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JA lehnt befristeten Unterhaltstitel ab
#1
Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich war heute beim JA Hamburg-Mitte um einen neuen
Unterhaltstitel für meinen 16jähigen Sohn aus erster Ehe
zu unterschreiben. Auf meine Bitte den Titel bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr zu befristen, ist die JA-Sachbearbeiterin,
die auch der Beistand meines Sohnes ist völlig ausgeflippt.

Sie brüllte, dass es sowas nicht gebe und hat mir gleich
mit einer Gerichtsklage gedroht und mit Lohnpfändung.

Ferner meinte sie, ich kann ja eine Abänderungsklage
bei Gericht einreichen, wenn sich mein Sohn in zwei
Jahren auf die faule Haut legt und weder Ausbildung macht
noch studieren sollte.

Da meine Ex-Frau jeglichen Kontakt zu meinem Sohn unmöglich
macht und sie mir auch ganz sicher keine Auskunft darüber
gibt, ob er weiter zur Schule geht, Ausbildung macht oder
arbeitet, frage ich mich, wie ich jetzt reagieren soll.

Ohne befristeten Unterhaltstitel kann mein Sohn mich ja noch
jahelang zur Kasse bitten, obwohl er vielleicht schon längst
arbeitet oder eben gar nicht's tut und von Hartz IV lebt.

Das JA hat mir 10 Tage Zeit gegeben um noch mal zu überdenken,
ob ich den unbefristeten Unterhaltstitel unterschreiben will oder nicht.
Soweit ich im Netz gelesen habe, habe ich wohl keinen rechtlichen
Anspruch auf einen befristeten UT oder liege ich da falsch ?

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe

eagle
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#2
(21-04-2009, 14:29)eagle schrieb: Auf meine Bitte den Titel bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu befristen, ist die JA-Sachbearbeiterin, die auch der Beistand meines Sohnes ist völlig ausgeflippt.

Sie brüllte, dass es sowas nicht gebe und hat mir gleich mit einer Gerichtsklage gedroht und mit Lohnpfändung.

Laß dich nicht einschüchtern. Das ist bloß der übliche Psychoterror, den sich die "Damen" angewöhnt haben, weil es keine Schranken für ihre maßlose Übergriffigkeit gibt. Eigentlich will sie dich ja zum Waterboarding schicken.

Nein.
Kurz und Fakt: Das JA ist verpflichtet, das zu titulieren wozu du bereit bist. Notfalls verlange schriftlich, dass sie sich weigern, eine Urkunde bis 18 auszustellen. Wirst sehen, dann gehts recht fix.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#3
Da liegst du falsch! (eagle, nicht Sorglos!)

Das JA hat kein Recht festzulegen, wie der Titel auszusehen hat.

Du schreibst das rein, was du rein möchtest.

Wenn denen das dann nicht gefällt, können sie versuchen, auf dem Klagewege etwas anderes zu erreichen.
Ob aber die mangelnde Befristung für eine Klage ausreicht hinreichend fraglich.

Am meisten Spass bringen solche Diskusionen, wenn du sie aufforderst, ihren Standpunkt doch mal schriftlich und mit Rechtsgrundlage darzulegen.
Ansonsten würde ich sie auffordern, sich dir gegenüber eines angemessenen Tonfalls zu bedienen.
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#4
Hmm, so wie ich Trennungsfaq verstanden habe, am besten zum Notar gehen, und dort einen Titel unterschreiben und auf 2 Jahre befristen lassen. Wenn das Geld doch 2 Jahre fließt, gibt es doch kein Grund, das das JA klagt. Ich habe auch festgestellt, daß es auch ein Unterschied macht, mit welcher JA-Beamtin man spricht. Manchmal ist doch die ein oder andere Kollegin gar nicht da, und man kann dann mit einem anderen JA-Kollegen sprechen, mit dem man vielleicht besser zurecht kommt. War bei mir der Fall. Eine JA-Mitarbeiterin bei uns wollt sich fast schon entschuldigen aufgrund der Rechtslage in Deutschland "ist leider so", die andere sagte zum selben Fall: "Ich würde ja die Kindsmutter erpressen". Ich stehe ja vor einem ähnlichen Problem, ich muss ja auch noch wohl einen "Titel" überhaupt machen, den ersten, und da habe ich vor, wie ein Anwalt meine Rechnung aufstellen und denen glaubhaft - weil sie auch stimmt - präsentieren, was ich zahlen kann. Dann gehe ich, ohne das das JA seinen Senf dazu gibt, daß beglaubigen lassen und dann abwarten. Wenn sie klagen wollen, bitte. Dann zahl ich den "Unterhalt", den sie noch fordern, gegebenenfalls nach und dann kommt es nicht zur Klage, auch wenn der Titel befristet ist. Es sind doch deine Kosten, wenn du zum Notar alle 2 Jahre gehst, und du machst es rein aus Rechtssicherheitsgründen, denn mit 18 ergeben sich ohnehin neue Unterhaltsregeln. Dann muss die Kindsmutter nämlich zu 50% Unterhaltsleistungen ran. Das wichtigste ist aber: Mit 18 "verliert" die Mutter das Sorgerrecht, dein Sohn muss sich um sich selbst sorgen. Versuche daher Kontakt aufzunehmen zu deinem Sohn bzw. ihm ggf. Angebote machen " Du kannst bei mir kostenlos wohnen etc. und ich kann dich dann viel besser unterstützen", womit nicht immer Geldleistungen gemeint sind. Dann gehst du nämlich zum Jugendamt und forderst 50% Anteil für deinen Sohn von seiner Mutter ein. Wenn dein Sohn kein Kontakt möchte und das nicht eine Schutzbehauptung ist, um nicht z.B. bei der Mutter aus der Wohnung zu fließen, dann hast du wesentlich schlechtere Karten. Mit ein bischen Zeit lässt sich aber ggf. dennoch herausfinden, was dein Sohn gerade macht oder plant. Wie heissen die Spielkameraden deines Sohnes, was wissen deren Eltern ? Ein bischen Forschung schadet nicht: Wenn man etwas wissen will, findet man in Zeiten des Internets vieles raus. Gebe den Namen deines Sohnes mal in verschiedenen Schul- und Freundenportalen ein unter "Suche", du findest vieles über ihn. Vielleicht auch über die Mutter. Ich werde in jeden Fall versuchen, wenn meine Tochter 12-14 Jahre alt ist, sie im Internet zu suchen, oder ich mache mit ihr aus, daß sie sich dort anmeldet. Dann kann man "hinter dem Rücken einer schäumenden Mutter" alles erfahren.
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#5
Ein JA-Mitarbeiter hat wortreich versucht meinen Kumpel zur Unterschrift unter einen unbefristeten Titel zu bewegen. Als dieser standhaft blieb, hat er auch einen befristeten Titel akzeptiert.
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#6
Zitat: Ich war heute beim JA Hamburg-Mitte um einen neuen
Unterhaltstitel für meinen 16jähigen Sohn aus erster Ehe
zu unterschreiben. Auf meine Bitte den Titel bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr zu befristen, ist die JA-Sachbearbeiterin,
die auch der Beistand meines Sohnes ist völlig ausgeflippt.

Sie brüllte, dass es sowas nicht gebe und hat mir gleich
mit einer Gerichtsklage gedroht und mit Lohnpfändung.

Sie brüllte und drohte. Unglaublich! Schicke eine Dienstaufsichtsbeschwerde hinter her. Beim tippseln ihrer Anhörung wird sie sich an dich wohlwollend erinnern. Kommt nicht gut auf der Kariereleiter. Das mögen diese Menschen nicht. Das Schreiben solcher Anhörungen trägt entscheidend zur "Menschwerdung" bei solchen "Frauen" bei. Vieleicht ist sie bloß am Vorabend nicht gebürstet worden.
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#7
Zum Unterhaltstitel und Befristung steht alles in der faq. Das Jugendamtspersonal handelt falsch. Sie lügen dich an, sie üben Terror aus. Dieses Verhalten ist insbesondere für eine Behörde kriminell. Das hier ist noch interessant:

(21-04-2009, 14:29)eagle schrieb: JA Hamburg-Mitte

Aha. Siehe http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=1112
In diesem Jugendamt ist Herr Joachim Beinkinstadt Abteilungsleiter, der sich durch ausgiebige Presseartikel profiliert. Offenbar fördert er in seinem eigenen Laden schweren Betrug an Vätern.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde reicht da nicht. Auch eine Etage höher beschweren. Wenn willst, helfen wir dir bei der Formulierung. Immerhin ist die Tat unter Zeugen passiert und die Täterinnen praktizieren weiter.
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#8
so was sollten wir viel mehr untereinander abstimmen, auf dass so mancher Vater nicht alleine zum Jugendamt geht ...
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#9
Das mit den "zeugen" sollte nach meinem Gedanken am besten in die Trennungungsfaq aufgenommen werden und sogar unterstrichen werden.

Ich wuerde es so machen, ohne weiteres Auftreten zum Notar gehen und einen befristeten Titel bis zum 18. Lebensjahr des Kindes erstellen lassen. Damit wuerde ich dann zum JA gehen und es der "artikulierenden Dame" unter die Nase reiben und gleich noch eine fertige Dienstaufsichtsbeschwerde mitnehmen und bemerken diese jetzt dem Abteilungsleiter zu uebereichen.

eleganza
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#10
gehe der sache einfach aus dem weg und beurkunde den titel bei einem NOTAR und schicke dann der beiständin den titel zu. kostet vielleicht 20,- € und ist stressfrei und du hast der ungehobelten dummen kuh gezeigt, dass du gut informiert bist. ein musterformular kannst du hier im trennungsfaq.com ausdrucken und für den notar prima vorbereiten.
habe den kommentar von p nicht gesehen - wurde ja schon alles gesagt.
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#11
@ eagle:

Mach Dir doch einen Spaß, ziehe Dein Angebot einen 2-jährigen Titel zu unterschreiben zurück, und befriste auf lediglich 1 Jahr. Das wird die JA-Dame noch mehr freuen. :-)
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#12
Das Jugendamt hat völlig kostenfrei zu titulieren. Der Notar darf eine Schreibgebühr verlangen. Wenn also beim Notar tituliert wird, weil sich das Jugendamt weigerte, sollte man die Schreibgebühr und Fahrtkosten dem Jugendamt in Rechnung stellen.

Die ganze Sache ist nicht harmlos und darf nicht ad acta gelegt werden. Die Befristung ist ein Passus, der letztlich tausende von Euro kosten kann wenn er fehlt. Solche Titel gelten einfach fort, es muss weiterbezahlt werden auch dann wenn das Kind überhaupt nicht mehr unterhaltsberechtigt ist und wenn die Mutter ebenfalls unterhaltspflichtig wird. Um einen Titel loszuwerden, muss erst einmal eine Abändungsklage auf eigenes Risiko und eigenen Aufwand durchgezogen werden.

Der Betrug des Jugendamts kann somit empfindliche finanzielle Schäden verursachen, die immer am Unterzeichner hängen bleiben. Die Regeln zu einer Titulierung sind glasklar: Zu titulieren ist, was der Unterzeichner verlangt. Das Personal weiss das sehr wohl. Aber in Zeiten, in denen staatliche Behörden zu reinen Lügner- und Räuberbanden verkommen sind, ist auch der letzte Rest Anstand und Korrektheit versickert zugunsten Diebereien und Bereicherung. Man holt es sich an denen, die man sowieso regelmässig ungestraft in der Öffentlichkeit als Drückberger und "säumig" diffamiert, an Vätern.

Wär mir das passiert, hätte ich gnadenlos mit maximaler Härte reagiert. Nach dem Termin ein Protokoll erstellt, den Zeugen unterschreiben lassen, Fachaufsichtsbeschwerde an den Abteilungsleiter, Dienstaufsichtsbeschwerde an den JA-Chef, Beschwerde an alle Gemeinderäte inclusive Bürgermeister (JA-Träger ist die Stadt), Beschwerde an Bundesnotarkammer (das JA ist bei Beurkundungen Notaren gleichgestellt), Kommentare mit voller Namensnennung für die nächsten zwei Jahre in allen Zeitungen, sobald das Jugendamt Hamburg erwähnt wird, Strafanzeige wegen Betrugsversuch im Amt mit grossem Folgeschaden. Immer fragen, wie es um Rechtsstaatlichkeit und Qualifikation des Jugendamts bestellt ist. Öffentlichkeit herstellen, die Betrügerinnen aus ihrem Amtszimmer ans Tageslicht herauszerren, andere Väter warnen. Nichts durchgehen lassen, nicht abwinken, sondern druckvoll von ihrer eigenen Medizin zurückgeben.
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#13
(21-04-2009, 17:34)Cocktail-Detlef schrieb: gehe der sache einfach aus dem weg und beurkunde den titel bei einem NOTAR und schicke dann der beiständin den titel zu. kostet vielleicht 20,- € und ist stressfrei und du hast der ungehobelten dummen kuh gezeigt, dass du gut informiert bist. ein musterformular kannst du hier im trennungsfaq.com ausdrucken und für den notar prima vorbereiten.
habe den kommentar von p nicht gesehen - wurde ja schon alles gesagt.

Vielen Dank für den Tipp aber im Musterformular steht
(Ende titulierte Unterhaltszahlung) und den neuen Titel
habe ich ja nicht unterschrieben. Oder bezieht sich das
auf die Urkunde vom Notar ?

Sorry, das ich vielleicht dumm frage aber ich habe mit
sowas noch nie zu tun gehabt.

lg eagle
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#14
wieso eigentlich einen "neuen" Titel?
Und was ist das dann für ein "alter" Titel?
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#15
(21-04-2009, 19:16)vorsichtiger schrieb: wieso eigentlich einen "neuen" Titel?
Und was ist das dann für ein "alter" Titel?

das weiss ich ja selber nicht aber ich denke, das
es damit zusammenhängt, das mein einkommen neu
geprüft wurde und ich jetzt mehr zahlen soll
als früher

lg eagle
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#16
also gibt es einen alten, unbefristeten Titel der nach wie vor gilt und eine Vollstreckung bringen könnte, wenn er nicht bedient wird.
Was steht drin? Ist er statisch oder dynamisch?
nu ist er weg. Tja, wie soll man da sinnvoll versuchen zu raten was zu tun sein könnte, wenn man als Fragesteller nicht weiß WAS man unterschreiben soll, WAS man unterschrieben hat, und WARUM das Ganze überhaupt geändert werden soll...

schwierig-schwierig
Angel
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#17
(21-04-2009, 19:30)vorsichtiger schrieb: also gibt es einen alten, unbefristeten Titel der nach wie vor gilt und eine Vollstreckung bringen könnte, wenn er nicht bedient wird.
Was steht drin? Ist er statisch oder dynamisch?
nu ist er weg. Tja, wie soll man da sinnvoll versuchen zu raten was zu tun sein könnte, wenn man als Fragesteller nicht weiß WAS man unterschreiben soll, WAS man unterschrieben hat, und WARUM das Ganze überhaupt geändert werden soll...

schwierig-schwierig
Angel

hallo ich bin nicht weg,

also der alte Titel ist dynamisch und unbefristet.
Deshalb verstehe ich den ganzen Zirkus vom Ja auch nicht so ganz.
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#18
@ealge:
Klau mal einem Kind den Lollie, was da wohl los ist. Wink
Die Mutti hatte einen maximalen Unterhaltstitel und den will sie wieder haben, mit dem Unterschied, das der Zahlbetrag diesmal höher ausfällt.
Also, sie will zu ihrem Lollie noch einen Zweiten.

Dazu bist du nicht verpflichtet und du bist bereit den Unterhalt neu titulieren zu lassen - und zwar zu deinen Bedingungen.
Entweder der alte Titel bleibt bestehen und wird weiterhin bedient oder der Neue wird eben zeitlich befristet.
Ich erkenne hier keine Basis für irgendeine Diskussion.

Gehe zum Notar und lass dir eine entsprechende befristete Urkunde ausstellen - je dynamischer je kürzer die Laufzeit. Big Grin
Lass den Notar den Versand an die Mutter übernehmen und gut ist.
Dann hast du dein Soll erfüllt.
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#19
(21-04-2009, 20:04)Bluter schrieb: @ealge:
Klau mal einem Kind den Lollie, was da wohl los ist. Wink
Die Mutti hatte einen maximalen Unterhaltstitel und den will sie wieder haben, mit dem Unterschied, das der Zahlbetrag diesmal höher ausfällt.
Also, sie will zu ihrem Lollie noch einen Zweiten.

Dazu bist du nicht verpflichtet und du bist bereit den Unterhalt neu titulieren zu lassen - und zwar zu deinen Bedingungen.
Entweder der alte Titel bleibt bestehen und wird weiterhin bedient oder der Neue wird eben zeitlich befristet.
Ich erkenne hier keine Basis für irgendeine Diskussion.

Gehe zum Notar und lass dir eine entsprechende befristete Urkunde ausstellen - je dynamischer je kürzer die Laufzeit. Big Grin
Lass den Notar den Versand an die Mutter übernehmen und gut ist.
Dann hast du dein Soll erfüllt.

Das sehe ich auch so aber ich habe Angst dass das JA seine Drohung
wahr macht und mich pfändet, wenn ich mich weigere den neuen Titel
zu unterschreiben
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#20
Dass die bereits einen Titel haben, ist tatsächlich ein Problem.
Dieser wird nämlich nicht automatisch ungültig, wenn du einen neuen vom Notar hin schickst.

