Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Stundung des Unterhaltsvorschußes
#1
Hi liebe Leser...

ich mache es kurz und knapp.

Ich habe drei Kinder 13/16 und lebe getrennt aber in einvermehmlichen Frieden.

Da aus den ersten Jahren Unterhaltsvorschuss an das JA zurückzuzahlen habe, kommt nun meine Frage.

Wie kann ich erreichen, das die Rückzahlung an das JA verwirkt wird.
Zur Zeit beantrage ich jährlich eine Stundunjg des noch offenen Betrages von ca. 10.000 €
Der laufende Unterhalt ist mit der Mutter gütlich geregelt. Dennoch ist es eine große Belastung, immer wieder diese 10.000 Euro auf der Uhr zu haben. Da ich Geringverdiener bin in der Altenpflege, kann ich bis zum Ende meiner Zeit nur den laufenden Unterhalt zahlen. Eine monatliche Rata an das JA ist ausgeschlossen. Gibt es die Möglichkeit eines "Vergleichs", also wenn ich zB. die Hälfte zahle und mir das Geld bei Familienangehörigen leihe... Ich fühle mich von JA kontrolliert und ausgeliefert und möchte da raus...

Vielleicht hat jemand Erfahrungen damit. Ich freue mich über wertvolle Kommentare Big Grin
Zitieren
#2
Solange du Jahr für Jahr vom Jugendamt an die Schulden erinnert wirst du eine Stundung vereinbarst, können die Schulden nicht verwirken. Der einzige Weg da raus ist eine Privatinsolvenz. Ich frage mich aber, was dir das bringen soll, ausser einem psychologischen Effekt. Schliesslich zahlst du die Schulden auch jetzt nicht und das wird noch lange so sein, da der laufende Unterhalt Vorrang hat. Die Insolvenz zerstört nur zusätzlich deinen SCHUFA-Score.

Ich würde jetzt gar nichts machen. Wenn es dich später mal stört, kannst du immer noch in Insolvenz.
Zitieren
#3
@ Siebenberg

Sobald du anfängst zu zahlen, signalisierst du dem JA, dass du Geld hast. Weitere Forderungen werden folgen.
Also sei doch mit der jetzigen Situation zufrieden und rechne dich weiterhin arm.
Zitieren
#4
Du könntest tatsächlich dem JA ein Angebot unterbreiten. Z.B. wird im Vorfeld einer jeden Privatinsolvenz versucht, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Lösung zu finden. Gelegentlich läuft das genau mit dem von dir geschilderten Beispiel ab: Man bietet einen gewissen Prozentsatz der Summe als Sofortzahlung. Intelligenterweise bietet man etwas mehr an, als man im Rahmen der fünfjährigen PI nach Pfändungsregeln leisten müsste/könnte.
Beispiel:
Es bestehen Schulden von 100.000 €.
Angenommen beim Schuldner sind monatlich 50 € pfändbar.
Damit könnte er in fünf Jahren 30.000 € abzahlen.
Anbieten könnte man insofern den Gläubigern vielleicht 35.000 oder 45.000 €.
Das Problem ist hier, dass den meisten Schuldnern so eine Summe nicht zur Verfügung steht.
Für den Gläubiger ist es eine Abwägenssache: Ist es wahrscheinlich, dass der Schuldner während der PI wirtschaftlich Fortschritte macht und am Ende evtl. mehr pfändbar sein könnte als die Einmalzahlung? Oder ist es gar wahrscheinlich, dass der Schuldner in noch schlechtere Verhältnisse abrutscht und man gar nichts mehr pfänden wird können?
Statistisch entscheiden sich wohl eine ganze Menge Gläubiger für die Einmalzahlung.

Dennoch kann ich in deinem Fall nur von solchen Vergleichsangeboten abraten. Du hast offensichtlich das Geld nicht und müsstest es dir von Verwandten leihen. Die erwarten doch auch mal eine Rückzahlung, oder? Willst du dann lieber ggf. familiären Ärger riskieren?

Abgesehen davon - deine Kids sind ja schon recht groß. Insofern wird das JA ganz sicher darauf warten, dass deine UH-Pflicht endet und du dann im Anschluss eben genau das, was du nicht mehr an laufendem UH zahlen musst, an Rückstandstilgung aufbringst.
Zitieren
#5
Hallo Siebenberg,

bei mir war es seinerzeit so, dass das JA Unterhaltsvorschuss geleistet hat, ich diesen aber nie zurückzahlen musste, da ich zu dieser Zeit zu wenig einkommen hatte, um Unterhalt zu leisten.

Als ich nach Ausbildung / Arbeitslosigkeit anfing, Geld zu verdienen und Unterhalt zu zahlen, wollte das JA für einige Monate UV zurückhaben.

