d.h. eine Ausweitung des Umganges bis hin zu Übernachtungen, beantragst.

Wie stellt sich denn sowas dar? Entweder es wird übernachtet oder nicht.

Auf Basis der Stellungnahme würde ich wohl auf einen soliden Umgang ohne Übernachtungen drängen. Das scheint ja nicht der Fall zu sein, habe ich beim ersten Überfliegen wohl überlesen.

Ganz grundsätzlich rate ich dazu, sich nicht wegbeißen zu lassen. Es werden von der Gegenseite und teilweise auch von Richtern und Jugendamt Brandmauern um gewisse Dinge gezogen. Eines dieser Dinge sind Übernachtungen. Ich erinnere mich noch gut als ich das letzte Mal in der Umgangsverhandlung saß - damals fanden noch keine Übernachtungen statt - und ich dann argumentierte, dass mein Sohn ja auch bei mir problemlos seinen Mittagsschlaf halte, prustete der halbe Gerichtssaal hämisch durch die Gegend, das sei ja nicht das Gleiche und überhaupt bla, bla, bla.
In diesem Moment schläft mein Sohn ein paar Meter von mir entfernt und das schon am sechsten Tag in Folge.

Das gleiche Getöse gab es dann als es um die Standardumgangsreglung ging, die ich strikt ablehnte. Es habe schon seinen Grund warum die Standardreglung die Standardreglung sei, bla, bla, bla.

Und jetzt ist es anders und ich bin derjenige, der lacht.

Mit Geduld und Klugheit kann man einiges erreichen. Setz dir die Übernachtungen als mittelfristiges Ziel.
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#33
@ iglu - Ich halte es für sinnvoller in einen Antrag reinzuschreiben "Beantragt wird für einen Zeitraum von sechs Monaten Umgang soundso und nach diesem Zeitraum die Überprüfung der Regelung/bzw. die Durchführung von Übernachtungen." als jetzt einfach zu sagen "Okay, keine Übernachtungen". Dann wird das so ein endlos Thema, an das bereits besprochen zu haben sich nie wieder jemand erinnert haben will...
Ausserdem wirkt es meines Erachtens entgegenkommend, wenn der TO jetzt sagt: Okay, um es dem Kind leichter zu machen, verschieben wir die Übernachtungen noch ein bisschen nach hinten raus, aber es muss sich was tun!
Jetzt einfach die Anträge zurückzuziehen finde ich einfach grundlegend falsch, aber ich glaube da sind wir uns ja einig.
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#34
Ich bin grundsätzlich für Befristungen, schon um dem 1696 BGB bzw. 166 FamFG ein Schnippchen zu schlagen. Insofern bin ich da bei dir. Auf der anderen Seite bin ich nicht dafür Selbstverständlichkeiten, wie Übernachtungen, zur Disposition zu stellen. Aber da besteht wohl auch kein großer Dissenz.

Zitat:Jetzt einfach die Anträge zurückzuziehen finde ich einfach grundlegend falsch, aber ich glaube da sind wir uns ja einig.

Ich habe mich da jetzt auch nicht so tief in die Prozesstaktik hinein gedacht. Ich persönlich würde wahrscheinlich versuchen zu einem Zwischenentscheid zu gelangen und das Verfahren im Übrigen ruhend zu stellen oder zu vertagen. Ich meine, dass die ZPO bzw. das FamFG das hergibt, bin da jetzt ad hoc aber auch nicht so sicher.

Mir ging es eher darum, jetzt nicht mit der Brechstange zu Werke zu gehen.
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#35
Vielen Dank Jessy und iglu für euer Feedback das sehr wohl "Real" erscheint, Danke vielmals.
Aber:
Hab ich einen Fehler gemacht, besser gesagt meine Anwältin mir etwas falsches Mitgeteilt ?.
Denn,ließt man das Schreiben des Gerichts mal genauer heißt es ja:
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin XXXX,
Das Gericht regt an, dass der Antragsteller derzeit den Umgang gem. der Empfehlung des Verfahrensbeistandes durchführt
und die Anträge im Übrigen im Hinblick auf die Stellungnahme des Verfahrensbeistandes derzeit für erledigt erklärt.


