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Diskussion zu: Nicht neues
#1
[Link zur Geschichte]

In der Tat nichts Neues.
Trotz Drohungen eine Person zur Verlobten zu erklären, diese zu schwängern und ins Haus zu lassen, das können nur wir Männer.
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#2
PROST
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#3
Tut mir leid, das sagen zu müssen - ein Kind mit einer Borderlinerin, das ist eine absolute Katastrophe.

Da gibt es kaum Strategien für gelebte Vaterschaft. Vor allem brauchst du Nerven wie Stahl und einen sehr langen Atem. Wenn Chancen bestehen, dann weil es die Mutter mal überreisst. Leider haben Borderliner vielfältige Tricks drauf wie schnelle Umzüge, Auswahl passender Helferpersonen, gewalttätiges herauswinden wenn es ernst wird.

Du musst dich in solchen Fällen mit Hilfe von Dritten deiner Handlungen rückversichern weil dir alles, aber auch wirklich alles von ihr weggelogen wird, du musst die wenigen Werkzeuge des Familienrechts konsequent und offensiv anwenden (z.B. Ordnungsgelder), du musst die extrem viel Energie in die Sache stecken.

Man kann das nicht oft raten, aber im Sinne deiner eigenen Gesundheit ist es da vielleicht besser, mit allem abzuschliessen und eine Grenze zu ziehen. Bereits das Unterhaltsrecht wird dich enorm belasten.
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#4
Wie alt ist Dein Sohn jetzt und wieviel Kontakt hattest Du seit seiner Geburt zu ihm?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#5
Mein Sohn ist jetzt 17 Monate alt.
Um die Sorgen entgegenzukommen: Ich habe schon mein Nervenzusammenbruch erlitten. Ich habe 18 Monate gebraucht um auf die Beine zu kommen. Jetzt habe ich die Energie Contra zu geben. Unterhalt habe ich schon hinter mir. Ich sehe ob mein neuer Anwalt etwas besseres rausholen kann.
Die tricks eine BLin kenne ich auswendig;-P. Und ich habe schon seit lange Beweise gesammelt.
Mein Sohn könnte ich früher jede Woche besuchen. Dann fing dass mit dem Unterhalt. Sie kürzte meine Besuche nach Empfehlung ihre Hexe, entschuldigung, Anwältin.
Und seit der Gerichtenstcheidung habe ich mein Sohn nicht gesehen weil er angeblich krank wäre.
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#6
Behauptete Krankheit gibts nicht. Der Trick zieht nicht lange. In Umgangsregelungen mit Borderlinern müssen Passagen wie die Verpflichtung, nach dem zweiten Krankheitsausfall eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
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#7
Was steht denn in der gerichtlichen Umgangsregelung konkret drin?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#8
hilft nur - knallhart bleiben - gesund bleiben - weiter arbeiten und:

1. antrag beim FG auf erweiterten umgang
2. abholpunkt: letzter gemeldeter wohnort
3. in den umgangsbeschluß die klausel über ordnungsgeld bei umgangsboykott
4. mit-sorgerecht beantragen, nicht alleiniges sorgerecht
5. u.u. mit-abr-recht beantragen, aber den lebensmittelpunkt vorläufig bei der alten lassen...das hat gew. hintergründe

bb
netlover
aus las vegas
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#9
Hi: In der gerichtlichen Umgangsregelung steht dass ich mein Sohn jede Woche einmal, Samstag und Mittwoch abwechselnd, sehen darf. So wurde bestimmt wegen meine 24 Stunden Diensten. Samstags von 10 bis 16 Uhr und Mitt von 1645 bis 1830. Die Uhrzeiten sind so komisch weil ich darf nicht mein Sohn vom Kindergarten abholen. Die gegnerische Anwältin unterstellte mir dass ich bereit wäre mein Sohn wegzunehmen oder umzumelden. Da frage ich mich jetzt wie hilfreich tatsächlich Anwälte sein können. Hat meine Ex ihr auch dreist belogen? Oder sie nutzt jede erdenklichen Trick um mich zu Schaden?
Gott sei Dank habe ich ein neuer Anwalt und er hat direkt sich engargiert.
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