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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Koblenz
#1
Zur Einleitung vorweg.

Meine mittlerweile 17 jährige Tochter wohnt seit 1.7.13 komplett bei mir. Sie hat jetzt zum 15.10.13 während der Probezeit ihre Ausbildung (MFA) gekündigt, da sie diese auf drängen ihrer Mutter und deren neuen Partners begonnen hatte, sie ihr aber überhaupt nicht liegt.
JA ist darüber in Kenntnis gesetzt worden von mir, ebenso ist dem JA von mir mitgeteilt worden, das meine Tochter ein Langzeitpraktikum (voraussichtlich ohne bezahlung) bis zur aufnahme einer neuen Ausbildungsstelle aufnehmen wird, da ich nicht möchte, dass sie zuhause rum sitzt.

Im Juli hatte bereits das JA in meinem Auftrag KU bei der Mutter eingefordert. Bis heute ist nichts gezahlt worden.
Nach mehrmaligen nachfragen beim JA ist jetzt ein Schreiben an die Mutter raus (Abschrift zu mir), in der sie nochmals gebeten wird, die Zahlungen zu leisten (Mindestunterhalt).


In dem Schreiben steht jetzt aber auch auch:
"Während der Minderjährigkeit wird nach Vorgabe der unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Koblenz das bereinigte Einkommen zu 50% auf die aktuelle Unterhaltspflicht angerechnet.
Da nicht mit einer Anrechnung >200 Euro zu rechnen ist, bitten wir bis zur Vorlage entsprechender Unterhlagen zumindest Unterhaltszahlungen von 134 Euro mit Wirkung ab dem 1.9.13 vorzunehmen."

In einem telefonat mit dem entsprechenden Sachbearbeiter wurde mir lapidar gesagt, das es keine Praktika geben würde, ohne Bezahlung und wir uns 400 Euro anrechenbares Einkommen gefallen lassen müssten. Somit kämen 200 Euro in Abzug auf die Unterhaltsleistung der Mutter.

Ist das korrekt?
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#2
Nein. Das ist eine fadenscheinige Aussage gegen die es zu kämpfen gilt.

Die wollen dich nur abspeisen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#3
Mir wird aber auch die Erwerbsobligenheit meiner Tochter um die Ohren geschlagen und somit im Zweifel auch "fiktives Einkommen" was angerechnet werden kann.
Und schlussendlich ist es ja auch so, dass meine Tochter selber die Ausbildung in der Probezeit gekündigt hat. (Tenor JA).
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#4
Das müssen sie erstmal nachweisen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#5
moment....sie ist 17 jahre alt...wie kann SIE da kündigen???

die kündigung ist rechtswidrig!

du bist der erziehungsberechtigte und du kannst auf sofortige ausbildungsaufnahme bestehen!

besser so als garnicht!

bb
netlover
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#6
Erstmal würde ich klären, ob die Kündigung des Ausbildungsvertrages überhaupt rechtswirksam war. Als minderjährige kann Deine Tochter selbst keine wirksame Kündigung vornehmen. Dies kann sie nur mit Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten. Dies hätte der Ausbildungsbetrieb und auch das JA eigentlich wissen müssen. Insofern ist diese Kündigung formal unwirksam, weshalb sich weitere Fragen derzeit nicht stellen. Deine Tochter ist nach wie vor in Ausbildung. Du solltest Deine Tochter da auch wieder hinschicken, mit entsprechendem Hinweis an die Ausbildungsstätte.
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#7
Der springende Punkt ist jedoch, dass der TO offensichtlich seine Tochter nicht weiter in die von ihr nicht gewünschte Ausbildung "zwingen" will, was meines Erachtens auch in Ordnung ist, so lange sie sich einstweilen etwas anderes sucht.
Das mit dem anrechenbaren "fiktiven" Einkommen halte ich auch für schwachsinnig, weil Praktika fast grundsätzlich nie bezahlt werden (im Gegensatz zur Ansicht des JA). Allerdings könnte deine Tochter sich evtl. schon einen Nebenjob suchen, oder?
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#8
Um Mißverständnisse vorzubeugen.
Sie hat nicht ohne meine Zustimmung gekündigt.
Oder was hättet ihr gemacht, wenn eure Tochter, trotz 17 Jahren, abends heulend nach Hause kommt und morgens heulend aus dem Haus geht.
Und das nur, da ihre Mutter mit neuem Partner ihr eingeredet haben, wie toll so eine Ausbildung im medizinischen Bereich doch ist, und wie sicher man da einen Job hat.

Über das Thema Nebenjob habe ich zusammen mit meiner Tochter auch schon nachgedacht.
Da ich selbstständig bin, mir aber keine volle 400 Euro Kraft leisten kann, würde ich sie auf Stundenbasis bis zu einem Gehalt von 160 Euro bei mir beschäftigen. Mit Anmeldung und allem drum und dran selbstverständlich.
Mehr wäre bei mir nicht drinnen, und ich hätte sie zusätzlich bei mir unter den Fittichen, mit Bewerbungen schreiben und dem abschicken derselben.
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#9
Deine Tochter klingt doch ganz vernünftig. Sicher wird sie bald eine Ausbildung finden, die ihren Fähigkeiten und Wünschen entspricht. Bis dahin Praktika und/oder Jobben ist doch ideal.
Dem JA würde ich Feuer unterm Hintern machen, zur Not den UH selbst einfordern, wenn das JA sich querstellt.
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