und ließt man die Empfehlung der Verfahrenspflegerin mal genauer:
Empfehlung der VP:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass Kind XXXX ihren Vater mag und auch den Kontakt zu ihm möchte.
Die Unternehmungen mit ihm machen ihr grundlegend Freude.
Der Kontakt zum Vater ist offensichtlich dem Kindeswohle förderlich und so sollte darauf hingewirkt werden, dass sich ein „normaler Umgang einstellen kann.
In der momentanen Situation empfehle ich jedoch keine Ausweitung des Umgangs mit einer Übernachtung, da dies das Kind nicht möchte,
dies klar artikuliert und es den Anschein erweckt, dass dies für das Kind eine ernsthaft angstbesetzte, im Moment noch nicht befriedigend lösbare Situation darstellt.
Ich halte es stattdessen für dringend erforderlich, dass Kind XXXX, wie auch schon in der Vergangenheit geschehen, therapeutisch begleitet wird,
um einerseits Prägungen oder andere mögliche Ursachen für ihre Verweigerung abzuklären
(siehe Seite 2, Punkt 2 „Familiäre Situation und emotionale Belastung des Kindes durch Trennung der Eltern, Absatz 2 — 5)
und um andererseits, damit einhergehend, die Vertrauensebene zu ihrem Vater konstruktiv zu bearbeiten und zu verbessern,
so dass Kind XXXX von sich aus einer Übernachtung zustimmen kann, ohne dabei in Bedrängnis zu geraten.
Ernst zu nehmen ist meines Erachtens auch die strikte Verweigerung der Nahrungsaufnahme während der Aufenthalte beim Vater,
die deutlich macht, dass Kind XXXX symptomatisch reagiert und die dem Kind leiblich schadet.
Die Einbindung von Mutter und Vater ist sicherlich sinnvoll.


Hat meine RA und ja auch ich das ganze falsch verstanden ?.
Deutsche Sprack schwere Sprack ?.

Danke für eure Anteilnahme im vorraus !!.
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#36
@ iglu - Da bin ich vollkommen bei dir.
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#37
Vielen Dank Jessy und iglu für euer Feedback das sehr wohl "Real" erscheint, Danke vielmals.
Aber:
Hab ich einen Fehler gemacht, besser gesagt meine Anwältin mir etwas falsches Mitgeteilt ?.
Denn,ließt man das Schreiben des Gerichts mal genauer heißt es ja:
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin XXXX,
Das Gericht regt an, dass der Antragsteller derzeit den Umgang gem. der Empfehlung des Verfahrensbeistandes durchführt
und die Anträge im Übrigen im Hinblick auf die Stellungnahme des Verfahrensbeistandes derzeit für erledigt erklärt.


und ließt man die Empfehlung der Verfahrenspflegerin mal genauer:
Empfehlung der VP:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass Kind XXXX ihren Vater mag und auch den Kontakt zu ihm möchte.
Die Unternehmungen mit ihm machen ihr grundlegend Freude.
Der Kontakt zum Vater ist offensichtlich dem Kindeswohle förderlich und so sollte darauf hingewirkt werden, dass sich ein „normaler Umgang einstellen kann.
In der momentanen Situation empfehle ich jedoch keine Ausweitung des Umgangs mit einer Übernachtung, da dies das Kind nicht möchte,
dies klar artikuliert und es den Anschein erweckt, dass dies für das Kind eine ernsthaft angstbesetzte, im Moment noch nicht befriedigend lösbare Situation darstellt.
Ich halte es stattdessen für dringend erforderlich, dass Kind XXXX, wie auch schon in der Vergangenheit geschehen, therapeutisch begleitet wird,
um einerseits Prägungen oder andere mögliche Ursachen für ihre Verweigerung abzuklären
(siehe Seite 2, Punkt 2 „Familiäre Situation und emotionale Belastung des Kindes durch Trennung der Eltern, Absatz 2 — 5)
und um andererseits, damit einhergehend, die Vertrauensebene zu ihrem Vater konstruktiv zu bearbeiten und zu verbessern,
so dass Kind XXXX von sich aus einer Übernachtung zustimmen kann, ohne dabei in Bedrängnis zu geraten.
Ernst zu nehmen ist meines Erachtens auch die strikte Verweigerung der Nahrungsaufnahme während der Aufenthalte beim Vater,
die deutlich macht, dass Kind XXXX symptomatisch reagiert und die dem Kind leiblich schadet.
Die Einbindung von Mutter und Vater ist sicherlich sinnvoll.