Ich habe diesen naiver-weise zunächst zurückgezahlt.
Etwas später wurde mir klar, dass ich bei meinem geringen Einkommen zu keinen Unterhaltszahlungen verpflichtet gewesen war. Das habe ich dem JA dargelegt und die Rückzahlung des von mir gezahlten Betrages verlangt. Ich habe das Geld auch zurückbekommen.


Es handelte sich allerdings nur um einen Betrag von weniger als 1000,- €.

Ich glaube daher, dass die Rückzahlung des UV nur dann korrekt ist, wenn man zum Zeitpunkt der Leistung selber Unterhalt hätte zahlen können.

Gruß
Tora
Zitieren
#6
(27-10-2013, 17:34)raid schrieb: Ist es denn nicht so, dass einem das Jugendamt grundsätzlich unterstellt, man könne genug Geld verdienen?
Mit dem JA wird grundätzlich nicht kommuniziert! Big Grin
Zitieren
#7
Im Nachhinein akzeptiert das JA aber selten, dass man nicht fähig gewesen wäre, den UH zu zahlen. Normalerweise muss und sollte man das nachweisen, sobald der erste Brief von denen kommt - dann laufen schließlich auch gar nicht erst Schulden auf, wenn die Leistungsunfähigkeit festgestellt und akzeptiert wurde.
Zitieren
#8
Bei mir wurde der Unterhalt auch erlassen.
Für die Zeit in der ich in Asien war und als ich zurück kam, wollte das JA auch den Vorschuß zurück.
Als ich durch verlängerte Touristenvisas nachwies, daß ich im Ausland als Torurist gar nicht arbeiten durfte, (nach deutscher Rechtssklavenauffassung zumindest) wurde mir der Unterhalt für die Zeit des Auslandsaufenthaltes erlassen.
Also es gibt Wege nicht zurückzahlen zu müssen.
Man muß sich nur rechtzeitig darum kümmern.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
Zitieren
#9
Genau an dem Punkt trifft viele eben die "gesteigerte Erwerbsobliegenheit". Es reicht eben nicht zu sagen "Hab kein Geld, hier ist mein ALG 2 Bescheid". Die meisten müssen nachweisen, dass sie trotz erheblicher Bemühungen keinen Job gefunden haben, der ihnen die Zahlung von KU ermöglicht hätte.
Zitieren
#10
Scheint wieder so ein Fall zu sein, wo das JA den Vater über den Tisch gezogen hat:

Wenn U-Vorschuß gezahlt wird, ist der Vater nicht leistungsfähig und braucht deswegen auch keinen Unterhalt zu zahlen.

Das JA behauptet aber rechtswidrigerweise gerne, daß der Unterhalt trotzdem fällig sei (haben sie bei mir auch gemacht - was ich leider erst viele Jahre später geschnallt habe).

Da das bei Dir noch kein abgeschlossener Posten ist und es außerdem eine ziemlich hohe Summe ist, solltest Du Dir überlegen, ob Du gegen das JA wegen klarem Betrugs klagst.

Allerdings brauchst Du dann einen wirklich fitten Anwalt!

Es gibt allerdings eine Einschränkung: Wenn Du VOR der Zeit, für die U-Vorschuß gezahlt wurde, schon einen Unterhaltstitel hattest und dann nicht auf Verringerung des Unterhalts geklagt hast, dürftest Du schlechte Karten haben, denn der Titel bleibt gültig, auch wenn Du nicht zahlen kannst.

Mein Vorschlag bezieht sich deshalb auf den Fall, daß Du von Anfang an nicht leistungsfähig warst, und Dir das JA trotzdem einen Titel untergejubelt hat.

Simon II
Zitieren
#11
(28-10-2013, 17:24)Simon ii schrieb: Wenn U-Vorschuß gezahlt wird, ist der Vater nicht leistungsfähig und braucht deswegen auch keinen Unterhalt zu zahlen.
Das ist in dieser Ausprägung nicht richtig.

Das JA zahlt immer dann, wenn der Vater nicht oder zuwenig bezahlt.
Egal ob er nicht kann oder nicht will.

Einen Beleg dafür, dass er nicht konnte, beinhaltet das nicht.

Was aber wiederum nicht heißen soll, dass die JÄmter nicht trotzdem gerne und oft lügen und betrügen.
Zitieren
#12
(28-10-2013, 17:28)beppo schrieb: Das JA zahlt immer dann, wenn der Vater nicht oder zuwenig bezahlt.
Egal ob er nicht kann oder nicht will.

Bitte zeige mir den Vater, der nicht zahlen will und damit durchkommt, wenn er eigentlich leistungsfähig ist.