In dem Fall würde ich evtl. doch wieder zu ihr gehen und höflich aber gut informiert auftreten.
Am besten mit dem vorausgefüllten Titelvordruck, den du in der Trennungsfaq findest.
Den legst du ihr vor und vorderst Zug um Zug den bestehenden zurück.
Wenn sie ihn dir nicht aushändigen, fragst du jemand, der sich mit tatsächlichen Rechtslage auskennt oder nach ihrem Vorgesetzten.
In jedem Fall soll sie dir ihre Weigerung den Titel auszutauschen schriftlich geben.
Das könnte vor Gericht noch hilfreich sein.
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#21
(21-04-2009, 20:33)beppo schrieb: Dass die bereits einen Titel haben, ist tatsächlich ein Problem.
Dieser wird nämlich nicht automatisch ungültig, wenn du einen neuen vom Notar hin schickst.

In dem Fall würde ich evtl. doch wieder zu ihr gehen und höflich aber gut informiert auftreten.
Am besten mit dem vorausgefüllten Titelvordruck, den du in der Trennungsfaq findest.
Den legst du ihr vor und vorderst Zug um Zug den bestehenden zurück.
Wenn sie ihn dir nicht aushändigen, fragst du jemand, der sich mit tatsächlichen Rechtslage auskennt oder nach ihrem Vorgesetzten.
In jedem Fall soll sie dir ihre Weigerung den Titel auszutauschen schriftlich geben.
Das könnte vor Gericht noch hilfreich sein.

na, das sind ja tolle aussichten. soweit ich weiss hat die km das original
vom alten titel und den wird sie ganz sicher nicht rausrücken.

wenn ich das richtig verstanden habe, soll der neue titel den alten
ersetzten. damit ist der alte titel dann doch ungültig oder sehe ich
das falsch? wenn dem nicht so ist, dann frage ich mich warum überhaupt ein neuer titel unterschrieben werden soll?
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#22
Nein ist er nicht!
Den neuen Titel sollst du unterschreiben, weil sie mehr Geld von dir haben will. Und wenn die JA Puntze einen neuen Titel von dir will, soll sie gefälligst den alten herbeischaffen. Höflichst!
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#23
(21-04-2009, 21:37)beppo schrieb: Nein ist er nicht!
Den neuen Titel sollst du unterschreiben, weil sie mehr Geld von dir haben will. Und wenn die JA Puntze einen neuen Titel von dir will, soll sie gefälligst den alten herbeischaffen. Höflichst!

da hast du recht. ich habe heute einen brief für das ja
aufgesetzt, in dem ich
1. um zusendung des alten titel bitte
2. um eine erklärung ersuche, warum ich einen neuen titel
unterschreiben soll
3. um eine schriftliche rechtsfähige Stellungnahme für die Ablehnung
eines befristeten titel bitte

geht morgen alles per einschreiben mit rückschein ans ja.
mal sehen, was die olle mir dann schreibt.

auf jeden fall werde ich keinen unbefristeten titel unterschreiben.
dann soll sie halt vor gericht ziehen.

lg eagle
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#24
(21-04-2009, 20:20)eagle schrieb: ... aber ich habe Angst dass das JA seine Drohung
wahr macht und mich pfändet, wenn ich mich weigere den neuen Titel
zu unterschreiben
Wieso pfänden?
Habe ich etwas überlesen?
Man möge mich korrigieren, aber die können doch nur nicht geleisteten Unterhalt (quasi Schulden) pfänden, die du aber nicht hast, weil du nach bisher gültigem Titel zahlst?
Die können bestenfalls zum Gericht laufen, was aber keinen Sinn macht, weil du einer Neuberechnung und einer neuen Titulierung bereits zugestimmt hast!?
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#25
(21-04-2009, 22:04)eagle schrieb: auf jeden fall werde ich keinen unbefristeten titel unterschreiben.
dann soll sie halt vor gericht ziehen.
Ich empfehle dir : "Anleitung zum Unglücklichsein" von Paul Watzlawik, insbesondere die Geschichte mit dem Hammer....

Sach mal, denkst du zwischendrin, bei dem Posting-Tornado den du hier verursachst, auch mal nach? Der Psycho-Terror der Schabracke hat wohl ganz schön Wirkung bei dir.

Komm erst mal runter, bevor du irgendwas verschickst.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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