Hat meine RA und ja auch ich das ganze falsch verstanden ?.
Deutsche Sprack schwere Sprack ?.

Danke für eure Anteilnahme im vorraus !!.
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#38
@ daysilence - Für meine Begriffe liest sich das wie folgt:
Die VP befürwortet definitiv Umgang, allerdings zunächst ohne Übernachtung. Es soll daran gearbeitet werden, dass sich normaler Umgang einstellt und die Vater-Kind-Bindung soweit verbessert wird, dass in absehbarer Zeit Übernachtungen möglich werden (Stichwort Vertrauen).
In letzter Konsequenz verliert sie auch kein schlechtes Wort über dich, nichtmal wegen der Schwimmbad-Aktion (das nennt sie lediglich "nicht unalltäglich" und "evtl. stürmisch").

Das Gericht empfiehlt auf Basis dessen, Umgang wie von der VP vorgeschlagen wahrzunehmen und die Anträge "im übrigen derzeit" (also betreffend die Übernachtungen) als erledigt zu erklären.

Was genau hat die VP denn für den Umgang vorgeschlagen? Das geht aus der gelieferten Stellungnahme nicht hervor.

Im Prinzip kannst du es dir relativ einfach machen:

"Der Kindsvater folgt insofern der Auffassung der VP, als dass derzeit Übernachtungsumgänge nicht geboten scheinen, um Kind xy nicht zu überfordern. Gleichwohl legt der KV größten Wert auf eine eindeutige Umgangsregelung mit dem konkreten Ziel, in absehbarer Zeit durch entsprechende Mitwirkung der Eltern und therapeutische Begleitung von Kind xy, auch Übernachtungsumgänge zu ermöglichen. Übernachtungsumgänge dienen grundsätzlich dem Kindeswohl, auch ist es - im Hinblick auf den weiteren Abbau von Kinds Ablehnung und der weiteren positiven Entwicklung der Vater-Kind-Bindung - langfristig nicht geboten, Kind xy unter einer Art kontraproduktiver "Schutzglocke" aufwachsen zu lassen und ihr die für sie - trotz anfänglicher Hemmungen - sicherlich positiven Erfahrungen von Übernachtungen beim Vater zu versagen.
Deswegen beantragt der KV wie folgt (bzw. ändert seine Anträge wie folgt):
Für einen Zeitraum von sechs/zwölf Monaten einen Umgang gemäß den Vorschlägen der VP wie folgt...., zusätzlich die Einleitung von Hilfemaßnahmen wie folgt... (Mediation, Therapie fürs Kind, weitere Gespräche, etc.). Nach Ablauf dieser Zeitspanne muss die Regelung überprüft werden."

Ob du nun zwischenzeitlich den Rest des Antrages zurückziehst, oder beantragt, den Teil auszusetzen, kann dir wohl am besten deine RA sagen.
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#39
Sprich mit Deinem Anwalt, so aehnlich wie von Jessy vorgeschlagen solltest Du es machen. Versuch doch 2 x die Woche nachmittags und jedes zweite Wochenende den kompletten Samstag zu bekommen. Dann nach einem halben/ganzem Jahr eben jedes zweite Wochenende komplett, inkl. Uebernachtung.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#40
Danke Jessy und Kay.
@ Jessy, also hat mir meine Anwältin doch etwas falsches mitgeteilt (und ich falsch verstanden oder ?) da sie ja schreibt:
Aufgrund dieser Stellungnahme wird von dem zuständigen Familienrichter jedenfalls angeregt,
dass Ihre Anträge derzeit für erledigt erklärt werden. Für eine Äußerung hierzu wurde eine Frist von 4 Wochen gesetzt, eine Kopie des Schreibens liegt ebenfalls bei.
Ich gehe davon aus, dass der Richter, aufgrund dieser Stellungnahme, Ihre Anträge ablehnen wird. Dagegen können Sie natürlich ein Rechtsmittel einlegen.
Allerdings kann ich Ihnen hierzu nicht raten.

Das währe heftig und eine fette Rüge an meine RA

Ich finde deine darstellung und deinen Tipp genial, danke Jessy, werde das dann auch genau so umsetzen vorerst meiner RA aber wohl "erstmals" einen
in den allertwertesten geben.
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#41
Naja, wenn die ansich gut ist, solltest Du ein ernstes Wort mit ihr reden, weil da hat sie sich einfach nicht richtig um Deinen Fall gekuemmert und Dir eben derartige Alternativen vorschlagen sollen. Ansonsten such Dir einen engagierten Rechtsverdreher der sich kuemmert.

Ich persoenlich denke, dass Du durchaus Chancen auf mehr Umgang und Uebernachtungen hast. Du musst nur geschickt sein und Geduld haben. Die VP scheint Dir durchaus wohl gesonnen zu sein und das ist die halbe Miete. Du musst natuerlich Deine Tochter ueberzeugen, das wirst Du ja mit Geduld und Geschick hinbekommen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#42
@tagesruhe:

also - das richterpack will nur ruhe...aber die gibtst du ihnen NICHT!

lasse erklären, daß ALLE anträge aufrechterhalten werden, und der erweiterte antrag bzw. hilfsantrag gestellt wird, vom kind eine erklärung zu bekommen, WARUM etc. davor haben alle angst...keine sorge, das kind verkraftet das - das sehe ich an meiner mittlw. 22jährigen tochter mit ähnlicher muttervergangenheit....

wie jessy schreibt: antrag auf befristung, danach weitersehen, die ersten übernachtungsanbahnungen evtl. mit einem umgangspfleger, der das kind auf dem weg zum papa darauf einstellt...mit: ist ja nicht sooo schlimm beim papa etc - das wirkt wunder!

beantrage einen umgangspfleger

für den fall der antragsabweisung - gehe vors OLG - hier verweist du auf die urteile im schriftsatz vom EUMRGH, daß ein ausschluß des kv gg die menschenrechte verstößt und daß gem. eines beschlusses def FG freising kindeswohl vor kindeswille zu stellen ist - so war es in meinem beschluß f. abr.

mach hin!

bb
netlover
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#43
@ daysilence.Schön, mal wieder von Deinem Fall zu hören, hatte mich schon gefragt, was draus geworden ist. Ich kann insbesondere netlover und
Jessy nur zustimmen. Alle Anträge aufrechterhalten, der Justiz mit begründeten Anträgen auf die Nerven gehen, niemals aufgeben, immer weitermachen. Umgangsregelung en detail beantragen, feste Zeitschienen beantragen. Rechtsweg beschreiten.

Da die meisten Richter nach meiner Erfahrung grds. faul sind, keinen Bock auf das Verfassen von Beschlüssen haben und ihnen das Schicksal von Dir und Deiner Tochter schietegal ist, werden sie ( und die RATten wegen der höheren Vergleichsgebühr ebenfalls ) immer versuchen einen Vergleich zu erwirken, was im Regelfall dazu führt dass Du deine Situation im Normalfall von Instanz zu Instanz verbesserst; zumindest war es bei mir so. Du mußt Dir halt deren Strategien bewußt sein und daraus das Beste für Dich herausziehen. Das soll nicht nicht heissen, dass Du jeden Vergleichsvorschlag akzeptieren sollst, aber Du musst Deine persönliche Schmerzgrenze festlegen, sonst ziehen sie Dich über den Tisch ( auch beim OLG ) ..

Deine (H)Exe ist genau wie meine eine extrem hinterhältige Kindesbesitzerin, die immer wieder versuchen wird, Dir ihre Barbiepuppe vorzuenthalten und ihre Rolle so überzeugend spielt, das ihr alle ( JA,VP und Gerichte ) immer wieder auf den Leim gehen. In Wirklichkeit befürwortet sie Umgänge mit Dir nur deshalb gerade in dem Masse, dass es nicht für eine Ordnungsgeldverhängung ( oder noch Gravierenderes )gegen sie ausreicht.Ihre Strategie ist es , das Ganze so lange herauszuzögern, bis der kindliche Wille als derart verfestigt gilt, dass kein Familiengericht gegen diesen manipulierten Kindeswillen mehr an-urteilt.Da hilft nur das sofortige Androhen und der Vollzug von Ordnungsmitteln, selbst eine Verwarnung der KM ist ein erster Schritt, irgendwas bleibt schon hängen.

Genau wie Du kämpfe ich immer noch um Übernachtungs- und Ferienumgänge. Meine Erfahrung lehrt, dass nur die Politik der kleinen Schritte Dich voranbringen wird ( mit viel Zeit-,Nerven-, und Kapitaleinsatz ). Viel Kraft für Dich. Bei mir gehts nächste Woche in die nächste Runde ( Ferienumgang und Nachholregelung ) ...

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#44
@daysleep...: stelle in den anträgen immer wieder die frage an das gericht:

1. wie beurteilt das gericht die verweigerungshaltung
2. was schlägt das gericht vor, um die kind/vater-bindung zu festigen
3. warum kommt das kind zu dem schluß, daß übernachtungen beim kv nicht gut sind
4. in wieweit zeigt die km bindungsintoleranzen
5.-100...

damit hälst du den richter am denken und er muss im beschluß darauf eingehen. du beantragst beantwortung aller fragen! lass dir noch welche einfallen....wenn notwendig, kündige deiner rattin - die bringt nix!

in meinem AZ (gut - ich war verheiratet) kamen ganz klar die bindungsintoleranzen der km zur beurteilung und waren maßgeblich für die übertragung des abr! du willst ja nur mehr umgang, damit das kind den vater verinnerlicht! also argumentiere so und nimm immer wieder bezug auf das urteil des emgh o.ä.

bb
netlover
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#45
Erstmal vielen Dank für eure Hilfe, Danke.
@Jessy hat mir hier etwas geschrieben das eigentlich meine Anwältin hätte tun sollen, Danke Jessy der Schriftsatz ist erste Sahne
und wird definitiv herangezogen.
@ ArJa ja, mein Weg ist immer noch der gleiche und du hast recht, wir kämpfen, kämpfen um etwas ganz normales.
@netlover,meinst du wirklich ich fahre damit gut den Richter anzugreifen ?, versteh mich nicht falsch aber ich kann mir nicht vorstellen
das ein Richter mit einer zb. Frage wie - wie beurteilt das gericht die verweigerungshaltung ?
gut auf mich reagieren wird, oder hab ich da etwas falsches Verstanden ?.
Werde die Tage (nach Überlegungen) meine Rain aufsuchen und das ganze klarstellen.
Ich weiß nur nicht (wirre schreiben vom Gericht und der Rain) wer wen und ob überhaupt etwas falsch verstanden worden ist.
Vielleicht denkt sich meine Rain, das kleine bereits soviel mitmachen musste (Kinderpsychologe, JA, Heilpädagogin usw.) nur weil
Papa Stur ist ?.

Danke nochmal an alle für eure Hilfe, Danke.
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#46
damit zwingst du ihn, sich damit auseinander zu setzen, er muß einen beschluß fassen und auf alle deine fragen eingehen.

sollte es nicht positiv ausfallen, kassiert das olg den beschluß oder/und ändert ihn ggf!

bb
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#47
Question 
Vielen Dank für eure Hilfe Arja, Netlover, Kay und vor allem Jessy Rolleyes

Also so wie ich es lese und bewerte ohne Anwalt zu sein ließt sich das Schreiben des Gerichts folgendermaßen oder sehe ich das falsch:
Das Gericht regt an, dass der Antragsteller derzeit den Umgang gem. der Empfehlung des Verfahrensbeistandes durchführt
Soll also heißen, Umgang wie gehabt ohne das VP irgendeine Regelung vorschlägt ?
und die Anträge im Übrigen im Hinblick auf die Stellungnahme des Verfahrensbeistandes derzeit für erledigt erklärt
Also soll mein Antrag mit "Übernachtung" derzeit ausfallen ?, ich sagte vor Gericht das ich eine Umgangsvereinbarung haben möchte,
der Richter sagte "sie wollen Übernachtungen". ?. Und evtl. ist das mein Fehler gewesen, ich verstehe den Satz nicht ganz und bevor ich meiner Rain einen
Tritt gebe, wollte ich mir sicher sein nichts falsch zu verstehen.