Simon II
Zitieren
#13
Das ist doch nicht die Frage.
Tatsache ist aber, dass das JA sofort anfängt zu zahlen, wenn die Mutter das beantragt.
Ob er (tatsächlich oder aus Sicht des JA) leistungsfähig ist oder nicht, spielt dabei zunächst keine Rolle.

Der Zirkelschluss: "Ich zahle nicht, dann zahlt das JA und damit ist erwiesen, dass ich nicht zahlen kann" funktioniert jedenfalls nicht.
Das wäre auch etwas zu einfach.
Zitieren
#14
(28-10-2013, 17:37)beppo schrieb: Das ist doch nicht die Frage.
Tatsache ist aber, dass das JA sofort anfängt zu zahlen, wenn die Mutter das beantragt.
Ob er (tatsächlich oder aus Sicht des JA) leistungsfähig ist oder nicht, spielt dabei zunächst keine Rolle.

Der Zirkelschluss: "Ich zahle nicht, dann zahlt das JA und damit ist erwiesen, dass ich nicht zahlen kann" funktioniert jedenfalls nicht.
Das wäre auch etwas zu einfach.

Es geht doch gar nicht darum, ob das JA die Zahlung beginnt, sondern darum, ob für den Vater Schulden auflaufen.

Schulden laufen aber nur dann auf, wenn es einen Titel gibt.

Das JA versucht fast immer, einen Titel zu erzwingen, und das selbst dann, wenn der Vater nicht leistungsfähig ist.

Darum geht es!

Simon II
Zitieren
#15
Wenn der Unterhaltsschuldner eine abgeschlossene Ausbildung hat wird immer davon ausgegangen das er Leistungsfähig ist.

Das die Realität teilweise anders aussieht interessiert an der Stelle keinen mehr.
Zitieren
#16
(29-10-2013, 13:16)raid schrieb: Man kann sich also im Prinzip die ganze Einkommensauskunftgeberei gegenüber dem Jugendamt sparen, weil die so oder so ihren Anspruch als berechtigt erklären.

Nicht unbedingt:

Zum einen gibt es hin und wieder vernünftige Richter, zum anderen kann man auch über die Höhe des Unterhalts streiten.

JAs neigen dazu, den Unterhalt möglichst hoch anzusetzen.

(29-10-2013, 13:16)raid schrieb: Genau dieses Verhalten eines Staates führt zu einem Schurkenstaat!

Die BRD ist in vielen Rechtsbereichen ein Schurkenstaat - und dies ganz besonders im Bereich des Familienrechts!

Allerdings beginnt langsam ein Wandel in den Köpfen, denn die gesellschaftlich katastrophalen Folgen des BRD-Familienunrechts werden immer deutlicher.

Simon II
Zitieren
#17
Deshalb hören die Amis ja auch ab...........................
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
Zitieren
#18
Wow, danke für die hilfreichen Antworten. Ja es stimmt, ich habe die Kontrolle über mein Leben diesbezüglich an das JA abgegeben... jedes Jahr wollen die Gehaltszettel sehen... obwohl ich breits freundlich darauf hingewiesen habe, das ich bei dem geringen Lohn, immerhin einen moralischen Unterhalt an die Kinder zahle. Die mutter findet das gut. 50,-€ pro kind... macht 150,-€

Ich bin völlig desillusioniert, mir einen anderen Job zusuchen. Wenn ich tatsächlich mehr verdiene... also statt 1200,- Netto 1600,- Netto, was durchaus machbar ist, dann hat der laufende UH vorrang... Also worauf wartet das JA...? Das meine Kinder 27 Jahre alt sind und ich Rentner bin...?

Das mit der Klage wäre mal ein neuer Schritt... Natürlich mit Anwalt... denn ich will entlich wieder selbstbestimmt leben. Und vor allem endlich mal eine ander Whg beziehen und Geld für nötige Autoreperaturen sparen...
so scheint es, das ich bis zu meinem Lebendende, keinen Konsum erleben darf, es sei denn, ich gewinne 10.000€ oder durch Hädearbeit ist das nicht zu finanzieren... Ich glaube ich gehe mal zu einem Anwalt... Smile

Ich freue mich über weitere Anregeungen... Danke aus Hamburg
Zitieren
#19
Wie läuft das denn generell ab.
Also laufender KU geht vor UVG-Rückzahlung.
Was ist denn wenn man bei der UVG-Kasse Schulden hat und an die KM Unterhaltsschulden zurückzahlen muss. Gibt es den Fall? Oder geht alles erst einmal an die UVG-Kasse?
Wird eine Ratenzahlung beim Gericht geregelt?

Gruß, Bernie
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Stundung und Anerkennung der Schulden UV? Toraka 12 4.485 22-12-2020, 12:04
Letzter Beitrag: Toraka

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste