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Kosten des Verfahrens
#1
Noch eine Frage, die mir das Internet nicht hinreichend beantworten konnte:

Es laufen zwei Beschwerdeverfahren vor dem OLG (ich nehme mal an es sind "nur" zwei, jeweils die Gegenseite und wir haben jeweils Beschwerde gegen beide AG-Beschlüsse eingelegt, könnten also theoretisch auch vier Verfahren sein, gibt aber bisher nur zwei Aktenzeichen).

1. Bei dem einen Beschluss des AG (Umgang) wurden die Kosten geteilgt, diesbezüglich hat auch niemand Beschwerde eingelegt. Sehe ich das richtig, dass also im Zweifelsfall nur die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu unseren Lasten gehen könnten, wenn wir verlieren, aber die Kostenentscheidung zum ursprünglichen AG-Verfahren bleibt unverändert? Streitwert: 3.000 €

2. Bei dem anderen Beschluss des AG (Sorgerecht) wurden uns die Kosten auferlegt, worüber unter anderem nun die Beschwerde läuft. Mit großer Sicherheit werden wir das Verfahren verlieren, also dementsprechend die Kosten sowohl des ursprünglichen Verfahrens, als auch des Beschwerdeverfahrens tragen müssen. Streitwert: 3.000 €

3. Zudem läuft noch ein Ordnungsgeldantrag; auch diesen werden wir vermutlich verlieren. Wir wissen nicht, ob dieser Antrag zum Umgangsverfahren dazugezählt wird, oder aber ein eigenes Verfahren bilden wird. Nehmen wir mal letzteres an und einen Streitwert von 1.500 €.

Preisfragen:
Wie teuer wird die Angelegenheit für uns werden, also wie teuer werden die Beschwerdeverfahren zu 1. , zu 2. und zu 3. (Gerichtskosten plus Gegen-Rain)?

Hinweis: Wir selbst laufen ohne Anwalt auf, die Gegenseite bekommt höchstwahrscheinlich wieder VKH. Gutachten oder Sachverständigen oder dergleichen gab es bisher nicht.
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#2
Zu 1 und 2: Jeweils etwa 1000 €

Zu 3 kann ich nichts sagen, weil zu ungenau. Dürfte aber isoliert um die 200 bis 250 liegen.
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#3
Danke. Kannst du mir bitte noch grob sagen, wie du auf die Zahlen kommst?
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#4
(31-10-2013, 15:08)Jessy schrieb: Danke. Kannst du mir bitte noch grob sagen, wie du auf die Zahlen kommst?

Bei einem Streitwert von 3000€ beträgt eine Gerichtsgebühr 81 € und eine Anwaltsgebühr 201 €. Bei einem Berufungsverfahren (ich bin jetzt grob davon ausgegangen, dass die Gebühren bei Beschwerde und Berufung analog gelten) fallen eine vierfache Gerichtsgebühr und eine 2,8-fache Anwaltsgebühr (Anwaltsgebühr natürlich plus MwSt) an.
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#5
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Ber...treit.html
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