Die Empfehlung der VP ist = Der Kontakt zum Vater ist offensichtlich dem Kindeswohle förderlich (dient also dem kindeswohl)
und so sollte darauf hingewirkt werden, dass sich ein „normaler Umgang einstellen kann. Also schreiben, das ich der Empfehlung nachkommen möchte durch Hilfe dritter ?.
In der momentanen Situation empfehle ich jedoch keine Ausweitung des Umgangs mit einer Übernachtung, da dies das Kind nicht möchte
dies klar artikuliert und es den Anschein erweckt, dass dies für das Kind eine ernsthaft angstbesetzte,
im Moment noch nicht befriedigend lösbare Situation darstellt.(Wie auch wenn KM manipuliert und Kind in KM Bett schläft ?)
Ich halte es stattdessen für dringend erforderlich, dass Kind XXXX, wie auch schon in der Vergangenheit geschehen, therapeutisch begleitet wird,
um einerseits Prägungen oder andere mögliche Ursachen für ihre Verweigerung abzuklären (Familiäre Situation und emotionale Belastung des Kindes durch Trennung der Eltern)
und um andererseits, damit einhergehend, die Vertrauensebene zu ihrem Vater konstruktiv zu bearbeiten und zu verbessern,
so dass Kind XXXX von sich aus einer Übernachtung zustimmen kann, ohne dabei in Bedrängnis zu geraten.
(Warum wieder das Kind terapieren ?,wer soll das bezahlen ?,also schreiben das dies erwünscht wird ?)
Ernst zu nehmen ist meines Erachtens auch die strikte Verweigerung der Nahrungsaufnahme während der Aufenthalte beim Vater,
die deutlich macht, dass Kind XXXX symptomatisch reagiert und die dem Kind leiblich schadet. (Bin ich bei Papa Esse ich nichts, woher kommt sowas ?, doch nicht von einem Kind ?)
Sollte ich darauf explizit eingehen ?.)

Die Einbindung von Mutter und Vater ist sicherlich sinnvoll.(Das sinnvollste was seit Jahren hätte geschehen müssen)
Bis dato wurde immer nur unsere Tochter behandelt, an ihr liegt es aber nicht, wann erkennt das Gericht soetwas ?,
es liegt eine Stellungnahme des Kinderpsychologen vor, der Heilpädagogin und alle schreiben - mehr Kontakt zum Vater,
haben erkannt das KM die eigentliche Ursache ist.


Wie auf das Schreiben des Gerichts am besten vorgehen ?

Ich dachte mir in etwa so:

Herr XXXX folgt insofern der Auffassung der VP, als dass "derzeit" Übernachtungsumgänge nicht geboten scheinen, um Kind XXXX nicht zu überfordern.
Gleichwohl legt der Herr XXXX größten Wert auf eine eindeutige Umgangsregelung mit dem konkreten Ziel,
in absehbarer Zeit durch entsprechende Mitwirkung der Eltern und therapeutische Begleitung von Vater, Mutter und Kind,
auch Übernachtungsumgänge zu ermöglichen.
Übernachtungsumgänge dienen grundsätzlich dem Kindeswohl,
auch ist es im Hinblick auf den weiteren Abbau von Kind XXXX Ablehnung und der weiteren positiven Entwicklung der Vater-Kind-Bindung,
langfristig nicht geboten, Kind XXXX unter einer Art kontraproduktiver "Schutzglocke" aufwachsen zu lassen
und ihr die für sie trotz anfänglicher Hemmungen sicherlich positiven Erfahrungen von Übernachtungen beim Vater zu versagen.
Deswegen beantragt wie bereits schriftlich geschehen Herr XXX seine Anträge wie folgt:
Meine bedachte Umgangsregelung (erstmal ohne Übernachtungen
für einen Zeitraum von sechs Monaten einen Umgang gemäß den Vorschlägen der VP mit geregelten Umgangszeiten wie bereits vorgelegt.
Zusätzlich die Einleitung von Hilfemaßnahmen wie Mediation, Therapie für die Eltern und das Kind, weitere Gespräche).
Nach Ablauf dieser Zeitspanne von einem halben Jahr, muss die Regelung neu überprüft werden.
Fraglich bleibt offen:
Wie beurteilt das Gericht die Verweigerungshaltung von Kind XXXX ?.
Was schlägt das Gericht vor, um die Kind-Vater-Bindung zu festigen ?.
Warum kommt das Kind XXXX zu dem Schluß, daß Übernachtungen beim KV nicht gut sind ?.
Inwieweit zeigt die KM Bindungsintoleranzen ?.
Bezugnehmend auf § 1684 Abs. 2 BGB , ist dies hier nicht ersichtlich das hiergegen gearbeitet wird ?.
Desweiteren stellt sich mir hier die Frage, inwieweit § 1666 (Kindeswohl) beachtet wird,
dies wurde von Herrn Dr. XXXXXX (Kinderpsychologe) und auch Frau XXXXXX (Heilpädagogin) schriftlich dargestellt.
Warum isst ein Kind mit 9 Jahren nur heimlich beim Vater, nach dem ersten Gerichtstermin gar nichts mehr beim Vater, egal ob er es kocht oder man Essen geht ?.
Es ist durch Dr. XXXX schriftlich belegt worden, das Kind XXXX in einer Symbiotischen Mutter-Kind Beziehung steht, das seelische Wohl gefährdet ist,
wie sollte hierauf reagiert werden ?.


Was haltet ihr davon ?, dient soetwas dem Zweck, ist das bei solch einem Richter sinnvoll ?.
Für eure Antworten bin ich sehr dankbar.
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#48
Den Richter mit rhetorischen Fragen anzupissen, dürfte wohl wenig sinnvoll sein.

1.Verzichte vorerst auf Übernachtungen
2.Beantrag einen soliden Umgang
3.Reg an, dass sich Kind und Eltern in therapeutische Begleitung geben mit dem Ziel Übernachtungsumgänge im Zeitraum eines halben Jahres zu verwirklichen mit Verweis auf die ständige Rechtsprechung bzgl. Übernachtungen. --> 156 Famfg
4.Droh mit einem Antrag auf ein Gutachten bzgl. der Erziehungsfähigkeit der Mutter und Antrag auf Übertragung des ABR, wenn sie sich weigert.
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#49
einspruch!

1. rege an, daß die übernachtungen pro monat ab november mit 1 übernachtung bis dezember ende auf 2 übernachtungen, dann jan - feb 2014 von 2 - 4 übernachtung pro monat gesteigert werden, damit das kind wieder bindung zum vater findet. es wird darauf hingewiesen, daß die momentane erziehung des kindes unter der bindungsintoleranz der mutter leidet und das kind diese reflektiert.

2. der wöchtentliche umgang - so wird beantragt - soll 1 - 2 nachmittag von xx bis xx uhr betragen

3. von einer therapie sollte abstand genommen werden

4. für den fall der umgangsblockade, nichtmotivation des kindes zum umgang durch die km bzw. ertrotzte kontinuität im falle eines wegzugs wird beantragt, daß das abr auf den vater übertragen wird.

problem: kannst du dann für das kind sorgen????

bb
netlover
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#50
Zitat:1. rege an, daß die übernachtungen pro monat ab november mit 1 übernachtung bis dezember ende auf 2 übernachtungen, dann jan - feb 2014 von 2 - 4 übernachtung pro monat gesteigert werden, damit das kind wieder bindung zum vater findet. es wird darauf hingewiesen, daß die momentane erziehung des kindes unter der bindungsintoleranz der mutter leidet und das kind diese reflektiert.

Big Grin

Der Richter hat bereits unmissverständlich klar gemacht, dass er da nicht mitgeht.
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